Stellungnahmen/Gutachten
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218 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (218)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Befreiungstatbestands in der LuftVO zum Betrieb von Drohnen für Vermessungsstellen
Angestrebt wird die Einführung eines Befreiungstatbestandes in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in Bezug auf die Anwendbarkeit der §§ 21h und 21i LuftVO für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten (Drohnen/ UAV) im Bereich Vermessung und Geoinformation für qualifizierte Stelle, namentlich Behörden und insbesondere auch Beliehene.
- Bereitgestellt von: Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI) am 04.06.2026
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Adressatenkreis:
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12.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz - ZFG
Das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz geht zentrale Herausforderungen bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität sowie der Modernisierung der Zollverwaltung an. Aus Sicht des Blockchain Bundesverbandes bestehen insbesondere im Umgang mit digitalen Vermögenswerten sowie bei der Digitalisierung von Zoll- und Ermittlungsprozessen relevante Weiterentwicklungspotenziale.
- Bereitgestellt von: Blockchain Bundesverband e.V. am 22.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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31.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BauGB-Reform als Neuanfang im Raumplanungsrecht nutzen
Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Vorschlägen an das BMWSB gesendet.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BauGB-Reform als Neuanfang im Raumplanungsrecht nutzen
Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Vorschlägen an das BMWSB gesendet.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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26.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbständigen
Der Bundesverband setzt sich für Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbständigen ein, u.a. durch eine klare Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit (SGB IV / BGB) bzw. durch die Abgrenzung von Dienst-/Werkverträge zu Arbeitsverträgen. Dazu gehört auch die Modernierung des Statusfeststellungsverfahrens nach §7a SGB IV.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V. am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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15.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Spielräume für innovative und praxisnahe Gesetzgebung erweitern
Innovationen scheitern in Deutschland oft nicht an mangelnden Ideen, sondern an starrer Regulatorik und träger Verwaltung. Neue Technologien und Geschäftsmodelle stoßen auf rechtliche Grenzen, bevor ihr Nutzen überhaupt erprobt werden kann. Reallabore schaffen befristete Freiräume, um Innovationen unter realen Bedingungen zu testen – gerade für Familienunternehmen, die schnell und flexibel agieren müssen. Damit regulatorisches Lernen gelingt, braucht es klare Experimentierklauseln in Fachgesetzen sowie eine allgemeine Erprobungsklausel für Bund, Länder und Kommunen. Nur so lassen sich Erkenntnisse systematisch gewinnen und Rechtsrahmen zielgerichtet weiterentwickeln.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/218
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
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BT-Drs. 21/218
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hochleistungsportale für die öffentliche Verwaltung
Neugestaltung der Vertriebs von Verwaltungsleistungen für Bund, Länder und Kommunen auf Basis des vertikalen Mehrkanalmanagements (Portalverbund, OZG, OZGÄndG) bei datenschutzkonformer Umsetzung der Registermodernisierung (RegModG)
- Bereitgestellt von: Prof. Dr. Jörn von Lucke Diplom Wirtschaftsinformatiker am 14.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
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BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hochleistungsportale für die öffentliche Verwaltung
Neugestaltung der Vertriebs von Verwaltungsleistungen für Bund, Länder und Kommunen auf Basis des vertikalen Mehrkanalmanagements (Portalverbund, OZG, OZGÄndG) bei datenschutzkonformer Umsetzung der Registermodernisierung (RegModG)
- Bereitgestellt von: Prof. Dr. Jörn von Lucke Diplom Wirtschaftsinformatiker am 14.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
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BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hochleistungsportale für die öffentliche Verwaltung
Neugestaltung der Vertriebs von Verwaltungsleistungen für Bund, Länder und Kommunen auf Basis des vertikalen Mehrkanalmanagements (Portalverbund, OZG, OZGÄndG) bei datenschutzkonformer Umsetzung der Registermodernisierung (RegModG)
- Bereitgestellt von: Prof. Dr. Jörn von Lucke Diplom Wirtschaftsinformatiker am 14.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
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BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Deutschland-Stack als Freie Software
Der "Deutschland-Stack" ist ein Vorhaben der Bundesregierung zur Definition, Entwicklung und Beschaffung einer digitalen Infrastruktur für die öffentliche Verwaltung. Ziel der FSFE-Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der zugrunde liegenden Kriterien, Architekturvorgaben und Beschaffungsprinzipien, insbesondere die verbindliche Festlegung von Freier Software als Voraussetzung für alle Komponenten, die Verwendung offener, mit Freier Software kompatibler Standards und Schnittstellen sowie der Ausschluss proprietärer Abhängigkeiten im Rahmen der Konzeption, Umsetzung und Weiterentwicklung des Deutschland-Stacks.
- Bereitgestellt von: Free Software Foundation Europe e.V. am 30.04.2026
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: