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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Rechte von Menschen mit Behinderung

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (302)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, Keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Schärfung des Nachranggrundsatzes, keine Deckelung bei der Budgetassistenz, keine Deckelung bei der Finanzierung von Tariflöhnen, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - keine Teilrechtsverordnung, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, kein anlassloses Prüfrecht im SGB IX erforderlich, Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung erhalten, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, einheitliche Bedarfsermittlung regeln

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Deckelung bei der Finanzierung von Tariflöhnen, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - keine Bedarfsplanung als Grundlage für Leistungsvereinbarungen einführen, keine Streichung der Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, kein anlassloses Prüfrecht im SGB IX -, keine Schärfung des Nachranggrundsatzes, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, einheitliche Bedarfsermittlung regeln

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, Poolen und Infrastrukturangebote dürfen individuelle Anspruch nicht entfallen lassen oder einschränken, keine Belegungssteuerung, gemeinschaftliche Jugendplanung auf Augenhöhe unter Beteiligung aller Akteuer*innen, keine Änderung des § 41 SGB VIII, Aufgabenwahrnehmung durch öffentliche Träger darf nicht zu Monopolstrukturen führen, keine Verschärfung des Vorrang-Nachrang-Verhältnisses, Beibehaltung der Schutz- und Qualitätsstandrads im Betriebserlaubnisverfahren, keine Aushöhlung individueller Rechtsansprüche durch Sozialraumbudgets

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung zusätzlicher Bundesmittel im Bundeshaushalt 2027 für die direkte Förderung paralympischer Spitzensportlerinnen und -sportler. Angestrebt wird eine zweckgebundene Erhöhung der Mittel zur Finanzierung von mindestens 200 Förderplätzen in der individuellen Para-Athletenförderung sowie deren mehrjährige Absicherung.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung zusätzlicher Bundesmittel im Bundeshaushalt 2027 für die direkte Förderung paralympischer Spitzensportlerinnen und -sportler. Angestrebt wird eine zweckgebundene Erhöhung der Mittel zur Finanzierung von mindestens 200 Förderplätzen in der individuellen Para-Athletenförderung sowie deren mehrjährige Absicherung.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung zusätzlicher Bundesmittel im Bundeshaushalt 2027 für die direkte Förderung paralympischer Spitzensportlerinnen und -sportler. Angestrebt wird eine zweckgebundene Erhöhung der Mittel zur Finanzierung von mindestens 200 Förderplätzen in der individuellen Para-Athletenförderung sowie deren mehrjährige Absicherung.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung zusätzlicher Bundesmittel im Bundeshaushalt 2027 für die direkte Förderung paralympischer Spitzensportlerinnen und -sportler. Angestrebt wird eine zweckgebundene Erhöhung der Mittel zur Finanzierung von mindestens 200 Förderplätzen in der individuellen Para-Athletenförderung sowie deren mehrjährige Absicherung.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5921 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
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