Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
611 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche ohne Suchbegriff gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (611)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der WWF setzt sich für eine ambitionierte KrWG-Novelle ein, die Primärrohstoffverbrauch und absolute Abfallmengen verbindlich senkt. Gefordert werden ein Zielpfad für den Rohstoffkonsum (RMC) auf höchstens 8 Tonnen pro Kopf und Jahr bis 2045 mit Zwischenzielen, Monitoring und Nachsteuerung sowie wirksame Pflichten zur Förderung der Wiederverwendung spätestens ab 2030. Die Abfallhierarchie und Kaskadennutzung sind zu sichern. Chemisches Recycling soll nur für geeignete Stoffströme und unter überprüfbaren Umwelt- und Transparenzkriterien zum Einsatz kommen. Zudem soll die Obhutspflicht erhalten, die kreislauforientierte öffentliche Beschaffung gestärkt und verbindliche Vorgaben für ressourcenschonendes und zirkuläres Bauen geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Zuge des europäischen Green Deal arbeitet die EU-Kommission an einheitlichen Kriterien zur Feststellung, wann mineralische Bau- und Abbruchabfälle bzw. daraus hergestellte Baustoffe nicht mehr als Abfall gelten. Das Joint Research Center der EU-KOM arbeitet aktuell einen konkreten Vorschlag aus. Der BMKE bringt sich in diesen Prozess ein, um eine möglichst unkomplizierte und mit den nationalen Rahmenbedingungen harmonisierte Umsetzung entsprechender EoW-Kriterien zu ermöglichen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass keine Doppeluntersuchungen ergänzend zu den Anforderungen der Güteüberwachung der ErsatzbaustoffV erforderlich werden und eine hohe Konformität mit den Vorgaben der ErsatzbaustoffV erreicht wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Der BMKE setzt sich für ein Nachschärfen des §45 KrWG im Sinne einer rechtsverbindlichen Bevorzugungspflicht für die Öffentliche Hand sowie eine ausdrückliche Regelung in § 3 Abs. 8 KrWG ein, wonach der Bauherr bei Bau-, Rückbau- und Abbruchtätigkeiten als Abfallerzeuger der aus seinem Besitz stammenden Bau- und Abbruchabfälle gilt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Natürlichen Klimaschutz im Siedlungsraum qualitätsvoll und dauerhaft umsetzen
Die BAK hat sich zur geplanten Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz positioniert. Sie begrüßt die Fortführung und Intensivierung des natürlichen Klimaschutzes im Siedlungsraum sowie die Weiterentwicklung der kommunalen Förderung. Zugleich setzt sie sich für ambitioniertere Förderziele, eine stärkere Berücksichtigung von Qualität und Multifunktionalität bei Grün- und Freiflächen sowie eine Förderung der gesamten Umsetzungskette von Planung und Beteiligung bis zu Pflege, Monitoring und Evaluation ein. Darüber hinaus fordert sie eine verlässliche Finanzierung der Pflege, die stärkere Berücksichtigung von Umweltgerechtigkeit und der vielfältigen Funktionen von Grünflächen sowie die Einbeziehung der Landschaftsplanung in Fort- und Ausbildungsmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 31.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK 2.0)
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMWE Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg zu bringen. Deutschland verfolgt hierfür einen Ansatz, der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) ist das zentrale Instrument, um eine treibhausgasneutrale Stromversorgung auf Basis eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 31.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung bestehender rechtlicher Regelungen - Novelle der ErsatzbaustoffV
Novelle der ErsatzbaustoffV - vollzugstaugliche Lösungen
- Bereitgestellt von: EGSH Entsorgergemeinschaft Schleswig-Holstein e.V. am 21.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, auf neue Risiken in Bezug auf Betriebs- und Brandsicherheit, auf aktuelle Rechtsprechung den technischen Fortschritt, Emissionsziele sowie gestiegene Kosten zu reagieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, auf neue Risiken in Bezug auf Betriebs- und Brandsicherheit, auf aktuelle Rechtsprechung den technischen Fortschritt, Emissionsziele sowie gestiegene Kosten zu reagieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband Bausysteme e. V. setzt sich für bessere rechtliche, wirtschaftliche und vergaberechtliche Rahmenbedingungen für serielles, modulares und systemisches Bauen mit vorgefertigten Raumsystemen ein. Das „10-Punkte-Programm“ bündelt hierzu konkrete Forderungen, u. a. zu Förderung, Abschreibung, Typengenehmigungen, funktionalen Ausschreibungen, Transporten, Zahlungsmodalitäten sowie Aus- und Weiterbildung. Der ergänzende Leitfaden zeigt auf, wie funktionale bzw. teil-funktionale Ausschreibungen im modularen Bauen rechtssicher und technologieneutral ausgestaltet werden können, um Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit und die Nutzung systembedingter Effizienz- und Innovationspotenziale zu stärken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bausysteme e. V. am 18.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Sanierung der Infrastrukturen im ÖPNV und Eisenbahnverkehr vereinfacht und beschleunigt werden. Kernprobleme sind die Dauer von Genehmigungsverfahren, die Überkomplexität und Fragmentierung von Anforderungen und Verfahren, sehr weitreichende Rechtsschutzmöglichkeiten und ein nahezu unverhältnismäßiger Schutz bestimmter Rechtsgüter; insbesondere im Arten-, Natur- und Denkmalschutz.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 13.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Sanierung der Infrastrukturen im ÖPNV und Eisenbahnverkehr vereinfacht und beschleunigt werden. Kernprobleme sind die Dauer von Genehmigungsverfahren, die Überkomplexität und Fragmentierung von Anforderungen und Verfahren, sehr weitreichende Rechtsschutzmöglichkeiten und ein nahezu unverhältnismäßiger Schutz bestimmter Rechtsgüter; insbesondere im Arten-, Natur- und Denkmalschutz.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 13.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung
Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 10.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen bei Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung
Der DB Konzern unterstützt das Ziel des Verordnungsentwurfs, die Ersatzbaustoffverordnung praxisnäher auszugestalten. Der DB Konzern setzt sich für eine bürokratiearme Ausgestaltung (u.a. Verzicht auf Einbaudokumentation bei bestimmtem wieder eingebauten RC-Gleisschotter) und Anpassungen des Entwurfs dahingehend ein, dass die Abgrenzung zu Nebenprodukten sowie das Ende der Abfalleigenschaft mineralischer Ersatzbaustoffe durch gesetzliche Vorschriften klarer konkretisiert wird und Übergabe- und Übergangsfristen angepasst werden.
- Bereitgestellt von: DB InfraGO AG am 10.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktionsplan Nachhaltigkeit umsetzungsorientiert und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich an der Konsultation zum Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ beteiligt. Sie unterstützt die stärkere Umsetzungsorientierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die BAK setzt sich insbesondere dafür ein, vorhandene qualitätsgesicherte Register und Planungsinstrumente zu nutzen, Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren durchgängig zu digitalisieren und die Nachhaltigkeitsprüfung um einen Kohärenzcheck zu ergänzen. Weitere Schwerpunkte sind eine KMU-taugliche Nachhaltigkeitsberichterstattung, nachhaltige öffentliche Beschaffung, Umnutzung und Sanierung sowie klima- und ressourcengerechte Quartiere.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Natürliche Infrastruktur stärken und Eingriffsregelung praxistauglich fortentwickeln
Die BAK hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung positioniert. Sie unterstützt die Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und die multifunktionale Flächennutzung. Zugleich setzt sie sich dafür ein, Naturschutzbelange gegenüber priorisierten Infrastrukturvorhaben nicht pauschal zurückzustellen, den räumlich-funktionalen Bezug von Kompensationsmaßnahmen zu sichern und den Vorrang der Realkompensation vor Ersatzzahlungen praktisch wirksam zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung für effiziente Gebäude planbar und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat die Entwürfe der Förderrichtlinien BEG EM, BEG WG und BEG NWG sowie die überarbeitete WPB-Definition kommentiert und sich hierzu in mehreren Verbändegesprächen mit dem BMWE eingebracht. Ziel sind planbare, vollzugssichere und fachlich konsistente Förderbedingungen. Die BAK setzt sich unter anderem für angemessene Übergangsregelungen, eine stärkere Berücksichtigung von Gebäudehülle und systemischer Sanierung, praxistaugliche Regelungen für iSFP und Worst Performing Buildings sowie geeignete Anforderungen an Wärmenetze, Lüftung und Lebenszyklusbetrachtungen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMWE Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg zu bringen. Deutschland verfolgt hierfür einen Ansatz, der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) ist das zentrale Instrument, um eine treibhausgasneutrale Stromversorgung auf Basis eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 07.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen bei Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung
Die DB unterstützt das Ziel des Verordnungsentwurfs, die Ersatzbaustoffverordnung praxisnäher auszugestalten. Die DB setzt sich für eine bürokratiearme Ausgestaltung (u.a. Verzicht auf Einbaudokumentation bei bestimmtem wiedereingebautem RC-Gleisschotter) und Anpassungen des Entwurfs dahingehend ein, dass die Abgrenzung zu Nebenprodukten sowie das Ende der Abfalleigenschaft mineralischer Ersatzbaustoffe durch gesetzliche Vorschriften klarer konkretisiert wird und Übergabe- und Übergangsfristen angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GModG - Warmwasser als Energieeffizienzpotenzial im Gebäudesektor anerkennen
Ziel ist es den Beitrag von (warm)wassersparende Produkte zur Energieeffizienz von Gebäude zu anerkennen. Abseits der Heizungstechnologie und der energetischen Qualität der Gebäudehülle kommt der Warmwasserverbrauch in Gebäude bei Energieeffizienzmaßnahmen kaum in Betracht, obwohl 16% des Endenergieverbrauchs in Gebäuden für die Warmwassererwärmung genutzt werden. Um das Potenzial der Warmwassereffizienz auszuschöpfen ist eine Berücksichtigung des Warmwassersverbrauchs im Energiebedarfsausweis von Gebäuden notwendig und könnte für mehr Transparenz sorgen und einen Anreiz zum Warmwassersparen setzen. Darüber hinaus sollte in Zukunft auch der Verbrauch von Warmwasser in die Standards für energieeffiziente Gebäude aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Hansgrohe SE am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Warmwassereffizienz sollte als anrechenbarer Einsparbeitrag im Rahmen der Einsparpflichten öffentlicher Einrichtungen anerkannt werden. Die Operationalisierung der Energieeffizienzpflicht im Vergaberecht sollte Sanitärtechnik und Warmwasserlösungen als relevante Kategorie einschließen.
- Bereitgestellt von: Hansgrohe SE am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Wärmeplanungsgesetz: Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität der Wärmeplanung
Änderung Wärmeplanungsgesetz: Ziel sollte Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität und Steuerungsfähigkeit der Wärmeplanung sein. D.h. Wärmepläne müssen belastbare, vergleichbare und umsetzungsorientierte Grundlagen für kommunale Entscheidungen, Investitionen privater und öffentlicher Akteure sowie für die Erreichung der Klimaneutralitätsziele liefern. Sie sollteneiine ausreichende Orientierung für Bürger, Unternehmen, Netzbetreiber, Wohnungswirtschaft und kommunale Entscheidungsträger bieten. Erforderlich sind Mindeststandards für die Wärmeplanung, klare Anforderungen an Datenqualität und Plausibilisierung, belastbare Kriterien für Prüfgebiete, eine stärkere Verknüpfung mit Stadtentwicklung und Klimaanpassung sowie verbindlichere Anforderungen an Umsetzungsmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: der Verband setzt sich für Erleichterungen, Vereinfachungen und Beschleunigung ein. Zu grundsätzlichen Zielen und Einordnung in Aufgaben eines modernen Städtebaus – sollten Erleichterungen bei der Auflösung von Zielkonflikten zwischen Wohnraumschaffung und Klimawandelanpassungen gehören. Darüber hinaus sollte Klarheit, Vereinfachungen, Beschleunigungen und Recht sicherheit im Fokus sein sowie der Vorrang der Kooperation und zielgenaueren Gemeinwohlbindung.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich für die Stärkung und Mittelerhöhung der Städtebauförderung auf 1,5 Mrd. Euro zum Ende der Legislaturperiode ein. Die Städtebauförderung ist eines der zentralen und wirksamsten Förderinstrumente in der Stadtentwicklung. In den Kommunen bestehen gewaltige Investitionsbedarfe – in der sozialen, baulichen und technischen Infrastruktur und bei der städtebaulichen Erneuerung. Der Investitionsrückstand wird auf rund 215,7 Mrd. Euro geschätzt. Diese Defizite sind das Ergebnis langjähriger Unterinvestitionen und struktureller Funktionsverluste in Teilräumen der Städte und Gemeinden. Vor dem Hintergrund aktueller kommunaler Haushaltslagen bedarf zusätzlich wirksamer Maßnahmen, um den Kommunen kurzfristig die Nutzung der erhöhten Städtebaufördermittel zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich für die Stärkung und Mittelerhöhung der Städtebauförderung auf 1,5 Mrd. Euro zum Ende der Legislaturperiode ein. Die Städtebauförderung ist eines der zentralen und wirksamsten Förderinstrumente in der Stadtentwicklung. In den Kommunen bestehen gewaltige Investitionsbedarfe – in der sozialen, baulichen und technischen Infrastruktur und bei der städtebaulichen Erneuerung. Der Investitionsrückstand wird auf rund 215,7 Mrd. Euro geschätzt. Diese Defizite sind das Ergebnis langjähriger Unterinvestitionen und struktureller Funktionsverluste in Teilräumen der Städte und Gemeinden. Vor dem Hintergrund aktueller kommunaler Haushaltslagen bedarf zusätzlich wirksamer Maßnahmen, um den Kommunen kurzfristig die Nutzung der erhöhten Städtebaufördermittel zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich für die Stärkung und Mittelerhöhung der Städtebauförderung auf 1,5 Mrd. Euro zum Ende der Legislaturperiode ein. Die Städtebauförderung ist eines der zentralen und wirksamsten Förderinstrumente in der Stadtentwicklung. In den Kommunen bestehen gewaltige Investitionsbedarfe – in der sozialen, baulichen und technischen Infrastruktur und bei der städtebaulichen Erneuerung. Der Investitionsrückstand wird auf rund 215,7 Mrd. Euro geschätzt. Diese Defizite sind das Ergebnis langjähriger Unterinvestitionen und struktureller Funktionsverluste in Teilräumen der Städte und Gemeinden. Vor dem Hintergrund aktueller kommunaler Haushaltslagen bedarf zusätzlich wirksamer Maßnahmen, um den Kommunen kurzfristig die Nutzung der erhöhten Städtebaufördermittel zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: