Stellungnahmen/Gutachten
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2.144 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (2.144)
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Luftrettung beim BStabG
Berücksichtigung der Luftrettung und Sicherstellung einer weiterhin tragfähigen Finanzierung der luftgebundenen Notfallversorgung in Deutschland
- Bereitgestellt von: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH am 20.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtliche Verankerung der Smartphone-basierten Ersthelfer-Alarmierung
Wir fordern den Gesetzgeber im Rahmen der anstehenden Reform der Notfallversorgung auf, die Smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierung (SbEA) gesetzlich zu verankern, um die medizinische Versorgung nachhaltig zu verbessern und somit zur Rettung tausender Menschenleben pro Jahr in Deutschland beizutragen.
- Bereitgestellt von: Mobile Retter e.V. am 20.04.2026
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Adressatenkreis:
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26.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Zugangs zu patientennaher Diagnostik in Apotheken
Im Rahmen des Auftrags setzen wir uns für eine Ausweitung des Zugangs zu patientennaher, niedrigschwelliger Diagnostik in Apotheken ein, die den Stand der Medizintechnik berücksichtigt. Konkret sollen Apothekerinnen und Apotheker PCR-Schnelltests auf klinisch relevante Erregergruppen durchführen können. Das verbessert die Früherkennung, unterbricht Infektionsketten und unterstützt eine zielgerichtete Therapie.
- Bereitgestellt von: Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) -
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DGOU, DGOOC und DGU begrüßen grundsätzlich das Ziel des Referentenentwurfs, die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern und insbesondere Apotheken im ländlichen Raum zu stärken. Gleichwohl ergeben sich aus Sicht des Fachgebiets Orthopädie und Unfallchirurgie erhebliche Bedenken in Hinblick auf die Patientensicherheit, die Versorgungsqualität und die intersektorale Kontinuität zwischen Klinik, Praxis und Apotheke.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen zur Bekämpfung von Epi-/Pandemien müssen Belange von behinderten Menschen berücksichtigen.
Maßnahmen zur Bekämpfung/Begleitung einer Epi-/Pandemie: - Bestehenden staatlichen Maßnahmen müssen überprüft werden, ob sie Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung & ihre Familien haben. Sie sind ggf. anzupassen um den spezifischen Bedarfen von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. - Das individuelle Risiko der jeweiligen Person muss bei gesetzlichen Regelungen & der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen berücksichtigt werden. - Alle relevanten Informationen müssen in barrierefreier Form zur Verfügung stehen. - Menschen mit Behinderung dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung pauschal zur Risikogruppe erklärt werden. - Die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Soziale Teilhabe & Bildung sind zu berücksichtigen. - Es müssen ausreichend Notunterstützungsangebote zur Verfügung stehen.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 20.04.2026
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Adressatenkreis:
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18.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungspolitische Steuerung der Reformen zur GKV-Finanzierung
Die Bundesärztekammer fordert, die Reformen zur GKV-Finanzierung nicht nur fiskalisch, sondern auch ausdrücklich versorgungspolitisch präzise zu steuern und die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen dementsprechend zu überarbeiten. Ergänzend fordert die BÄK die vollständige Steuerfinanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger, ein Monitoring der Gesetzesfolgen, den Abbau von Bürokratie sowie eine Wende in der Präventionspolitik. A
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 20.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV Beitragsstabilisierungsgesetz
Ziel des Regelungsvorhabens „GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz“ ist die dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere die Vermeidung bzw. Begrenzung weiterer Beitragssatz- und Zusatzbeitragserhöhungen. Dazu sollen die Finanzierungslücke der GKV geschlossen, die Ausgabenentwicklung begrenzt und die Finanzierungsbasis der Krankenkassen gesichert werden.
- Bereitgestellt von: Hufelandgesellschaft e. V. Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BAGFW begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Rechte betroffener Personen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu stärken. Zwangsbehandlungen sollen als Ultima Ratio weitgehend vermieden und präventive Ansätze gefördert werden. Solche Maßnahmen dürfen nur unter Bedingungen erfolgen, die eine sichere medizinische Versorgung gewährleisten; der Krankenhausstandard ist zu präzisieren. Der Vertrauensarzt soll in die Erstellung der Patientenverfügung einbezogen werden. Die Anforderungen an die „spezifische Zusatzqualifikation“ des Verfahrenspflegers sind zu klären. Die gutachterliche Unabhängigkeit ist zu sichern; beteiligte Personen sollten kein Gutachten erstellen. Die Evaluation wird begrüßt und sollte auch Patientenverfügungen, Verfahrensdauer und Behandlungsorte einbeziehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 17.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines hausärztlichen Primärarztsystems
Im Koalitionsvertrag ist die Einführung eines hausärztliche geleiteten Primärarztsystems verankert. Für den Sommer 2026 wird ein Referentenentwurf angekündigt. In Vorbereitung stellt die DEGAM, als direkt betroffene wissenschaftliche Fachgesellschaft, die aus ihrer Sicht notwendigen Schritte zur Umsetzung eines solchen Systems zur Verfügung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin am 17.04.2026
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Primärarztsystem: Psychische Erkrankungen erfordern flexible Regelungen
In der Diskussion um die genaue Ausgestaltung des Primärarztsystems ist es der DGPPN wichtig, die Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen mitzudenken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Um das Risiko für Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen zu senken, empfiehlt die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie DGPPN in einem neuen Positionspapier insbesondere den Ausbau der Versorgungsstrukturen, der Eingliederungshilfe und der Sozialpsychiatrischen Dienste.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) schneller in Versorgung bringen
Die 1. DiPAV-ÄndVO stellt einen wichtigen Schritt dar, um digitale Pflegeanwendungen schneller in die Versorgung zu bringen und die häusliche Pflege nachhaltig zu stärken. Entscheidend wird jedoch sein, die vorgesehenen Erleichterungen durch klare und praxistaugliche Regelungen zu flankieren, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten und das Innovationspotenzial voll auszuschöpfen.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 15.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Erste Verordnung zur Änderung der Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (1. DiPAV-ÄndVO) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Primärversorgung wird zu einem interprofessionellen, niedrigschwelligen und dauerhaft verfügbaren System (24/7) weiterentwickelt, das über strukturierte Ersteinschätzung und koordinierte Steuerung die Patientenversorgung organisiert. Dabei übernehmen auch qualifizierte Pflegefachpersonen zentrale Aufgaben im Erstkontakt, in der Koordination sowie in Prävention und Versorgung, mit dem Ziel, Zugänge zu verbessern, Fehlversorgung zu reduzieren und die Qualität der Versorgung zu steigern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
-
23.03.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
AMNOG zur Flexibilisierung der Nutzenbewertung und Erstattungssystematiken für neuartige Therapien
Pfizer setzt sich im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren und Reformdiskussionen zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) dafür ein, dass sich der innovative Charakter neuartiger, insbesondere onkologischer Therapien, in den rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Nutzenbewertung und der Erstattungsbetragsverhandlungen widerspiegelt. Bestehende Verfahren sollen überprüft und weiterentwickelt werden, um die Anwendbarkeit innovativer Erstattungsmodelle zu ermöglichen. Zudem bringt Pfizer Positionen zur Ausgestaltung der Umsatzschwelle für Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen im Kontext des GKV Finanzstabilisierungsgesetzes ein.
- Bereitgestellt von: Pfizer Pharma GmbH am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
AMNOG zur Flexibilisierung der Nutzenbewertung und Erstattungssystematiken für neuartige Therapien
Pfizer setzt sich im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren und Reformdiskussionen zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) dafür ein, dass sich der innovative Charakter neuartiger, insbesondere onkologischer Therapien, in den rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Nutzenbewertung und der Erstattungsbetragsverhandlungen widerspiegelt. Bestehende Verfahren sollen überprüft und weiterentwickelt werden, um die Anwendbarkeit innovativer Erstattungsmodelle zu ermöglichen. Zudem bringt Pfizer Positionen zur Ausgestaltung der Umsatzschwelle für Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen im Kontext des GKV Finanzstabilisierungsgesetzes ein.
- Bereitgestellt von: Pfizer Pharma GmbH am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
-
04.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Nationalen Geburtenregisters
In Deutschland ist die Datenlage rund um die Geburt unvollständig und zersplittert. An vielen Stellen fehlt die Grundlage für eine international anschlussfähige Versorgungsforschung und eine umfassende Qualitätsbewertung. Dem stehen Versorgungsdefizite gegenüber, wie eine im Vergleich hohe Rate an Tot- und Fehlgeburten. Über viele Bereiche wissen wir nichts oder zu wenig, so bleibt die Müttersterblichkeit unklar, ambulante Qualitätssicherungsdaten und Befragungen zum Erleben der Schwangeren und Mütter fehlen ganz. Dieser Beitrag schlägt ein Geburtenregister als Lösung vor, das in mehreren Schritten aufgebaut werden kann und auf der Zusammenführung und Ergänzung der vorhandenen Daten beruht.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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13.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Medical Device Regulation praxistauglicher machen
Die Medical Device Regulation (MDR) soll im Rahmen der vorgezogenen Evaluierung praxistauglicher gemacht werden. Dazu gehört: Die MDR muss das abschließende EU-Regelwerk für Medizinprodukte sein. Regelungen zur UDI-Direktkennzeichung und für Maß- bzw. Sonderanfertigungen müssen klarer formuliert werden, um unnötigen Aufwand zu vermeiden. Klinische Bewertungen für Medizinprodukt der Klasse I dürfen nur eingeschränkt erforderlich sein. Die Klassifizierung von Software als Medizinprodukt muss neu geregelt werden, damit nicht jede Software automatisch in Klasse IIa landet. Die Einschaltung von Benannten Stellen ist auf das Notwendige zu reduzieren. Gebrauchsanweisungen muss es auch elektronisch geben. Ergänzende nationale Regelungen sind zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 13.04.2026
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Adressatenkreis:
-
10.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur Vermeidung unbeabsichtigter regulatorischer Auswirkungen auf die Entwicklung, Herstellung und Anwendung von Medizinprodukten sowie In-vitro-Diagnostika gemäß den Verordnungen (EU) 2017/745 (MDR) und 2017/746 (IVDR) ersuchen wir um eine ausdrückliche gesetzliche Klarstellung im Rahmen der anstehenden Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG), wonach der sachgerechte und technisch begründete Einsatz entsprechender Stoffe im medizinischen und diagnostischen Kontext vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen bleibt.
- Bereitgestellt von: SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V. am 07.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
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Adressatenkreis:
-
17.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung der elektronischen Verordnung für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Die Umstellung des Muster 16 Papierrezeptes auf ein E-Rezept war ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. So sehen wir auch, dass die Einführung des E-Rezepts für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) ein weiterer zentraler Schritt zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens sein wird. Die Erfahrungen des Muster 16 Rezeptes haben gezeigt, dass es notwendig und wichtig ist, dass die Prozesse praxisnah und im Markt akzeptiert sind. Vor diesem Hintergrund möchten wir darauf aufmerksam machen, dass aktuell die Umsetzung auf Basis technischer Prozesse erfolgt, die weder flächendeckend verbreitet noch praxiserprobt sind. Dies wird zu erheblichen Zugangsbarrieren für Patientinnen und Patienten führen.
- Bereitgestellt von: SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V. am 07.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier Regulatorische Klarheit für die Sauerstofflangzeittherapie
Regulatorische Klarheit für die Sauerstofflangzeittherapie: Lösungsansätze für eine sichere und kosteneffiziente Versorgung der Homecare-Patienten im Krankenhaus Ziel soll eine Lösung sein, die regulatorisch eindeutig ist und keine zusätzlichen Kosten generiert, die das Gesundheitssystem unnötig belasten und für keine Partei einen Mehrwert darstellt. Dazu ist aus unserer Sicht keine zusätzliche Herstellungserlaubnis für die Logistiktanks erforderlich.
- Bereitgestellt von: SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V. am 07.04.2026
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Adressatenkreis:
-
27.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Medical Device Regulation praxistauglicher machen
Die Medical Device Regulation (MDR) soll im Rahmen der vorgezogenen Evaluierung praxistauglicher gemacht werden. Dazu gehört: Die MDR muss das abschließende EU-Regelwerk für Medizinprodukte sein. Regelungen zur UDI-Direktkennzeichung und für Maß- bzw. Sonderanfertigungen müssen klarer formuliert werden, um unnötigen Aufwand zu vermeiden. Klinische Bewertungen für Medizinprodukt der Klasse I dürfen nur eingeschränkt erforderlich sein. Die Klassifizierung von Software als Medizinprodukt muss neu geregelt werden, damit nicht jede Software automatisch in Klasse IIa landet. Die Einschaltung von Benannten Stellen ist auf das Notwendige zu reduzieren. Gebrauchsanweisungen muss es auch elektronisch geben. Ergänzende nationale Regelungen sind zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 07.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
DiPAs in allen Versorgungssettings zuverlässig und regelhaft nutzbar machen
Der bpa begrüßt digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) als potenziell wertvolle Instrumente zur Unterstützung und Entlastung pflegebedürftiger Menschen, ihrer An- und Zugehörigen sowie des Pflegepersonals im Alltag. Um das volle Potenzial digitaler Lösungen auszuschöpfen, betont der bpa, dass DiPAs nicht nur im häuslichen Umfeld, sondern auch im (teil-) stationären Bereich und insbesondere bei Übergängen wie der Kurzzeitpflege eingesetzt werden müssen. Vor diesem Hintergrund fordert der bpa Anpassungen in der Gesetzgebung, beispielsweise bei § 39a und § 40a SGB XI, um DiPAs inklusive notwendiger Unterstützungsleistungen in allen Versorgungssettings zuverlässig und regelhaft nutzbar zu machen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 02.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Erste Verordnung zur Änderung der Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (1. DiPAV-ÄndVO) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.
- Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 02.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.
- Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 02.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.
- Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 02.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: