Regelungsvorhaben
Anpassung des GeDIG zur ausgewogenen Regelung von Haftung, Governance, Beteiligungsrechten und TI-Ausfallsicherheit im Gesundheitswesen
Angegeben von:
Berufsverband der Nephrologinnen und Nephrologen in Deutschland (DN) e.V. (R000362)
am
01.06.2026
Beschreibung:
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Ziel der Einflussnahme ist die Anpassung der gesetzlichen Regelungen zu Verantwortlichkeiten, Haftung, Sanktionen, Governance und Aufsicht im Bereich der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Patientenakte. Ferner werden Änderungen hinsichtlich der Ausgestaltung von Interoperabilitäts- und Nutzungspflichten, der Haftung von IT-Systemherstellern, der Beteiligungsrechte von Leistungserbringern und Fachverbänden bei Reallaboren, der Datenzugangs- und Datennutzungsrechte sowie der gesetzlichen Vorgaben zur Ausfallsicherheit und zum Notfallbetrieb digitaler Gesundheitsinfrastrukturen angestrebt.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9048 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.05.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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