Stellungnahmen/Gutachten

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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Wettbewerbsrecht

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (645)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir unterstützen das mit dem Entwurf verbundene Ziel, die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zu vereinfachen und die Vergabe von Aufträgen in der Unterschwelle dadurch zu beschleunigen. Wir begrüßen, dass der Losgrundsatz in der neuen Regelung beibehalten bleibt und dass auch die Neufassung der UvgO sicherstellt, dass nur Sonderregelungen Anwendung finden, wenn Planungsleistungen vergeben werden. Die neue UVgO sollte ein echtes eigenes Unterschwellenvergaberecht etablieren und nicht mehr, wie bislang, mehr oder weniger eine Nachbildung der VgV darstellen.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 28.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
    • Adressatenkreis:
      • 28.08.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung plant eine sog. Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Wir begrüßen die Einführung einer Frühstart-Rente und setzen uns dafür ein, dass sie Hand in Hand mit einer Reform der privaten geförderten Altersvorsorge geht. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und ein Anschlussvorsorgeprodukt miteinander verbunden werden. Es ist daher sinnvoll, Fondssparpläne verstärkt für den Aufbau einer Frühstart-Rente zu nutzen.

    • Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 25.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Digitale Souveränität ist eine, wenn nicht die zentrale wirtschafts- und industriepolitische Aufgabe der nächsten Jahre. Deshalb muss sie das Leitmotiv für alle digitalpolitischen Bestrebungen dieses Jahrzehnts sein. Als BITMi setzen wir uns für eine ambitionierte Strategie hin zu mehr digitaler Souveränität Deutschlands ein. Wir definieren den Begriff als die Fähigkeit, die digitale Transformation in allen wesentlichen Bereichen nach eigenen Wertvorstellungen und mithilfe eigener, vertrauenswürdiger Lösungen „Made in Germany & Europe“ zu gestalten. Entlang dieser Definition fordern wir einseitige Abhängigkeiten von digitalen Technologien von nicht europäischen Anbietern abzubauen und konsequent auf europäische Anbieter zu setzen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) am 14.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Digitale Souveränität ist eine, wenn nicht die zentrale wirtschafts- und industriepolitische Aufgabe der nächsten Jahre. Deshalb muss sie das Leitmotiv für alle digitalpolitischen Bestrebungen dieses Jahrzehnts sein. Als BITMi setzen wir uns für eine ambitionierte Strategie hin zu mehr digitaler Souveränität Deutschlands ein. Wir definieren den Begriff als die Fähigkeit, die digitale Transformation in allen wesentlichen Bereichen nach eigenen Wertvorstellungen und mithilfe eigener, vertrauenswürdiger Lösungen „Made in Germany & Europe“ zu gestalten. Entlang dieser Definition fordern wir einseitige Abhängigkeiten von digitalen Technologien von nicht europäischen Anbietern abzubauen und konsequent auf europäische Anbieter zu setzen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) am 14.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für eine Änderung des § 3a CO2KostAufG ein. Die Verpflichtung zur Ausweisung individueller Biogas-Beschaffungskosten soll entfallen. Stattdessen fordert der BDEW eine praxistaugliche, bürokratiearme und rechtssichere Regelung, die Geschäftsgeheimnisse schützt, unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand vermeidet und einen einheitlich ermittelten Durchschnittspreis für Biogaszertifikate als Grundlage der Kostenaufteilung ermöglicht. Zudem setzt sich der BDEW dafür ein, Detailregelungen auf Verordnungsebene auszugestalten.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die UFA GmbH begleitet das Regelungsvorhaben eines Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetzes mit Blick auf seine Auswirkungen auf den deutschen Produktionsstandort sowie die Finanzierung audiovisueller Inhalte. Ziel der Interessenvertretung ist es, praxistaugliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Film- und Fernsehproduktion in Deutschland zu fördern und die Produktionsbranche in Deutschland nachhaltig zu stärken.

    • Bereitgestellt von: UFA GmbH am 16.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 324/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz - MedienInvestVG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die UFA GmbH begleitet das Regelungsvorhaben eines Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetzes mit Blick auf seine Auswirkungen auf den deutschen Produktionsstandort sowie die Finanzierung audiovisueller Inhalte. Ziel der Interessenvertretung ist es, praxistaugliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Film- und Fernsehproduktion in Deutschland zu fördern und die Produktionsbranche in Deutschland nachhaltig zu stärken.

    • Bereitgestellt von: UFA GmbH am 16.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 324/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz - MedienInvestVG)
    • Adressatenkreis:
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