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8 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"21/6587"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (8)
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Die Stadtwerke München (SWM) begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), die kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen, zu beschleunigen und auf eine belastbare Datengrundlage zu stellen. Gerade vor dem Hintergrund der notwendigen Transformation der Wärmeversorgung hin zu einer klimaneutralen Infrastruktur ist eine effiziente und praxisnahe Planung auf kommunaler Ebene von zentraler Bedeutung. Allerdings weist der vorliegende Gesetzentwurf aus Sicht der SWM erhebliche Defizite beim Umgang mit sensiblen Daten auf, insbesondere mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Informationen zu kritischen Infrastrukturen (KRITIS).
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes mit Blick auf die Auswirkungen für Kommunen
Die Stoßrichtung der Novelle, Vereinfachung für kleine Kommunen, Rechtssicherheit bei der Datenerhebung, ist im Kern nachvollziehbar. Aus stadtplanerischer Sicht zentral problematisch ist jedoch, dass die Novelle die Wärmeplanung weniger als integrierte räumliche Strategie und als Steuerungs-, sondern stärker als Bürokratiereduzierungsinstrument denkt, denn erste grobe Schätzungen gehen von einer Aufwandsreduktion auf nur noch 20 Prozent des vormaligen Aufwands aus. Letztlich stellt sich die Frage, ob damit auch damit ambitionierte Kommunen auf ihrem Weg der regionalen Wertschöpfung und damit Stärkung der lokalen Wirtschafskraft gar gezielt ausgebremst werden, da die Datenlagen oberflächlicher und grober und somit für Wirtschaftlichkeitsberechnungen schwieriger nutzbar werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. am 21.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Der vorliegende Gesetzentwurf greift mit dem Ziel des Bürokratieabbaus ein wichtiges Anliegen auf, droht jedoch in seiner konkreten Ausgestaltung die Wärmewende fahrlässig ausbremsen. Um die kommunale Wärmeplanung als zentrales strategisches Instrument zur Erreichung der Klimaneutralität zu erhalten, fordert Greenpeace den Gesetzgeber zu folgenden weitreichenden Nachbesserungen u.a. Fossile Lock-ins konsequent verhindern sowie gesetzliche Kohärenz sicherstellen.
- Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbändeanhörung: Gesetz zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist ein Bundesgesetz, das Städte und Gemeinden verpflichtet, verbindliche Pläne für eine klimaneutrale Wärmeversorgung auszuarbeiten. Es dient als Wegweiser für Hausbesitzer und soll die klimafreundliche Umstellung von Heizungen sowie den Ausbau von Wärmenetzen planen.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 06.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Wärmeplanungsgesetz: Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität der Wärmeplanung
Änderung Wärmeplanungsgesetz: Ziel sollte Vereinfachung bei Erhalt der strategischen Qualität und Steuerungsfähigkeit der Wärmeplanung sein. D.h. Wärmepläne müssen belastbare, vergleichbare und umsetzungsorientierte Grundlagen für kommunale Entscheidungen, Investitionen privater und öffentlicher Akteure sowie für die Erreichung der Klimaneutralitätsziele liefern. Sie sollteneiine ausreichende Orientierung für Bürger, Unternehmen, Netzbetreiber, Wohnungswirtschaft und kommunale Entscheidungsträger bieten. Erforderlich sind Mindeststandards für die Wärmeplanung, klare Anforderungen an Datenqualität und Plausibilisierung, belastbare Kriterien für Prüfgebiete, eine stärkere Verknüpfung mit Stadtentwicklung und Klimaanpassung sowie verbindlichere Anforderungen an Umsetzungsmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes; Anpassung des § 32 WPG
Die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs führt zu einem Widerspruch zwischen den Vorgaben des WPG und den Regelungen der BEW. Dies kann zu Rechtsunsicherheiten für laufende Transformationsplanverfahren führen. Zur Vermeidung dieser Auswirkungen sollte die bestehende Abstimmung zwischen WPG und BEW gesetzlich klargestellt werden.
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 13.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Die Stadtwerke München (SWM) begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), die kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen, zu beschleunigen und auf eine belastbare Datengrundlage zu stellen. Gerade vor dem Hintergrund der notwendigen Transformation der Wärmeversorgung hin zu einer klimaneutralen Infrastruktur ist eine effiziente und praxisnahe Planung auf kommunaler Ebene von zentraler Bedeutung. Allerdings weist der vorliegende Gesetzentwurf aus Sicht der SWM erhebliche Defizite beim Umgang mit sensiblen Daten auf, insbesondere mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Informationen zu kritischen Infrastrukturen (KRITIS).
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 06.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Rechtsrahmens für die Defossilisierung und den Neu- und Ausbau von Fernwärmenetzen
Die angestrebte Transformation des Fernwärmesektors erfordert einen massiven Neu- und Ausbau inkl. Nachverdichtung von Fernwärmenetzen gerade in Ballungsgebieten. Steag setzt sich dafür ein, dass der Gesetzgeber und die Bundesregierung diesbezügliche Zielvorgaben, Förderkulissen und die Regulatorik entsprechend auch interkommunal ausgestalten und Biomassebasierter Wärme eine Perspektive geben. Hierzu zählen zeitgemäße Vorgaben in der AVBFernwärmeV und der WärmeLV, die Stärkung bestehender und die Einführung neuer Förderinstrumente sowie eine Stärkung der Kommunen bei der Ausweisung von Fernwärmegebieten im Rahmen der Wärmeplanung.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 10.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: