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3.881 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (3.881)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des §14d EnWG - Netzausbauplan
Anpassung des § 14d EnWG "Planung und besondere Bedeutung des Verteilernetzausbaus" hinsichtlich der in Absatz (4) aufgeführten Inhalte des Netzausbauplanes.
- Bereitgestellt von: ARGE FNB Ost am 04.11.2026
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Adressatenkreis:
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03.11.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die SHS – Stahl-Holding-Saar setzt sich für eine Weiterentwicklung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) ein. Ziel sind verlässliche Rahmenbedingungen, die den Ausbau der Offshore-Windenergie beschleunigen, die europäische Wertschöpfung stärken und strategische Abhängigkeiten verringern. So soll das Potenzial der Offshore-Windenergie wirksam zur industriellen Transformation beitragen.
- Bereitgestellt von: SHS - Stahl-Holding-Saar GmbH & Co. KGaA am 04.11.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 508/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See
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BR-Drs. 508/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Grids Package für einen beschleunigten und praxistauglichen Netzausbau ausgestalten
E.ON setzt sich für eine praxistaugliche Ausgestaltung des EU Grids Package ein, die Netzausbau, Modernisierung und Netzanschlüsse wirksam beschleunigt. Genehmigungs- und Umweltprüfungsverfahren sollten vereinfacht und das überragende öffentliche Interesse auch auf die Modernisierung bestehender Netze erstreckt werden. Netzanschlussverfahren sind klar von behördlichen Genehmigungsverfahren abzugrenzen und diskriminierungsfrei nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auszugestalten. Zudem sollten Grids Package und Environmental Omnibus konsistent ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 04.11.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 90/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001, (EU) 2019/944 und (EU) 2024/1788 im Hinblick auf die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
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BR-Drs. 90/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Grids Package für einen beschleunigten und praxistauglichen Netzausbau ausgestalten
E.ON setzt sich für eine praxistaugliche Ausgestaltung des EU Grids Package ein, die Netzausbau, Modernisierung und Netzanschlüsse wirksam beschleunigt. Genehmigungs- und Umweltprüfungsverfahren sollten vereinfacht und das überragende öffentliche Interesse auch auf die Modernisierung bestehender Netze erstreckt werden. Netzanschlussverfahren sind klar von behördlichen Genehmigungsverfahren abzugrenzen und diskriminierungsfrei nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auszugestalten. Zudem sollten Grids Package und Environmental Omnibus konsistent ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 04.11.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 90/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001, (EU) 2019/944 und (EU) 2024/1788 im Hinblick auf die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
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BR-Drs. 90/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung einer Vorhaltepflicht für den Ottokraftstoff Super E5 auf Tankstellen
Weltweit hat sich E10 heute als Standard für Ottokraftstoffe durchgesetzt und wird von allen namhaften Motorenherstellern unterstützt. Deutschland ist das einzige EU-Land, das Tankstellen weiterhin gesetzlich zur Bereitstellung von Super E5 verpflichtet. en2x setzt sich für eine Änderung des § 3 Absatz 2 der 10. BImSchV ein, die diese Verpflichtung abschafft.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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01.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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13.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
-
08.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schnelle und praxisnahe Klärung von offenen Fragen im Zusammenhang mit der Strompreiskompensation
Die Strompreiskompensation (SPK) gleicht einen Teil der CO2-Kosten aus, die Stromerzeuger über den Strompreis weitergeben. Sie schützt stromintensive Unternehmen, darunter Raffinerien, vor Wettbewerbsnachteilen und Carbon Leakage. Aktuell sind aufgrund von überarbeiteten Rechtstexten verschiedene Durchführungsfragen offen. Für die Unternehmen muss zeitnah Klarheit geschaffen werden. Die Carbon Leakage Schutzfunktion der SPK muss erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das BMWE hat einen Referentenentwurf zu einer strategischen Gasreserve in die Verbändeanhörung gegeben. Die Sicherstellung der Versorgung im Gassektor wird begrüßt, eine Finanzierung durch die im vergangenen Jahr auf „Null“ gesetzte Gasspeicherumlage wird jedoch kritisch gesehen, da damit die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland gefährdet wird.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Gesetz zur Einführung einer Gasreserve zur Krisenvorsorge
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Adressatenkreis:
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19.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rückführung des kartellrechtlichen Sonderregimes im Kraftstoffbereich
Die 12. GWB Novelle zielt auf eine effizientere Ausgestaltung des Kartellrechts, kombiniert Entlastungen - etwas in der Fusionskontrolle - jedoch mit erweiterten Eingriffsbefugnissen, insbesondere durch zusätzliche Datenerhebungen im Kraftstoffbereich. Aus der Sicht des en2x ist die Ausweitung dieses sektoralen Sonderregimes für den Kraftstoffmarkt nicht gerechtfertigt. Die Datenlage zeigt kein strukturelles Wettbewerbsproblem im deutschen Kraftstoffmarkt. en2x fordert, auf zusätzliche Eingriffe zu verzichten und die Regelungen wieder in den allgemeinen kartellrechtlichen Ordnungsrahmen zurückzuführen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.10.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gerade der Mittelstand braucht dafür verlässliche Rahmenbedingungen. Kleine und mittlere Unternehmen stehen für Innovation, Beschäftigung und Wertschöpfung in den Regionen. Wer ihre Investitions- und Innovationskraft stärken will, muss deshalb nicht nur entlasten, sondern auch dafür sorgen, dass bewährte Instrumente für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer verlässlich zur Verfügung stehen. Der derzeitige Antragsstopp beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) steht dazu in einem deutlichen Widerspruch. Das ZIM sollte wieder geöffnet, Förderlücken geschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. am 03.11.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
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BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des Regelungsrahmens für den Smart-Meter-Rollout
E.ON setzt sich für einen effizienten, kundenfreundlichen und konsequenten Smart-Meter-Rollout auf Basis des bestehenden Rechts- und Technologierahmens ein. Im Mittelpunkt stehen stabile regulatorische Rahmenbedingungen, die konsequente Umsetzung bestehender Rolloutpflichten sowie die Weiterentwicklung des Smart-Meter-Rollouts zu einem Steuerungsrollout. Hierfür sind insbesondere praxistaugliche und konsistente Vorgaben für die sichere und zuverlässige Steuerung dezentraler Erzeugungsanlagen und flexibler Verbrauchseinrichtungen erforderlich. E.ON setzt sich zudem dafür ein, das bestehende hohe Niveau bei Cybersicherheit, Interoperabilität und Ausfallsicherheit zu erhalten und die etablierte Smart-Meter-Technologie konsequent weiterzuentwickeln.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
-
06.10.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Kapazitätsmarktes
Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie und dem angekündigten Ausstieg aus der Kohlenverstromung braucht es nun zeitnah einen Kapazitätsmarkt, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Über einen Kapazitätsmarkt stehen je nach Bedarf die passenden Erzeugungskapazitäten mit den passenden Charakteristika am passenden Ort zur Verfügung oder alternativ Speicher oder steuerbare Verbraucher, die (einen Teil der) Last für festgelegte Zeitpunkte reduzieren können.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeine Grüngasquote praktikabel, marktbasiert und bürokratiearm ausgestalten
E.ON setzt sich für eine praktikable, marktbasierte und bürokratiearme Ausgestaltung der allgemeinen Grüngasquote ein. Die Erfüllbarkeit sollte durch einen europäischen Beschaffungsraum und die Anerkennung bestehender Nachweissysteme sichergestellt werden. Doppelregulierung, insbesondere im Zusammenspiel mit der Biotreppe und dem Emissionshandel, sollte vermieden und Wärmenetze von der Quote ausgenommen werden. Der Hochlaufpfad sollte sich an den tatsächlich verfügbaren Mengen orientieren und regelmäßig überprüft werden. Zudem sind flexible Erfüllungsmechanismen sowie angemessene Übergangsfristen erforderlich.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
-
06.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bezahlbare und praxistaugliche Ausgestaltung der Grüngasquote im Gebäudebestand
Der IVD setzt sich für eine Ausgestaltung der Grüngasquote ein, die die wirtschaftlichen Belastungen für Mieter, Vermieter und Selbstnutzer begrenzt und die Verfügbarkeit grüner Gase berücksichtigt. Die Quotenwerte sollen gegenüber den vorgelegten Eckpunkten abgesenkt werden und in keinem Jahr oberhalb der Biotreppe liegen. Bis in die 2030er Jahre soll die Quote langsamer ansteigen, damit bestehende Gasheizungen nicht vor Ablauf ihrer wirtschaftlichen und technischen Nutzungsdauer ausgetauscht werden müssen. Zudem fordert der IVD eine flexible Anrechnung von Wasserstoffbeimischungen und bürokratiearme Regelungen.
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
-
03.11.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung bestehender Rahmenbedingungen im Bereich Offshore
Optimierung der Rahmenbedingungen und des Ausschreibungs-Designs für Offshore
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach §96 WindSeeG sollen in den Jahren 2023 bis 2028 jeweils 500 Megawatt Elektrolyseurleistung ausgeschrieben werden. Diese sollen systemdienlich zur Erzeugung von grünem Wasserstoff an Land u.a. mit Strom aus Offshore-Windparks eingesetzt werden. Die Ausschreibungen und die damit verbundene Definition der Systemdienlichkeit stehen noch aus.
- Bereitgestellt von: RWE am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.11.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Plastiksteuer
Die Bundesregierung hatte im Dezember 2023 die Einführung einer Plastiksteuer angekündigt. Das Vorhaben wird weiterhin diskutiert, allerdings mit der Tendenz, Abstand von einer einseitiger und materialdiskriminierenden Plastiksteuer zu nehmen, die aufgrund Materialsubstitutionen nachteilig für Kreislaufwirtschaft und Recycling wäre. Die IK lehnt eine nationale Plastiksteuer bzw. Umlage der EU-Plastikabgabe ab. Stattdessen fordert der Verband gezielte Anreizsysteme für Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz, insbesondere über die Ökomodulierung der Lizenzentgelte.
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Diskussion und Bewertung der Optionen zur Ausgestaltung der EE-Finanzierungen
Fachgespräch zu Vor- und Nachteilen der vier Optionen des "BMWK-Optionenpapiers" zur Ausgestaltung eines CfD zur zukünftigen Absicherung des EE-Ausbaus.Konkretes Ziel: Kosteneffiziente und marktnahe Weiterentwicklung des EEG, sodass gleichzeitig ein hohes Tempo beim EE-Ausbau abgesichert ist, aber die Kosten für die Allgemeinheit (EEG-Konto) und das System (effiziente DIfrektvermarktung und Anlagen) sinken.
- Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
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Adressatenkreis:
-
02.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: