Stellungnahmen/Gutachten

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  • Empfängergruppen: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.786)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Raffinerien sind im Geltungsbereich des EU-ETS1. Ab 2040 soll es keine zu versteigernden Emissionszertifikate mehr geben. In Raffinerien treten Emissionen unvermeidbar auf, d.h. ohne verfügbare Zertifikate für Emissionen ist ein Weiterbetrieb der Anlagen ab 2040 nicht möglich. Um den Raffineriebetrieb auch nach 2040 aufrecht zu erhalten, müssen Anschlusslösungen gefunden werden. Gleichzeitig bedeutet der EU-ETS Mehrkosten für die europäische Industrie, die die Wettbewerbsfähigkeit reduzieren. Ein wirksamer Carbon Leakage Schutz muss daher gewährleitet sein. Kurzfristig bedeutet dies eine Weiterführung der kostenlosen Zuteilung auf heutigem Niveau. Das TEHG setzt den EU-ETS 1 in nationales Recht um.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
      • 07.08.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON setzt sich für eine netzverträgliche Ausgestaltung der geplanten europäischen PFAS-Beschränkung ein. Erforderlich sind ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmen für kritische Netzkomponenten sowie eine langfristige Verfügbarkeit von Ersatzteilen.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
      • 01.10.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am 16. Dezember 2025 trat die EU-Kunststoffgranulatverordnung zur Vermeidung von Freisetzungen von Kunststoffgranulaten in Kraft. Die Maßnahmen der Verordnung umfassen verbindliche Regelungen zur Minimierung der Verlustrisikos für Akteure entlang der Wertschöpfungskette, die mit Kunststoffgranulaten arbeiten. VinylPlus Deutschland und die unterzeichnenden Verbände setzen sich für eine möglichst praxisnahe und bürokratiearme nationale Ausgestaltung der Regelungen sowie die Anerkennung bereits etablierter Risikomanagementmaßnahmen (z.B. OCS) und bestehender Standards (z.B. nach ISO) ein.

    • Bereitgestellt von: VinylPlus Deutschland e.V. am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
      • 30.10.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung hatte im Dezember 2023 die Einführung einer Plastiksteuer angekündigt. Das Vorhaben wird weiterhin diskutiert, allerdings mit der Tendenz, Abstand von einer einseitiger und materialdiskriminierenden Plastiksteuer zu nehmen, die aufgrund Materialsubstitutionen nachteilig für Kreislaufwirtschaft und Recycling wäre. Die IK lehnt eine nationale Plastiksteuer bzw. Umlage der EU-Plastikabgabe ab. Stattdessen fordert der Verband gezielte Anreizsysteme für Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz, insbesondere über die Ökomodulierung der Lizenzentgelte.

    • Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am 16. Dezember 2025 trat die EU-Kunststoffgranulatverordnung zur Vermeidung von Freisetzungen von Kunststoffgranulaten in Kraft. Die Maßnahmen der Verordnung umfassen verbindliche Regelungen zur Minimierung der Verlustrisikos für Akteure entlang der Wertschöpfungskette, die mit Kunststoffgranulaten arbeiten. Die IK setzt sich für eine möglichst praxisnahe und bürokratiearme nationale Ausgestaltung der Regelungen sowie die Anerkennung bereits etablierter Risikomanagementmaßnahmen (z.B. OCS) und bestehender Standards (z.B. nach ISO) ein.

    • Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
      • 30.10.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
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