Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (50)
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- Angegeben von: DHL AG am 30.09.2026
- Beschreibung: Einsatz für die Beibehaltung des aktuellen Anwendungsbereichs des ETS-1 auf Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/13585, 20/13962 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
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BT-Drs. 20/14775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Kreisverband Grafschaft Diepholz e.V. am 11.09.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die Nutzung der unionsrechtlich bestehenden Möglichkeit, den Anwendungsbereich des EU-ETS 2 auf den Landwirtschaftssektor auszuweiten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Swiss Steel Holding AG am 28.07.2026
- Beschreibung: Die Überarbeitung der geltenden ETS-Regeln soll sicherstellen, dass in den kommenden Jahren der Transformation der CO2-Preis und damit einhergehende Dekarbonisierungsmassnahmen vereinbar bleiben mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Stahlindustrie zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung
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BT-Drs. 21/4950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 02.07.2026
- Beschreibung: Die Novelle des EU-ETS muss auf wirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet werden, um die laufenden Transformation - ohne eine unangemessene Konditionalitätsregelung - finanzieren zu können. Eine verstärkte Verknappung von Zertifikaten ab 2026 darf nicht eintreten (Fallback-Benchmarks). Ferner bedarf es einer Rücknahme der Bepreisung des im Zuckerprozess aus der Saftreinigung wieder eingebundenen CO2 im sog. Carbokalk, der als Düngemittel verwendet wird, durch eine Reduzierung von N2O-Emissionsen auf dem Feld zu einer insgesamt klimapositiven Wirkung führt (reduziertes GWP), aber - anders als Steinbruchdüngekalk - seit 2025 mit ETS-Pflichten belastet ist. Ferner bedarf es Removal-Regelungen, die BECCS bzw. BECCU (auch temporär) gleichberechtigt ohne Doppelzählungen berücksichtigen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
- Beschreibung: Mit dem TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz hat der nationale Gesetzgeber von der den EU-Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Europäischen Brennstoffemissionshandel (EU ETS 2) auf den Sektor Agrarwirtschaft auszuweiten. In ihrem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen: „Vom Opt-in für den Sektor Landwirtschaft in den ETS 2 machen wir keinen Gebrauch.“ Der Gesetzgeber sollte am Opt-in für den Sektor Landwirtschaft festhalten und die betroffenen Betriebe in anderer Form von den CO2-Kosten des EU-ETS 2 zu entlasten. Dies könnte beispielsweise im Zusammenhang mit der so genannten Agrardieselvergütung erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Einflussnahme auf die Ausgestaltung des TEHG und die Weiterentwicklung des EU-ETS. Das Unternehmen setzt sich für den wirksamen Schutz vor Carbon Leakage und den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie ein. Gefordert werden eine Dämpfung der Kostensteigerungen bei Zertifikaten und eine marktfähige Infrastruktur sowie die politische Anerkennung und Sonderberücksichtigung von Ammoniak als systemkritisches Molekül für die europäische Versorgungssicherheit (z. B. Düngemittelproduktion).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 201/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve
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BR-Drs. 201/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Der BVK setzt sich im Rahmen der EU ETS Reform für eine pragmatische Weiterentwicklung des Instrumentes ein. Die Kalkindustrie steht weiter hinter den Klimazielen und wirbt gleichzeitig dafür mit dem Instrument EU ETS gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie im Blick zu halten. So setzt sich der BVK für eine Wieterentwicklung des LRFs, der MSR, der freien Zuteilung als zentralem Carbon Leakage Instrument, Abschaffung des Industrie-Caps und des CSCF, der Aufnahme negativer Emissionen ins System sowie die Beachtung der besonderen Herausforderung materialbedingter Prozessemissionen ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Germanwatch am 07.05.2026
- Beschreibung: Die nächste Phase des ETS1 Aviation an den Klimazielen in Richtung klimaneutraler Flugverkehr ausrichten, u.a. durch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf abgehende Flüge sowie Maßnahmenzur Förderung des Hochlaufs klimaneutraler Treibstoffe und zur Reduktion von Nicht-CO2 Effekten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Südzucker AG am 21.04.2026
- Beschreibung: Aus der Novelle der EU-Emissionshandels-RL 2003/87/EG durch die RL (EU) 2023/959 und der EU-Monitoring- und Reporting-VO (EU) 2018/2066 sowie der Einführung einer VO zur permanenten THG-Einbindung folgt, dass Emissionen für ihre Anrechnung nicht mehr in die Atmosphäre freigesetzt werden müssen, sondern eine kurzzeitige Dekomposition ausreicht, auch bei sofortiger Wiedereinbindung des CO2. Bisher erforderte diese in der Carbonatation keine Erfassung, da im Prozess tatsächlich keine Freisetzung erfolgt (als neutral galt). Neu ist, dass nun etwaige Freisetzungen in der nachgelagerten Nutzung Berücksichtigung finden sollen. Daher bedarf es der Anpassung der Zuteilungsregeln und der Berücksichtigung, dass in der nachgelagerten Nutzung nur ein Teil des wiedereingebundenen CO2 freigesetzt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 25.03.2026
- Beschreibung: en2x setzt sich dafür ein, dass Regelungslücken und Unklarheiten im Entwurf der EHV 2030 beseitigt werden. Dabei sind besonders relevant: Vermeidung von Doppelbelastungen, eindeutige Definition von Brennstoffen, einschließlich biogener und strombasierter Kraftstoffe, sowie korrekte Ermittlung biogener Anteile. Zudem fordert der Verband an mehreren Stellen eine unbefristete Fortführung bestimmter Ausnahmeregelungen und Standardwerte, um praktikable und rechtssichere Vorgaben für den Vollzug des EU ETS 2 und die Berichterstattung sicherzustellen. Schließlich werden bürokratische Entlastungen, beispielsweise beim Verzicht auf Standortbegehungen und bei der Registrierung von reinen Dienstleistern, sowie eine Vermeidung von Doppelerfassungen im Brennstoffemissionshandel angemahnt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Germanwatch am 09.03.2026
- Beschreibung: Das ETS2 retten durch: Phase-in-Modell statt Verschiebung für alle; Lösungsorientierter Dialog und mehr Kommunikation für ein faires ETS2; Stärkung von Nicht-Markt-Instrumenten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Integration von negativen Emissionen in den EU ETS
Aktiv vom 13.09.2025 bis 15.06.2026
- Angegeben von: The Partners Beratungsgesellschaft mbH am 13.09.2025
- Beschreibung: Anpassung des EU-ETS, um hochwertige, permanente CDR-Einheiten (z. B. BECCS, DACCS, Biochar) anerkennbar und handelbar zu machen unter Wahrung des Caps und Marktintegrität, z. B. durch Schaffung getrennter Removal-Units oder Integration über einen „European Carbon Central Bank-Mechanismus", ohne Verwässerung des Preisniveaus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vonovia SE am 21.08.2025
- Beschreibung: Einführung einer CO2-Gutschrift für verbautes Holz im Emissionshandel. Anpassung der Bilanzierungsregeln, sodass gespeichertes CO2 berücksichtigt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e. V. am 01.08.2025
- Beschreibung: Klimawirksame, sozial gerechte und effiziente Umsetzung des ETS 2 sowie eine zielgerichtete Verwendung der Mittel des Klimasozialfonds zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte und zur Förderung klimafreundlicher Investitionen. https://foes.de/publikationen/2024/2024-02_KAD_ETS2-KSF.pdf
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 01.07.2025
- Beschreibung: Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert in seinem Papier "Wirtschaftliche Dynamisierung des Emissionshandels mit Klima-Sonderkonto für Unternehmen, dass der durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten bei Unternehmen entstandene Betrag vollständig innerhalb eines vom Unternehmen geführten zweckgebundenen Sonderkontos für Investitionen in Maßnahmen zum Klimaschutz verbleibt. Damit wird das marktwirtschaftliche Instrument der CO2-Bepreisung um ein marktwirtschaftliches Instrument für unternehmensbezogenen Klimaschutz ergänzt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Aktuelle CBAM-Umsetzung der EU und geplante Ausweitung des Geltungsbereichs auf nachgelagerte Produkte stoppen: realistische Standardwerte einführen, Doppelbelastung bei der Emissionsberichterstattung verhindern, keine Ausweitung ohne detaillierte Folgeabschätzung für betroffene Branchen, konkrete und wirksame Exportlösung, Anhebung des De-minimis-Wertes für Importe, praxisgerechte Übergangsfristen und praktikable Standardwerte für komplexe Güter
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 30.09.2026
- Beschreibung: Erhalt und Stärkung des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS 1) als zentrales Klimaschutzinstrument der EU für die Stromerzeugung, die energieintensive Industrie und Teile des Luftverkehrs. Erhalt des Verursacherprinzips inkl. wirksamen, verlässlichen CO2-Preispfaden, Phase-Out für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten, Lenkung der Erlöse gezielt in Richtung Klimaneutralität und sozial-gerechte Transformation.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Shell Deutschland GmbH am 25.09.2026
- Beschreibung: Shell setzt sich für eine Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS I) ein, die Klimaschutz, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und wirksamen Carbon-Leakage-Schutz miteinander verbindet. Angestrebt werden insbesondere eine wettbewerbsfähige Ausgestaltung der kostenlosen Zuteilung und der Benchmarks ohne unverhältnismäßige zusätzliche Konditionalitäten, eine Weiterentwicklung der Marktstabilitätsreserve und des langfristigen Emissionspfads sowie die Integration von CO2-Entnahmen in das EU ETS. Zudem sollen ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutz im Zusammenspiel mit dem CBAM und geeignete Rahmenbedingungen für Investitionen in die industrielle Dekarbonisierung sichergestellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Shell Holding GmbH am 25.09.2026
- Beschreibung: Shell setzt sich für eine Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS I) ein, die Klimaschutz, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und wirksamen Carbon-Leakage-Schutz miteinander verbindet. Angestrebt werden insbesondere eine wettbewerbsfähige Ausgestaltung der kostenlosen Zuteilung und der Benchmarks ohne unverhältnismäßige zusätzliche Konditionalitäten, eine Weiterentwicklung der Marktstabilitätsreserve und des langfristigen Emissionspfads sowie die Integration von CO2-Entnahmen in das EU ETS. Zudem sollen ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutz im Zusammenspiel mit dem CBAM und geeignete Rahmenbedingungen für Investitionen in die industrielle Dekarbonisierung sichergestellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 29.06.2026
- Beschreibung: Erhalt und Stärkung des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS 1) als zentrales Klimaschutzinstrument der EU für die Stromerzeugung, die energieintensive Industrie und Teile des Luftverkehrs. Erhalt des Verursacherprinzips inkl. wirksamen, verlässlichen CO2-Preispfaden, Phase-Out für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten, Lenkung der Erlöse gezielt in Richtung Klimaneutralität und sozial-gerechte Transformation.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: FleishmanHillard EU am 06.05.2026
- Beschreibung: 2026 beginnt der turnusgemäße Revisionsprozess des EU ETS 1, bis Juli 2026 will die Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen. CO2-Entnahmetechnologien können dabei eine entscheidende Rolle einnehmen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Compagnie de Saint-Gobain am 17.03.2026
- Beschreibung: Der EU-Emissionshandel soll ab 2027 auch für den Gebäudebereich gelten. Das Heizen mit fossiler Energie dürfte spätestens ab diesem Zeitpunkt signifikant teurer werden. Die Aktivitäten des BuVEG zielen darauf ab, aufzuzeigen, welche Kostenszenarien im Rahmen des ETS2 zu erwarten sind und auf welche Weise sich Eigentümer - aber auch politische Entscheidungsträger - auf den ETS2 vorbereiten können, beispielsweise durch das Forcieren von Maßnahmen zur Energieeffizienz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Heidelberg Materials AG am 04.03.2026
- Beschreibung: 2026 beginnt der turnusgemäße Revisionsprozess der EU-Emissionshandelsrichtlinie/des EU ETS 1, bis Juli 2026 will die Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen. Heidelberg Materials setzt sich mit Blick auf die Dekarbonisierung seiner Zementwerke für einen wirksamen Emissionshandel im Zusammenspiel mit einem funktionierenden CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) als zentrale klima- und industriepolitische Instrumente ein, da ein verlässliches CO2-Preissignal und Carbon-Leakage-Schutz für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen entscheidend sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Vereinfachte Umsetzbarkeit des CBAM für Unternehmen
Aktiv vom 04.02.2026 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Robert Bosch GmbH am 04.02.2026
- Beschreibung: Es wird eine vereinfachte Umsetzbarkeit der CO2-Grenzausgleichmechanismus-Regelungen für Unternehmen gefordert, da die Berichtspflichten eine erhebliche bürokratische Belastung für Unternehmen darstellen. Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DuPont Deutschland Holding Gmbh & Co. KG am 28.10.2025
- Beschreibung: Um die die Transformation -und Wettbewerbsfähigkeit der produzierenden Industrie in Europa zu erhalten, muss gewährleistet werden, dass die geplante Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) ab 2026 nicht dazu führt, dass in Europa produzierende Unternehmen durch CO2-Abgaben stärker belastet werden als Importeure. Wir sprechen uns daher dafür aus, die Freizuteilung über die genannten Zeitpunkte hinaus zu verlängern, die Abschmelzung der Freizuteilung durch den CBAM auszusetzen und keine zusätzlichen Sektoren mit aufzunehmen. Von einer Anpassung der ETS-Benchmarks soll abgesehen und die Strompreiskompensation verstetigt und ausgeweitet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):