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49 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TEHG 2025"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (49)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Novelle des EU-ETS muss auf wirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet werden, um die laufenden Transformation - ohne eine unangemessene Konditionalitätsregelung - finanzieren zu können. Eine verstärkte Verknappung von Zertifikaten ab 2026 darf nicht eintreten (Fallback-Benchmarks). Ferner bedarf es einer Rücknahme der Bepreisung des im Zuckerprozess aus der Saftreinigung wieder eingebundenen CO2 im sog. Carbokalk, der als Düngemittel verwendet wird, durch eine Reduzierung von N2O-Emissionsen auf dem Feld zu einer insgesamt klimapositiven Wirkung führt (reduziertes GWP), aber - anders als Steinbruchdüngekalk - seit 2025 mit ETS-Pflichten belastet ist. Ferner bedarf es Removal-Regelungen, die BECCS bzw. BECCU (auch temporär) gleichberechtigt ohne Doppelzählungen berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 20.10.2026
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des ETS zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemischen Industrie
Die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 muss dazu führen, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben sollen etabliert bzw. angepasst werden. Konkret bedeutet das: - Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden. - Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden. - Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 02.10.2026
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Adressatenkreis:
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15.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Novelle des EU-ETS muss auf wirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet werden, um die laufenden Transformation - ohne eine unangemessene Konditionalitätsregelung - finanzieren zu können. Eine verstärkte Verknappung von Zertifikaten ab 2026 darf nicht eintreten (Fallback-Benchmarks). Ferner bedarf es einer Rücknahme der Bepreisung des im Zuckerprozess aus der Saftreinigung wieder eingebundenen CO2 im sog. Carbokalk, der als Düngemittel verwendet wird, durch eine Reduzierung von N2O-Emissionsen auf dem Feld zu einer insgesamt klimapositiven Wirkung führt (reduziertes GWP), aber - anders als Steinbruchdüngekalk - seit 2025 mit ETS-Pflichten belastet ist. Ferner bedarf es Removal-Regelungen, die BECCS bzw. BECCU (auch temporär) gleichberechtigt ohne Doppelzählungen berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt und Stärkung des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS 1)
Erhalt und Stärkung des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS 1) als zentrales Klimaschutzinstrument der EU für die Stromerzeugung, die energieintensive Industrie und Teile des Luftverkehrs. Erhalt des Verursacherprinzips inkl. wirksamen, verlässlichen CO2-Preispfaden, Phase-Out für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten, Lenkung der Erlöse gezielt in Richtung Klimaneutralität und sozial-gerechte Transformation.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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08.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Novelle des EU-ETS muss auf wirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet werden, um die laufenden Transformation - ohne eine unangemessene Konditionalitätsregelung - finanzieren zu können. Eine verstärkte Verknappung von Zertifikaten ab 2026 darf nicht eintreten (Fallback-Benchmarks). Ferner bedarf es einer Rücknahme der Bepreisung des im Zuckerprozess aus der Saftreinigung wieder eingebundenen CO2 im sog. Carbokalk, der als Düngemittel verwendet wird, durch eine Reduzierung von N2O-Emissionsen auf dem Feld zu einer insgesamt klimapositiven Wirkung führt (reduziertes GWP), aber - anders als Steinbruchdüngekalk - seit 2025 mit ETS-Pflichten belastet ist. Ferner bedarf es Removal-Regelungen, die BECCS bzw. BECCU (auch temporär) gleichberechtigt ohne Doppelzählungen berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 02.07.2026
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Carbon Boarder Adjustment Mechanism (CBAM)
Aktuelle CBAM-Umsetzung der EU und geplante Ausweitung des Geltungsbereichs auf nachgelagerte Produkte stoppen: realistische Standardwerte einführen, Doppelbelastung bei der Emissionsberichterstattung verhindern, keine Ausweitung ohne detaillierte Folgeabschätzung für betroffene Branchen, konkrete und wirksame Exportlösung, Anhebung des De-minimis-Wertes für Importe, praxisgerechte Übergangsfristen und praktikable Standardwerte für komplexe Güter
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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04.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt und Stärkung des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS 1)
Erhalt und Stärkung des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS 1) als zentrales Klimaschutzinstrument der EU für die Stromerzeugung, die energieintensive Industrie und Teile des Luftverkehrs. Erhalt des Verursacherprinzips inkl. wirksamen, verlässlichen CO2-Preispfaden, Phase-Out für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten, Lenkung der Erlöse gezielt in Richtung Klimaneutralität und sozial-gerechte Transformation.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
keine Verschiebung von ETS2 (Richtlinie 2003/87/EG)
Das ETS2 retten durch: Phase-in-Modell statt Verschiebung für alle; Lösungsorientierter Dialog und mehr Kommunikation für ein faires ETS2; Stärkung von Nicht-Markt-Instrumenten
- Bereitgestellt von: Germanwatch am 09.03.2026
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Carbon Boarder Adjustment Mechanism (CBAM)
Aktuelle CBAM-Umsetzung der EU und geplante Ausweitung des Geltungsbereichs auf nachgelagerte Produkte stoppen: realistische Standardwerte einführen, Doppelbelastung bei der Emissionsberichterstattung verhindern, keine Ausweitung ohne detaillierte Folgeabschätzung für betroffene Branchen, konkrete und wirksame Exportlösung, Anhebung des De-minimis-Wertes für Importe, praxisgerechte Übergangsfristen und praktikable Standardwerte für komplexe Güter
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 04.07.2025
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Adressatenkreis:
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25.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Emissionshandel ist ein zentrales Instrument des Klimaschutzes. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass keine Wettbewerbsverzerrungen oder unnötigen Mehrbelastungen entstehen. Nationale Regelungen zur Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel sollten erst nach Vorliegen der EU-Prüfberichte erfolgen.
- Bereitgestellt von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 23.05.2025
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Adressatenkreis:
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30.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Emissionshandel ist ein zentrales Instrument des Klimaschutzes. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass keine Wettbewerbsverzerrungen oder unnötigen Mehrbelastungen entstehen. Nationale Regelungen zur Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel sollten erst nach Vorliegen der EU-Prüfberichte erfolgen.
- Bereitgestellt von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 23.05.2025
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Adressatenkreis:
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04.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung ambitionierter EU Klimaziele 2040 im European Climate Law
Sicherstellung ambitionierter EU Klimaziele im European Climate Law, Verhinderung von Aufweichungen etwa durch Aufnahme des Handels mit Paris Agreement Artikel 6-Zertifikaten aus nicht-EU-Staaten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
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27.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Novellierung des TEHG
Mit der TEHG-Novelle wird das Inverkehrbringen von Brennstoffen für Land- und Forstwirtschaft im ETS 2 miterfasst werden. Auf diese Opt-In Regelung muss auf nationaler Ebene verzichtet werden, um die Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf erhöhte Energiekosten durch eine erweiterte CO2-Bepreisung im EU-Binnenmarkt zu sichern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 13.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Novelle des EU-ETS muss auf wirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet werden, um die laufenden Transformation - ohne eine unangemessene Konditionalitätsregelung - finanzieren zu können. Eine verstärkte Verknappung von Zertifikaten ab 2026 darf nicht eintreten (Fallback-Benchmarks). Ferner bedarf es einer Rücknahme der Bepreisung des im Zuckerprozess aus der Saftreinigung wieder eingebundenen CO2 im sog. Carbokalk, der als Düngemittel verwendet wird, durch eine Reduzierung von N2O-Emissionsen auf dem Feld zu einer insgesamt klimapositiven Wirkung führt (reduziertes GWP), aber - anders als Steinbruchdüngekalk - seit 2025 mit ETS-Pflichten belastet ist. Ferner bedarf es Removal-Regelungen, die BECCS bzw. BECCU (auch temporär) gleichberechtigt ohne Doppelzählungen berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 20.10.2026
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Novelle des EU-ETS muss auf wirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet werden, um die laufenden Transformation - ohne eine unangemessene Konditionalitätsregelung - finanzieren zu können. Eine verstärkte Verknappung von Zertifikaten ab 2026 darf nicht eintreten (Fallback-Benchmarks). Ferner bedarf es einer Rücknahme der Bepreisung des im Zuckerprozess aus der Saftreinigung wieder eingebundenen CO2 im sog. Carbokalk, der als Düngemittel verwendet wird, durch eine Reduzierung von N2O-Emissionsen auf dem Feld zu einer insgesamt klimapositiven Wirkung führt (reduziertes GWP), aber - anders als Steinbruchdüngekalk - seit 2025 mit ETS-Pflichten belastet ist. Ferner bedarf es Removal-Regelungen, die BECCS bzw. BECCU (auch temporär) gleichberechtigt ohne Doppelzählungen berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 20.10.2026
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Adressatenkreis:
-
06.10.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Novelle des EU-ETS muss auf wirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet werden, um die laufenden Transformation - ohne eine unangemessene Konditionalitätsregelung - finanzieren zu können. Eine verstärkte Verknappung von Zertifikaten ab 2026 darf nicht eintreten (Fallback-Benchmarks). Ferner bedarf es einer Rücknahme der Bepreisung des im Zuckerprozess aus der Saftreinigung wieder eingebundenen CO2 im sog. Carbokalk, der als Düngemittel verwendet wird, durch eine Reduzierung von N2O-Emissionsen auf dem Feld zu einer insgesamt klimapositiven Wirkung führt (reduziertes GWP), aber - anders als Steinbruchdüngekalk - seit 2025 mit ETS-Pflichten belastet ist. Ferner bedarf es Removal-Regelungen, die BECCS bzw. BECCU (auch temporär) gleichberechtigt ohne Doppelzählungen berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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03.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt und Stärkung des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS 1)
Erhalt und Stärkung des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS 1) als zentrales Klimaschutzinstrument der EU für die Stromerzeugung, die energieintensive Industrie und Teile des Luftverkehrs. Erhalt des Verursacherprinzips inkl. wirksamen, verlässlichen CO2-Preispfaden, Phase-Out für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten, Lenkung der Erlöse gezielt in Richtung Klimaneutralität und sozial-gerechte Transformation.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt und Stärkung des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS 1)
Erhalt und Stärkung des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS 1) als zentrales Klimaschutzinstrument der EU für die Stromerzeugung, die energieintensive Industrie und Teile des Luftverkehrs. Erhalt des Verursacherprinzips inkl. wirksamen, verlässlichen CO2-Preispfaden, Phase-Out für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten, Lenkung der Erlöse gezielt in Richtung Klimaneutralität und sozial-gerechte Transformation.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.08.2026
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Adressatenkreis:
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08.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Carbon Boarder Adjustment Mechanism (CBAM)
Aktuelle CBAM-Umsetzung der EU und geplante Ausweitung des Geltungsbereichs auf nachgelagerte Produkte stoppen: realistische Standardwerte einführen, Doppelbelastung bei der Emissionsberichterstattung verhindern, keine Ausweitung ohne detaillierte Folgeabschätzung für betroffene Branchen, konkrete und wirksame Exportlösung, Anhebung des De-minimis-Wertes für Importe, praxisgerechte Übergangsfristen und praktikable Standardwerte für komplexe Güter
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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24.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Opt-in für den Sektor Landwirtschaft im Europäischen Brennstoffemissionshandel
Mit dem TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz hat der nationale Gesetzgeber von der den EU-Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Europäischen Brennstoffemissionshandel (EU ETS 2) auf den Sektor Agrarwirtschaft auszuweiten. In ihrem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen: „Vom Opt-in für den Sektor Landwirtschaft in den ETS 2 machen wir keinen Gebrauch.“ Der Gesetzgeber sollte am Opt-in für den Sektor Landwirtschaft festhalten und die betroffenen Betriebe in anderer Form von den CO2-Kosten des EU-ETS 2 zu entlasten. Dies könnte beispielsweise im Zusammenhang mit der so genannten Agrardieselvergütung erfolgen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des CO2-Zertifikatehandels
Einflussnahme auf die Ausgestaltung des TEHG und die Weiterentwicklung des EU-ETS. Das Unternehmen setzt sich für den wirksamen Schutz vor Carbon Leakage und den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie ein. Gefordert werden eine Dämpfung der Kostensteigerungen bei Zertifikaten und eine marktfähige Infrastruktur sowie die politische Anerkennung und Sonderberücksichtigung von Ammoniak als systemkritisches Molekül für die europäische Versorgungssicherheit (z. B. Düngemittelproduktion).
- Bereitgestellt von: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 201/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve
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BR-Drs. 201/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
2026 beginnt der turnusgemäße Revisionsprozess der EU-Emissionshandelsrichtlinie/des EU ETS 1, bis Juli 2026 will die Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen. Heidelberg Materials setzt sich mit Blick auf die Dekarbonisierung seiner Zementwerke für einen wirksamen Emissionshandel im Zusammenspiel mit einem funktionierenden CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) als zentrale klima- und industriepolitische Instrumente ein, da ein verlässliches CO2-Preissignal und Carbon-Leakage-Schutz für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen entscheidend sind.
- Bereitgestellt von: Heidelberg Materials AG am 26.03.2026
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Adressatenkreis:
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04.03.2026
-
Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Anpassung der EHV 2030 an das TEHG Europarechtsanpassungsgesetz 2024
en2x setzt sich dafür ein, dass Regelungslücken und Unklarheiten im Entwurf der EHV 2030 beseitigt werden. Dabei sind besonders relevant: Vermeidung von Doppelbelastungen, eindeutige Definition von Brennstoffen, einschließlich biogener und strombasierter Kraftstoffe, sowie korrekte Ermittlung biogener Anteile. Zudem fordert der Verband an mehreren Stellen eine unbefristete Fortführung bestimmter Ausnahmeregelungen und Standardwerte, um praktikable und rechtssichere Vorgaben für den Vollzug des EU ETS 2 und die Berichterstattung sicherzustellen. Schließlich werden bürokratische Entlastungen, beispielsweise beim Verzicht auf Standortbegehungen und bei der Registrierung von reinen Dienstleistern, sowie eine Vermeidung von Doppelerfassungen im Brennstoffemissionshandel angemahnt.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 25.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
2026 beginnt der turnusgemäße Revisionsprozess der EU-Emissionshandelsrichtlinie/des EU ETS 1, bis Juli 2026 will die Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen. Heidelberg Materials setzt sich mit Blick auf die Dekarbonisierung seiner Zementwerke für einen wirksamen Emissionshandel im Zusammenspiel mit einem funktionierenden CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) als zentrale klima- und industriepolitische Instrumente ein, da ein verlässliches CO2-Preissignal und Carbon-Leakage-Schutz für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen entscheidend sind.
- Bereitgestellt von: Heidelberg Materials AG am 04.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Carbon Boarder Adjustment Mechanism (CBAM)
Aktuelle CBAM-Umsetzung der EU und geplante Ausweitung des Geltungsbereichs auf nachgelagerte Produkte stoppen: realistische Standardwerte einführen, Doppelbelastung bei der Emissionsberichterstattung verhindern, keine Ausweitung ohne detaillierte Folgeabschätzung für betroffene Branchen, konkrete und wirksame Exportlösung, Anhebung des De-minimis-Wertes für Importe, praxisgerechte Übergangsfristen und praktikable Standardwerte für komplexe Güter
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
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Adressatenkreis:
-
29.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
06.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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19.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: