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192 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (192)

    • Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Der Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sieht insbesondere Vereinfachungen im Bewilligungsverfahren von Hilfsmitteln vor. Künftig soll die Erforderlichkeit eines beantragten Hilfsmittels vermutet werden, wenn es von einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder von einem Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) empfohlen wurde. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, denen auch der bvkm angehört, begrüßen in ihrer Stellungnahme eine solche Regelung, da dies die Durchsetzung der Ansprüche für Betroffene vereinfachen würde.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) ...
    • Angegeben von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 15.08.2024
    • Beschreibung: Immer mehr Arztpraxen werden von Finanzinvestoren durch sogenannte investorengeführte Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) betrieben. Erste Untersuchungen zeigen lokale Monopolisierungstendenzen, negative Auswirkungen auf Patienten und eine hohe Verschuldung dieser Versorgungszentren. Die politische Debatte dazu wird jedoch ohne ausreichende Daten geführt, da niemand genau weiß, wie viele MVZ von Investoren betrieben werden. Um dies zu ändern, sollten alle ambulanten Einrichtungen im Rahmen des GVSG ihre wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen. Dies könnte über das Transparenzregister oder ein neues MVZ-Register erfolgen, um Transparenz zu schaffen und fundierte Diskussionen zu ermöglichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) insbesondere...
    • Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die DGKJP fokussiert sich bei ihrem Kommentar zum GVSG auf KJ-psychiatrische Aspekte. Sie setzt sich für Vereinfachungen in der Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderungen und schweren Mehrfachbehinderungen ein und regt an, im Text, "Geistige Behinderung" durch "Intelligenzminderung" zu ersetzen. Sie begrüßt die gesonderte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche und legt dar, dass der Anteil von 25 % ärztlichen Psychotherapeut:innen bezogen auf die Verhältniszahl je Planungsregion auch für Kinder und Jugendliche gesetzlich verankert werden sollte. Ergänzend zum Referentenentwurf mahnt die DGKJP dringenden Reformbedarf bei den Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) an.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) ...
  • Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 25.03.2025

    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Referentenentwurf..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Seite..., ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) (...
    • Angegeben von: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter am 19.06.2024
    • Beschreibung: Änderung des GVSG: SGB V: § 33 Abs. 5c (neu): Diese Regelung soll auch auf Fachärzte erweitert werden, die langfristig Patienten nach der Chronikerregelung betreuen sowie auf die spezialfachärztliche Versorgung. §§ 95 Abs. 2 Satz 6, §96 Abs. 2a: Ein MVZ muss unter ärztlicher Leitung stehen. Den MZEB soll ein finanzieller Anreiz für deren Gründung und Erhaltung nach § 105 Abs. 1a Satz 5 durch Einbettung in die Mittel des Strukturfonds gegeben werden. § 101 Abs. 4 (neu): Weitere Überarbeitung der Bedarfsplanung. § 140f Abs. 2: Neben dem Vetorecht soll es ein aktives Mitwirkungsrecht der Patientenvertretung im G-BA in Form einer Stellungnahme oder eines Mitberatungsrechts geben. SGB XI: § 37 Abs. 3 Satz 4: Entfristung der Beratung per Videokonferenz
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG) ...
    • Angegeben von: Bundesverband niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) am 18.06.2024
    • Beschreibung: Die diabetologischen Schwerpunktpraxen sind zulassungsrechtlich und somit abrechnungstechnisch überwiegend im hausärztlichen und nur zu einem geringen Teil im fachärztlichen Bereich angesiedelt, wobei regionale Unterschiede bestehen. Der Fortbestand der diabetologischen Schwerpunktpraxis im Status quo der hochspezialisierten Betreuung der Menschen mit Diabetes ist an den wirtschaftlichen Status quo der Vergütung gekoppelt. Das GVSG gefährdet aus unserer Sicht den Fortbestandes der diabetologischen Praxen. Mit der Einflussnahme soll ein Abrechnungssystem erhalten bleiben, das den Bestand der Diabetologischen Schwerpunktpraxen sichert.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), welches...
  • Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

    Aktiv vom 17.06.2024 bis 24.03.2025

    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Angegeben von: Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.) am 17.06.2024
    • Beschreibung: Änderungen sind notwendig, um die Gesundheitsversorgung vor Ort in den Kommunen zu stärken und gleichzeitig die individuelle Gesundheitskompetenz zu erhöhen. Doppelstrukturen wie Gesundheitskioske sollen verhindert werden. Eine Entbudgetierung der ambulanten hausärztlichen Leistungen wird abgelehnt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
  • Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

    Aktiv vom 26.09.2024 bis 10.02.2026

    • Angegeben von: Solventum Germany GmbH am 26.09.2024
    • Beschreibung: Solventum setzt sich zum Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetz (GVSG) für Verbesserungen bei der Hilfsmittel-Versorgung ein. Insbesondere für den Bereich der Verbandsmittel setzen wir uns für angemessene Fristen und für klare Evidenzkriterien ein, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen. Die Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit der sogenannten „Sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ endet am 2. Dezember 2024, ohne dass eine Nachfolgeregelung in Sicht ist. Um die Versorgung mit modernen Verbandmitteln im Zuge der Kostenerstattung weiterhin zu ermöglichen, soll ein Änderungsantrag im Gesetzgebungsverfahren zum "Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit" (BT-Drs. 20/12790) angehängt werden, um die Fristen um 18 Monate zu verlängern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Angegeben von: GHD GesundHeits GmbH Deutschland am 24.06.2024
    • Beschreibung: Qualitätssicherung der ambulanten Patientenversorgung mit medizinischen Hilfsmitteln. Entbürokratisierung der Prozesse in der Hilfsmittelversorgung. Erhalt des selektiven Vertragsverhandlungsanspruchs- und Abschlusses. (nach §127 SGB V)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
    • Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 19.12.2025
    • Beschreibung: Das GVSG wurde eingeführt, um die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland zu stärken. Es soll insbesondere die hausärztliche Versorgung verbessern, bürokratische Hürden abbauen und die Interessenvertretung von Patienten und Pflegekräften stärken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) - ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...kurz Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) – ...
    • Angegeben von: jameda GmbH am 29.10.2024
    • Beschreibung: Bezwecktes Ziel ist die Änderung des Gesetzes. Hierfür werden Vorschläge zur Neuregelung von Vorgaben für Portale zur Terminvermittlung eingebracht. Essentieller Punkt ist hier die Sicherstellung der Möglichkeit zur Nutzung von privaten Plattformen zur Vermittlung von Arztterminen für Patienten und Ärzte. Dies dient der Gewährleistung angemessener Rahmenbedingungen für Innovation und Digitalisierung im Gesundheitswesen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

    Aktiv vom 20.06.2024 bis 28.03.2025

    • Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 20.06.2024
    • Beschreibung: Die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung wird abgelehnt, da diese keinen Mehrwert für die Versorgung der Versicherten bringen wird. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im System der gesetzlichen Krankenversicherung sollte weiterhin durch Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen in der hausärztlichen Versorgung garantiert werden, die Mindestbagatellgrenze wird daher ebenfalls abgelehnt. Begrüßt werden die Chronikerpauschale sowie die jährliche Versorgungspauschale, die jedoch kostenneutral umgesetzt werden sollte. Angeregt wird eine bessere Vernetzung zwischen den Versorgungsformen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

    Aktiv vom 10.06.2024 bis 14.03.2025

    • Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 10.06.2024
    • Beschreibung: Die hausärztliche Vorhaltepauschale wird abgelehnt, da die Vorhaltung bestimmter Strukturen und Angebote zum Versorgungsauftrag gehört. Eine Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen wird ebenfalls abgelehnt. Sie hat keinerlei Auswirkungen auf das Versorgungsangebot. Die Mindestbagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen benachteiligt kleine Kassen und wird für die gesetzliche Krankenversicherung eine Last. Diese wird daher abgelehnt und soll verhindert werden. Die Einführung der jährlichen Versorgungspauschale wird begrüßt. Im Gesetz sollte eine finanzneutrale Umsetzung festgeschrieben werden. Ebenfalls begrüßt wird die Regelung zur Verbesserung der Transparenz über Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen, die nun gesetzlich verankert wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der BVHNO setzt sich für die vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) ein. Als sofortige Übergangsmaßnahmen schließt der BVHNO sich den Forderungen des SpiFa an, welche da sind: 1. Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen 2. Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen 3. Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...beim Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) an...
  • Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

    Aktiv vom 26.06.2024 bis 30.03.2026

    • Angegeben von: CBE DIGIDEN AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Adäquate Regulierung investorengestützter Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ): Im Zusammenhang mit der Beteiligung privater, nicht-ärztlicher Kapitalgeber an MVZ sollte primär darüber nachgedacht werden, wie dieses finanzielle Potenzial unter Berücksichtigung der Versorgungsqualität und des Erhalts eines transparenten Qualitätswettbewerbs mit einer größtmöglichen Vielfalt an Akteuren genutzt werden kann, um eine zukunftsfähige ambulante Versorgung in der Fläche sicherzustellen. Damit Träger von MVZ sinnvoll dazu beitragen können, die Versorgung zu verbessern, müssen sowohl eine gewisse Flexibilität als auch Planungssicherheit gegeben sein. Nur so können künftig mithilfe von MVZ Versorgungslücken vermieden oder geschlossen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
  • Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

    Aktiv vom 24.04.2024 bis 25.03.2026

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG; BR-Drs...
  • Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

    Aktiv vom 03.11.2024 bis 03.09.2025

    • Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 03.11.2024
    • Beschreibung: Vorschläge zur Neuregelung von Vorgaben für Portale zur Vermittlung von Arztterminen. Sicherstellung der Möglichkeit zur Nutzung von privaten Plattformen zur Vermittlung von Arztterminen für Patienten und Ärzte. Gewährleistung angemessener Rahmenbedingungen für Innovation und Digitalisierung im Gesundheitswesen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Doctolib GmbH am 29.10.2024
    • Beschreibung: Vermeidung der Beeinträchtigung des Mehrwerts digitaler Anwendungen und Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen durch Einsetzen für harmonisierte, praktikable und anbieteroffene Rahmenbedingungen bei der digitalen Terminvereinbarung und -verwaltung, ohne die Innovationsoffenheit von Terminbuchungsplattformen einzuschränken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG

    Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.05.2025

    • Angegeben von: BNZK e.V. (Bundesverband für nachhaltige Zahnheilkunde e.V.) am 29.06.2024
    • Beschreibung: Im Vorfeld des Entwurfes wurden verschiedene Änderungen der Voraussetzungen für das Tätigwerden bestimmter zahnmedizinischer MVZ diskutiert, welche die Betätigungsmöglichkeiten der Verbandsmitglieder erheblich einschränken könnten. Der BNZK setzt sich daher bei den zuständigen politischen Entscheidern dafür ein, dass seine Mitglieder weiter umfassend und in der Fläche tätig sein können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

    Aktiv vom 26.06.2024 bis 31.03.2025

    • Angegeben von: BECTON DICKINSON Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BD) am 26.06.2024
    • Beschreibung: Aufgrund bestehender Fehlinterpretationen des GKV-Spitzenverbandes, die die seit langem erfolgreich bestehende Hilfsmittelversorgung von Patient:innen mit Pleuraerguss in Konsequenz abschaffen könnten, soll der Hilfsmittelbegriff in §33 SGB V so klargestellt werden, dass der Anspruch auch solche Produkte umfasst, deren Verwendung einen Körperzugang voraussetzt, der zuvor im Rahmen einer ambulanten oder stationären Behandlung geschaffen wurde.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärztinnen und Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomitik e. V. am 16.04.2026
    • Beschreibung: Die BAG KJPP fokussiert sich bei Ihrem Kommentar zum GVSG auf KJ-psychiatrische Aspekte. Sie setzt sich für Vereinfachungen in der Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderungen und schweren Mehrfachbehinderungen ein und regt an, im Text "Geistige Behinderung" durch "Intelligenzminderung" zu ersetzen. Sie begrüßt die gesonderte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche und legt dar, dass der Anteil von 25 % ärztlichen Psychotherapeut:innen bezogen auf die Verhältniszahl je Planungsregion auch für Kinder und Jugendliche gesetzlich verankert werden sollte. Ergänzend zum Referentenentwurf mahnt die BAG KJPP dringenden Reformbedarf bei den psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) an.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Angegeben von: Netzwerk Deutsche Gesundheitsregionen e.V. am 10.04.2024
    • Beschreibung: Referentenentwurf des BMG zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz | GVSG Ziel der Einflussnahme ist die Aufnahme von (Struktur- und Finanzierungs-) Regelungen für Gesundheitsregionen / Gesundheits(wirtschafts)netzwerke oder zumindest die grundsätzliche (Wieder)Aufnahme von Gesundheitsregionen sowie Gesundheitskioske und PVZ in das GVSG
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)...
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