Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (103)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des sich aus § 146 in Verbindung mit § 147 GVG ergebenden (externen) ministeriellen Weisungsrechts gegenüber weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften durch: 1. Integrierung von Sachgründen zur legitimen Ausübung des sachleitenden Weisungsrechts in den § 146 GVG (neu gefasster Abs. 2) 2. Aufnahme eines Begründungserfordernisses in den § 146 (neu gefasster Abs. 3).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erweiterung des bestehenden § 146 GVG, durch welche eine Begründungspflicht..., ...sich aus § 146 i.V.m. § 147 GVG ergebenden Weisungsrechts..., ...Unabhängigkeit gewährleisten, da das GVG keine spezifischen Regelungen..., ... §§ 146, 147 Nr. 1 und 2 GVG beeinflusst werden. Art..., ...Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG), während die staatsanwaltlichen..., ...unterstehen (§ 147 Nr. 2 GVG). Das damit verbundene ..., ...152 Abs. 2 StPO, welche im GVG bislang nicht ausdrücklich..., ...Darüber hinaus sieht das GVG für externe Einzelweisungen..., ... eine Änderung des § 146 GVG vor. Die bisherige Fassung..., ...der Abs. 2 u. 3 in § 146 GVG-E wirkt dem Missbrauch ..., ...Änderungen in § 146 Abs. 2 GVG-E, insbesondere unter dem..., ...begrüßen. § 146 Abs. 2 GVG-E beschränkt sowohl das..., ... § 146 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 GVG-E werden Weisungen auf ..., ...kann. § 146 Abs. 2 Nr. 1 GVG-E eröffnet die Möglichkeit...
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- Angegeben von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
- Beschreibung: Es wird die beabsichtigte Änderung des § 21e Abs. 9 GVG grundsätzlich begrüßt.. Lediglich in rechtstechnischer Hinsicht wird ein Verbesserungsvorschlag unterbreitet. Im Hinblick auf die in Erwägung gezogene Neufassung des § 32 GVG bestehen keine Bedenken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/15
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
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BT-Drs. 21/15
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung des § 21e Abs. 9 GVG (a.). Lediglich in rechtstechnischer..., ...Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) soll die Veröffentlichung..., ...unterjährig im Rahmen des § 21e GVG immer wieder geändert werden..., ... Anforderungen des § 21e GVG gerecht werden - ohne hierfür..., ...gezogene Neufassung des § 32 GVG bestehen hier keine Bedenken...
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 22.07.2026
- Beschreibung: Zu § 23b GVG wird geraten, in den Fortbildungen auch andere Gefährdungslagen zu vermitteln. § 13 a, b FamFG bedarf kritischer Reflexion, um die Umsetzbarkeit vor allem auf Basis empirischer Daten zu ermöglichen. Die §§ 158d, 163 FamFG sollten eine frühzeitige Beteiligung von Sachverständigen berücksichtigen, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und auf eine freiwilligen elterliche Mitwirkung hinwirken zu können. Es bietet sich die Gelegenheit angesichts der anhaltenden Qualitätsdebatte im Hinblick auf Gutachten z.B. in § 163 FamfG, auf die die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht´ der interdisziplinären Arbeitsgruppe Familien- rechtliche Gutachten oder auf das erprobte Peer-Review-Verfahren für Gutachten zu verweisen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... einzugehen. § 23b GVG-E Folgerichtig und ..., ... die Anpassung des § 23b GVG-E, dahingehend, dass Richter...
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- Angegeben von: Sprachgil.de e. V. am 30.07.2026
- Beschreibung: zielführende und sinnvolle Änderungen des GDolmG, des GVG und vor allem Modernisierung des KMK-Beschlusses zu den Prüfungsämtern
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Domowina - Zwězk Łužyskich Serbow / Zwjazk Łužiskich Serbow / Bund Lausitzer Sorben am 10.11.2025
- Beschreibung: Der Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands fordert eine Anpassung des § 184 GVG, damit auch Minderheiten- und Regionalsprachen in Gerichtsverfahren zulässig sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Justizstandort-Stärkungsgesetz der Paragraph 184 des GVG um die Möglichkeit erweitert..., ...Harmonisierung von Paragraph 184 GVG mit den Verpflichtungen...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.05.2025
- Beschreibung: Der DAV kommentiert das EMöGG aus Sicht der Anwaltschaft und verweist insbesondere darauf, dass § 169 Absatz 2 GVG bis jetzt in der Praxis von den Gerichten nicht angewandt wird, weshalb Erfahrungswerte fehlen. Eine Nachschärfung durch den Gesetzgeber wird angeregt. Bezüglich der Vorschrift in § 169 Absatz 3 Satz 1 GVG, von welcher in mehreren Fällen Gebrauch gemacht wurde, sind dem DAV keine Probleme oder unbeabsichtigten Nebenwirkungen bekannt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...169 Absatz 1 Sätze 3 und 4 GVG (Tonübertragung in einen..., ...Medienvertreter) § 169 Absatz 2 GVG n. F. (Tonaufnahmen oder..., ... § 169 Absatz 3 Satz 1 GVG (Ton- und Filmaufnahmen..., ...169 Absatz 1 Sätze 3 und 4 GVG: Tonübertragung in einen..., ... B. § 169 Absatz 2 GVG n. F.: Tonaufnahmen oder..., ...Regelung des § 169 Absatz 2 GVG in der Fassung vom 18. ..., ...insbesondere: - § 169 Absatz 2 GVG alte Fassung - (a) Ist..., ...keine. - § 169 Absatz 2 GVG neue Fassung - (a) Ist..., ... § 169 Absatz 3 Satz 1 GVG: Ton- und Filmaufnahmen..., ...Inhalts gemäß § 169 Absatz 3 GVG gemacht? Dem DAV liegen...
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Stellungnahme zum Zuständigkeitsstreitwert bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten im digitalen Raum
- Angegeben von: HateAid gGmbH am 15.12.2025
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht vor, Veröffentlichungsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zuzuweisen (§71 Abs. 2 Nr. 7 GVG-E) sowie den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von EUR 5.000,00 auf EUR 10.000,00 anzuheben (§23 Nr. 1 GVG-E). Diese Änderungen betreffen unmittelbar die Möglichkeiten, mit denen Betroffene digitaler Gewalt ihre Rechte effektiv geltend machen können. HateAid erkennt Chancen für mehr Rechtssicherheit und konkrete Risiken für den Zugang zum Recht bei Streitigkeiten im digitalen Raum an. Zur Stärkung des Rechtsschutzes für Betroffene digitaler Gewalt empfiehlt HateAid: Hürden senken für einfach gelagerte Fälle, Spezialisierung der Gerichte, präzisere Abgrenzung zwischen Veröffentlichungsstreitigkeiten und Individualkommunikation.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zuzuweisen (§ 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG-E) sowie den Zuständigkeitsstreitwert..., ...10.000,00 anzuheben (§ 23 Nr. 1 GVG-E). 1 Diese Änderungen..., ...Landgerichten verhandelt, § 23 Nr. 1 GVG. Die Anhebung der Streitwertgrenze..., ...Zuständigkeit (§71 Abs.2 Nr.7 GVG-E) manifestiert sich nun..., ...gemäß § 72a Abs. 1 Nr. 5 GVG u.a. an den Langerichten...
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- Angegeben von: DBH - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. am 03.06.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf sieht für § 146 GVG zwei neue Absätze vor. Zum einen, unter welchen Voraussetzungen Weisungen an die Staatsanwaltschaften zulässig sind und zum anderen, wie eine erhöhte Transparenz zu erreichen ist. Die Transparenzregelung sieht für die Erteilung ein Textform- und Begründungserfordernis vor. Der DBH-Fachverband nimmt hierzu entsprechend Stellung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 30.07.2026
- Beschreibung: Der bvkm fordert, die Ermächtigungsnorm des § 186 Abs. 3 GVG UN-BRK-konform dahingehend auszulegen, dass sie als sprachbehinderte Personen auch Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung erfasst. In der Folge könnten auch in der diese Norm konkretisierenden GKHV Kommunikationshilfen für diesen Personenkreis, wie bspw. Kommunikation in Einfacher oder Leichter Sprache, vorgesehen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 02.04.2026
- Beschreibung: Die Verordnung dient der näheren Konkretisierung der in § 186 Absatz 3 GVG vorgesehenen Vorgaben. Sie legt fest, welche Kommunikationshilfen als geeignet gelten, bestimmt den Umfang des Anspruchs hör- oder sprachbehinderter Personen auf deren Bereitstellung, regelt die Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen bei der Auswahl einer geeigneten Kommunikationshilfe und enthält darüber hinaus Grundsätze für eine angemessene Vergütung beim Einsatz solcher Kommunikationshilfen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) wird bestimmt, dass die..., ... Die Regelung des § 186 GVG findet darüber hinaus auch..., ...klargestellt. Nach § 186 Absatz 3 GVG sind die näheren Einzelheiten..., ...Konkretisierung der in § 186 Absatz 3 GVG vorgesehenen Vorgaben. ..., ...ihr Wahlrecht (§4 Absatz 1 GVG) hinzuweisen. Bewertung..., ...ermöglichen. Im aktuellen GVG werden mit §186 die besonderen..., ...Grund fordert der VdK, das GVG so anzupassen, dass alle...
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- Angegeben von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Konkretisierung des § 186 GVG durch eine Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen in Gerichtsverfahren (GKHV), um barrierefreie Kommunikation und einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Im Fokus stehen Regelungen zum Anspruch auf Kommunikationshilfen, deren Ausgestaltung und Bereitstellung sowie zum Verfahren, einschließlich Wahlrechten der Betroffenen, Hinweispflichten und Vergütung. Zudem werden Anpassungen zur Erweiterung des Anwendungsbereichs, zur Vermeidung von Zugangshürden und zur Sicherstellung eines fairen Verfahrens adressiert.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ausdrücklich, dass der § 186 GVG durch eine Verordnung ..., ...Das Ziel des § 186 Abs. 3 GVG ist es, den Zugang zur ..., ...Verordnungsermächtigung des § 186 Abs. 3 GVG folgerichtig und rechtssystematisch..., ...Auflage 2024, Lückemann, § 186 GVG, Rdn. 2). Aus Sicht der..., ...Ermächtigungsnorm des § 186 GVG UN-BRK-konform ausgelegt..., ...Ermächtigungsnorm des § 186 Abs. 3 GVG UN-BRK-konform dahingehend...
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- Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Justizstandortstärkungsgesetz soll der deutsche Justizstandort u.a. durch die Einrichtung von Commercial Courts und die Einführung der englischen Sprache als Gerichtssprache gestärkt werden. Hierfür sollen insbesondere das GVG und die ZPO entsprechend geändert werden. Der Gesamtverband textil+mode spricht sich jedoch dagegen aus, dass im Zuge dieser Reform auch das materielle Recht (konkret: Änderung des AGB-Rechts im unternehmerischen Rechtsverkehr) geändert wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft den Referentenentwurf einer Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfeverordnung – GKHV). Ziel ist es, den Zugang zur Justiz für diese Personengruppe durch den Abbau von Kommunikationsbarrieren im gesamten gerichtlichen Verfahren zu verbessern. Die Verordnung konkretisiert § 186 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und soll sicherstellen, dass Betroffene angemessene Unterstützung erhalten, um ihre Rechte im Verfahren wahrnehmen zu können.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der vorgelegte Entwurf und das darin vorgesehene Schriftlichkeits- und Begründungserfordernis sowie das Verbot, die Weisungen frei von justizfremden Erwägungen zu erteilen, vermag die gegen das Weisungsrecht bestehenden Bedenken nicht auszuräumen. Denn diese Regelung bietet viele Schlupflöcher. Das Weisungsrecht ist in einer Vielzahl von EU-Staaten nicht existent. Auch die Europäische Staatsanwaltschaft unterliegt keinen Weisungen. Es ist an der Zeit, dass auch die Bundesrepublik Deutschland dieses völlig überholte Relikt aus alter Zeit abschafft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... eine Änderung des § 147 GVG wie folgt vorgeschlagen:§ 147 Abs. 2 GVG: Die Dienstaufsicht umfasst..., ...hinzuwirken. § 147 Abs. 3 GVG: Die Dienstaufsicht des..., ...soll in § 146 Abs. 2 Nr. 1 GVG geregelt werden, dass Weisungen..., ...Regelung in § 146 Abs. 2 Nr. 2 GVG. Hiervon wird nämlich ..., ...Regelung in § 146 Abs. 2 Nr. 3 GVG. Die Staatsanwaltschaft..., ...Goßner/ Schmidt vor § 141 GVG). Sie ist ein den Gerichten...
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- Angegeben von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
- Beschreibung: Die NRV kritisiert den Referentenentwurf des BMJ zur Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft. Sie bemängelt, dass der Entwurf nicht ausreichend Transparenz schafft und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft nicht sicherstellt, wie es der EuGH verlangt. Die NRV fordert strengere Regelungen zur Vermeidung politischer Einflussnahme und eine gesetzliche Absicherung der Unabhängigkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Weisungsrechts. Soweit § 146 Abs. 2 GVG-E die bereits geltenden..., ...gem. § 145 Abs. 1 Var. 2 GVG zur Vermittlung demokratischer..., ... Mit der in § 146 Abs. 3 GVG-E vorgesehenen Beschränkung..., ... unterfiele § 146 Abs. 3 GVG-E mithin nicht. Dennoch..., ...Vorgesetzten nach § 147 Nr. 3 GVG muss nicht dokumentiert..., ...trägt. Unter § 146 Abs. 2 GVG-E werden alle rechtlich...
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 23.06.2026
- Beschreibung: Der Rechtsanspruch auf qualifizierte Übersetzungs- und Dolmetschleistungen sowie deren Finanzierung muss zur Stärkung der Opfer schwerer Straftaten gesetzlich verankert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
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BT-Drs. 21/6214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzentwurfs § 187 Abs. 4 GVG ergänzt wird. Gerade bei..., ...ablehnen. Sowohl in § 185 GVG als auch in § 186 GVG wird...
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Datenschutzstreitigkeiten in die Zuständigkeit der Landgerichte verlagern
Aktiv vom 29.12.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Facebook Germany GmbH am 29.12.2025
- Beschreibung: Befürwortung der ausschließlichen Zuständigkeit der Landgerichte für Streitigkeiten über Ansprüche im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, anstelle einer Zuständigkeit der Amtsgerichte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ergänzung des § 71 Abs. 2 GVG um eine neue Nummer 10 ..., ...Ergänzung des § 71 Abs. 2 GVG-E um eine neue Nummer 10...
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Änderung gerichtlicher Zuständigkeiten
Aktiv vom 22.05.2024 bis 22.04.2026
- Angegeben von: John Richard Eydner – c/o LANGWIESER Rechtsanwälte PartmbB am 22.05.2024
- Beschreibung: Änderung und Präzisierung der Regelungen zur Zuständigkeit der Landgerichte für vergaberechtliche Streitigkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 387/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen -
BT-Drs. 20/13251
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BR-Drs. 387/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vergabesachen in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E aufmerksam machen: ..., ...schaffenden § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E. Schon bisher hat die..., ... gemäß § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG vor die Kammern für Handelssachen..., ...Neuregelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E und der Einrichtung von..., ... nach § 72a Abs. 1 Nr. 8 GVG-E, wurde und wird bisher..., .... 8 und 72a Abs. 1 Nr. 8 GVG-E seine volle (unstreitige..., ...Neuregelung des § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E scheint darüber hinaus..., ... neuen § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E fallen sollen. Eine Anknüpfung..., ...Wortlaut des § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E noch in der Begründung..., ... Grund § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E ausdrücklich von „öffentlichen..., ...Zuständigkeitsregelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E nicht an ausfüllungsbedürftigen..., ... neuen § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E stünden dann (insbesondere..., .... § 89 Abs. 1 GWB, § 13a GVG) nutzen, können sich daraus..., ...nach §§ 94, 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG vor die Kammern für Handelssachen..., ... nach § 72a Abs. 1 Nr. 8 GVG-E neu zu schaffenden Spezialkammern..., ...GWB und § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG abgestimmte Regelung wäre..., ...Neuregelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E nur bürgerliche Streitigkeiten..., ...ordentliche Rechtsweg (§ 13 GVG) eröffnet ist. Das versteht..., ...Rechtswegzuständigkeiten von § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E unberührt bleiben, verdient..., ...Regelung in § 71 Abs. 2 Nr. 8 GVG-E differenzierter ausgestaltet...
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RefE Zuständigkeitsstreitwert: Forderung streitwertunabhängige LG-Zuständigkeit in Bausachen; Ablehnung Änderung v. Kostenentscheidungen v. Amts wegen
Aktiv vom 01.08.2025 bis 24.08.2026
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: 1. Forderung, das Bau- und Architektenrecht streitwertunabhängig den Landgerichten zuzuweisen und bei Überschneidung der Zuständigkeit von Bau- und Handelskammern die vorrangige Zuständigkeit der Baukammern zu regeln; 2. Möglichkeit einer Änderung von gerichtlichen Kostenentscheidungen sowie Kostenfestsetzungen nach einer nachträglichen Änderung der Streitwertfestsetzung nur auf Antrag und nicht von Amts wegen, Bedenken gegen Unanfechtbarkeit der geänderten Kostenentscheidung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...spezialisierten Baukammern nach § 72a GVG zum 1. Januar 2018 einen..., ...Zuständigkeit Baukammern nach § 72a GVG - Handelskammer nach § 95 GVG Zudem bestehen weiterhin..., ... (§ 95 GVG), etwa bei Streitigkeiten..., ...Handelssachen ergibt sich aus § 95 GVG, die der Baukammer aus § 72a GVG. Die Frage der Zuständigkeit..., ... 2 GVG sind bei den Landgerichten..., ... für Handelssachen (§ 95 GVG) Die Kammern für Handelssachen sind nach § 95 GVG insbesondere für bürgerliche..., ...Voraussetzungen des § 72a GVG als auch die des § 95 GVG..., ...Spezialkammer nach § 72a GVG – ist nach h. M. analog..., ...UH 12/25). Die §§ 96 ff. GVG regeln diesbezüglich, dass..., ...der Tatbestände des § 72a GVG und des § 95 GVG die ..., ... Verweis in § 95 GVG erfolgen: „Soweit eine..., ...Voraussetzungen des § 72a GVG und des § 95 GVG erfüllt..., ...Commercial Courts nach § 119b GVG durch diese Vorrangregelung..., ...Commercial Courts nach § 119b GVG bleibt hiervon unberührt..., ...der Baukammern nach § 72a GVG verfolgt das Ziel, komplexe..., ...der Baukammern nach § 72a GVG gegenüber den Kammern für..., ...vorgeschlagene Ergänzung im GVG trägt diesen Anforderungen...
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.08.2026
- Beschreibung: Beim vorgelegten Reformvorschlag geht es darum, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu ändern, ganz besonders mit Blick auf familiengerichtliche Verfahren im Kontext von häuslicher Gewalt. Der Paritätische bringt sich hierzu über die BAGFW, aber insbesondere auch über FHK bzw. einzelverbandlich in die Diskussion ein. Der Paritätische begrüßt die progressiven Ansätze des Reformvorschlags, die ihm – wie FHK und der BAGFW - aber teilweise nicht weit genug gehen. Der Verband fordert u.a. ebenso die bessere Rechtsstellung von Kindern, den barrierefreien Zugang zur Justiz und eine bessere Aus- und Fortbildung von Richter*innen im Bereich Gewaltschutz/familiengerichtliche Verfahren.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ........................., ...Kindschaftsver-fahren • Ergänzung des GVG im Hinblick auf Fachkenntnisse..., ...siehe dazu weiter unten zum GVG). 13 Z.B. KJPP Universitätsklinikum..., ...siehe dazu weiter unten zum GVG). Sachverständige § 163..., ...siehe dazu weiter unten zum GVG). § 163 Abs. 2 FamFG ermöglicht..., ...Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) Zu begrüßen ist, dass in § 23b Abs. 2 S. 2 GVG-E eine Regelung eingeführt..., ...von 12 § 23b Abs. 3 S. 3 GVG-E ist eine besonders wichtige..., ...die im § 23 b Abs. 3 S.3 GVG-E ge-nannten Kenntnisse..., ...Vorschriften des § 23 b Abs. 3 GVG-E und § 158a FamFG eingehalten...
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- Angegeben von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 15.06.2026
- Beschreibung: Begleitung des Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit. Ziel der Einflussnahme: zügige Einführung und praxistaugliche Umsetzung des Online-Verfahrens, Überprüfung der Streitwertgrenze zugunsten inhaltlicher Anknüpfungspunkte, niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger (z.B. BUND-ID), Sicherstellung technischer Interoperabilität mit Legal-Tech-Anbietern sowie Verkürzung der Erprobungsphase mit früherer Verstetigungsoption.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1509
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BT-Drs. 21/1509
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Streitwertgrenze (§ 23 Nr. 1 GVG ) Die Beschränkung des..., ...Anknüpfungspunkt (§ 23 Nr. 1 GVG), dennoch ist diese Grenze..., ...Streitwertgrenze des § 23 Nr. 1 GVG nur bestimmte Rechtsgebiete...
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- Angegeben von: Deutscher Schwerhörigenbund e.V. (DSB) am 08.07.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Einflussnahme ist der Entwurf der Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hörbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (GKHV). Ziel ist die rechtliche Ausgestaltung einer barrierefreien Kommunikation im Gerichtsverfahren, insbesondere die Konkretisierung des Anspruchs auf geeignete Kommunikationshilfen und dem damit einhergehenden Wahlrecht der entsprechenden Kommunikationshilfe der betroffenen Personen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gerichtsverfassungsgesetzes (186 Absatz 3 GVG) nun für Gerichtsverfahren..., ...Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zu präzisieren. Eine solche..., ... angeordnet (gemäß § 186 GVG Absatz 2), muss gewährleistet...
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 23.02.2026
- Beschreibung: Übersetzer und Dolmetscher sind von der Reform des Verfplichtungsgesetzes doppelt betroffen: Zum einen sind sie als Berufsgruppen regelmäßig von einer Verpflichtung betroffen bzw. sollten es sein. Zum anderen werden Dolmetscher herangezogen, wenn zu Verpflichtende nicht (ausreichend) des Deutschen mächtig sind.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...laienhaften Verständnis nach im GVG bei der Hinzuziehung von..., ...analog zu § 185 Absatz 1 GVG einzufügen: „Wird eine ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 22.12.2025
- Beschreibung: Der DAV anerkennt, dass der Schutz von Amts- und Mandatsträger:innen ein berechtigtes Anliegen darstellt. Der vorgelegte Gesetzesentwurf geht jedoch mit seinem § 106a StGB-E über das erforderliche Maß hinaus. Der DAV ist der Auffassung, dass der Norm verfassungsrechtliche Bedenken begegnen, da sie teils sozialadäquate Alltagsverhaltensweisen kriminalisiert und unbestimmte Tatvarianten enthält. Aus diesen Gründen ist nach Ansicht des DAV der vorliegende Entwurf nicht geeignet, das erklärte Ziel eines wirksamen, aber verhältnismäßigen Schutzes von Amts- und Mandatsträger:innen zu erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2737
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helferinnen und Helfern
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BT-Drs. 21/2737
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...weiteren Ziffer in § 74a GVG-E soll die Zuständigkeit..., ...eine Ergänzung von § 120 GVG-E wird zudem die Zuständigkeit...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Beschreibung: Der djb befürwortet u.a. die Einführung der zweiten Instanz bei Umgangsentscheidungen, die per Eilanordnung ergangen sind, und die vorgeschlagenen Neuregelungen zur finanziellen Entlastung der Verfahrensbeistände. Ergänzend fordert der djb die gesetzliche Regelung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen im Hinblick auf Partnergewalt. Der djb begrüßt, dass der Reformentwurf einen Versorgungsausgleich bezüglich vergessener oder übergangener Anrechte vorsieht. Ein zentraler Begriff des Entwurfs ist der Begriff „Partnerschaftsgewalt“, der allerdings nicht näher definiert wird. Der Entwurf lässt an dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention vermissen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bisherigen Fassung des § 23 b GVG die Zuständigkeit eines..., ...geänderten § 23 Abs. 2 S. 1 GVG wird auch dann, wenn ein..., ...hergestellt werden. Da § 23b GVG auch auf die Familiensenate...