Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28)
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- Angegeben von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf sieht konkret vor, dass künftig sämtliche Verstöße gegen Investitionsverbote der EU-Sanktionsverordnungen strafbewehrt sein sollen. Nach bislang geltendem Recht sind Investitionsverbote nur teilweise straf- und teils bußgeldbewährt (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AWG, § 82 Abs. 9 Nr. 3 und 5 der Außenwirtschaftsverordnung/AWV). Die Bußgeldbewehrungen in § 82 AWV sollen laut Referentenentwurf ganz gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden. Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 20.09.2024
- Beschreibung: Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden. Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 498/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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BR-Drs. 498/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZVEI befürwortet die Anpassung des Außenwirtschaftsgesetzes an eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Straftatbestände bei Sanktionsverstößen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Für die deutsche Investitionsprüfung sind die maßgeblichen Rechtsgrundlagen das Außenwirtschaftsgesetz („AWG“) und die Außenwirtschaftsverordnung („AWV“). Wir halten es im Bereich der sektorspezifischen Prüfung gem. §§ 60 ff. AWV seitens des BMWK für geboten, den Zusammenhang zwischen dem Strategiepapier vom 12.Februar 2020 und der aktuellen Rechtslage bei der Investitionsprüfung auch unter dem Gesichtspunkt der Eingriffe in das Grundrecht gemäß Art. 14 GG und der daran anknüpfenden Verhältnismäßigkeits-Prüfung nochmals zu betrachten. Hierbei regen wir an, den Katalog der Schlüsseltechnologien gemäß dem Strategiepapier zu Stärkung der nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie im Hinblick auf das Investitionsschutzinteresse entsprechend zu erweitern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Rheinmetall AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz soll die restriktive Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung erstmals gesetzlich festschreiben. Bei seiner Erarbeitung setzt das BMWK auf frühzeitigen Austausch mit Unternehmen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Auf Grundlage des Koalitionsvertrages erarbeitet die Bundesregierung unter Federführung des BMWK ein Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG). Erstmalig in der deutschen Geschichte soll damit die restriktive Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Dynamit Nobel Defence GmbH am 17.06.2024
- Beschreibung: Basierend auf dem Koalitionsvertrag wird im Auftrag der Bundesregierung durch das BMWK ein Rüstungskontrollgesetz erarbeitet. Ziel dieses Gesetzgebungsverfahrens ist, Regelungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sowie für die Ausfuhr von kleinen und leichten Waffen gesetzlich zu verankern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Quantentechnologien bieten neue Anwendungen in Kommunikation, Messtechnik und Bildgebung. Deutschland hat sich in diesem Bereich gut positioniert. Herausforderungen liegen jedoch in der Industrieintegration, Standardisierung und langfristigen Förderung. Reallabore und internationale Kooperationen sind maßgeblich, ebenso Normen und Standards, um das Thema langfristig entscheidend mitzugestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14198
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG)
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BT-Drs. 20/14198
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der DAV kritisiert die im Entwurf vorgesehenen Änderungen als über das notwendige Maß hinausgehend. Insbesondere die geplante Ausweitung der Strafbarkeit von Bagatelldelikten, die unklare Definition von Tatbeständen wie der „Rechtsberatung“ und der Wegfall von Strafausschließungsgründen könnten zu einer unangemessenen Überlastung der Justiz führen. Zudem werden verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich unbestimmter Gesetzesformulierungen geäußert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 18.09.2024
- Beschreibung: Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden. Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.09.2024
- Beschreibung: Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden. Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Genehmigungsverfahren durch die EU-Sanktionsregeln sollten mit den Prozessen in den USA und anderen westlichen Ländern stärker harmonisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG)
Aktiv vom 11.06.2024 bis 18.01.2025
- Angegeben von: thyssenkrupp Marine Systems GmbH am 11.06.2024
- Beschreibung: Ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz soll die restriktive Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung erstmals gesetzlich festschreiben. Hierzu liegen bislang lediglich nicht in der Bundesregierung abgestimmte Eckpunkte des BMWK als Grundlage für einen Referentenentwurf vor. Die Interessevertretung wird stattdessen für die Beibehaltung der Politischen Grundsätze der Bundesregierung hinsichtlich der Genehmigung von Rüstungsexporten wahrgenommen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Praxistauglichkeit und Angemessenheit von Sanktionsregimen und Exportkontroll-Vorgaben gewährleisten
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung umfangreicher Handelsbeschränkungen und Due-Diligence-Pflichten, die teilweise auch Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten in Drittstaaten betreffen, stellen die Unternehmen insb. im Zusammenhang mit komplexen globalen Lieferketten vor immer größere administrative Herausforderungen. Der VDA setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass die restriktiven Maßnahmen und deren konkrete Ausgestaltung auf europäischer Ebene regelmäßig bezüglich Praxistauglichkeit, Angemessenheit und Effektivität überprüft und ggf. angepasst werden. Der VDA plädiert dabei insbesondere für die Nutzung von zielgenauen und wirksamen Instrumenten, wie z. B. die konkrete Listung von Entitäten, die im Verdacht stehen, Sanktionsumgehungen aktiv zu unterstützen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Holger Rothbauer LL.M. (Philadelphia) am 05.06.2024
- Beschreibung: Reduzierung von Kriegswaffen -und sonstigen Rüstungsgüter-exporten in Drittländer außerhalb von NATO und EU, Einhaltung von internationalen Verträgen ATT und Einführung eines Menschenrechtskriteriums
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Rolls-Royce Int. Ltd. am 29.06.2024
- Beschreibung: Erreichung eines praktikablen und rechtssicheren Rüstungsexportkontrollgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Neulistung von Dual Use-Gütern Off-the-Shelf-Produkte nicht erfasst werden und dass ein Level-Playing-Field auf EU-Ebene eingehalten wird.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft strebt eine maßvolle und ausgewogene Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht an.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: HENSOLDT AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes. Einbringung einer industriellen Perspektive für die in der Erarbeitung befindlichen Eckpunkte für einen Referentenentwurf in einer Expertenanhörung auf Einladung des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Thermo Fisher Scientific am 24.06.2024
- Beschreibung: Thermo Fisher stellt analytische Geräte,im Bereich Massenspektrometer, Elektronenmikroskope her, die unter die Dual-Use Exportkontrolle fallen. Thermo Fisher setzt sich für kürzere Bearbeitungszeiten ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 23.09.2024
- Beschreibung: Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673. Die Richtlinie bezweckt die europaweite Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts, um eine effiziente und einheitliche Sanktionsdurchsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten zu befördern. In Deutschland sind die meisten der nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie Sanktionsstrafrecht zu bewehrenden Tatbestände im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) als Straftat oder Ordnungswidrigkeit normiert. Zum Zwecke der europaweiten Harmonisierung sind für die Umsetzung der Richtlinie noch einige Ergänzungen und Anpassungen erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetztes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Transparency Deutschland begrüßt, dass die Eckpunkte des BMWK für das Rüstungsexportkontrollgesetz zentrale Aspekte der Korruptionsbekämpfung im Rüstungssektor aufgreifen, insb. im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern. Es ist wichtig, dass Genehmigungsanträge von Unternehmen oder Personen, soweit Anhaltspunkte für Korruptionsdelikte bestehen, ausgesetzt oder abgelehnt werden. Transparency fordert darüber hinaus eine Erweiterung der Kriterien für Rüstungsexportentscheidungen um das Korruptionsrisiko, die Umsetzung der Empfehlungen der OECD zur Bestechung ausländischer Amtsträger in der Verteidigungsindustrie sowie Schulungen der Mitarbeitenden des BAFA zu den Risiken der Bestechung ausländischer Amtsträger.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3368 - Expertenanhörungen und Konsultationsprozess zum Rüstungsexportkontrollgesetz
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BT-Drs. 20/4027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: terre des hommes Deutschland e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns ein für ein striktes Rüstungsexportkontrollgesetz, einen kompletten Stopp des Exports von Kleinwaffen, der für Zivilisten tödlichsten Waffenart, und für eine strikte Begrenzung und Kontrolle des Exports von Rüstungsgütern gemäß festgeschriebener Kriterien (Kinder- und Menschenrechte, u.a.)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):