Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (156)
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- Angegeben von: Christoph Köpernick M.Sc. am 20.06.2025
- Beschreibung: Damit bei Online-Verfahren der § 173 IV 4 ZPO eindeutig Anwendung auf § 321a II 1 ZPO finden kann, muss in einem § 11xx ZPO-E Abweichendes bestimmt werden. Bei Online-Verfahren gibt es immer einen 'Zustellnachweis', da technisch nicht zwischen formloser Mitteilung und förmlicher Zustellung unterschieden wird. Die Gründe für die bisherige Kenntnisnahme-Lösung (vgl. Anhörungsrügengesetz, 2004) fallen bei Online-Verfahren weg. Bei Online-Verfahren soll die Rügefrist mit Zustellung beginnen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...oder Änderung des § 321a ZPO. In der Begründung, Besonderer..., ...Teil, zu § 1132 Absatz 5 ZPO-E auf Seite 73 heißt es..., ...nach § 173 Absatz 4 Satz 4 ZPO wird nicht verkürzt, sofern..., ...37; Schultzky in Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 173 ZPO Rn. 23).“ In § 173 Absatz 4 Satz 4 ZPO IdF d. Art. 5 Nr. 2 G v..., ...In Schultzky in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 173 ZPO, Rn. 23 heißt es: „Bei..., ...In § 321a Absatz 2 Satz 1 ZPO IdF d. Art. 5 Nr. 4 G v..., ...des § 321a Absatz 2 Satz 1 ZPO unterscheidet sich vom ..., ...sich § 173 Absatz 4 Satz 4 ZPO zu § 321a Absatz 2 Satz 1 ZPO verhält. Zumal es sich..., ...bei § 321a Absatz 2 Satz 1 ZPO um eine Notfrist handelt..., ...35. Auflage 2024, § 321a ZPO, Rn. 14). In Verbindung..., ...des § 321a Absatz 2 Satz 1 ZPO und der Wortlaut des § ..., ...der § 173 Absatz 4 Satz 4 ZPO eindeutig Anwendung finden..., ...Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 175 ZPO auch nach der seit dem ..., ... (vgl. Zöller/Schultzky, ZPO, 35. Aufl., § 173, Rn. ..., ... 4 ZPO keine Anwendung finden ..., ... 35. Auflage 2024, § 168 ZPO, Rn. 2) sein dürfte und...
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 11.09.2025
- Beschreibung: Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte in der Zivilprozessordnung (ZPO), im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), in der Strafprozessordnung (StPO) sowie im Kostenrecht (GKG, FamGKG, GNotKG, JVEG, RVG), um einen Gleichklang mit der geplanten Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte zu erreichen und vor dem Hintergrund der anstehenden PEBB§Y-Vollerhebung im Jahr 2027.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die geplante Neuregelung in § 170 Abs. 2 VwGO führt zu Rechtsunsicherheit bei der Vollstreckung von Geldforderungen, diese sollen durch Angleichungen an die Systematik der ZPO beseitigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/2533
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
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BT-Drs. 20/2533
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vollstreckungsregelungen der ZPO unterscheiden allerdings..., ...Geldforderungen (§§ 802a bis 882h ZPO), - vertretbaren Handlungen/Unterlassungen (§ § 887 ZPO) und - nicht vertretbaren Handlungen (§ 888 ZPO). Eine vergleichbare ..., ...Vollstreckungsklausel, wie sie § 725 ZPO für vollstreckbare Titel..., ... sich der Systematik der ZPO anzunähern. So könnte vorgesehen..., ...sollte, da diese nach § 795a ZPO keiner Vollstreckungsklausel..., ...ausdrücklich auch auf § 929 ZPO, wonach die Erteilung einer..., ... nach § 172 VwGO Die ZPO unterscheidet zwischen ..., ...Handlungen kann nach § 887 ZPO das Gericht den Gläubiger..., ... können nach §§ 888, 890 ZPO nur erzwungen werden, indem..., ...Anlehnung an die Systematik der ZPO anbieten. Auch in der VwGO..., ...Einsatz der in §§ 885 bis 896 ZPO geregelten Zwangsmittel..., ... Vollstreckungsrecht der ZPO (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1988...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.12.2025
- Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...können, §§ 754 a, 829 a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten ..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler..., ...dass die in § 130d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...werden können, §§ 754a, 829a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 7 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 7 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten ..., ...Überweisungsbeschlüssen nach §§ 829, 829a ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...können, §§ 754 a, 829 a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler..., ...dass die in § 130d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ... können, §§ 754a, 829a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 7 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 7 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten..., ...Überweisungsbeschlüssen nach §§ 829, 829a ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 25.07.2025
- Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...werden können, §§754 a, 829 a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler..., ...dass die in § 130d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...werden können, §§ 754a, 829a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 7 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 7 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (..., ...Überweisungsbeschlüssen nach §§ 829, 829a ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.07.2025
- Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...werden können, §§754 a, 829 a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler..., ...dass die in § 130d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...werden können, §§ 754a, 829a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 7 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 7 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (..., ...Überweisungsbeschlüssen nach §§ 829, 829a ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.07.2025
- Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...können, §§ 754 a, 829 a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler..., ...dass die in § 130d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ... können, §§ 754a, 829a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 7 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 7 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten..., ...Überweisungsbeschlüssen nach §§ 829, 829a ZPO-E sollte als „echter“ digitaler..., ...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...können, §§ 754 a, 829 a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 25.07.2025
- Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...werden können, §§754 a, 829 a ZPO-E. Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler..., ...dass die in § 130d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...werden können, §§ 754a, 829a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 7 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 7 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (..., ...Überweisungsbeschlüssen nach §§ 829, 829a ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 14.07.2025
- Beschreibung: Durch eine Anhebung des Zuständigkeitsstreitswerts die Amtsgerichte in der Fläche nachhaltig und zukunftsfest stärken. Weiterhin streitwertunabhängige Zuweisungen weiterer Sachgebiete an die Amts- und Landgerichte. Darüberhinaus Anhebung der Rechtsmittelwertgrenzen sowie der Wertgrenze für Verfahren nach § 495a ZPO.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 20.03.2025
- Beschreibung: Bis Ende 2026 muss die neue europäische Produkthaftungsrichtlinie (RL 2024/2853) in nationales Recht umgesetzt werden. Hierzu wird voraussichtlich das deutsche ProdHaftG, ggf. auch die ZPO, geändert. Ziel sollte es sein, eine für Hersteller nachvollziehbare Umsetzung zu schaffen und v.a. eine "überschießende Umsetzung" zu verhindern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Justizstandortstärkungsgesetz soll der deutsche Justizstandort u.a. durch die Einrichtung von Commercial Courts und die Einführung der englischen Sprache als Gerichtssprache gestärkt werden. Hierfür sollen insbesondere das GVG und die ZPO entsprechend geändert werden. Der Gesamtverband textil+mode spricht sich jedoch dagegen aus, dass im Zuge dieser Reform auch das materielle Recht (konkret: Änderung des AGB-Rechts im unternehmerischen Rechtsverkehr) geändert wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 04.02.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung bestimmt nach § 298a Absatz 4 ZPO und den entsprechenden Verordnungsermächtigungen in den Verfahrensordnungen der Fachgerichtsbarkeiten durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer einheitlichen Rechtsverordnung die Standards, die in zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren sowie in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten des Bundes und der Länder gelten
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...werden in den §§ 371a, 371b ZPO eingesetzt, um elektronische..., ...Augenscheinsobjekt i.S.d. § 371 ZPO, erst recht bei Verwendung..., ...Müller in jurisPK-ERV, § 371 ZPO Rn. 60; Trossen, jM 2024...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
- Beschreibung: Ablehnung einer Anhebung der Wertgrenze für Kostenbeschwerden auf 300 Euro nach § 567 Abs. 2 ZPO; § 304 Abs. 3 StPO; §§ 66 Abs. 2 S. 1, 68 Abs. 1 S. 1, 69 S. 1 GKG; §§ 57 Abs. 2 S. 1, 59 Abs. 1 S. 1, 60 S. 1 FamGKG; §§ 81 Abs. 2 S. 1, 83 Abs. 1 S. 1 GNotKG; §§ 4 Abs. 3, 9 Abs. 3 S. 1 JVEG; § 33 Abs. 3 S. 1 RVG
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.11.2024
- Beschreibung: Der Entwurf verfolgt das Ziel einer Effizienzsteigerung und Ressourceneinsparung bei der Mobiliarzwangsvollstreckung. Zukünftig sollen die Gerichtsvollzieherinnen und die Gerichtsvollzieher neben der Vollstreckung in körperliche Sachen auch die Vollstreckung in Geldforderungen, die die Masse der Vollstreckungsverfahren der Vollstreckungsgerichte ausmachen, übernehmen. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhalten mit diesem Schritt die ihnen von der Zivilprozessordnung (ZPO) zugedachte zentrale Rolle in der Mobiliarzwangsvollstreckung zurück und das Verfahren wird in der Hand der Gerichtsvollzieherin und des Gerichtsvollziehers als zentrales Vollstreckungsorgan gebündelt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Geldforderungen, die bisher nach § 828 ZPO bei den Vollstreckungsgerichten..., ...Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO-E neu aufgenommene Befugnis..., ...Vollstreckungsauftrag nach § 753 ZPO kombiniert nunmehr nicht..., ...Forderungen bislang durch § 828 ZPO den Vollstreckungsgerichten..., ...Gerichtsvollzieher. § 828 ZPO-E soll zukünftig Regelungen..., ...beinhalten. In § 829 Abs. 1 ZPO-E (Arrestatorium, Inhibitorium..., ...Vollstreckungserinnerung in § 766 ZPO wird angepasst. Neu eingeführt..., ... § 766 Absatz 2 Nummer 2 ZPO-E, in der ausdrücklich ..., ...wird nun in § 766 Abs. 3 ZPO-E ausdrücklich normiert...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.10.2024
- Beschreibung: Die Anzahl der Vollstreckungsaufträge und Anträge in hybrider Form soll reduziert werden. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung (Paragrafen 754a und 829a) soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien davon an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Der BDIU unterstützt das Ziel der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und setzt sich für die Einrichtung einer bundesweiten, digitalen Zwangsvollstreckungs-Datenbank ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 643/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung -
BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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BR-Drs. 643/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Änderungen zum § 753a ZPO-E, wonach das Vorliegen..., ...kann. Sowohl der § 754a ZPO-E als auch der § 829a ZPO-E..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ZPO respektive § 829a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ZPO der aktuellen Gesetzesfassung..., ...heute ermöglichen § 754a ZPO und § 829a ZPO unter Einhaltung..., ...Mangel derselben nun in der ZPO geregelt werden soll. ..., ...Änderungen und Ergänzungen der ZPO einen wichtigen Schritt..., ...heute ermöglichen § 754a ZPO und § 829a ZPO unter Einhaltung..., ...die Änderungen zum § 753a ZPO-E, wonach das Vorliegen..., ...kann. Sowohl der § 754a ZPO-E als auch der § 829a ZPO-E..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ZPO respektive § 829a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ZPO der aktuellen Gesetzesfassung..., ...79 Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 ZPO Genannten. Aus unserer ..., ... Absatz 1 Nummer 1 bis 3 ZPO-E nicht genannte Nachweise..., ...Überweisungsbeschlusses nach § 829a ZPO anzuwenden. In § 829a ZPO-E..., ...Absatz 7 Nummer 2 lit. b ZPO-E Wir regen an, in § 130a..., ...Absatz 7 Nummer 2 lit. b ZPO-E. 7. Zu § 753 Absatz 8 ZPO-E Bestimmung von Rahmenbedingungen..., ...Zu § 755 Absatz 1 Satz 1 ZPO-E Die (weiteren) unter..., ...Mangel derselben nun in der ZPO geregelt werden soll. ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.08.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 44/25 die Ziele der Richtlinie (EU) 2024/1069 zum Schutz vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (sog. Anti-SLAPP-Richtlinie) und des Referentenentwurfs zu ihrer Umsetzung. Bei Letzterem sieht der DAV jedoch Nachbesserungsbedarf: Es mangelt an subsumtionsfähigen Tatbestandsvoraussetzungen, insbesondere bleibt unklar ab wann eine Klage als „missbräuchlich“ einzustufen ist. Die vorgesehenen Regelbeispiele tragen noch nicht hinreichend zur praktikablen Anwendung bei und das Fehlen trennscharfer Kriterien, könnte zu Mehrbelastungen der Gerichte führen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Zivilprozessordnung (ZPO) („Weitere besondere Verfahren..., ...neuen Abschnitt (§§ 615 ff. ZPO-E) soll insbesondere ein..., ...Anwendungsbereich der neuen ZPO-Vorschriften nicht nur ..., ...das in § 615 Abs. 2 Nr. 1 ZPO-E genannte Ziel, eine öffentliche..., ...Kriterien von § 615 Abs. 2 ZPO-E sind nicht deutlich genug..., ...derzeitige Formulierung von § 615 ZPO-E aber noch nicht gerecht..., ...verlangt § 615 Abs. 2 Nr. 2 ZPO-E sodann, dass mit einem..., ...Anti-SLAPP-RL noch § 615 ZPO-E ab. Vielmehr sieht..., ...Auch die in § 615 Abs. 3 ZPO-E genannten Regelbeispiele..., ... der Streitwert gem. § 3 ZPO vom Gericht nach freiem..., ...Die von § 253 Abs. 3 Nr. 2 ZPO geforderte Angabe eines..., ...SLAPP-Klage genannt, die in § 615 ZPO-E noch nicht adressiert..., ... Formulierungen in § 615 ZPO-E würden zu Mehrbelastungen..., ...hat“. In § 618 Abs. 2 ZPO-E wird geregelt, dass das..., ... nunmehr in § 618 Abs. 3 ZPO-E geregelt werden, dass..., ...prüfen, ob in § 618 Abs. 3 ZPO-E die Formulierung aus ..., ...sind überhöht. 8. § 619 ZPO-E ist inkonsequent § 619 ZPO-E soll Art. 15 und 19 Abs..., ...“ erfolgen. Nach § 619 ZPO-E haben das Berufungs-,..., ...aber die von § 618 Abs. 1 ZPO-E intendierte Prangerwirkung...
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- Angegeben von: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. am 30.04.2024
- Beschreibung: Die DIS teilt die Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz, dass die private Schiedsgerichtsbarkeit die staatliche Gerichtsbarkeit ergänzt und beiden gemeinsam eine zentrale Rolle für den Rechts- und Wirtschaftsstandort Deutschland zukommt. Die DIS unterstützt jede Stärkung des Schiedsstandorts ebenso wie jede Stärkung des Justizstandorts. Die DIS begrüßt, das bewährte deutsche Schiedsverfahrensrecht im Wege einer kleinen Reform zu modernisieren. Eine solche Reform kann nicht nur das deutsche Schiedsverfahrensrecht weiter verbessern, sondern gibt auch Gelegenheit, die internationale Aufmerksamkeit stärker auf den Schiedsstandort Deutschland zu lenken. Sie ist daher ein wichtiger Baustein in einer Gesamtstrategie zur Förderung des Schiedsstandorts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 386/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts -
BT-Drs. 20/13257
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
-
BR-Drs. 386/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...enthalten darf (§ 1031 Abs. 5 ZPO). Nach § 1031 Abs. 4 ZPO-E..., ...durch den heutigen § 1031 ZPO ersetzt, um sie an die ..., ...mag etwa von § 1031 Abs. 2 ZPO oder von § 1032 Abs. 2 ZPO Gebrauch machen. 3. Rechtskräftige..., ...Schiedsvereinbarung nach § 1032 Abs. 2 ZPO (§ 1032 Abs. 2 S. 2 ZPO-E..., ...2 ZPO-E entbehrlich. Bereits..., ...ZPO kann das Gericht die Vollziehung..., ... in § 1041 Abs. 2 S. 6 ZPO-E. Nach § 1041 Abs. 2 S. 4 ZPO-E werden einstweilige Maßnahmen..., ... sich § 1041 Abs. 2 S. 4 ZPO-E anlehnt. Denn auch ein..., ... Einwendungen nach § 767 ZPO durchgreifen, so wird der..., ...wird mit § 1047 Abs. 2, 3 ZPO-E sinnvoll umgesetzt. ..., ...4 mit § 1064 Abs. 1 S. 3 ZPO-E) Nach § 1054 Abs. 1 ZPO ist der Schiedsspruch schriftlich..., ...Damit geht § 1054 Abs. 2 ZPO-E über die Anforderungen..., ... endet (§ 1056 Abs. 1, 3 ZPO), wäre § 1056 Abs. 3 ZPO..., ... 1056 Abs. 3 ZPO vorbehaltenen Vorschriften..., ...ZPO-E kodifiziert im Kern die..., ... des § 581 ZPO für Schiedssprüche nicht..., ...dass § 1059 Abs. 4 und 5 ZPO nicht nur im Falle eines...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV kritisiert, dass Schiedsvereinbarungen künftig auch formlos geschlossen werden sollen und fordert die Beibehaltung der bisherigen Formvorgaben. Die Einführung von Englisch als Gerichtssprache wird als längst überfällig beschrieben; jedoch merkt der DAV an, dass noch nicht abgesichert ist, dass der gesamte Instanzenzug in englischer Sprache geführt werden kann aufgrund der Ermessensentscheidung darüber beim BGH und fordert die Änderung dieser Vorgabe. Der DAV meint, dass der Entwurf noch immer in einigen Punkten zurück bleibt, die die Attraktivität des Schiedsstandortes noch weiter steigern könnten, darunter bspw. die Notwendigkeit der materiell-rechtlichen Änderung des AGB-Rechts.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 386/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts -
BT-Drs. 20/13257
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
-
BR-Drs. 386/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...soll gemäß § 1031 Abs. 4 ZPO-E künftig entbehrlich sein..., ...Vorbild des § 1027 Abs. 2 ZPO a.F. zurück. Ein praktisches..., ...Regelung des § 1031 Abs. 4 ZPO-E spricht vor allem, dass..., ...Detailregelungen des § 1034 Abs. 4 ZPO-E überzeugen nicht. Bei..., ...nach § 1034 Abs. 4 Satz 2 ZPO-E verlangen können, dass..., ...sonst gemäß § 1031 Abs. 2 ZPO erforderlichen Form unterscheiden..., ...lässt § 1034 Abs. 4 Satz 2 ZPO-E offen, ob der betreffende..., ...Neuregelung in § 1034 Abs. 4 ZPO-E wirft somit zahlreiche..., .... Wenn § 1034 Abs. 4 ZPO-E so wie vorgeschlagen ..., ...sowohl im Rahmen von § 1032 ZPO vor den staatlichen Gerichten..., ...verständlich und das 10. Buch der ZPO ohne Rückgriff auf das ..., ...1041 Abs. 2 bis 4 Satz 1 ZPO-E soll dies auch dann gelten..., ... Sinne von § 1025 Abs. 1 ZPO ist. Auch soll das Gericht..., ...können (vgl. § 1025 Abs. 2 ZPO-E i.V.m. § 1041 Abs. 4 ZPO). Dieser Vorschlag ..., ...sollen nach § 1062 Abs. 5 ZPO-E vor den neu einzurichtenden..., ...vgl. § 1063 Abs. 1 Nr. 2 ZPO-E). Selbst wenn das Verfahren..., ...vorgelegt werden können (§ 1063b ZPO-E). Diese Pläne sind..., ...können. § 1062 Abs. 2 ZPO-E sieht vor, dass die Parteien..., ...Eilschiedsrichter in der ZPO • Zuständigkeitskonzentration...
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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- Angegeben von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 24.06.2024
- Beschreibung: Wirksamer Schutz von Journalist*innen und Medienschaffenden vor Einschüchterungsklagen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) in nationales Recht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 8529/22
[alle RV hierzu]
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BR-Drs. 8529/22
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...unterliegenden Partei formuliert § 93 ZPO: § 93 ZPO Hat der Beklagte..., ... greift § 93 ZPO entsprechend § 301 ZPO ..., .... Nuancierung sieht § 96 ZPO vor: § 96 ZPO Die Kosten..., ...Ausnahmeregelung zu §§ 91 ff. ZPO ist § 96 ZPO eng auszulegen..., ...ZPO/Jaspersen, 54. Ed. 1.9.2024..., .../Göertz, 82. Aufl. 2024, ZPO § 96 Rn. 1; BeckOK ZPO/..., ..., ZPO § 96 Rn. 18 42 BeckOK ..., ..., ZPO § 114 Rn. 41 ff.; Mann,..., ..., ZPO § 91 Rn. 166 53 BeckOK..., ...Verfügungsverfahrens gem. § 936 ZPO möglich. Nach § 936 ZPO..., ...Prozesskostensicherheit im Sinne des § 110 ZPO regelt § 112 ZPO. Nach ..., ..., ZPO § 921 Rn 1 62 BeckOK ZPO..., ...ZPO/Mayer, 54. Ed. 1.9.2024, ZPO § 945 Rn. 35 64 BeckOK..., ..., ZPO § 111 Rn. 3 65 Musielak..., ..., ZPO § 112 Rn. 14 67 BeckOK..., ..., ZPO § 112 Rn. 3 19 die der..., ...hätte ergehen dürfen: § 945 ZPO 68 BeckOK ZPO/Jaspersen..., ...Auslegung und Anwendung der § 93 ZPO und § 96 ZPO bereits sichergestellt..., ... ZPO im Ermessen des Gerichts...
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 27.11.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 22.11.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 22.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
- Beschreibung: Wenn auch nicht vom Staat beauftragt, so werden auch im Rahmen von Zivilsachen regelmäßig Dolmetscher und Übersetzer beauftragt. Damit ein Onlinezivilverfahren auch dann noch effizient funktioniert und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen stimmen, müssen die Interessen von Übersetzern, Gebärden- und Lautsprachendolmetscher berücksichtigt werden. Dafür setzen wir uns ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 371/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BR-Drs. 371/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 5 OVErpG (§§ 1134-1136 ZPO-E) Wir begrüßen die geplante..., ... Evaluierung nach § 1134 ZPO-E muss auch den Parameter..., ... Nummer 5 (§ 1125 Abs. 2 ZPO-E) Wir begrüßen ausdrücklich..., ...Artikel 1 Nummer 5 (Titel 3 ZPO-E) In § 1131 Abs. 1 ZPO-E..., ...Nutzungspflicht nach § 1133 ZPO-E mit ein. Dies auch im..., ...5 (§ 1128 Abs. 3, § 1129 ZPO-E) Kommunikation mittels...
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 19.11.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw...
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 19.11.2024
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... gem. § 79 Abs. 2, Nr. 4 ZPO ausdrücklich gestattet ..., ...Vorschriften: • § 88 Abs. 2 ZPO Mangel der Vollmacht ..., ...Frage, ob § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf Inkassounternehmen ..., ...: • § 91 Abs. 2, Satz 3 ZPO 4. Klagerücknahme im..., ...S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 5. Parteiprozess..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO – den Gläubiger in diesem..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO gibt es aber keinen sachlichen..., ...einsetzen (§ 850f Abs. 2 ZPO) und sind auch berechtigt..., .... Abs. 2 Nr. 4 ZPO 10. Immobiliarzwangsvollstreckung..., ... §§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen..., ... gem. § 79 Abs. 2, Nr. 4 ZPO ausdrücklich gestattet ..., ...Vorschriften: • § 88 Abs. 2 ZPO Mangel der Vollmacht 2..., ...S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 3. Parteiprozess..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO - den Gläubiger in diesem..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO gibt es aber keinen sachlichen..., ...einsetzen (§ 850f Abs. 2 ZPO) und sind auch berechtigt..., ...Frage, ob § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf Inkassounternehmen ..., ...: • § 91 Abs. 2, Satz 3 ZPO 9. Erinnerung gegen..., .... Abs. 2 Nr. 4 ZPO 10. Immobiliarzwangsvollstreckung..., ... §§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen...
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
- Beschreibung: Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... elektronisch nach § 173 ZPO vorzunehmen, „kann“ – so..., ...Maßgabe des § 173 Absatz 4 ZPO. Im Eröffnungsbeschluss..., ...i.S.d. § 173 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind, regelt § 130a Abs. 4 ZPO. (1) Beschränkung ..., ...i.V.m. § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO) darauf abzustellen ist..., ... So regelt § 173 Abs. 3 ZPO, dass die elektronische..., ...Verweis auf § 173 Abs. 2 ZPO, der im Referentenentwurf..., ... des § 173 Abs. 4 Satz 2 ZPO erteilt wurde. Fraglich..., ...Sinne des § 130a Absatz 3 ZPO-E ermöglichen.“ In § 130a Abs. 3 ZPO-E heißt es: „Soll ein..., ...Begründung zu § 130a Abs. 3 ZPO-E wird ausgeführt, dass..., ...Definition des § 130a Abs. 2 ZPO muss das elektronische ..., ... specialis § 130a Abs. 2 ZPO verdrängen soll. Der..., ...es dazu in § 130a Abs. 3 ZPO-E: „Soll ein schriftlich..., ...dort § 753 Absatz 4 Satz 1 ZPO-E). Andererseits wird die..., ... in der Entwurfsfassung (ZPO-E) soll geregelt werden..., ... in den §§ 754a und 829a ZPO angesprochene Zwangsvoll..., ...neu gefasste § 754a Abs.2 ZPO vorschlägt: “Kann der..., ...” Der neue § 754a Abs.3 ZPO ergänzt dazu: “Übermittelt..., ... des § 753 Abs. 4 Satz 1 ZPO beschreibt bisher die hier...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.12.2024
- Beschreibung: Kritik an geplanter Zuständigkeitskonzentration der zivilrechtlichen Mobiliarvollstreckung bei den Gerichtsvollziehern, keine weitere Aufgabenübertragung auf GV bei Forderungspfändungen; keine nahezu vollständige Aufgabenverlagerung von Richtern auf Rechtspfleger in Nachlasssachen; Schaffung eines Großen Nachlassgerichts; Forderung nach einer Lösung der Verstrickungsproblematik bei Insolvenz
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (§ 802a Absatz 2 Satz 1 ZPO-E) Allgemeine bzw. weitere..., ... (§ 802a Absatz 2 Satz 1 ZPO-E) Stimmen Sie den vorgeschlagenen...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.10.2024
- Beschreibung: Das Gesetz soll den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen: Es sollen neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess erprobt werden, die gerichtliche Durchsetzung von Kleinforderungen soll erleichtert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass für Inkassodienstleister die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, so dass sie Rechtsuchende bei der Nutzung der neuen Online-Verfahren unterstützen können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit -
BT-Drs. 21/1509
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung des § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO Der BDIU schlägt vor...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: 1. Forderung, das Bau- und Architektenrecht streitwertunabhängig den Landgerichten zuzuweisen und bei Überschneidung der Zuständigkeit von Bau- und Handelskammern die vorrangige Zuständigkeit der Baukammern zu regeln; 2. Möglichkeit einer Änderung von gerichtlichen Kostenentscheidungen sowie Kostenfestsetzungen nach einer nachträglichen Änderung der Streitwertfestsetzung nur auf Antrag und nicht von Amts wegen, Bedenken gegen Unanfechtbarkeit der geänderten Kostenentscheidung
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...analog § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO durch das im Rechtszug ..., ... wird. Dazu sollen § 102 ZPO und die korrespondierenden..., ...existierenden Regelung des § 107 ZPO. Ergeht hier nach der Kostenfestsetzung..., ...ist (z.B. §§ 91a und 269 ZPO) muss dies auch für die...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sich gerade im Bereich der ZPO, aber auch im Berufsrecht..., ... Euro nach § 91 Absatz 1 ZPO erstattungsfähig ist. ..., ...Vorschriften: • § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO Zeugnisverweigerung aus..., ... gem. § 79 Abs. 2, Nr. 4 ZPO ausdrücklich gestattet ..., ...Vorschriften: • § 88 Abs. 2 ZPO Mangel der Vollmacht ..., ...S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO Parteiprozess 5. Auskünfte..., ...Frage, ob § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf Inkassounternehmen ..., ...: • § 91 Abs. 2, Satz 3 ZPO 7. Erinnerung gegen ..., ...Betroffene Vorschriften: • § 766 ZPO • § 79 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO 8. Immobiliarzwangsvollstreckung..., ... §§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO (Parteiprozess) 9. ..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO Parteiprozess • Die ..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO - den Gläubiger in diesem..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO gibt es aber keinen sachlichen..., ...einsetzen (§ 850f Abs. 2 ZPO) und sind auch berechtigt..., ...Amtsgerichten (§ 79 Abs. 1 S. 2 ZPO) – zumindest probeweise..., ...u.a. § 79 Abs. 2 Nummer 4 ZPO-E) Inkassodienstleister..., ...durchführt (§ 79 Abs. 2, Nr. 4 ZPO) erscheint es widersinnig..., ...Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO). • Einbindung ausgewählter...
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Stellungnahme zum Zuständigkeitsstreitwert bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten im digitalen Raum
- Angegeben von: HateAid gGmbH am 15.12.2025
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht vor, Veröffentlichungsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zuzuweisen (§ 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG-E) sowie den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von EUR 5.000,00 auf EUR 10.000,00 anzuheben (§ 23 Nr. 1 GVG-E). Diese Änderungen betreffen unmittelbar die Möglichkeiten, mit denen Betroffene digitaler Gewalt ihre Rechte effektiv geltend machen können. HateAid erkennt Chancen für mehr Rechtssicherheit und konkrete Risiken für den Zugang zum Recht bei Streitigkeiten im digitalen Raum an. Zur Stärkung des Rechtsschutzes für Betroffene digitaler Gewalt empfiehlt HateAid: Hürden senken für einfach gelagerte Fälle, Spezialisierung der Gerichte, präzisere Abgrenzung zwischen Veröffentlichungsstreitigkeiten und Individualkommunikation.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mandatsverfahren nach § 549 ZPO-AT Ein Blick auf andere..., ...Mandatsverfahren nach § 549 ZPO-AT, eingeführt durch das..., ...30.10.2025). 9 § 549 Abs. 1 ZPO-AT. 10 Vgl. Bundesministerium..., ...Mandatsverfahren nach § 549 ZPO, online: https://www.bmj.gv.at..., .... 11 § 549 Abs. 2 und 3 ZPO-AT. 12 § 10 Z 6 lit. b..., ...Entscheidungsverfahren analog zu § 549 ZPO-AT könnten in Kombination..., ...erschwert. 16 § 549 Abs. 4 ZPO-AT. Ausschussdrucksache..., ... in § 348 Abs.1 Nr. 2a) ZPO-Einzelrichter*innen zugewiesen..., ...Internet leitet sich aus § 32 ZPO ab. Betroffene können ...
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Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Aktiv vom 17.06.2024 bis 12.07.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- KapMuG [alle RV hierzu]
- VDuG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nebeneinander von VDuG, KapMuG und ZPO. Mitunter bieten künftige..., ... einem einzigen Gesetz (ZPO) zu schaffen, auch und ..., ...Leitentscheidungsverfahren in der ZPO sodann wieder dem Anwendungsbereich..., ...entsprechend § 269 Abs. 4 S. 1 ZPO gelöst werden. Ebenfalls..., ...Rechtsgedanken von § 139 ZPO auch und gerade zur Entlastung..., ...Zuständigkeitskonzentration über § 32b RegE ZPO nicht ausgeschlossen. Nach § 32b RegE ZPO soll ein Schadenersatzanspruch..., ... anders bisher in § 32b ZPO geregelt an einem Ort (..., ...richtet. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO lässt die örtliche Zuständigkeit..., ...entgegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ermöglicht werden, sofern..., ...des gegenwärtig in § 32b ZPO geregelten Zusatzes („..., ...Klarstellung von § 32b RegE ZPO, was bzgl. Art. 75 Abs..., ... Darlegungslast zu § 138 ZPO etwaigen Schwierigkeiten..., ...Verfahren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist jedoch..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...Verfahrens nach § 148 Abs 5 ZPO zu beantragen Der Musterentscheid..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Vergleichsquorum ..., ...Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO a.F.) ist daher ersatzlos...
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Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Aktiv vom 25.06.2024 bis 11.07.2024
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- KapMuG [alle RV hierzu]
- VDuG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist je..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Ver- gleichsquorum..., ...Nebeneinander von VDuG, KapMuG und ZPO. Mitunter bieten künftige..., ...einem einzigen Ge- setz (ZPO) zu schaffen, auch und ..., ...entsprechend § 269 Abs. 4 S. 1 ZPO gelöst werden. Ebenfalls..., ...Rechtsgedanken von § 139 ZPO auch und gerade zur Entlastung..., ...Nach § 32b RegE ZPO soll ein Schadenersatzanspruch..., ... anders bisher in § 32b ZPO geregelt an einem Ort (..., ...richtet. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO lässt die örtliche Zuständigkeit..., ...entgegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ermöglicht werden, sofern..., ...des gegenwärtig in § 32b ZPO geregelten Zusatzes („..., ...Klarstellung von § 32b RegE ZPO, was bzgl. Art. 75 Abs..., ... Darlegungslast zu § 138 ZPO etwaigen Schwierigkeiten..., ...ren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist je..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Ver- gleichsquorum...
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Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Aktiv vom 25.06.2024 bis 11.07.2024
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- KapMuG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist je..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Ver- gleichsquorum..., ...Nebeneinander von VDuG, KapMuG und ZPO. Mitunter bieten künftige..., ...einem einzigen Ge- setz (ZPO) zu schaffen, auch und ..., ...entsprechend § 269 Abs. 4 S. 1 ZPO gelöst werden. Ebenfalls..., ...Rechtsgedanken von § 139 ZPO auch und gerade zur Entlastung..., ...Nach § 32b RegE ZPO soll ein Schadenersatzanspruch..., ... anders bisher in § 32b ZPO geregelt an einem Ort (..., ...richtet. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO lässt die örtliche Zuständigkeit..., ...entgegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ermöglicht werden, sofern..., ...des gegenwärtig in § 32b ZPO geregelten Zusatzes („..., ...Klarstellung von § 32b RegE ZPO, was bzgl. Art. 75 Abs..., ... Darlegungslast zu § 138 ZPO etwaigen Schwierigkeiten..., ...ren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist je..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Ver- gleichsquorum...
-
Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Aktiv vom 19.06.2024 bis 12.07.2024
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- KapMuG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verfahren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist jedoch..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Verfahrens nach § 148 Abs 5 ZPO zu beantragen Der Musterentscheid..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Vergleichsquorum ..., ...Nebeneinander von VDuG, KapMuG und ZPO. Mitunter bieten künftige..., ...in einem einzigen Gesetz (ZPO) zu schaffen, auch und ..., ...entsprechend § 269 Abs. 4 S. 1 ZPO gelöst werden. Ebenfalls..., ...Rechtsgedanken von § 139 ZPO auch und gerade zur Entlastung..., ...Nach § 32b RegE ZPO soll ein Schadenersatzanspruch..., ... anders bisher in § 32b ZPO geregelt an einem Ort (..., ...richtet. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO lässt die örtliche Zuständigkeit..., ...entgegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ermöglicht werden, sofern..., ...des gegenwärtig in § 32b ZPO geregelten Zusatzes („..., ...Klarstellung von § 32b RegE ZPO, was bzgl. Art. 75 Abs..., ... Darlegungslast zu § 138 ZPO etwaigen Schwierigkeiten..., ...Verfahren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist jedoch..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Vergleichsquorum ...
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- Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.08.2024
- Beschreibung: Die wesentlichen Gegenstände des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. L S. 3320) sind am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hatte die Bundesregierung im Rahmen der Beratung des Gesetzes gebeten, das Gesetz nach Ablauf von zwei Jahren insbesondere zu der Frage zu evaluieren, ob sich die von dem Gesetzentwurf schwerpunktmäßig angestrebte Senkung der Inkassokosten auf ein angemessenes Maß ohne nennenswerte Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Basis für die Tätigkeit der Inkassodienstleister realisiert hat (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/24735, S. 12).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Inkassounternehmen nach § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO. 5.1 Antrag auf Abgabe..., ...selbst (§ 696 Abs. 1 S. 2 ZPO), nicht jedoch nach Widerspruch..., ...Zweck der in § 79 Abs. 2 ZPO geregelten Vertretungsbeschränkung..., ...nicht auf § 696 Abs. 1 S. 2 ZPO eingeht, diesen Wertungswider..., ... 79 Abs. 2 S. 2 Ziffer 4 ZPO muss daher als in die ..., ...unzulässige (§ 341 Abs. 1 S. 2 ZPO) Einspruch des Schuldners..., ... § 79 Abs. 1 Satz 2 a.E. ZPO – zumindest analog –herangezogen..., ...i.S.d. § 79 Abs. 3 S. 2 ZPO hat die Vollstreckungserinnerung..., ...Gläubigers nach § 766 Abs. 2 ZPO entbehrlich (vgl. etwa ..., ...auch Kindl in: Saenger, ZPO, a.a.O. § 766, Rn 14). ..., ... 79 Abs. 2 S. 2 Ziffer 4 ZPO gedeckt anzusehen sein...., ... des § 79 Abs 2 Ziffer 4 ZPO wie folgt: § 79 Abs 2 Ziffer 4 ZPO aktuell § 79 Abs 2 Ziffer 4 ZPO Neu Personen, die Inkassodienstleistungen...
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Sicherstellung eines verbraucherfreundlichen Online-Zivilverfahrens inkl. Information zu Schlichtung
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich für ein verbraucherfreundliches Online-Verfahren ein, das vor allem sicher, einfach und nutzerfreundlich sein muss. Wichtig sind außerdem prominente Hinweise auf die Verbraucherstreitbeilegung und laufende Sammelklagen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Durchsetzung von Ansprü- 5 § 1123 ZPO-E sieht die Möglichkeit..., ...der Zivilprozessordnung (ZPO) fortgeführt werden sollen..., ...erhalten können. 15 § 1122 ZPO-E. 16 Dies gilt umso mehr..., ...ausdrücklich die in § 1128 Abs. 3 ZPO-E vorgesehene Verpflich..., ... Recht. 21 § 1124, 1129 ZPO-E...., ...platzieren Die §§ 1125 ff ZPO-E ermöglichen zum einen..., ...geplant ist, § 1128 Abs. 1 ZPO-E, kann der Öffentlichkeitsgrundsatz..., ...Kommunikationsplattform (§ 1131 ZPO-E) ist aus- drücklich ..., ...vertretene 6 § 1228 Abs. 3 ZPO-E. Entwurf vom 11.6.2024...
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Entwicklung und Erprobung eines Online-Zivilverfahrens
Aktiv vom 30.09.2024 bis 28.04.2025
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Der Gestzesentwurf des BMJ sieht die Schaffung eines Reallabors vor, durch das im Bereich von Massenverfahren, aber auch generell für Zahlungsklagen, ein einfaches Online-Verfahren für Bürger:innen möglich sein soll. Der vzbv setzt sich für ein verbraucherfreundliches Online-Verfahren ein, das vor allem sicher, einfach und nutzerfreundlich sein muss. Wichtig sind außerdem prominente Hinweise auf die Verbraucherstreitbeilegung und laufende Sammelklagen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit -
BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
-
BR-Drs. 429/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Durchsetzung von Ansprü- 5 § 1123 ZPO-E sieht die Möglichkeit..., ...der Zivilprozessordnung (ZPO) fortgeführt werden sollen..., ...erhalten können. 15 § 1122 ZPO-E. 16 Dies gilt umso mehr..., ...ausdrücklich die in § 1128 Abs. 3 ZPO-E vorgesehene Verpflich..., ... Recht. 21 § 1124, 1129 ZPO-E. ...
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- Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 16.09.2024
- Beschreibung: Es soll evaluiert werden obd, das sogenannte "Umgehungsverbot", das für die Rechtsanwaltschaft nach § 12 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) gilt und bei Inkassodienstleistern, in das RDG zu übernehmen ist.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO hin, die wir anbei nochmals..., ...des § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO hin, die wir anbei nochmals..., ...der Vergütung nach § 788 ZPO. Es sind nur „notwendige..., ... § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO gem. § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO sind Inkasso- und Rechtsdienstleister..., ...Bundestages 16/3655, S. 89; BeckOK ZPO, Stand: 01.12.2021, §..., .... Piekenbrock in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 34. Edition..., ...15; Althammer in: Zöller, ZPO, 32. Aufl.2018, § 79 Rn..., ...Weth in: Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 79 Rn..., ...und den Vorschriften der ZPO verpflichtet, die Tätigkeit..., ...des § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO wie folgt: ALT NEU Personen..., ...Erklärungen, die gemäß § 129a ZPO vor der Geschäftsstelle..., ... und nicht dem in § 78 ZPO niedergelegten Anwalts...
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- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 05.06.2025
- Beschreibung: Der BUJ veröffentlicht dieses Positionspapier anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Jahr 2025. Es soll den Parteien und Fraktionen die wichtigsten Positionen der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen aufzeigen. Aus Sicht des BUJ bleibt weiterhin die Gesetzgebung im Bereich des Berufsrechts der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte prägend. Für die berufliche Tätigkeit der BUJ-Mitglieder sind aber auch die Themen Corporate, Dispute Resolution, Compliance, Datenschutz und die überbordende Regulatorik im Bereich des European Green Deal von besonderer Bedeutung.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...würde. 15 § 1031 Abs. 1 ZPO. 16 Beispielsweise § 580 Nr. 3 ZPO-E. 17 § 581 ZPO. - 14...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Der DAV erkennt erhebliche verfassungsrechtlich bedenkliche Ausweitungen und Verschärfungen des Einziehungsrechts in den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Vermögensabschöpfung. Dies gilt im Übrigen ebenso für die im Koalitionsvertrag festgehaltene Verschärfung des § 76a Abs. 4 StGB, die eine vollständige Einführung einer Beweislastumkehr vorsieht. Mit Blick auf eine Nachjustierung des geltenden Rechts ist vielmehr erforderlich und geboten, das bislang ungeklärte Verhältnis von Steuerrecht und strafrechtlicher Einziehung zu klären und eine doppelte Abschöpfung zu beseitigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...erteilten Verweises auf § 917 ZPO der Vermögensarrest auch..., ... des Verweises auf § 917 ZPO einen hierauf bezogenen..., ...sinngemäße Anwendung des § 917 ZPO verzichtet werden. Darüber..., ...weitere Verweise auf die ZPO (§§ 920 Abs. 1, 923, 934 ZPO) als hinfällig angesehen..., ... auf den Verweis auf die ZPO verzichtet, weil die StPO..., ... des Verweises auf § 917 ZPO (Arrestgrund bei dinglichem...
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- Angegeben von: Sozialverband Deutschland e.V. am 07.08.2024
- Beschreibung: Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert zur Einsicht in die Patientenakte, dass der Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten der Patienten gewährleistet wird. Sie betonen, dass die Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patienten weitergegeben werden dürfen und eine ausreichende Datensicherheit gewährleistet sein muss. Der SoVD hebt außerdem hervor, dass besonders vulnerable Gruppen, wie ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, Unterstützung benötigen, um ihre Rechte wahrnehmen zu können.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...– nach Maßgabe des § 286 ZPO nachzuweisen haben und ..., ... Höhe des Schadens § 287 ZPO anzuwenden ist. Den Gerichten...
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- Angegeben von: Frank Michael Goebel am 04.08.2024
- Beschreibung: Hinweise aus der Praxis zur Anpassung der gebühren und Auslagen im RVG und den Justizkostengesetzen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zwangsvollstreckung (§§ 754a, 829a ZPO), die Digitalisierung der..., ...stellt in den §§ 485 ff. ZPO ein selbständiges Beweisverfahren..., ... § 522 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO sowie der Notwendigkeit..., ...bei Anwälten nach § 130d ZPO zwingend und bei Inkassodienstleister...
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 20.12.2024
- Beschreibung: Bei auf Englisch geführten bzw. in mehrsprachigen Verfahren sind weitere Aspekte zu berücksichtigen, darunter die für rechtssichere Verfahren unerlässliche Hinzuziehung qualifizierter Dolmetscher und Übersetzer, die Rahmenbedingungen, wenn Englisch Verfahrenssprache sein soll, sowie die technischen Voraussetzungen und die Einhaltung gängiger, insbesondere die Hörgesundheit von Dolmetschern sichernder Standards bei mehrsprachigen Videoverhandlungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13257
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
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BT-Drs. 20/13257
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abs. 5 und § 1063a Abs. 1 ZPO-E) Wir begrüßen das Vorhaben..., ...Englischen (§§ 1063a, 1063b ZPO-E) Wir begrüßen die Regelung..., ...Videoverhandlungen (§ 1047 Abs. 2, 3 ZPO-E) Videoverhandlungen ..., ...Videoverhandlungen (§ 1047 Abs. 2, 3 ZPO-E) Kommunikation über ...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.10.2025
- Beschreibung: Strenge 1:1-Umsetzung der neuen EU-Produkthaftungs-Richtlinie.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... sich sonst nur in § 142 ZPO zur Anordnung der Vorle...