Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (72)
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- Angegeben von: Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten e.V. am 13.06.2024
- Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune. Es geht um die Reform der ambulanten Versorgung. Unser Ziel ist ein nonprofit-Primärversorgungssystem mit multiprofessioneller Zusammenarbeit und demokratischer Bedarfsplanung. Entwurf eines Positionspapiers zur patientenorientierten Weiterentwicklung des Apothekenwesens.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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ApoG: Die Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen systemgerecht sicherstellen
Aktiv vom 29.06.2024 bis 01.07.2024
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen muss für GKV und PKV getrennt abgewickelt werden. Alternativ sollte auf den fixen Zuschlag zum Preis verzichtet werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. am 22.07.2024
- Beschreibung: Die bestehende flächendeckende Notdienstregelung der Apotheken soll verändert werden. Sog. Pseudoapotheken, die nicht die Vorgaben nach der ApBtrVO erfüllen müssen,sollen auf dem Gelände von Notfallpraxen angesiedelt werden. Notdienstpraxen soll ein Dispensierrecht für AM eingeräumt werden. Damit wird das bislang bestehende und von den zust. Aufsichtsbehörden organisierte Notdienstnetz der Apotheken ausgehöhlt. Ein Dispensierrechtes der Notdienstärzte höhlt bestehende Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsregelungen aus (Securpharm, Preisbindung, Rabattverträge etc.). Insbes. fordern wir die Streichung von folgenden neu eingefügte Vorschriften: § 123 Abs.5 SGB V; §§ 12 b, 20 Abs. 4 ApoG; §§ 1a Abs. 19 , 4 Abs.5, 23 Abs.1 ApBetrO; §43 Abs.3 b AMG
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Beschreibung: Erweiterung von §14 Abs. 7 Satz 2 um die Möglichkeit für Krankenhausapotheken, sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen zu versorgen (Einrichtungen nach §115g Nr. 1-4 SGB V)
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Inhalt Apothekengesetz -ApoG § 14 Abs. 7 Satz 2 Versorgung..., ...: § 14 Abs. z Satz 2 ApoG Versorgung durch Krankenhausapotheken..., ...Apothekenwesen (Apothekengesetz, ApoG). Änderung: §14 Abs.7 Satz 2 ApoG […] Die in Satz 1 genannten..., ...ist. Begründung § 14 ApoG bezweckt die Qualitätssicherung..., ...des § 14 Absatz 7 Satz 2 ApoG trägt dem Wandel in der...
-
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 15.08.2025
- Beschreibung: Aufnahme von Krankenhausapotheken als "sachliche Ausstattung" in den Leistungsgruppen 08, 09, 35, 40, 43, 44, 45, 46, 48, 49 Ergänzung von weitergebildeten Fachapotheker*innen oder fortgebildeten Apothekerin*innen mit entsprechender Qualifikation in den Leistungsgruppen 08, 48, 49, 64, 57 Erweiterung von §14 Abs. 7 Satz 2 um die Möglichkeit für Krankenhausapotheken, sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen zu versorgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Satz 2 Apothekengesetz (ApoG): „Die in Satz 1 genannten..., ...“ Begründung: § 14 ApoG bezweckt die Qualitätssicherung..., ...des § 14 Absatz 7 Satz 2 ApoG trägt dem Wandel in der...
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Krankenhausreform - Krankenhausapotheken und pharmazeutische Dienstleistungen als Qualitätskriterien für Leistungsgruppen
Aktiv vom 20.06.2024 bis 15.08.2025
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: - Aufnahme pharmazeutischer Dienstleistungen / Medikationsanalysen als Qualitätskriterium in bestimmten Leistungsgruppen - Vorhalten von Krankenhausapotheken als Qualitätskriterium in bestimmten Leistungsgruppen - Möglichkeit der Leistungserbringung durch Krankenhausapotheken (Arzneimittelversorgung und pharmazeutische Betreuung) für alle Einrichtungen (stationäre, teilstationäre, ambulante, ...), die in Trägerschaft eines Krankenhauses betrieben werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Apothekenwesen (Apothekengesetz, ApoG). Änderung: §14 Abs.7 Satz 2 ApoG [...] Die in Satz 1 genannten..., ...Aufzählung in §14 Abs. 7 Satz 2 ApoG die in §14 Abs. 7 Satz ...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 19.11.2025
- Beschreibung: Besteht laut Gesetzentwurf ein Kooperationsvertrag zwischen einer Apotheke und einem Pflegeheim, soll diese Apotheke mit den versorgenden Ärzten Absprachen darüber treffen können, dass diese Verschreibungen, einschließlich elektronischer Verschreibungen, unmittelbar an die Apotheke übermitteln. Es fehlt hier die die Berücksichtigung der Interessen der Pflegeeinrichtungen und der von ihnen versorgten Menschen. Diese müssen im Gesetzestext Eingang finden. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Pflegefachpersonen in Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI In-vitro-Diagnostika anwenden dürfen, die für patientennahe Schnelltests verwendet werden. Pflegeheime und -dienste sollen dafür nicht vergütet zu werden. Das lehnt der bpa ab und fordert eine Vergütung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Apothekengesetzes - § 12a Abs. 4 ApoG Vorgeschlagene Neuregelung...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Beschreibung: Wir regen eine gesetzliche Änderung an, dass Systeme, die Arzneimittel automatisiert und EDV-gestützt lagern, von der Pflicht zur gesonderten Aufbewahrung von Betäubungsmitteln ausgenommen werden können, sofern sie als als geeignete Sicherungsmaßnahme durch das BfArM (BfArM-RL 4114-K) anerkannt sind. Änderungsvorschlag: § 15 BtMG „Abweichend von Satz 1 sind in Anlage III bezeichnete Betäubungsmittel in Form von Fertigarzneimitteln nicht gesondert aufzubewahren, wenn im Rahmen einer automatisierten EDV-gestützten chaotischen Lagerhaltung eine separate Bestands- und Nachweisinformation technisch gewährleistet ist oder ein System zur automatisierten EDV-gestützten Lagerhaltung bereits als Sicherungsmaßnahme durch die zuständige Behörde anerkannt ist."
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Inhalt Apothekengesetz -ApoG § 14 Abs. 7 Satz 2 Versorgung..., ...: § 14 Abs. z Satz 2 ApoG Versorgung durch Krankenhausapotheken..., ...Apothekenwesen (Apothekengesetz, ApoG). Änderung: §14 Abs.7 Satz 2 ApoG […] Die in Satz 1 genannten..., ...ist. Begründung § 14 ApoG bezweckt die Qualitätssicherung..., ...des § 14 Absatz 7 Satz 2 ApoG trägt dem Wandel in der...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Verpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer zur bedarfsgerechten und kontinuierlichen Belieferung von Arzneimitteln beschränkt sich aktuell nur auf die Belieferung der vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen (§52 Abs. 2 AMG). Diese Verpflichtung ist aus Sicht der ADKA auf die Krankenhäuser auszuweiten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Inhalt Apothekengesetz -ApoG § 14 Abs. 7 Satz 2 Versorgung..., ...: § 14 Abs. z Satz 2 ApoG Versorgung durch Krankenhausapotheken..., ...Apothekenwesen (Apothekengesetz, ApoG). Änderung: §14 Abs.7 Satz 2 ApoG […] Die in Satz 1 genannten..., ...ist. Begründung § 14 ApoG bezweckt die Qualitätssicherung..., ...des § 14 Absatz 7 Satz 2 ApoG trägt dem Wandel in der...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 10.12.2024
- Beschreibung: Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zu Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Sinne der Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e. V.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 12 Apothekengesetz (ApoG) mit einer Apotheke zu ..., ...Apothekengesetzes 3.1. § 12b ApoG-E Der Inhaber einer Erlaubnis...
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- Angegeben von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Für Dienstleistungen, die bisher nicht oder nur selten in Apotheken durchgeführt werden, sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Einzelne Leistungen sollen im Interesse der Patientinnen und Patienten etabliert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...über das Apothekenwesen (ApoG) obliegt den Apotheken ..., ... Nr. 3., 4. und 6., § 6 ApoG). Das Prinzip persönlicher..., ...Präsenzverantwortung ist in § 7 ApoG verankert, wonach die Erlaubnis..., ...bilden. Nach § 2 Abs. 5 ApoG ist der Betrieb mehrerer..., ...über das Apothekenwesen (ApoG) und von der Bundesapothekerordnung (BApO). Das ApoG enthält gesetzgeberische..., ...nicht geänderten § 1 Abs. 2 ApoG kann die einheitliche Erlaubnis..., ... sieht § 2 Abs. 4 Nr. 2 ApoG vor, dass die Hauptapotheke..., ...Medizinrecht, 4. Aufl. 2022, ApoG § 1 Rn. 4. 19 Apothekenreformgesetz..., ...Leitung wird in § 2 Abs. 5 ApoG näher geregelt. Danach ..., ...nach § 2 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 ApoG handelt, insgesamt drei..., ...Notapotheken nach §§ 16, 17 ApoG. Dieser ist in Bezug auf..., ...Neuregelungen in §§ 16a, 17 ApoG ausgeschöpft werden sollte..., ...Modell zu einem neuen § 12b ApoG mit folgendem Regelungsgehalt..., ... Die Regelung in § 12b ApoG führt zu einem weiteren...
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- Angegeben von: Deutscher Apothekerverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anhebung des Fixums in der AMPreisV, Erhöhung der Sonderentgelte, Ermöglichung von Skonti, regelhafte Dynamisierung der Vergütung, Erhalt des prozentualen Zuschlages
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...über das Apothekenwesen (ApoG) obliegt den Apotheken ..., ... Nr. 3., 4. und 6., § 6 ApoG). Das Prinzip persönlicher..., ...Präsenzverantwortung ist in § 7 ApoG verankert, wonach die Erlaubnis..., ...bilden. Nach § 2 Abs. 5 ApoG ist der Betrieb mehrerer..., ...über das Apothekenwesen (ApoG) und von der Bundesapothekerordnung (BApO). Das ApoG enthält gesetzgeberische...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (Bundesapothekerkammer) am 28.06.2024
- Beschreibung: Für Dienstleistungen, die bisher nicht oder nur selten in Apotheken durchgeführt werden, sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Einzelne Leistungen sollen im Interesse der Patientinnen und Patienten etabliert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...über das Apothekenwesen (ApoG) obliegt den Apotheken ..., ... Nr. 3., 4. und 6., § 6 ApoG). Das Prinzip persönlicher..., ...Präsenzverantwortung ist in § 7 ApoG verankert, wonach die Erlaubnis..., ...bilden. Nach § 2 Abs. 5 ApoG ist der Betrieb mehrerer..., ...über das Apothekenwesen (ApoG) und von der Bundesapothekerordnung (BApO). Das ApoG enthält gesetzgeberische...
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- Angegeben von: Pfizer Pharma GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Erweiterung des Angebots von in Apotheken verimpfbaren Imfstoffen zur Stärkung der Prävention und Steigerung von Impfquoten, beispielsweise durch eine Anpassung der Regelung des § 20c Abs. 1 S. 1 IfSG und des § 132e Abs. 1a SGB V sowie korrespondierenden Regelungen im Apothekenrecht
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Apotheken-Reformgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c ApoG die Ermächtigungsgrundlage...
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- Angegeben von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 21.05.2024
- Beschreibung: Überarbeitung §128 SGB V mit dem Ziel, die Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten in der Hilfsmittelverordnung für niedergelassene Ärzte auch auf den Bereich der Krankenhäuser auszuweiten. Hierzu wird vorgeschlagen, entweder Absatz 6 um den Zusatz "Die Absätze 1 bis 3 gelten auch gegenüber Krankenhäusern und Krankenhausträgern entsprechend, insbesondere wenn die Versicherten einen Anspruch auf ein Entlassmanagement im Nachgang eines stationären Aufenthalts gemäß § 39 Abs. 1a haben." oder Absatz 2 um den Zusatz "Unzulässige Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind auch Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern, die angestellte Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen.“ ergänzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...11 Abs. 1 Sätze 1 und 2 ApoG zur Wehr gesetzt und das..., ... des § 11 Abs. 1 Satz 1 ApoG nicht. Es fehlt an der ..., ...11 Abs. 1 Sätze 1 und 2 ApoG niedergelegte Kooperati-onsverbot..., ...die Bestimmung des § 11 ApoG die Wahlfreiheit des Patienten..., ...Kooperationsverbot nach § 11 Abs. 1 ApoG geraten hier zwangsläufig..., ...11 Abs. 1 Satz 1 Fall 3 ApoG sowie dem Umstand besteht..., ...als in § 11 Abs. 1 Satz 2 ApoG für die in den §§ 140a ..., ...den in § 11 Abs. 1 Satz 1 ApoG bestimmten Verboten vorsieht..., ...11 Abs. 1 Satz 1 Fall 3 ApoG der Vor-rang zukommt. Dafür..., ..., 391 ff. m. w. N. 38 ApoG geregelten Verbots zu, ...
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- Angegeben von: European Association of E-Pharmacies (EAEP) am 28.06.2024
- Beschreibung: Regelmäßige Erhöhung des Apotheken-Fixums pro Rx-Arzneimittelpackung zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung in Deutschland durch den Gesetzgeber
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... einzuhalten.“ Zu § 21 ApoG In der Begründung des ...
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- Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Die Apothekenreform umfasst zwei miteinander verknüpfte Teile: den Gesetzentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVwG) sowie den Verordnungsentwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Ziel der Reform ist die Sicherung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung und die wirtschaftliche Stabilisierung öffentlicher Apotheken. Beide Entwürfe betreffen unmittelbar den pharmazeutischen Großhandel, da sie betriebliche Anforderungen, Preisregelungen und Vorgaben zur ordnungsgemäßen Handhabung von Arzneimitteln neu fassen. Aus Sicht des Großhandels stellen einzelne Regelungsvorschläge zusätzliche Belastungen und wirtschaftliche Risiken dar, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Skonti-Regelung in der AMPreisV.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bestehenden Vorgaben des § 11a ApoG und des § 73 Abs. 1 Nr....
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- Angegeben von: BECTON DICKINSON Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BD) am 16.10.2024
- Beschreibung: Ziel ist es die Anpassung der Rahmenbedingungen für die Lagerung und Abgabe von Arznei- und Betäubungsmitteln für Krankenhaus- und Offizinapotheken praxisfreundlich zu unterstützen. Ziel ist es außerdem die Prozesse rund um die Abgabe von Arzneimitteln in automatisierten Abholstationen im Sinne einer Bürokratie und Ressourcenschonenden Vorgehensweise zu gestalten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sichern. (Satz 2 neu mit ApoG) „Eine gesonderte Aufbewahrung...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 01.07.2024
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer unterstützt grundsätzlich die Absicht des Gesetzgebers, Apotheken als tragende Säule in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu stärken. Jedoch werden diejenigen Regelungen des Gesetzesvorhabens strikt abgelehnt, die Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker erweitern sollen, für die zwingend eine ärztliche Qualifikation benötigt wird. Hierzu zählen insbesondere verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung durch Apothekerinnen und Apotheker abzugeben, der Ausbau von Strukturen für Präventionsleistungen in den Vor-Ort-Apotheken, die Erweiterung der Impfmöglichkeiten durch die Apotheken und die Aufhebung des Arztvorbehalts in Bezug auf die Testungen auf infektiöse Krankheiten außerhalb von Sondersituationen wie Pandemien.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...obliegt Apotheken nach § 1 ApoG die im öffentlichen Interesse...
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- Angegeben von: DCMS Service GmbH am 21.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf des ApoRG beinhaltet relevante Regelungen zur künftigen Struktur des Apothekenmarktes und zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln sowie digitalen Gesundheitsdienstleistungen. DocMorris setzt sich insbesondere für einen diskriminierungsfreien und zukunftsgerichteten Rechtsrahmen hinsichtlich Telepharmazie ein sowie für die Ermöglichung von Home Office für PTA als Instrument zur Fachkräftegewinnung und -bindung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...mit Apotheken nach § 12a ApoG sind nicht mehr zeitgemäß...
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- Angegeben von: Joachim Maurice Mielert am 28.07.2024
- Beschreibung: Das ApoRG ermöglicht den Betrieb einer Apotheke bei denkbarer Abwesenheit des Apothekers. Das halte ich für ein Patientensicherheitsrisiko, da die Medikationsberatung essentieller Bestandteil der Kommunikation mit den Patienten darstellt. Neben- und Wechselwirkungen zu erkennen, ist Kernkompetenz von Apothekern. Daher ist es unverzichtbar, dass der Apotheker persönlich für den Patienten ansprechbar ist und bleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/23775
[alle RV hierzu]
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BT-Drs. 20/23775
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) zielt darauf ab, ein flächendeckendes Apothekennetz auch auf dem Land zu erhalten und die Gründung neuer Filial- sowie Zweigapotheken zu erleichtern. Die Reform soll Bürokratie abbauen und mehr Flexibilität ermöglichen. Zweigapotheken sollen in unterversorgten Regionen den Zugang zu Arzneien sichern. Apotheken sollen künftig ihre Öffnungszeiten flexibler handhaben und um bis zu knapp 20 Stunden pro Woche reduzieren dürfen. Zudem sollen sie deutlich mehr Impfungen und Tests anbieten. Die Apothekenleitung muss nur noch acht Stunden pro Woche vor Ort sein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Apotheken-Reformgesetz ApoRG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versandapotheken - BVDVA am 26.09.2025
- Beschreibung: Die geplante Apothekenstrukturreform beinhaltet lt. aktuellen Eckpunkten (16.09.2025) einige Punkte, die wir aufmerksam beobachten: Skonti und Wirtschaftlichkeit, Transportbedingungen, Nacht- u. Notdienstfonds, Heilberufe GmbH, Ausbildung PTA etc.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG am 28.06.2024
- Beschreibung: Rahmenbedingungen zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken verbessern
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- ADEXA Die Apothekengewerkschaft
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- Angegeben von: Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Der BPC bewertet den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ des BMG vom 18. Juni 2025 als nicht zielführend und in Teilen unverhältnismäßig. Die vorgeschlagenen Regelungen stehen aus Sicht des BPC im Widerspruch zu übergeordneten gesundheitspolitischen Zielen wie Versorgungssicherheit, Patientenschutz und der Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere durch die Förderung der Telemedizin. Die vorgesehenen Änderungen würden faktisch zu einem pauschalen Verbot der telemedizinischen Versorgung sowie des Versandhandels von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken führen, zulasten der Patient:innen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Geschäftsmodell (§ 11a ApoG). Besonders betroffen wären...
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- Angegeben von: Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL) am 15.09.2025
- Beschreibung: Der AVWL fordert, das Potenzial der Apotheken zur Sicherung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung noch besser auszuschöpfen und den apothekerlichen Heilberuf fortzuentwickeln. Insbesondere strebt der AVWL Regelungen an, mit denen Apotheken stärker in Prävention, aber auch die Früherkennung von Erkrankungen eingebunden werden. Bei definierten, unkomplizierten Erkrankungen müssen Apotheken künftig erste Anlaufstelle für Patienten sein, in definierten Notfallsituationen verschreibungspflichtige Dauer- und Bedarfsmedikationen abgeben und Patienten bei einer neuen Dauertherapie in den ersten Wochen intensiv begleiten dürfen. Damit können Apotheken zur Sicherung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung beitragen. Insgesamt führt dies zu einer Verbesserung der Versorgungswirtschaftlichkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
ApoRefG
Aktiv vom 25.07.2024 bis 03.06.2025
- Angegeben von: Bayerischer Apothekerverband e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Verhinderung der Verschlechterung der Patientenversorgung durch den Abbau von qualitativ hochwertiger Versorgung durch öffentliche Apotheken
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 23.06.2024
- Beschreibung: Das Fremd- und Mehrbesitzverbot soll nicht weiter liberalisiert werden. Die Strukturelle Arzneimittelversorgung sollte durch geeignete Maßnahmen vor der Monopolysierung geschützt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11427
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesundheit für alle - Modern, gemeinwohlorientiert und solidarisch
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BT-Drs. 20/11427
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Post AG am 16.01.2026
- Beschreibung: Die Beibehaltung der derzeit etablierten, bewährten und verlässlichen flächendeckenden Versorgungsstrukturen für Arzneimittel sowie die weitere Ausgestaltung bürokratischer und regulatorischer Anforderungen sollten im Sinne des gesundheitspolitischen Ziels der Entbürokratisierung vermieden werden, um die nachhaltige bzw. langfristige Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 03.07.2025
- Beschreibung: BTK und bpt begrüßen es, dass der unter einer neuen Hausleitung hervorgebrachte Gesetzesentwurf viele der u. E. zu befürwortenden Regelungen aus dem vorherigen Entwurf, welcher der Diskontinuität anheimgefallen war, aufweist. So freut es uns, zum Beispiel, dass die Verpflichtung zur erstmaligen Meldung der Antibiotikaverbrauchsmengen für Hunde und Katzen auf das von der EU vorgesehene Jahr, 2030, um vier Jahre verschoben werden soll.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 359/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
-
BR-Drs. 359/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
- Beschreibung: Stärkung der wohnortnahen Versorgung mit Apotheken im strukturschwachen ländlichen Raum, Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen durch Apotheker_innen, Schutzimpfungen durch APN-Pflegefachkräfte (QN 7-Niveau)
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Abschaffung der Null-Retaxationen Verstetigung der Regelung zur Chargendokumentation bei verblistert abgegebenen Fertigarzneimitteln Übermittlung des eRezepts vom Arzt an die heimversorgende Apotheke
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 07.10.2024
- Beschreibung: Die BKG fordert eine auskömmliche Finanzierung sämtlicher Leistungen, die im zukünftigen System der Notfallversorgung zu erbringen sind. Refinanzierung INZ-Errichtung. Der Rettungsdienst nimmt eine entscheidende Rolle als Gatekeeper in der Notfallrettung ein und sollte daher bei der Standortbestimmung der Integrierten Notfallzentren eingebunden werden. Zuschläge für Krankenhäuser mit G-BA-Notfallstufen sollten verdoppelt werden. Etablierte Vertrags- und Abrechnungsverfahren sollen nicht durch veränderte gesetzliche Formulierungen ohne Not gefährdet werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versorgungsverträgen nach § 12b ApoG, Kooperationsver-einbarungen...
-
Notfallversorgung
Aktiv vom 17.06.2024 bis 28.01.2025
- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Eine Vernetzung bereits bestehender, etablierter Strukturen wird begrüßt. Eine Reform der Notfallversorgung muss zwingend inhaltlich mit einer Reform der Notfallrettung abgestimmt werden. Weitere, aktuelle Reformvorhaben – wie etwa die Krankenhausreform und das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – sind stärker mit der Reform der Notfallversorgung zu verknüpfen, um Synergien zu schaffen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages reduziert die Verpflichtung zur Sicherstellung der Versorgung außerhalb der Sprechzeiten auf die Erstversorgung, während gleichzeitig doppelte Strukturen wie Terminservicestellen und Akutleitstellen mit zusätzlichem Finanzbedarf geschaffen werden. Diese Regelung wird daher abgelehnt.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Apothekerverband Nordrhein e.V. am 31.05.2024
- Beschreibung: Geplante Änderungen der Apothekenstruktur (mehr Filialen, Apothekerfilialen sollen ohne PharmazeutInnen von PTAs geführt werden), Telepharmazie, Veränderung in der Apothekervergütung und im Krankenkassenabschlag
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. Ziel der Einflussnahme ist die Ausgestaltung der vorgesehenen bundesweiten Strukturen der Notfallrettung, der Ersteinschätzung, der integrierten Notfallzentren sowie der Finanzierung zusätzlicher Notdienststrukturen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Erhalt der Flächendeckung, Vermeidung der Trivialisierung der Versorgung
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: BURSON GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Apotheken sollte es erlaubt sein neben Covid-19- und Grippeschutzimpfungen auch weitere Impfungen in den Apotheken durchzuführen. Dazu müsste die Limitierung auf die beiden bereits erlaubten Schutzimpfungen aufgehoben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Aktiv vom 27.06.2024 bis 24.06.2025
- Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 27.06.2024
- Beschreibung: Vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – sind besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen.Ziel ist es, für alle Hilfesuchenden eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9651 - Maßnahmen der Bundesregierung zur Reform der Rettungsdienstfinanzierung
-
BT-Drs. 20/9959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: HIV-Kooperation am 14.05.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Versorgung von Menschen mit HIV und anderen STI durch eine umfassende Teststrategie, die Sicherung und den Ausbau des Versorgungsangebots, die Sicherung der ganzheitlichen Prävention für alle Zielgruppen sowie niedrigschwellige Beratung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Ziel des Entwurfs ist die Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen und gleichwertigen Notfallversorgung für alle Hilfesuchenden. Hierfür müssen die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – besser vernetzt und aufeinander abgestimmt werden, da eine gut funktionierende und wirtschaftliche Notfall- und Akutversorgung essenzieller Bestandteil einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung ist. Für deren Umsetzung setzt sich der Verband ebenfalls ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Referentenentwurf BMG eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 15.09.2025
- Angegeben von: Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL) am 28.06.2024
- Beschreibung: Schaffung einer Doppelstruktur durch "zweite Offizin" neben der "normalen" Notdienstapotheke; Benachteiligung des "normalen" Notdienstes; ärztliches Dispensierrecht, solange kein Versorgungsvertrag mit Apotheke geschlossen wurde, ist nicht erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Reform der Notfallversorgung
Aktiv vom 28.06.2024 bis 09.12.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Bessere Vernetzung und Koordinierung des mehrschichtigen Notfallversorgungssystems sowie Verbesserung des Rettungsdienst als eigener Leistungsbereich im SGB V. Ferner muss im weiteren Verlauf auch für die Finanzierung der Anbindung aller Akteur*innen des Rettungswesens an die Telematikinfrastruktur inklusive der notwendigen Softwareausstattung der Leitstellen und Rettungsdienste gesorgt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Veränderungen bei Vorgaben zur Apothekenstruktur (mehr Filialen/Zweigapotheken, Apothekenfilialen können von PTAs geleitet werden ohne dass ein Apotheker*in vor Ort sein muß), Einführung von Telepharmazie, Veränderung in der Apothekervergütung (nur Umverteilung zwischen Fixzuschlag und preisabhängigem Aufschlag und Rückführung des Krankenkassenabschlags auf das Niveau von vor 2023, Wiedereinführung von Skontiregelungen und künftige Honorarverhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband) . Wir wehren uns gegen das Vorhaben, dass Apotheken künftig auch betrieben werden dürfen, ohne dass ein Apotheker*in vor Ort ist, weil damit die Qualität der Arzneimittelversorgung maßgeblich beeinträchtigt wird. Keine Umverteilung anstelle einer Erhöhung des Honorars
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Referentenentwurf des BMG Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz ApoRG)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 15.09.2025
- Angegeben von: Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL) am 28.06.2024
- Beschreibung: Veränderungen des Fundaments der deutschen Vor-Ort-Apotheke/der Apothekenstruktur durch u.a. Apotheke ohne Apothker (keine permanente Anwesenheitspflicht einer Apothekerin/eines Apothekers, Filialen können durch PTA geführt werden), Veränderung der Apothekenvergütung, keine Honoraranhebung für chronisch unterfinanziertes System, Etablierung von Zweigapotheken, Einführung von Telepharmazie
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Pathways Public Health GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung der politischen Interessenvertretung zur Stärkung der spezialisierten Apotheken.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (Bundesapothekerkammer) am 28.06.2024
- Beschreibung: Erhalt der Flächendeckung, Vermeidung der Trivialisierung der Versorgung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Erhalt der Flächendeckung, Vermeidung der Trivialisierung der Versorgung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des Gesetzentwurfes setzt sich GSK für die Erweiterung niedrigschwelliger Impfangebote in Apotheken ein. Impfungen sind eine der wichtigsten Maßnahmen in der Medizin, um Krankheiten vorzubeugen und sie sind wirksam sowie kostengünstig. Leider sind die Impfquoten in Deutschland im internationalen Vergleich besorgniserregend niedrig oder stagnieren seit Jahren. Wir unterstützen daher die Initiative, die Impfquoten durch zusätzliche niederschwellige Impfangebote zu erhöhen. Insbesondere bei vulnerablen Gruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen gemäß den Empfehlungen der STIKO.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 25.06.2024
- Beschreibung: Der AOK-Bundesverband begrüßt den Ansatz des Referentenentwurfes zur Notfallreform, fordert allerdings, dass auch die Weiterentwicklung des Rettungsdienstes im weiteren Verfahren mit einbezogen wird. Zudem bedarf es der Einbettung in parallellaufende Versorgungsreformen wie dem KHVVG und dem GVSG. Die Integrierten Notfallzentren sollten stärker als bisher vorgesehen, zu eigenständigen Organisationseinheiten ausgebaut werden, die über eigenes Personal und eine geeignete apparative Ausstattung verfügen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):