Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (48)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2026
- Beschreibung: Absehen von der abschließenden Aufzählung der Klagegegenstände in § 1 UmwRG und stattdessen Implementierung einer Generalklausel für für Entscheidungen nach Art. 9 Abs. 4 AK (unter Bezugnahme auf die SN 32/2024 und 45/2025).
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: NaturFreunde Deutschlands Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur Bundesgruppe Deutschland e.V. am 26.02.2026
- Beschreibung: Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und weitere Vorschriften
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Industrieverband Agrar e.V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Die Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) setzt den Koalitionsvertrag teilweise um und zielt auf eine Straffung des Verbandsklagerechts. Der Kabinettsbeschluss vom 21.01.2026 sieht u. a. Einschränkungen der aufschiebenden Wirkung für bestimmte Infrastrukturprojekte vor. Pflanzenschutzmittel sind bislang nicht erfasst, sodass NGO-Widersprüche weiterhin automatisch Verkaufsstopps ohne behördliche Prüfung auslösen können. Der IVA begrüßt die Reformansätze, kritisiert jedoch die Ausklammerung von Pflanzenschutzmitteln. Er fordert analog zu Infrastrukturprojekten die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen und Klagen gegen PSM-Zulassungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN) am 05.02.2026
- Beschreibung: Die Stellungnahme des BBN beschränkt sich auf Art. 2 Änderung des BNatSchG. Durch Art. 2 des Gesetzentwurfs wird § 64 BNatSchG aufgehoben. Dabei geht es unter der Überschrift „Rechtsbehelfe“ um die Vorschrift des BNatSchG zur sog. Verbandsklage. Aus rechtspolitischer Sicht und wegen der großen Bedeutung der naturschutzrechtlichen Verbandsklage wird darum gebeten, § 64 mit der Überschrift „Rechtsbehelfe“ zu erhalten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht
Aktiv vom 16.10.2025 bis 20.02.2026
- Angegeben von: Michael Odenwald am 16.10.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Michael Odenwald
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Schaffung eines planungssicherhen Rahmens im Umweltrecht
Aktiv vom 16.10.2025 bis 08.01.2026
- Angegeben von: Clemens Neumann am 16.10.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Clemens Neumann
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- Angegeben von: Berliner Netzwerk für Grünzüge am 17.09.2025
- Beschreibung: strukturelle Änderungen für einen effektiveren Rechtsschutz zum Abbau des Vollzugsdefizits im Umweltrecht; Einführung der Möglichkeit, auch faktische Umweltrechtsverstöße durch die öffentliche Hand einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen (gemäß völkerrechtlicher Verpflichtung aus der Aarhus-Konvention)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bernd Westphal am 16.07.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Bernd Westphal
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bayer CropScience Deutschland GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 02.04.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
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- Angegeben von: ClientEarth - Anwälte der Erde e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung des „Alternativvorschlag eines § 1 UmwRG mit Generalklausel“. Nur eine Generalklausel löst wichtige Probleme des aktuellen UmwRG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 26.06.2024
- Beschreibung: Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten an die Anforderungen des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (UNECE Aarhus-Konvention) und an entsprechende unionsrechtliche Vorgaben anzupassen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Gesetzesnovelle den Vorgaben der Aarhus-Konvention möglichst gut entspricht und dass sie die neuere einschlägige Rechtssprechung berücksichtigt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Novelle soll völkerrechtskonform weiten Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten bewirken
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Green Legal Impact Germany e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Green legal Impact setzt sich dafür ein, dass das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, welches die Umweltverbandsklagerechte regelt, so reformiert wird, das Rechtskonformität mit höherrangigem Recht, Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren und Rechtssicherheit gewährleistet sind. In diesem Sinne begleitet Green legal Impact die aktuelle Reform des UmwRG aus dem BMUKN: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (2025)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Sachsen e.V. am 06.06.2024
- Beschreibung: Es wird bezweckt, die Klagemöglichkeiten im Sinne des Natur- und Umweltschutzes in Form einer "Generalklausel" im Gesetzestext zu verankern. Weiterhin soll das Gesetz an Völker- und Europarecht angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Stellungnahme zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften aus verwaltungsgerichtlicher Sicht
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 12.12.2025
- Beschreibung: Forderung nach der Umsetzung der völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben des Beschlusses VII/8g der 7. Konferenz der Vertragsstaaten der Aarhus Konvention (2021).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Prof. Dr. Wolfgang Herrmann am 16.10.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Prof. Dr. Wolfgang Herrmann
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- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf setzt in Bezug auf Klagebefugnisse in Umweltangelegenheiten einzelne internationale, europäische und nationale Anforderungen in deutsches Recht um. Dies betrifft Beteiligungsrechte von Umweltverbänden bei Planung und Zulassungsverfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bauernverband e.V. am 17.09.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Bauernverband e.V. anerkennt die Notwendigkeit der Anpassung der betreffenden umweltrechtlichen Vorschriften an EU-Recht, völkerrechtliche Vorgaben und Rechtsprechung. Dabei muss allerdings eine 1:1-Umsetzung ohne zusätzliche nationale Erschwernisse und Verschärfungen gewährleistet sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.08.2025
- Beschreibung: Absehen von der abschließenden Aufzählung der Klagegegenstände in § 1 UmwRG und eine stattdessen Implementierung einer Generalklausel (unter Bezugnahme auf die SN 32/2024).
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 14.08.2025
- Beschreibung: Die Ziele des Koalitionsvertrags, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und das Verbandsklagerecht zu straffen, werden begrüßt, ebenso das Anliegen, die Gewinnung heimischer Rohstoffe unter Wahrung von Umwelt- und Sozialstandards rechtlich zu erleichtern. Eine vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte EY-Studie prognostiziert Versorgungsrisiken für die nächsten 25+ Jahre. Nach Aussage der Studie leistet das Verbandsklagerecht hierzu einen entscheidenden Beitrag. Denn die derzeitige zulassungsbezogene Handhabung des Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsverbots durch die Rechtsprechung führen das Wasserrecht in Deutschland an die Schwelle der Nichtvollziehbarkeit. Daher sind die Rechtsschutzmöglichkeiten zu prüfen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bayer AG am 30.06.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. am 04.06.2025
- Beschreibung: Der Verband spricht sich für die Wiedereinführung materieller Präklusionsregelungen im Umwelt- und Planungsrecht aus. Ziel ist es, in Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung das verspätete Vorbringen neuer Tatsachen und Einwendungen zu begrenzen. Diese Regelung soll auf Grundlage nationaler Öffnungsklauseln im europäischen Umweltrecht ausgestaltet werden. Sie würde zur Verfahrensbeschleunigung beitragen und die Planungs- und Investitionssicherheit erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Neufassung Umweltrechtsbehelfsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 17.11.2025
- Angegeben von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Voraussetzung für eine Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes muss ein § 1 UmwRG mit Generalklausel sein. Eine Erweiterung der enumerativen Liste ist abzulehnen. Nur eine Generalklausel würde einige wichtige Probleme des aktuellen UmwRG lösen. Nicht nur führt sie zur Rechtskonformität mit dem Europa- und Völkerrecht und erhöht die Leserlichkeit und Verständlichkeit des Gesetzes. Sie würde auch zu mehr Rechtssicherheit und der Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren führen. Im Übrigen muss das Gesetz grundlegend um Leserlichkeit und Rechtssicherheit verbessert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):