Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Gefundene Regelungsvorhaben (100)
-
- Angegeben von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 15.10.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zur „Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen“ bildet den ersten Schritt zur vollständigen Ablösung der StVZO und enthält die künftige FGBV mit Änderungen im Bereich Fahrzeugtechnik, Betriebserlaubnis und Genehmigungsverfahren.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Radlogistik Verband Deutschland e.V. am 30.09.2026
- Beschreibung: Mit der geplanten Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FGBV) soll das nationale Regelwerk für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen neu geordnet und stärker an europäische Vorgaben angepasst werden. Das Regelungsvorhaben betrifft unter anderem technische Anforderungen und Definitionen für Fahrräder, Fahrräder mit elektromotorischem Hilfsantrieb sowie Fahrradanhänger. Für die Radlogistik sind insbesondere die Definition und Einordnung von Lastenrädern und Commercial Cargo Bikes, Anforderungen an elektrische Antriebssysteme, Anfahr- und Schiebehilfen sowie weitere technische Vorgaben relevant. Ziel der Interessenvertretung ist es, praxistaugliche, technologieneutrale und mit europäischen Standards vereinbare Rahmenbedingungen für den gewerblichen Einsatz dieser Fahrzeuge zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 23.09.2026
- Beschreibung: Die Automobilindustrie bietet nicht nur lokal emissionsfreie Pkw an, sondern leistet auch über die Elektrifizierung des Segments der leichten (N1) und schweren (N2) Transporter einen aktiven Beitrag. Neben den Anwendungen im Handwerkseinsatz, im Außendienst, für Servicedienstleistungen und in der Citylogistik sind diese Fahrzeuge auch für den gewerblichen Güterverkehr relevant. Um einen erfolgreichen Hochlauf der E-Transporter nicht zu gefährden, bedarf es gesetzlicher Rahmenbedingungen, die für Null-Emissionsfahrzeuge die gleichen Wettbewerbsbedingungen sicherstellen, wie für konventionelle Verbrennerfahrzeuge. Dazu zählt u.a. die Gleichstellung der elektrischen N2 Fahrzeuge mit elektrischen N1 Fahrzeugen hinsichtlich der Ausrüstung mit Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 29.06.2026
- Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretung ist die Bereinigung und Aktualisierung des verkehrsrechtlichen Rahmens für Fahrradzubehör auf Bundesebene. Konkret wird die Überarbeitung, Anpassung oder der vollständige Rückzug des „Merkblatts für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern“ (Stand 1999) sowie der „Richtlinie für die Beschaffenheit und Anbringung von Kindersitzen und Fußstützen an Fahrrädern“ (Stand 1980) durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bezweckt. Ziel ist die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten für Hersteller und Prüfinstitute durch eine vollständige Harmonisierung des nationalen Rechts mit den aktuellen europäischen Sicherheitsnormen (DIN EN 15918, DIN EN 14344, DIN EN 15194 und DIN EN ISO 4210).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 18.12.2025
- Beschreibung: Als Voraussetzung für die Fahrzeug-Typzulassung schreibt die UNECE-Regelung155 (UN R155) in ihrer aktuellen Fassung Fahrzeugherstellern den Betrieb eines Cybersecurity-Managementsystems (CSMS) bis zum End of Life (EoL) eines Fahrzeugtyps vor. Dies ist faktisch nicht umsetzbar. Der VDA fordert daher auch zum Schutz der Kunden die Einführung eines „End of Cybersecurity Supports (EoCSS)“ in die UN R155 mit einer aktiven Cybersecurity-Supportphase bis zum EoCSS und einer passiven Beobachtungspflicht zwischen EoCSS und EoL; mit dem Ziel, dass sich dies auch in den europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen der Typgenehmigung wiederfindet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.08.2025
- Beschreibung: Der ADAC spricht sich gegen d. zeitliche Beschränkung der Gültigkeit von HU-Berichten aus anderen MS aus u. sieht d. Datenbanklösung zur Verhinderung v. Tachomanipulation als nicht ausreichend. Die jährl. HU für ältere Pkw (ab 10 J.) ist aus ADAC-Sicht nicht verhältnismäßig. D. Ausweitung der Partikelanzahlmessung auf weitere Fahrzeuge (Euro 5b- und 5a-Diesel, sowie Ottomotoren ab Euro 6c) sollte nur nach sorgfältiger techn. Prüfung erfolgen. Die separate NOx-Messung wird für nicht erforderlich gehalten. Es ist zudem klarzustellen, dass ein nicht funktionierender 112 eCall nicht als Mangel gewertet wird u. der Prüfumfang für E-Fahrzeuge auf wenige technisch sinnvolle Sichtprüfungen beschränkt wird. Der Prüfumfang vorgeschriebener Fahrerassistenzsysteme muss in vertretbarem Rahmen bleiben.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 217/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und der Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen
-
BR-Drs. 217/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Radlogistik Verband Deutschland e.V. am 01.07.2025
- Beschreibung: Einheitlicher, innovationsfreundlicher europäischer Rechtsrahmen für Lastenräder und -anhänger. Lastenräder sollen weiterhin als Fahrräder eingestuft bleiben, ohne Führerschein- und Zulassungspflicht, mit Radwegnutzung. Ziel ist die Sicherung des europäischen Binnenmarktzugangs für deutsche Hersteller und die Stärkung ihrer Exportquote von derzeit 45 %.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
UN R127: Entfristung der Ausnahme zur Wiederholung von Tests
Aktiv vom 13.06.2025 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.06.2025
- Beschreibung: Bei der UN R127 ist derzeit eine Möglichkeit enthalten, Versuche auf die Windschutzscheibe zu wiederholen, falls das Bruchverhalten atypisch erfolgt. Diese Möglichkeit ist bis 2028 befristet und soll nun entfristet werden, da sich bislang keine Parameter herausarbeiten ließen, die das Bruchverhalten sicher als typisch verlaufen ließen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 25.02.2025
- Beschreibung: Keine weitere Verschärfung der Prüfintervalle, insbesondere in Deutschland. Bei Fahrerassistenzsysteme sollte überwiegend eine Prüfung über die Fahrzeug-Eigendiagnose erfolgen, keine aufwendigen und kostenintensive Prüfstandsmessungen. Auch bei den Emissionsmessungen sollte keine separate NOx-Messung erfolgen, sondern eine Prüfung über Eigendiagnose. Ein fehlendes 2G-Mobilfunknetz beim 112 eCall als auch eine Einstellung des Software-Supports darf nicht als „Mangel“ bewertet werden. Keine Technische Überprüfung bei Elektrokleinstfahrzeugen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik am 02.09.2024
- Beschreibung: Bei der Überarbeitung der Empfehlungen nach §70 StVZO empfiehlt der VPLT die Erweiterung der Empfehlung 11 um die Veranstaltungswirtschaft und im Speziellen um eine Erweiterung um "Mobile Bühnen".
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 01.08.2024
- Beschreibung: Die in der Neufassung der StVZO enthaltene Mindestbremsverzögerung von 5 m/s2 für alle Fahrräder sieht der ZIV als Vertreter der deutschen und europäischen Fahrradindustrie sehr kritisch.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel des ADAC ist eine Änderung der gesetzlichen Vorgabe zur Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen, welche durch eine Änderung der Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen - StV 22/7341, 1/40-00 erfolgen soll. Diese sollte sich an der Realität des Einsatzes solcher Fahrzeuge orientieren und nicht das Mitführen unnötiger Ausrüstungsgegenstände erfordern. Letzteres würde zu unnötigem Platzverbrauch, Zusatzgewicht und damit letztendlich zu einem unnötig hohen Energieverbrauch der Fahrzeuge und damit auch zu vermeidbaren THG-Emissionen führen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Harmonisierung, Klarstellung der Anforderungen und Verringerung administrativer Aufwand in UN R46
Aktiv vom 27.06.2024 bis 23.09.2026
- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Ford setzt sich für eine Überarbeitung der Anforderungen ein. Diese sollen klarer formuliert, um unnötige Aufwände bei der Typgenehmigung zu vermeiden. Die Anforderungen an "Surveillance Cameras" sollen klar beschrieben und mit denen aus den Regelungen R26 und R61 harmonisiert werden. Für Geräte, die mehrere Sichtfelder abbilden können, soll zukünftig eine Typgenehmigungsnummer ausreichend sein. Eine mögliche Veränderung der Bewertung von Verdeckungen durch Fahrzeugteile in nicht geschlossenen Sichtfeldern darf sich nicht negativ auf bestehende Typgenehmigungen auswirken. Für ADR-Fahrzeuge mit Kamera-Monitor-System müssen die Bedingungen dahingehend angepasst werden, dass diese im Einklang mit der ADRRichtlinie stehen und keine Haftungsfrage für die Fahrzeughersteller entstehen kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Anfrage des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut zur Mängelschleife wurde wie folgt klargestellt: Die StVZO-Novelle der Bundesregierung bestätigte die aktuell gültigen Bestimmungen zur Durchführung der HU. Danach müssen amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen u.a. ein QM-Sstem unterhalten, das mindestens den Anforderungen der DIN 17020:2012 entspricht. Die Norm sichert die Qualität der HU und auch der beigestellten Prüfungen (z. B. AU, sofern diese von einer Kfz-Werkstatt durchgeführt wird). Das Erteilen der HU-Plakette für ein Fzg. mit erheblichen Mängeln, ohne dass sich die untersuchende Person von der Behebung der Mängel überzeugt hat, war und ist weiterhin nicht zulässig, so dass die irreführende Presseberichterstattung zur sogenannten Mängelschleife klargestellt wurde.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Ziel des VDA ist es, eTrailer zulassungsfähig zu machen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine Überarbeitung der Anforderungen ein. Diese sollen klarer formuliert, um unnötige Aufwände bei der Typgenehmigung zu vermeiden. Die Anforderungen an "Surveillance Cameras" sollen klar beschrieben und mit denen aus den Regelungen R26 und R61 harmonisiert werden. Für Geräte, die mehrere Sichtfelder abbilden können, soll zukünftig eine Typgenehmigungsnummer ausreichend sein. Eine mögliche Veränderung der Bewertung von Verdeckungen durch Fahrzeugteile in nicht geschlossenen Sichtfeldern darf sich nicht negativ auf bestehende Typgenehmigungen auswirken. Für ADR-Fahrzeuge mit Kamera-Monitor-System müssen die Bedingungen dahingehend angepasst werden, dass diese im Einklang mit der ADR-Richtlinie stehen und keine Haftungsfrage für die Fahrzeughersteller entstehen kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Einführung einer neuen UN-Regelung für neue Funktionalitäten von Assistenzsystemen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Einführung und Begleitung einer neuen UN-Regelung zu Fahrer-Assistenzsystemen (UN-Bezeichnung: DCAS - Driver Controlled Assistent Systems) zum Zwecke der weltweiten Harmonisierung, die neue Funktionalitäten in Erweiterung der UN-Regelung 79 zulässt (z.B. innovative Überwachung der Fahreraktivität).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Verhinderung einer weiteren Verschärfung der Anforderungen in UN-Regelung Nr. 167
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die erst vor kurzem etablierten Anforderungen sollen bereits weiter verschärft werden, obwohl die neue UN-Regelung erst 2026 / 2029 in Kraft tritt. Anpassungen erfolgen üblicherweise nach Erkenntnissen aus dem Feld, diese liegen bislang nicht vor. Der VDA lehnt die weitere Verschärfung daher ab.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Einführung alternativer Gurtankerpunkte in UN-Regelung Nr. 14
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die Aufnahme alternativer Bereiche für die Gurtankerpunkte und für mehr Flexibilität ein, damit zukünftige Innenraumdesigns möglich werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Einführung von Anforderungen zur Thermal Propagation und deren Testbedingung in UN-Regelung Nr. 100
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine Erweiterung der Regelung um konkrete Anforderungen zur Thermal Propagation und Test-Methoden hierzu ein. Die Test-Methoden müssen Alternativen umfassen, sodass auch zukünftige Technologien adressiert werden können. Zudem muss die Möglichkeit zur Typgenehmigung der Batterie erhalten bleiben. Alleinige Tests auf Fahrzeugebene werden daher abgelehnt. Ein Testverfahren zur Bewertung der Rauchbildung in der Fahrgastzelle muss erarbeitet werden. Die Zustände "Parken" und "Laden" benötigen weitere Erkenntnisse und eine kurzfristige Regulierung sind aus Sicht des VDA nicht sinnvoll und werden daher abgelehnt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Einführung UN-Richtlinie zur Datenspeicherung beim automatisierten und autonomen Fahren
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.09.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich bei der Definition technischer Anforderungen für die Datenspeicherung beim automatisierten und autonomen Fahren ein, um eine technologieneutrale, innovationsoffene und sichere Umsetzung zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Fortschreibung der Anforderungen an die behindertengerechte Ausstattung von Bussen (Accessibility)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 18.02.2026
- Angegeben von: Daimler Truck AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Vermeidung von technisch nicht oder schwierig umsetzbaren Anforderungen sicherstellen, Sicherstellen, dass harmonisiertes Recht erhalten bleibt und sicherstellen, dass Modifikationen mit neuen und geplanten E-Fahrzeugen zusammen passen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Mit der Neufassung der StVZO werden voraussichtlich auch neue Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit von Fahrrad-, Pedelec- und S-Pedelec-Fahrenden geschaffen werden. Der DVR empfiehlt dem BMDV, die Neufassung der StVZO spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten auf wissenschaftlicher Basis im Hinblick auf die Auswirkungen der Regelungen auf die Akzeptanz der Fahrradfahrenden sowie darüber hinaus auf die Verkehrssicherheit, insbesondere auf die Fahrradsicherheit, zu evaluieren. Insbesondere sollten dabei die für Fahrräder und Pedelecs optional zulässigen Regelungen auf ihre Wirksamkeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit evaluiert werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Kleinkrafträder: Manipulationssicherheit bezüglich Leistungs- und Geschwindigkeitssteigerung erhöhen
- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Regelungen für die Typzulassung von Kleinkrafträdern sind so zu ändern, dass die Manipulationssicherheit bezüglich Leistungs- und Geschwindigkeitssteigerung erhöht wird. Unabhängig davon sollten Hersteller freiwillig wirkungsvolle Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen ergreifen. Insgesamt sind die gesetzgebenden Gremien in Europa aufgerufen, die sicherheitstechnischen Anforderungen bei der Typprüfung zu stärken. Durch den Gesetzgeber sind die Sanktionen für technische Mängel und für Manipulation zu verschärfen. Dazu gehört insbesondere eine konsequentere Sanktionierung sowohl bei Erstauffälligkeit als auch bei Wiederholungsfällen. Das betrifft die Verordnung (EU) 2019/2144
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Anfrage des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut zur Mängelschleife wurde wie folgt klargestellt: Die StVZO-Novelle der Bundesregierung bestätigte die aktuell gültigen Bestimmungen zur Durchführung der HU. Danach müssen amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen u.a. ein QM-Sstem unterhalten, das mindestens den Anforderungen der DIN 17020:2012 entspricht. Die Norm sichert die Qualität der HU und auch der beigestellten Prüfungen (z. B. AU, sofern diese von einer Kfz-Werkstatt durchgeführt wird). Das Erteilen der HU-Plakette für ein Fzg. mit erheblichen Mängeln, ohne dass sich die untersuchende Person von der Behebung der Mängel überzeugt hat, war und ist weiterhin nicht zulässig, so dass die irreführende Presseberichterstattung zur sogenannten Mängelschleife klargestellt wurde.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):