Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (36)
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- Angegeben von: Westfalen AG am 25.03.2025
- Beschreibung: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Zur Beschleunigung des Ausbaus sollten die ‚technischen Anschlussbedingungen‘ für Ladestationen vereinheitlicht werden. Entscheidend ist zudem der Abbau bürokratischer Hürden und die Einführung beschleunigter Genehmigungsverfahren für den Netzanschluss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 30.09.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Ausweitung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 08.08.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 08.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 08.08.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 08.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der Meldeverfahren für Ladeinfrastruktur vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung. Die Übermittlung der statischen Daten durch eine Online-Plattform kann einen wesentlichen Effizienzvorteil für alle Prozessbeteiligten bieten. Ebenso die Zurverfügungstellung von Excel-Formularen (oder vergleichbar geeigneten Mitteln) zwecks Einspeisung und Pflege von Daten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der Meldeverfahren für Ladeinfrastruktur vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung. Die Übermittlung der statischen Daten durch eine Online-Plattform kann einen wesentlichen Effizienzvorteil für alle Prozessbeteiligten bieten. Ebenso die Zurverfügungstellung von Excel-Formularen (oder vergleichbar geeigneten Mitteln) zwecks Einspeisung und Pflege von Daten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden begrüßt, jedoch müssen die Ziele zum Ausbau der Ladeinfrastruktur erhöht werden (mehr kW und schnellerer Ausbau).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 25.07.2025
- Beschreibung: Fehlendes Level Playing Field überwinden, unzureichende Preistransparenz angehen, sofortige Nachrüstungspflicht durch sechsmonatige Übergangsfrist verhindern
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: NIO GmbH am 16.12.2024
- Beschreibung: NIO fordert die Anerkennung von Batteriewechselstationen als gleichwertige Alternative zu herkömmlichen Ladestationen, insbesondere in der Regulatorik.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG am 13.12.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden unterstützt. Die Ausbauziele der Ladeinfrastruktur müssen erhöht und angepasst werden (erhöhte Ladeleistung, dichteres Netz an Lademöglichkeiten und schnellerer Ausbau).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 09.08.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 09.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 07.08.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 07.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 07.08.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 28.06.2024
- Beschreibung: Amex setzt sich für eine 1:1-Umsetzung der anzupassenden Vorgaben aus der europäischen AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) und AFID (Alternative Fuels Infrastructure Directive) in nationales Recht mittels der neuen Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften ein; Verordnungsentwurf noch nicht bekannt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 600/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts
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BR-Drs. 600/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZVEI unterstützt eine flächendeckende anwenderfreundliche, sichere, und leistungsfähige Ladeinfrastruktur, die entscheidend für das zuverlässige Laden von Elektrofahrzeugen ist und damit die Voraussetzung für mehr Akzeptanz der Elektromobilität darstellt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Möglichst unbürokratische Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): 4. Novelle der Ladesäulenverordnung (LSV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Dritte Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung
Aktiv vom 27.06.2024 bis 22.01.2025
- Angegeben von: Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Initiative setzt sich im Bereich der E-Mobilität dafür ein, dass es Verbraucher:innen möglich ist, an E-Ladesäulen mit ihrer Debit- und/oder Kreditkarte zahlen zu können, wie es Verbraucher:innen bereits von herkömmlichen Tankstellen gewohnt sind. Hinsichtlich der Dritten Verordnung hat sich die Initiative dafür eingesetzt, dass die ursprünglich anvisierte Umsetzungsfrist beibehalten wird, um Verbraucher:innen Planungssicherheit zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 184/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Dritte Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung
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BR-Drs. 184/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden unterstützt; die Ausbauziele der Ladeinfrastruktur müssen erhöht und angepasst werden (erhöhte Ladeleistung und schnellerer Ausbau).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen Group Charging GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden begrüßt; die Ziele zum Ausbau der Ladeinfrastruktur müssen erhöht und angepasst werden (erhöhte Ladeleistung und schnellerer Ausbau). Stärkung der Kundenfreundlichkeit (hohe Preistransparenz bei ad-hoc-Bezahlung und Implementation ISO 15118 zur verbesserten Authentifizierung) und Verzicht auf Verpflichtung zum Einbau veralteter Hardware-Komponenten (Bezahlsysteme) in Ladeinfrastruktur.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: IKEA Deutschland GmbH & Co. KG am 18.06.2024
- Beschreibung: Klimaneutrale Mobilität über die gesamte Lieferkette und insb. in der letzten Meile sind wichtiger Teil der Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel ist es, bis 2030 die Emissionen aus der Kunden- und Mitarbeiteranreise zu den IKEA Standorten zu halbieren. Die Umstellung auf Elektromobilität und das Angebot von Ladeinfrastruktur an den IKEA Standorten bildet dafür ein wichtiges Grundgerüst.Der notwendig Ausbau der Ladeinfrastruktur ist zu 100 Prozent abhängig von einer ausreichenden Netzkapazität vor Ort. Notwendig sind beschleunigte und digitalisierte Prozesse auf seiten der Netzbetreiber. Darüber hinaus müssen die neuen Vorgaben zur Installation von Ladesäulen im Einklang mit den Landesbauordnungen sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 09.08.2024
- Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist eine Änderung des Referentenentwurfs des BMWK und ggf. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben zur Schaffung eines zielgerichteten Ladeinfrastrukturausbaus und verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen für Ladepunkte in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Mandatorische Möglichkeit zur NFC-gestützten Bezahlung im Rahmen der AFIR/AFID und der LSVO
Aktiv vom 24.06.2024 bis 28.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Kunden von Ladesäulen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sollen die Möglichkeit haben, NFC-basiert per Karte oder per im Smartphone-hinterlegter Karte bezahlen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 19.12.2025
- Beschreibung: en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht.
- Betroffene Bundesgesetze (3):