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111 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"KAGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (111)

    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 02.04.2026
    • Beschreibung: In einem Schreiben an den Finanzausschuss des Bundestages hat das IDW zum Regierungsentwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FRiG) Stellung genommen. Im Vergleich zum Referentenentwurf wurden zwar einige Anmerkungen des IDW berücksichtigt, allerdings besteht aus Sicht des IDW weiterhin Handlungsbedarf. In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW zu ausgewählten Regelungsvorschlägen. Besonders hervorzuheben ist, dass aus Sicht des IDW die vorgesehenen Änderungen des KAGB zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können. Eine zeitnahe Ergänzung der KARBV erscheint insofern weiterhin notwendig.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 08.01.2026
    • Beschreibung: In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW zu ausgewählten Regelungsvorschlägen. Besonders hervorzuheben ist, dass aus Sicht des IDW die vorgesehenen Änderungen des KAGB zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können. Dies gilt beispielsweise für das Thema „side pockets“, d.h. die in Deutschland neu einzuführende Separierung von illiquiden Anlagen. Eine zeitnahe Ergänzung der KARBV erscheint insofern notwendig. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass in die KARBV auch die Änderungen nach dem Fondsstandortgesetz sowie weiterer das KAGB ändernder Gesetze bislang keinen Eingang gefunden haben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
    • Beschreibung: Forderung nach praxisgerechter Umsetzung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FoRG) zur Stärkung des deutschen Startup- und VC-Standorts. Ziel ist die Sicherung dynamischer Finanzierungsbedingungen durch klare Regelungen für Gesellschafterdarlehen und eigenkapitalähnliche Instrumente, risikoadäquate Schwellenwertberechnung, Verzicht auf unnötige Prüfpflichten und realistische Fristen für Lizenzanträge. Empfehlungen u.a.: explizite Klarstellung für Convertible Loan Agreements und SAFE-Agreements, Beibehaltung der HGB-Buchwertberechnung für Schwellenwerte, Streichung der Abschlussprüfungspflicht für EuVECA-/EuSEF-Manager, Verlängerung der Fristen für Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Republic Affairs® am 26.09.2025
    • Beschreibung: Ziel ist es, Anbietern geschlossener Fonds zu erleichtern, Bürgerbeteiligungen im Bereich erneuerbarer Energien anzubieten. Durch niedrigschwellige und transparente Beteiligungsmöglichkeiten soll mehr Kapital von Kleinanleger*innen für den ökologischen und dezentralen Umbau der Energieversorgung mobilisiert und zugleich die Akzeptanz – insbesondere von Windkraftprojekten – gestärkt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
  • Änderung des Fondsmarktstärkungsgesetz

    Aktiv vom 06.06.2025 bis 10.10.2025

    • Angegeben von: Auricher Werte GmbH am 06.06.2025
    • Beschreibung: Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien anzubieten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 491/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
    • Beschreibung: Der ZIA begrüßt die Einführung des geschlossenen Sondervermögens für Publikums-AIF. Durch das geschlossene Sondervermögen werden neue Impulse gesetzt, die das Angebot von Immobilien- und Infrastrukturinvestments für Privatanleger – auch außerhalb der ELTIF-Verordnung – erweitern. Die Vorteile gegenüber den bisher zulässigen Rechtsformen für geschlossene Publikums-AIF (InvKG und -AG) liegen dabei vor allem im Wegfall der gesellschaftsvertraglichen Statuten und des damit verknüpften Administrationsaufwands. Konzeption, Verwaltung und Vertrieb können so schlanker, kostensparender und digitaler gestaltet werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13955 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 30.09.2024
    • Beschreibung: Änderungen in § 100 KAGB in Ergänzung zu den im Referenten-Entwurf bereits vorgeschlagenen Änderungen des § 99 KAGB für weitere Konstellationen, in denen das Verwaltungsmandat einer Kapitalverwaltungsgesellschaft endet
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13955 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.09.2024
    • Beschreibung: Das IDW weist in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Referentenentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes darauf hin, dass die vorgesehenen Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13955 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.09.2024
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13955 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 04.09.2024
    • Beschreibung: Die Versicherer unterstreichen die außerordentliche Bedeutung von Investmentvermögen für die Kapitalanlage. Aus Gründen der benötigten Rechtssicherheit und zur Wahrung des Anlegervertrauens erachten sie die vorgesehene 1:1 Umsetzung der geänderten europäischen Vorgaben für Investmentvermögen als positiv. Sie werden darauf achten, dass sich die notwendigen Anpassungen im KAGB ebenso wie die darüber hinausgehenden geplanten Neuregelungen, die die Möglichkeiten der Ausgestaltung und Verwaltung von Investmentvermögen flexibilisieren sollen, friktionsfrei in das etablierte und gut funktionierende Gesamtgefüge einfügen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 04.09.2024
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 04.09.2024
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2024
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 03.07.2024
    • Beschreibung: Wir fordern die Rücknahme, hilfsweise die grundlegende Anpassung des Kommissionsentwurfs zur FiDA-Verordnung. Die aktuellen Vorschläge zur Umsetzung, die eine vereinfachte Weitergabe von Kundendaten über technische Schnittstellen vorsehen, stellen unverhältnismäßige Anforderungen an den Vertrieb von Finanzprodukten, ohne dass ein angemessener Nutzen für den Kleinanleger erkennbar ist. Darüber hinaus finden die Besonderheiten des Fondsvertriebs im B2B-Bereich im Gesetzesentwurf derzeit keine ausreichende Berücksichtigung. Insbesondere im Spezialfondsbereich ist die Vorhaltung der gesamten FIDA-relevanten digitalen Infrastruktur überflüssig und somit unnötig bürokratisch.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Republic Affairs® am 28.06.2024
    • Beschreibung: Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13955 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
  • Umsetzung der 2. Fondsmanagerrichtlinie (AIFMD2)

    Aktiv vom 16.05.2024 bis 06.03.2026

    • Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 23.04.2024
    • Beschreibung: Anlässlich der Umsetzung des AIFMD-Reviews in das deutsche Recht sollen praxisrelevante Fragestellungen für das Verwahrstellengeschäft adressiert werden, die zwar nicht unmittelbar auf der Umsetzung der AIFMD-Änderungen beruhen, aber im Rahmen des Umsetzungsgesetzes thematisch mit geregelt werden könnten. Ziel ist eine Verbesserung der Bedingungen für Verwahrstellen in Deutschland und Stärkung des Fondsstandorts Deutschland. Adressierte Punkte sind Fragen zur Abwicklung von Investmentvermögen (z.B. Geltung von Anlagegrenzen während der Liquidationsphase; Abbedingkarkeit des § 258 Abs. 2 KAGB) oder zur Wiedereinführung der Möglichkeit Wertpapierdarlehen im Wege des Pfandrechts zu besichern (ursprünglich durch Fondsstandortgesetz gestrichen).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
    • Beschreibung: Wir unterstützen die Ziele der Kapitalmarktintegration, warnen aber vor Überregulierung, einer Zentralisierung der Aufsicht u. zusätzlicher Bürokratie. Wir sind gegen die Einführung eines neuen Gruppenbegriffs und zusätzlichen ESMA-Gruppenprüfungen. Wir fordern eine explizite Wettbewerbsmandatierung für ESMA, die Begrenzung von ESMA-Durchgriffsrechten und klare Entlastungen bei Delegations- & Berichtspflichten. Wir begrüßen ein EU‑weit harmonisiertes Zulassungsverfahren, die Abschaffung des UCITS‑KIID, Vereinfachung der Vorvermarktung für Spezialfonds sowie die Harmonisierung von Marketingvorschriften. Wir begrüßen den Aufbau eines CTs und schlagen vor, das CT um eine europäische All‑Shares‑Indexfamilie zu erweitern. Zudem halten wir klarere und robustere Governance‑Struktur für notwendig.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Auricher Werte GmbH am 07.02.2026
    • Beschreibung: Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien anzubieten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. am 11.11.2025
    • Beschreibung: Verbesserung des Anlegerschutzes durch Überarbeitung des KAGB, Regelung der Zuständigkeiten der BaFin, Veränderung der Sanktionen bei Nichteinhaltung von Veröffentlichungspflichten
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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