Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (37)
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- Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Die zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes - für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender - ist im Koalitionsvertrag vereinbart und bereits für 2024 angekündigt. Wir fordern die im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienstartzeit umzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 24.07.2025
- Beschreibung: 1. Begrenzung des Stillbeschäftigungsverbots auf 1 Jahr, es sei denn eine längere Stilldauer ist medizinisch notwendig. 2. Möglichkeit für den Arbeitgeber Urlaub der Arbeitnehmerin für jeden vollen Kalendermonat eines Beschäftigungsverbots um ein Zwölftel zu kürzen, analog § 17 BEEG. 3. Ersatzlose Streichung der sogenannten abstrakten Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG. 4. Keine Begrenzung der Erstattung von Sozialabgaben auf 20% im Rahmen der U2 Umlage.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Die vorgesehenen Regelungen des Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV gehen für die baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie nicht weit genug. Für einen wirksamen Beitrag zur Entlastung der Unternehmen und zur Digitalisierung müssen weitere bürokratische Hürden bei der Arbeitsvertragsgestaltung beseitigt werden. Hierzu muss die Textform endlich weitestgehend die alte Schriftform ersetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... gem. § 15 Abs.1, Abs.7 BEEG ist derzeit in allen Fällen..., ...Schriftform bei Anträgen nach dem BEEG Auch bei den Anträgen ..., ... bei Zeugnis / Anträgen BEEG-Position von Südwesttextil..., ...deren Ablehnung nach dem BEEG ist grundsätzlich zu begrüßen...
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Anpassungen des deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetzes mit dem Ziel die Belastungen für Arbeitgeber zu reduzieren
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...- und Elternzeitgesetz (BEEG). 1.3 Berücksichtigung..., ...- und Elternzeitgesetz (BEEG) eines sachgerechten Interessenausgleichs..., ...- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt hingegen eine Frist...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der DAV kritisiert am vorliegenden Referentenentwurf, dass an mehreren Stellen die Rechte der Betroffenen deutlich verkürzt werden sollen und damit u. a. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...SGB VI, § 15 Abs. 2 S. 1 BEEG). Die geplante Absenkung...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 24.11.2025
- Beschreibung: Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins regt an, die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 u. 4 SGB II beizubehalten, eine frühzeitige Beratung von Alleinerziehenden durchzuführen, den Vollzug der Karenzzeit der KdU durch gesetzliche Klarstellungen rechtsicher zu gestalten, Leistungsberechtigte ausreichend zu beraten, die Hinweispflicht (§ 22 Abs. 1a SGB II) als Sollregelung zu gestalten, wirksame Schutzmechanismen für vulnerable Gruppen flankierend einzuführen, die Neuregelung des Passiv-Aktiv-Transfers nur für Neuförderungen verbindlich zu gestalten, die Berufsberatung im SGB III neu zu gestalten, eine vertikale Einkommensanrechnung im SGB II einzuführen sowie das Einkommen erst im Folgemonat anzurechnen, die Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu vereinfachen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...- und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht unterlaufen sollte..., ...gleichstellungsorientierten Zielrichtungen des BEEG. Gleichzeitig soll den ..., ...Basiselterngeldes für 14 Monate (§ 4c BEEG). Dies muss im Rahmen der...
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- Angegeben von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Die eaf macht sich für die Einführung einer zehntägigen bezahlten Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt eines Kindes als „Familienstartzeit“ stark. Zudem befürwortet die eaf eine Weiterentwicklung des Elterngeldes zu einem frei aufteilbaren Modell von 6+6+6 Elterngeldmonaten mit einem Höchstbezug für einen Elternteil von mindestens 12 Monaten und zusätzlich mindestens 6 Monaten Basiselterngeld für den zweiten Elternteil. Der Mindestbetrag des Basiselterngelds von derzeit 300 Euro muss deutlich erhöht werden. Im weiteren setzt sich die eaf für die Einführung einer dynamischen Familienarbeitszeit ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vaterwelten GmbH am 07.07.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für Jungen, Männer und Väter ein, die Unterstützung brauchen. Wir plädieren dafür, Männer verstärkt als eigenständige Zielgruppe in den Blick zu nehmen und ihnen konkrete gesellschaftspolitische Angebote zu machen. Nur so lässt sich eine Gleichstellungspolitik umsetzen, die alle Geschlechter mitdenkt und wirksam erreicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Das Elterngeld ist auch als gleichstellungsorientiertes Instrument konzipiert. Zu diskutieren ist, wie es weiterentwickelt werden kann, damit beiden Geschlechtern die gleichberechtigte Teilhabe am Familien- und Erwerbsleben möglich ist und auch mit Blick auf den Lebensverlauf Chancen und Risiken ausgewogen verteilt sind. Der Deutsche Verein begrüßt die positiven Effekte der Partnermonate beim Elterngeld und spricht sich für Maßnahmen aus, die eine Stärkung der Väterbeteiligung begünstigen. Insoweit ist eine Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld zu empfehlen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Anzahl der Elterngeldmonate, die für einen Elternteil reserviert sind und nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden können, soll auf mindestens vier Monate erhöht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):