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45 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BEEG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (45)

    • Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 18.06.2024
    • Beschreibung: Die zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes - für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender - ist im Koalitionsvertrag vereinbart und bereits für 2024 angekündigt. Wir fordern die im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienstartzeit umzusetzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 24.07.2025
    • Beschreibung: 1. Begrenzung des Stillbeschäftigungsverbots auf 1 Jahr, es sei denn eine längere Stilldauer ist medizinisch notwendig. 2. Möglichkeit für den Arbeitgeber Urlaub der Arbeitnehmerin für jeden vollen Kalendermonat eines Beschäftigungsverbots um ein Zwölftel zu kürzen, analog § 17 BEEG. 3. Ersatzlose Streichung der sogenannten abstrakten Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG. 4. Keine Begrenzung der Erstattung von Sozialabgaben auf 20% im Rahmen der U2 Umlage.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... gem. § 15 Abs.1, Abs.7 BEEG ist derzeit in allen Fällen..., ...Schriftform bei Anträgen nach dem BEEG Auch bei den Anträgen ..., ... bei Zeugnis / Anträgen BEEG-Position von Südwesttextil..., ...deren Ablehnung nach dem BEEG ist grundsätzlich zu begrüßen...
    • Angegeben von: Mutterschutz für Alle! e.V. am 23.03.2026
    • Beschreibung: Als Betroffene des fehlenden Mutterschutzes in der Selbstständigkeit möchten wir eine Änderung des Mutterschutzgesetzes bewirken, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in der Selbstständigkeit ohne besondere Risiken für die Schwangere möglich ist.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Buchstabe a (§ 2 Absatz 1 BEEG n.F.: Höchstbetrag von ..., ... c (§ 2 Absatz 4 Satz 1 BEEG: Mindestbetrag von 300 ..., ... Artikel 1 Nr. 4 (§ 2b BEEG n.F.) Der Verein Mutterschutz..., ...Ausklammerungstatbestand in § 2b BEEG aufgenommen wird. Damit..., ...Ausfallzeitraum im Sinne des § 2b BEEG gilt. Diese Regelungslücke..., ...Ausnahmeregelung des § 2b BEEG entsprechend zu erweitern..., ... 8 (§ 4 Abs. 1, 3 und 4 BEEG n.F.) Der Verein Mutterschutz..., ...über Artikel 1 Nr. 9 (§ 4b BEEG a.F. wird gestrichen). ..., ...vollständigen Ersetzung des § 4 BEEG durch Artikel 1 Nr. 8, ..., ...- und Elternzeitgesetz (BEEG). 4. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...- und Elternzeitgesetz (BEEG). 1.3 Berücksichtigung..., ...- und Elternzeitgesetz (BEEG) eines sachgerechten Interessenausgleichs..., ...- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt hingegen eine Frist...
    • Angegeben von: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft am 16.07.2026
    • Beschreibung: Die Lufthansa Group plädiert dafür, die Tarifbindung durch attraktive, bürokratiearme gesetzliche Rahmenbedingungen zu fördern, die den Mehrwert tariflicher Lösungen wieder sichtbar machen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gesetzliche Regelungen wie das BEEG, das Pflegezeitgesetz und...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
    • Beschreibung: Der DAV kritisiert am vorliegenden Referentenentwurf, dass an mehreren Stellen die Rechte der Betroffenen deutlich verkürzt werden sollen und damit u. a. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...SGB VI, § 15 Abs. 2 S. 1 BEEG). Die geplante Absenkung...
    • Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 24.11.2025
    • Beschreibung: Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins regt an, die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 u. 4 SGB II beizubehalten, eine frühzeitige Beratung von Alleinerziehenden durchzuführen, den Vollzug der Karenzzeit der KdU durch gesetzliche Klarstellungen rechtsicher zu gestalten, Leistungsberechtigte ausreichend zu beraten, die Hinweispflicht (§ 22 Abs. 1a SGB II) als Sollregelung zu gestalten, wirksame Schutzmechanismen für vulnerable Gruppen flankierend einzuführen, eine vertikale Einkommensanrechnung im SGB II einzuführen sowie das Einkommen erst im Folgemonat anzurechnen, die Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu vereinfachen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...- und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht unterlaufen sollte..., ...gleichstellungsorientierten Zielrichtungen des BEEG. Gleichzeitig soll den ..., ...Basiselterngeldes für 14 Monate (§ 4c BEEG). Dies muss im Rahmen der...
    • Angegeben von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 19.06.2026
    • Beschreibung: Elterngeld erhöhen: Der Mindestbetrag des Elterngeldes muss von 300 Euro auf 500 Euro erhöht werden. Der Höchstbetrag von 1.800 Euro muss deutlich angehoben werden. Beide Beträge sind seit der Einführung des Elterngeldes (2007) konstant und durch die Inflation stark entwertet. Nur eine hinreichende Höhe des Elterngeldes gewährleistet Wahlfreiheit und Geschlechtergerechtigkeit. Mehr Zeit für Familie durch zusätzliche Partnermonate: Die Partnermonate sind eine Erfolgsgeschichte: Immer mehr Väter nehmen Elternzeit. Diese Entwicklung muss gefördert werden – unter Beibehaltung der flexibel von beiden Eltern nutzbaren zwölf Monate.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
    • Beschreibung: Die eaf macht sich für die Einführung einer zehntägigen bezahlten Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt eines Kindes als „Familienstartzeit“ stark. Zudem befürwortet die eaf eine Weiterentwicklung des Elterngeldes zu einem frei aufteilbaren Modell von 6+6+6 Elterngeldmonaten mit einem Höchstbezug für einen Elternteil von mindestens 12 Monaten und zusätzlich mindestens 6 Monaten Basiselterngeld für den zweiten Elternteil. Der Mindestbetrag des Basiselterngelds von derzeit 300 Euro muss deutlich erhöht werden. Im weiteren setzt sich die eaf für die Einführung einer dynamischen Familienarbeitszeit ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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