Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (26.851)
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
- Beschreibung: Die Umstellung von einer Zeit- auf eine Mengenförderung beschreibt einen Wechsel im Fördermechanismus für erneuerbare Energien. Während Anlagen bislang typischerweise über einen festen Zeitraum, etwa 20 Jahre, gefördert werden, würde sich die Förderung künftig an einer bestimmten förderfähigen Strommenge orientieren. Eine Anlage erhält also Förderung, bis eine zuvor festgelegte Menge an Strom erzeugt beziehungsweise vergütet wurde. Dadurch kann die Förderung stärker an die tatsächliche Stromproduktion und den Systemnutzen gekoppelt werden. Ziel ist es, Förderkosten besser zu begrenzen, Überförderung zu vermeiden und Anreize zu setzen, erneuerbare Anlagen effizienter und systemdienlicher zu betreiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
- Beschreibung: Hybride CfDs sind Förderinstrumente für erneuerbare Energien, die Elemente produktionsabhängiger und produktionsunabhängiger Differenzverträge miteinander verbinden. In normalen Marktphasen richtet sich die Förderung grundsätzlich nach der tatsächlich erzeugten Strommenge. In bestimmten systemkritischen Situationen, etwa bei negativen Strompreisen oder Netzengpässen, kann die Abrechnung jedoch auf eine Referenzmenge oder eine produktionsunabhängige Komponente umgestellt werden. Dadurch sollen Investoren weiterhin Planungssicherheit erhalten, während Fehlanreize zur Einspeisung in Zeiten mit geringem Systemnutzen reduziert werden. Ziel ist es, erneuerbare Anlagen kosteneffizient zu fördern und zugleich stärker systemdienliches Verhalten anzureizen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene dynamische Herstellerabschlag trifft Hersteller von Orphan Drugs strukturell unverhältnismäßig. Aufgrund langer Entwicklungszyklen, kleiner Patientenpopulationen und hoher Investitionsrisiken ist eine Dynamisierung des Abschlags wirtschaftlich nicht tragfähig und gefährdet Forschungs- und Versorgungsentscheidungen. BioMarin setzt sich für die Streichung der Dynamisierung sowie für eine realistische Ausgestaltung des Standortbonus ein, insbesondere durch eine Entweder-oder-Regelung bei den Zugangsvoraussetzungen und eine Absenkung der Forschungsschwelle für Orphan Drugs auf 3 %.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Die im BStabG vorgesehene Preis-Mengen-Regelung mit gesetzlichem Fallback-Mechanismus ab dem dritten Jahr nach Markteinführung sowie das Sonderkündigungsrecht für bestehende AMNOG-Erstattungsbeträge seit November 2022 sind für nicht-onkologische Orphan Drugs strukturell ungeeignet. Volumenbasierte Preismechanismen setzen eine Nachfragedynamik voraus, die bei Seltenen Erkrankungen nicht existiert. Rückwirkende Eingriffe in abgeschlossene Vereinbarungen untergraben die Verlässlichkeit des AMNOG-Rahmens und gefährden die Bereitschaft zur Markteinführung neuer Therapien in Deutschland. BioMarin fordert die Ausnahme nicht-onkologischer Orphan Drugs vom Fallback-Mechanismus sowie die vollständige Streichung des Sonderkündigungsrechts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Die im BStabG geplante Ausschreibungsmöglichkeit für Krankenkassen bei therapeutisch vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln ist im Bereich der Orphan Drugs strukturell nicht anwendbar. In Märkten mit sehr kleinen Patientenpopulationen fehlt die Grundvoraussetzung von echtem Wettbewerb für ein funktionierendes Ausschreibungsmodell. Selektive Rabattverträge können dazu führen, dass Patient:innen mit Seltenen Erkrankungen je nach Kassenzugehörigkeit keinen Zugang zur einzigen verfügbaren Therapie haben. BioMarin fordert, dass nicht-onkologische Orphan Drugs ausdrücklich und dauerhaft vom Anwendungsbereich jedes Ausschreibungsmechanismus ausgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Das NETTZ gGmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Offener Brief an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Kleinen Anfrage „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/15035
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen
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BT-Drs. 20/15035
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Das NETTZ gGmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Mitzeichnung der folgenden Stellungnahme: Pride With Pride! Stop Mass Surveillance at Pride, Stop Face Recognition Now: https://algorithmwatch.org/en/pridewithpride/
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4594
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 - (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
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BT-Drs. 21/4594
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Das NETTZ gGmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Stellungnahme zum Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der privaten Rechtsdurchsetzung im Internet des Bundesministeriums der Justiz durch Das NETTZ gGmbH
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Das NETTZ gGmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Empfehlungen an die neue Koalition 2025 - Statement von toneshift - Netzwerk gegen Hass im Netz und Desinformation (Das NETTZ und fünf weitere Organisationen)
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- Angegeben von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Die Ausgestaltung regulatorischer Anforderungen an digitale Dienste, insbesondere im Kontext des Opferschutzes, sollen technisch praktikabel, rechtssicher und grundrechtskonform umsetzbar sein. Hierzu sollen gesetzliche Vorgaben so konkretisiert werden, dass sie die realen Umsetzungsbedingungen digitaler Dienste, bestehende datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen sowie die Ermöglichung anonymer Kommunikation angemessen berücksichtigen und in der Anwendung klare, umsetzbare Anforderungen schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):