Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (26.849)
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
- Beschreibung: Begleitung der EnWG-Novelle mit dem Ziel, rechtliche Rahmenbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung und dezentrale Energieversorgung zu verbessern. Gefordert werden Klarstellungen zu Kundenanlagen, die Einbeziehung von KWK in die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, die Verlängerung der KWK-Ausschreibungen, Bürokratieabbau für dezentrale Stromliefermodelle sowie technologieoffene und investitionssichere Regelungen für die Energiewende.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
- Beschreibung: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird sich dafür eingesetzt, den Anwendungsbereich von Wärmespeichern auf Wärme aus KWK-Anlagen zu erweitern, die mit erneuerbaren Gasen wie Wasserstoff, Biogas oder Biomethan betrieben werden. Ziel ist es, die Nutzung und Speicherung klimaneutral erzeugter Wärme technologieoffen auszugestalten, die Effizienz von KWK-Systemen zu erhöhen, bestehende Speicherpotenziale besser zu nutzen und die Versorgungssicherheit im Energiesystem zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1928
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
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BT-Drs. 21/1928
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
- Beschreibung: KWK-Anlagen zeichnen sich durch eine hohe Brennstoffflexibilität aus, deren Bandbreite ebenfalls unterschiedliche Formen der Biomasse und Biogas umfasst. Im Folgenden spielt auch die Nutzung von Holz zur energetischen Verwertung als Pellets oder anderer Brennstoff eine wichtige Rolle. Der B.KWK setzt sich für die Nutzung der vollen Bandbreite von Holz als nachhaltigen Energieträger ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
- Beschreibung: Hocheffiziente KWK-Anlagen zeichnen sich durch eine Vielzahl technischer Vorteile aus, die sowohl bei der Versorgungssicherheit als auch die Umstellung auf klimaschonende Brennstoffe eine bedeutende Rolle im Energiesystem spielen. Eine Vielzahl von sogenannten iKWK-Projekten kann diese Vorteile nur technisch weiterentwickeln wenn diese durch Förderung oder steuerliche Eleichterungen und Befreiung sich wirtschaftlich rentiert. Daher ist es eine zentrale Säule KWK innerhalb des Energie- und Stromsteuerrechts so zu berücksichtign, dass auch künftig innovative Projekte mit KWK für die stetige technische Entwicklung vorangetrieben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Waldbesitzerverband Niedersachsen am 29.06.2026
- Beschreibung: Erfolgt über die AGDW
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- Angegeben von: Schön Klinik SE am 29.06.2026
- Beschreibung: Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz — KHAG)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
- Beschreibung: Lokale Signale beim Ausbau erneuerbarer Energien beschreiben standortbezogene Informationen, die zeigen, wo neue Erzeugungsanlagen aus systemischer Sicht besonders sinnvoll sind. Dazu zählen unter anderem die Verfügbarkeit von Wind- oder Solarressourcen, die Nähe zu Stromverbrauchern, freie Netzkapazitäten, bestehende Netzengpässe sowie Flächen-, Umwelt- und Akzeptanzaspekte. Erzeugungsanlagen sollten daher bevorzugt dort gebaut werden, wo sie nicht nur viel Strom produzieren, sondern auch das Stromsystem entlasten, Netzausbaukosten reduzieren und lokal einen hohen Nutzen stiften.
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
- Beschreibung: Die Langfristszenarien des BMWE sind modellgestützte Szenarien, die untersuchen, wie sich das deutsche Energiesystem langfristig in Richtung Treibhausgasneutralität entwickeln kann. Sie zeigen mögliche Ausbaupfade für Erzeugung, Nachfrage, Speicher, Netze und weitere Energieinfrastrukturen auf und dienen als Orientierung für energiepolitische Entscheidungen. Im Kontext des Ausbaus erneuerbarer Energien geben sie Hinweise darauf, welche Mengen an Wind-, Solar- und weiteren Erzeugungskapazitäten künftig benötigt werden und wie diese in ein kostenoptimiertes, klimaneutrales Gesamtsystem integriert werden können.
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
- Beschreibung: Die Umstellung von einer Zeit- auf eine Mengenförderung beschreibt einen Wechsel im Fördermechanismus für erneuerbare Energien. Während Anlagen bislang typischerweise über einen festen Zeitraum, etwa 20 Jahre, gefördert werden, würde sich die Förderung künftig an einer bestimmten förderfähigen Strommenge orientieren. Eine Anlage erhält also Förderung, bis eine zuvor festgelegte Menge an Strom erzeugt beziehungsweise vergütet wurde. Dadurch kann die Förderung stärker an die tatsächliche Stromproduktion und den Systemnutzen gekoppelt werden. Ziel ist es, Förderkosten besser zu begrenzen, Überförderung zu vermeiden und Anreize zu setzen, erneuerbare Anlagen effizienter und systemdienlicher zu betreiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
- Beschreibung: Hybride CfDs sind Förderinstrumente für erneuerbare Energien, die Elemente produktionsabhängiger und produktionsunabhängiger Differenzverträge miteinander verbinden. In normalen Marktphasen richtet sich die Förderung grundsätzlich nach der tatsächlich erzeugten Strommenge. In bestimmten systemkritischen Situationen, etwa bei negativen Strompreisen oder Netzengpässen, kann die Abrechnung jedoch auf eine Referenzmenge oder eine produktionsunabhängige Komponente umgestellt werden. Dadurch sollen Investoren weiterhin Planungssicherheit erhalten, während Fehlanreize zur Einspeisung in Zeiten mit geringem Systemnutzen reduziert werden. Ziel ist es, erneuerbare Anlagen kosteneffizient zu fördern und zugleich stärker systemdienliches Verhalten anzureizen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):