Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (29.050)
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- Angegeben von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 07.10.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung in einem Omnibus-Verfahren. In diesem Gesetz sollen auch Folgeregelungen zum GKV-BStabG getroffen werden. Änderungsantrag 5 der Ausschussdrucksache 21(14)207 sieht neben der begrüßenswerten Neufassung des § 127 Abs. 1b einen - gänzlich neuen - § 127 Abs. 1c SGB V vor zur Wiedereinführung der Möglichkeit, Verträge über die Hilfsmittelversorgung im Wege der Ausschreibung zu schließen. Die geplante Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung ist ab- zulehnen. Dem Änderungsantrag darf seitens des Bundesgesundheitsministers und der Bundesregierung nicht entsprochen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 07.10.2026
- Beschreibung: Der mit dem GKV-BStabG eingeführte pauschale Abschlag von 3% für jede Hilfsmittelversorgung soll nach aktueller Gesetzesfassung vom Leistungserbringer vorgenommen werden. Wir fordern, dass der Abschlag auf Kostenträgerseite vorgenommen wird. § 127 Abs. 1b SGB ist entsprechend zu ändern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Centre for Planetary Health Policy am 07.10.2026
- Beschreibung: Hitzeschutz muss finanziell abgesichert sein, damit Kommunen und Einrichtungen wirksame Maßnahmen umsetzen können. Deshalb sollte das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" des Umweltministeriums unbedingt fortgesetzt werden. Außerdem sollten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken, Medizinische Versorgungszentren und andere Gesundheitseinrichtungen mit den finanziellen Mitteln für investive Hitzeschutzmaßnahmen ausgestattet werden. Dem Mehraufwand von Gesundheits- und sozialen Einrichtungen bei der Umsetzung von Hitzeschutz sollte in Zukunft Rechnung getragen werden. Ökologische Nachhaltigkeit ist daher als übergreifendes Ziel im Sozialrecht zu verankern. Des weiteren sollte allen Kommunen ausreichende Finanzierung für Hitzeschutz bereitgestellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bündnis für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien - KipsFam am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf des 1. KJHSRG (BR-Drs. 441/26) vorgeschlagen, §8a Abs. 2 Satz 1 SGB VIII zu ergänzen. Das Jugendamt soll demnach das Familiengericht auch dann anrufen müssen, wenn Erziehungsberechtigte sich weigern, geeignete und erforderliche Hilfen zu beantragen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 441/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG)
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BR-Drs. 441/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: FGS Global (Europe) GmbH am 07.10.2026
- Beschreibung: Ziel ist, dass bei Ausgestaltung des Rechtsrahmens die technischen und wirtschaftlichen Hintergründe des Einsatzes von FSRU und insbesondere die Bedeutung langfristiger Planungssicherheit für Charter-Verträge berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 07.10.2026
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben beschreibt den Prozess der Umschreibung von Führerscheinen von Drittstaatenangehörigen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Fahrerlaubnis-Verordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) unterstützt deshalb das Ziel des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), digitale Prozesse weiterzuentwickeln, die Interoperabilität zu verbessern und den Austausch versorgungsrelevanter Daten zu erleichtern. Für die Heilmittelversorgung kommt es dabei entscheidend darauf an, dass digitale Anwendungen einen konkreten Nutzen im Versorgungsalltag schaffen. Sie müssen Abläufe vereinfachen, Kommunikation erleichtern und dazu beitragen, administrative Belastungen zu reduzieren. Neue digitale Verfahren dürfen nicht lediglich bestehende Prozesse abbilden oder neue Dokumentations- und Nachweispflichten schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/8279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
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BT-Drs. 21/8279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 07.10.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass Medizinprodukte aus EU-Drittstaaten nur dann auf dem deutschen Markt angeboten werden können, wenn bei Grenzüberschreitung deren Übereinstimmung mit bestehenden Produktsicherheits- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften überprüft wurde. Das gilt insbesondere für die Dokumentationspflichten für angepasste Produkte wie Korrektionsbrillen nach § 9 MPDG. Die Aufhebung der Zollbefreiung für Warenimporte mit einem Wert unter 150 Euro sowie die verpflichtende Angabe der Produktkennung in den Zolldaten sollen dazu genutzt werden, Medizinprodukte zu identifizieren und zielgerichtet auf die Einhaltung spezieller Regelungen zu kontrollieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 07.10.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Beibehaltung bestehender Qualitätsanforderungen für Dieselkraftstoffe nach den geltenden europäischen Spezifikationen sowie die Berücksichtigung von Herstellerfreigaben und Verbraucherinteressen bei einer möglichen Umstellung der Referenzdieselsorte von B7 auf B10. Zudem soll sichergestellt werden, dass bei Änderungen der Kraftstoffspezifikationen oder einer Einführung von Diesel B10 als Standardsorte weiterhin eine geeignete Bestandsschutzsorte für nicht B10-taugliche Fahrzeuge verfügbar bleibt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Ein Fokus der Strategie sollte auf der langfristigen, breit gestreuten und kontinuierlichen Aktienanlage liegen, die ein besonders geeignetes, weil ertragsstarkes Instrument der Altersvorsorge ist. Das Thema finanzielle Bildung, Geldanlage und Frühstart-Rente Teil eines Schulfachs „Wirtschaft und Finanzen“ als bundesweite Maßnahme in allen allgemeinbildenden Schulen sein. Zum Startkapital der Frühstart-Rente sollte zum „Zwecke der finanziellen Bildung fortlaufend Informationen zur Wertentwicklung“ per App oder Online-Plattform bereitgestellt werden. Außerdem empfehlen wir, das Altersvorsorgedepot, das in der privaten Altersvorsorge und in der Frühstart-Rente genutzt werden soll.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Finanzbildungsstrategie des Bundes
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes soll so ausgestaltet werden, dass nach Trennung und Scheidung unterschiedliche, am Kindeswohl orientierte Betreuungsmodelle ermöglicht und rechtlich anerkannt werden. Die eigenverantwortliche Gestaltung der Betreuung durch die Eltern soll gestärkt werden. Gesetzliche Regelungen und familiengerichtliche Verfahren sollen eine kooperative Wahrnehmung der Elternverantwortung fördern und zugleich den notwendigen Schutz von Kindern und von häuslicher Gewalt betroffenen Personen gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Das Kindesunterhaltsrecht soll so reformiert werden, dass unterschiedliche Betreuungsanteile beider Eltern nach Trennung und Scheidung angemessen berücksichtigt werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Verteilung des Barunterhalts, zur Anrechnung von Betreuungsleistungen und zur Aufteilung der durch zwei Haushalte entstehenden Mehrkosten sollen an verschiedene Betreuungsmodelle angepasst und mit den Regelungen des Kindschaftsrechts abgestimmt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Das Versorgungsausgleichsrecht soll so geändert werden, dass bei einer Scheidung alle während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte möglichst vollständig und sachgerecht erfasst und geteilt werden. Die gesetzlichen Regelungen sollen insbesondere bei bislang nicht berücksichtigten Anrechten, betrieblichen Versorgungszusagen, geringfügigen Ausgleichswerten und nachträglich bekannt gewordenen Anrechten rechtssicherer und praktikabler ausgestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
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BT-Drs. 21/6510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Die gesetzlichen Regelungen für Sorge-, Umgangs- und sonstige familiengerichtliche Verfahren sollen so geändert werden, dass häusliche Gewalt und ihre Auswirkungen auf Kinder und betreuende Eltern angemessen berücksichtigt werden. Der Schutz gewaltbetroffener Personen soll insbesondere bei gerichtlichen Entscheidungen, bei der Verfahrensgestaltung, bei persönlichen Anhörungen sowie bei der Anordnung und Durchführung von Umgangskontakten verbessert werden. Zugleich sollen eine sorgfältige Einzelfallprüfung und die Wahrung der Verfahrensrechte aller Beteiligten sichergestellt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine strukturelle und finanzielle Stärkung der ärztlichen Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich ein. Angestrebt werden insbesondere der Ausbau und die Förderung von Weiterbildungsverbünden sowie eine nachhaltige Finanzierung der Weiterbildung. Der Erwerb der erforderlichen Kompetenzen soll sektorenübergreifend ermöglicht und die ärztliche Weiterbildung langfristig abgesichert werden
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Im Rahmen der Reform der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) wird eine Modernisierung zentraler Abschnitte der medizinischen Ausbildung angestrebt. Dazu zählen insbesondere Verbesserungen der Rahmenbedingungen im Praktischen Jahr, eine stärkere Flexibilisierung der praktischen Ausbildungsabschnitte sowie Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Studienverzögerungen. Ziel ist es, die Ausbildung praxisnäher, studierendenfreundlicher und zugleich qualitativ hochwertig zu gestalten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine praxistaugliche Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie ihrer Weiterentwicklung durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ein. Im Fokus stehen insbesondere die Ausgestaltung von Leistungsgruppen, Qualitätskriterien, Kooperationsmöglichkeiten und Vorhaltefinanzierung. Ziel ist die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung sowie die Berücksichtigung der Auswirkungen auf die ärztliche Berufsausübung und die Patientenversorgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine sektorenübergreifende und praxistaugliche Reform der Notfallversorgung ein. Angestrebt werden eine bessere Verzahnung der ambulanten, stationären und rettungsdienstlichen Versorgung, bedarfsgerecht ausgestaltete integrierte Notfallstrukturen sowie eine auskömmliche Finanzierung der erforderlichen Leistungen und Vorhaltestrukturen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: finanzpolitischer Reformvorhaben für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser ein. Ziel ist es, Regelungen zu vermeiden, die zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Kliniken, zum Abbau von Versorgungsstrukturen oder zu einer zusätzlichen Belastung des Krankenhauspersonals führen. Eine nachhaltige Krankenhausfinanzierung ist Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine praxistaugliche und freiberuflich getragene Ausgestaltung eines Primärversorgungs- bzw. Primärarztsystems ein. Angestrebt werden eine bürokratiearme Patientensteuerung, der Erhalt von Therapiefreiheit und Arzt-Patienten-Verhältnis, sachgerechte Regelungen zum direkten Facharztzugang sowie eine angemessene Vergütung zusätzlicher Steuerungs-, Koordinations- und Terminvermittlungsleistungen. Zusätzliche Dokumentations- und Verwaltungslasten sollen vermieden werden
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine medizinisch und wirtschaftlich sachgerechte Weiterentwicklung der Ambulantisierung ein. Dies betrifft insbesondere die spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V und den AOP-Katalog nach § 115b SGB V. Angestrebt werden eine kalkulationsgerechte Vergütung unter Berücksichtigung der Vorhaltekosten, einheitliche Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen sowie praktikable Kooperationen zwischen Praxen und Krankenhäusern. Patientensicherheit und postoperative Versorgung sollen gewährleistet bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine anwenderfreundliche und versorgungsnahe Digitalisierung des Gesundheitswesens ein. Angestrebt werden praxistaugliche Regelungen zu elektronischer Patientenakte, E-Rezept und elektronischer Überweisung, verbindliche Interoperabilität und Ausfallsicherheit der Telematikinfrastruktur sowie die Refinanzierung von Digitalisierungs- und IT-Sicherheitskosten. Zudem sollen Haftung, Schweigepflicht und Datenschutz klar geregelt und telemedizinische Leistungen sachgerecht vergütet werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/8279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
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BT-Drs. 21/8279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für Rahmenbedingungen ein, die freiberufliche ärztliche Tätigkeit und Niederlassung stärken. Angestrebt werden insbesondere Regelungen für investorengetragene Medizinische Versorgungszentren, mehr Transparenz über Eigentums- und Beteiligungsstrukturen einschließlich eines bundesweiten MVZ-Registers sowie die Sicherung der fachlichen Unabhängigkeit ärztlicher Leitungen. Zulassungs- und Nachbesetzungsrecht sowie Kooperations- und Anstellungsformen sollen bürokratiearm und rechtssicher ausgestaltet werden
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine praxisgerechte Anwendung des Mutterschutzrechts auf die ärztliche Tätigkeit ein. Angestrebt werden bundeseinheitliche und fachspezifische Maßstäbe für die Gefährdungsbeurteilung medizinischer Arbeitsplätze. Individuelle Gefährdungsbeurteilungen sollen gegenüber pauschalen Beschäftigungsverboten gestärkt werden, damit eine Weiterbeschäftigung schwangerer Ärztinnen unter geeigneten Schutzmaßnahmen einschließlich einer sinnvollen Fortsetzung der ärztlichen Weiterbildung ermöglicht werden kann
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. am 07.10.2026
- Beschreibung: Der Hartmannbund setzt sich für eine gesetzliche finanzielle Absicherung selbstständig tätiger Frauen während Schwangerschaft und Mutterschaft ein. Mutterschaftsleistungen sollen auch niedergelassenen und in anderen Tätigkeitsfeldern selbstständig tätigen Ärztinnen ermöglichen, ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft für mindestens 14 Wochen zu unterbrechen, ohne dass hieraus eine unzureichend abgesicherte finanzielle Belastung entsteht
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6911
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern
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BT-Drs. 20/6911
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):