Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (104)
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- Angegeben von: game - Verband der deutschen Games-Branche am 24.04.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung einer ressortübergreifenden nationalen Strategie für die Kultur- und Kreativwirtschaft unter Einbeziehung der Länder sowie deren Verzahnung mit entsprechenden Initiativen auf EU-Ebene. Flankierend werden Anpassungen bestehender regulatorischer Rahmenbedingungen angestrebt, insbesondere im Urheberrecht, Plattform- und Wettbewerbsrecht, Steuerrecht (u. a. § 50a EStG), Arbeitsrecht sowie bei der sozialen Absicherung selbständiger Erwerbstätiger. Zudem sollen Förderstrukturen, Datenmonitoring und Fachkräftestrategien für die Branche weiterentwickelt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
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- Angegeben von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Die Diskussion um Vorratsdatenspeicherung wird in den kommenden Monaten sowohl auf nationaler Ebene durch die Pläne des Innenministeriums, als auch auf europäischer Ebene durch das laufende Impact Assessment und die angekündigte Konsultation weiter an Fahrt gewinnen. Dabei hat der EuGH mit seinem jüngsten Urteil erneut deutlich gemacht, dass die Speicherung von IP-Adressen nur unter strengsten technischen, rechtlichen und organisatorischen Vorgaben erfolgen darf wie bspw. durch die wirksame Trennung von Datenkategorien, eine enge Zweckbindung, unabhängige Kontrolle und den Schutz vor Profilbildung. Eine echte „anlasslose“ Vorratsdatenspeicherung im unionsrechtlichen Rahmen lässt sich so faktisch kaum rechtssicher ausgestalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... als Mittäter nach § 97 UrhG, in Haftung genommen werden...
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- Angegeben von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
- Beschreibung: Neue Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Gewalt und insbesondere eine Regelung zu gerichtlich angeordneten Accountsperren. Wir legen den Fokus darauf, ein datensparsames und effektives Mittel gegen digitale Gewalt einzuführen und dabei das Recht auf Anonymität nicht zu gefährden. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein die Möglichkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, unterstützend sowie eigeninitiativ zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Urhe- berrechtsgesetzes (UrhG) angelehnt und ordnet das..., .... § 101 Absatz 9 Satz 4 UrhG) sowie bei Verletzungen..., ...Dreier, 7. Aufl. 2022, UrhG § 101 Rn. 36). Die Beschwerde...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
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- Angegeben von: Allianz deutscher Designer AGD am 10.06.2024
- Beschreibung: Angemessener Umgang mit der menschlichen Arbeit im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz, wie zum Beispiel die Wahrung der Schutzrechte, der Umgang mit sich verändernden Berufsbildern und dem Bedeutungswandel von Arbeit insgesamt, die entsprechende Weiterentwicklung der deutschen Volkswirtschaft, die dazugehörige Stabilisierung der Sozialsysteme.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 24.06.2024
- Beschreibung: Wirksamer Schutz von Journalist*innen und Medienschaffenden vor Einschüchterungsklagen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) in nationales Recht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 8529/22
[alle RV hierzu]
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BR-Drs. 8529/22
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Urheberrechtsgesetz (UrhG) eine besondere Regelung..., ... werden: § 97a Abs. 3 UrhG Soweit die Abmahnung berechtigt..., ...Regelung in § 97a Abs. 3 UrhG, wo eine Obergrenze für...