Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (359)
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- Angegeben von: Deutsches Institut für Compliance - DICO e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Referentenentwurf des BMJ vom 22.3.2024 zur nationalen CSRD-Umsetzung: DICO empfiehlt eine Erweiterung von § 10 Absatz 5 LkSG-E um Befreiungsoptionen für Unternehmen, die nach § 289b Absatz 1 HGB-E Absatz 5 sowie § 315b Absatz 1 HGB-E zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Ferner begrüßt DICO die Reduktion der Berichtspflichten und regt eine entsprechende Klarstellung in der Gesetzesbegründung an.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erweiterung von § 10 Absatz 5 LkSG-E um Befreiungsoptionen..., ...erschwert: § 10 Absatz 5 LkSG-E sieht eine Befreiung ..., ...Pflicht zur Erstellung eines LkSG-spezifischen Berichts vor..., ...Sinne des § 10 Absatz 5 LkSG-E hat. Nicht von der..., ...Pflicht zur Erstellung eines LkSG-spezifischen Berichts befreit..., ...Sinne des § 10 Absatz 5 LkSG-E, so dass die betroffenen..., ...den Anwendungsbereich des LkSG fallen, einem der beiden..., ... liegt daran, dass nach LkSG die Mitarbeitenden „nach..., ... Ziel der Änderung des LkSG gemäß Begründung Nummer..., ...vor, dass § 10 Absatz 5 LkSG-E um die geschilderten ..., ...Erweiterung von § 10 Absatz 5 LkSG-E um Befreiungsoptionen..., ... Die Befreiung von der LkSG-Berichtspflicht ist gemäß § 10 Absatz 5 Satz 1 LkSG-E möglich bei der Veröffentlichung..., ...gesetzlichen Vorgaben zum LkSG-Bericht. Eine Pflicht zur..., ...Gesetzesbegründung anregen. III. LkSG-Betroffenheit als relevante..., ...anzumerken, dass allein die LkSG-Betroffenheit keine Wesentlichkeit..., ...insbesondere daraus, dass das LkSG für den Anwendungsbereich..., ... Allerdings sollte eine LkSG-Betroffenheit im Rahmen..., ...dem 01.01.2023 unter das LkSG fallen und bei denen das..., ...spätestens 30. April 2024 einen LkSG-Bericht einreichen und ...
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Um unnötige Überregulierungen und Doppelbelastungen zu vermeiden, setzt sich Ford für die dauerhafte Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes vor dem Hintergrund der europäischen Regulierung, ein. Hinsichtlich der Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes ist es entscheidend, dass die Bundesregierung nun sowohl national als auch europäisch auf eine kooperative, partnerschaftliche Zusammenarbeit setzt. Ziel sollte sein, dass die Unternehmen, die sich mitten in der Transformation befinden, nicht mit erheblichen zusätzlichen Belastungen überfrachtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Um unnötige Überregulierungen und Doppelbelastungen zu vermeiden, setzt sich der VDA für die dauerhafte Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes vor dem Hintergrund der europäischen Regulierung, ein. Das ist vor allem für den immer stärker belasteten Mittelstand sehr wichtig. Hinsichtlich der Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes ist es entscheidend, dass die Bundesregierung nun sowohl national als auch europäisch auf eine kooperative, partnerschaftliche Zusammenarbeit setzt. Ziel sollte sein, dass die Unternehmen, die sich mitten in der Transformation befinden, nicht mit erheblichen zusätzlichen Belastungen überfrachtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass der Entwurf zur nationalen Umsetzung der CSRD in Deutschland folgende Punkte berücksichtigt und entsprechend geändert wird: Kreis möglicher Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erweitern, Bestellung des Prüfers vereinfachen & Erstellungsprozess und Berichtsformat praxistauglich ausgestalten; LkSG-Berichtspflicht entlang der CSRD-Umsetzungsfristen aussetzen; Veröffentlichungsangaben, -Fristen und -Sprachen anpassen; Doppelte Berichtspflicht innerhalb des Lageberichts vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...dahingehend angepasst werden. LkSG-Berichtspflicht entlang..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) können wir nicht erkennen. Die LkSG-Berichtspflicht für das..., ...Berichtspflichten aus dem LkSG regulär erfüllt werden,..., ...nochmals einen separaten LkSG-Bericht veröffentlichen..., ...Berichterstattungspflichten nach dem LkSG geschützt werden, damit..., ...Berichtsstruktur für einen LkSG-Bericht aufzubauen, nur..., ...Berichtspflicht nach dem LkSG gekoppelt an die Umsetzungsfristen..., ... Informationen nach dem LKSG) wahlweise in deutscher...
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Die Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie bekennen sich grundsätzlich zu den Zielen und Leitlinien des LkSG und sind auch bereit, die eigene Lieferkette bestmöglich in diesem Sinn zu überprüfen. Wir positionieren uns für klare Regelungen, damit die Unternehmen Rechtssicherheit und Planbarkeit haben und zeigen Wege und Grenzen auf, damit nicht noch mehr Bürokratie eingeführt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TecPart - Verband Technische Kunststoff-Produkte e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Um unnötige Überregulierungen und Doppelbelastungen, vor allem der mittelständig geprägten Kunststoffverarbeitenden Industrie zu vermeiden, setzt sich TecPart für die Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes vor dem Hintergrund der europäischen Regulierung, ein. Aus Sicht des Verbandes sollte sich die Bundesregierung stärker dafür einsetzen, dass die kleinen und mittelständigen Unternehmen in Deutschland, die sich mitten in einer Transformation befinden, nicht mit erheblichen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt werden.
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- Angegeben von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 13.12.2024
- Beschreibung: Terre des Hommes setzt sich in Zusammenarbeit mit dem CorA Netzwerk dafür ein, Menschenrechts- und Umwelt-Safeguards in der EU-Lieferkettenverordnung zu verankern: risikobasierte Sorgfaltspflicht für gesamte Wertschöpfungskette, Verantwortung direkt bei den Unternehmen, faire und sachgerechte Verteilung der Beweislast, Sorgfaltspflichten für den Finanzsektor, umfassender Schutz für die Umwelt, Sorgfaltspflichten für das Klima.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11752
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11752
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereits zwei Jahre nach..., ...von Lieferkettengesetz (LkSG) und EU-Lieferkettenrichtlinie..., ...mit einer Abschaffung des LkSG ihre völkerrechtlichen ...
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- Angegeben von: econsense - Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft am 18.09.2025
- Beschreibung: Verzicht auf die im RefE vorgesehene Aufstellungslösung für den elektronischen Lagebericht im ESEF-Format, stattdessen Beibehaltung der Offenlegungslösung entsprechend dem bestehenden § 328 HGB. Verzicht auf eine verpflichtende elektronische Kennzeichnung der Nachhaltigkeits-berichterstattung gemäß der ESEF-VO. Vorschlag Befreiungen von Tochterunternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Konzernanhang auszuweisen. Forderung, die im RefE entfallene Änderung des § 10 Abs. 2 LkSG (Ersetzungsbefugnis durch einen Nachhaltigkeitsbericht nach HGB) beizubehalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Wir nehmen an, dass..., ...Änderung des § 10 Abs. 2 LkSG (Ersetzungsbefugnis durch..., ...eine separate Novelle des LkSG geplant ist und hierzu ..., ...der Berichtspflicht nach LkSG über einen CSRD-konformen...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.11.2025
- Beschreibung: Der BDEW fordert gezielte Anpassungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), um dessen Praxistauglichkeit zu verbessern und bürokratische Belastung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu reduzieren. Konkret setzt sich der BDEW für längere Intervalle bei Risikoanalysen und Wirksamkeitskontrollen, eine Einschränkung der Berichtspflichten, eine klare Begriffsdefinition sowie eine rein beratende Rolle des BAFA ein. Zudem fordert der BDEW die Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle für KMU mit Konzernzugehörigkeit und eine Harmonisierung mit europäischen Vorgaben (z. B. CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetzes (LkSG). Der Entwurf verfolgt ..., ...Abgleich Art. 2 CSDDD mit § 1 LkSG) und zur Begrenzung auf..., ...Risikoanalyse (§ 5 Abs. 4 LkSG): Die jährliche Durchführung..., ... § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 5 LkSG): Auch die vorgesehenen..., ...Geschäftsbereich (§ 5 Abs. 1 LkSG): Für deutsche Standorte..., ...Zulieferer“ (§ 2 Abs. 7 LkSG): Die aktuell sehr weite..., ...substantiierte Kenntnis“ (§ 9 Abs. 3 LKSG) klarer darlegen – um für..., ...Berichtspflicht (§ 10 Abs. 2–4 LkSG): Sehr begrüßen möchten..., ...Grundsatzerklärung nach § 6 LkSG: Unabhängig vom Wegfall...
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- Angegeben von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention zu gestalten, zum Beispiel dass Unternehmen, die unter der CSRD berichten und in den Anwendungsbereich des LkSGs fallen, auch ihren Sorgfaltspflichten im Sinne des LkSG vollständig nachkommen, und der Berichtsrahmen der CSRD dafür genutzt wird, dass Unternehmen ihre damit zusammenhängenden Prozesse kinderrechtlich wirksam umsetzen können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]