Regelungsvorhaben

Suchbox

373 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"LkSG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (373)

    • Angegeben von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Interessenvertretung betrifft die Schaffung eines konsistenten Rechtsrahmens bei der Umsetzung der CSRD in Deutschland. Dazu gehört insbesondere die Koordinierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Pflichten nach dem LkSG, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Angestrebt wird eine planbare, einheitliche und praktikable Berichterstattung, die Doppelanforderungen ausschließt und den Unternehmen Klarheit bei Anwendung und Fristen gibt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      .... § 10 Abs. 2 S. 1 LkSG der Lieferkettenbericht..., ...einer damit einhergehenden LkSG-Berichtspflicht bis Ende..., ... bzw. das Aussetzen der LkSG-Berichtspflicht und Kopplung..., ...nicht den Regelungen des LkSG unterlagen. Dies kann aber..., ...den Anwendungsbereich des LkSG fallen werden. Damit..., ...bereits den Pflichten des LkSG unterfällt. Wir schlagen..., ...für alle Berichte, inkl. LkSG gelten. Erhöhung der..., ..., sind die Vorgaben des LkSG bis heute deut-lich höher..., ...Wettbewerbern durch das LkSG mindestens keine Nachteile..., ... LkSG-Bericht abgeben müssten. Dass das LkSG im vorliegenden RefE nicht..., ... des LkSG bis zur Umsetzung der CSDDD (oder Änderung des LkSG analog zu Artikel 3 Nr...., ... vor, einen neuen § 10b LkSG einzufügen: „§ 10b (neu) LkSG: Ein nach §§ 289b ff. HGB..., ...hinaus regen wir an, § 24 LkSG in Übereinstimmung mit ..., ... Sicht des VATM sollten LkSG‑Änderung und der sich in..., ... aussetzen § 10 LkSG ist vollständig auszusetzen..., ...Daher regen wir an, § 24 LkSG in Übereinstimmung mit ..., ... Schutzniveau. § 14 LkSG – „Beratung vor Sanktion...
    • Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Verringerung von Berichtspflichten zum Zwecke des Bürokratieabbaus
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der DRV setzt sich für eine nationale 1:1-Umsetzung der CSDDD ein. Im Rahmen der Umsetzung muss das LkSG auf Praxistauglichkeit, Rechtssicherheit und Bürokratieabbau geprüft und entsprechend angepasst werden. Zudem beabsichtigt der DRV, spezifische Herausforderungen der Agrar- und Ernährungsbranche bei der Erstellung von Muster-Vertragsklauseln auf nationaler und europäischer Ebene politisch einzubringen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Um unnötige Überregulierungen und Doppelbelastungen zu vermeiden, setzt sich der VDA für die dauerhafte Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes vor dem Hintergrund der europäischen Regulierung, ein. Das ist vor allem für den immer stärker belasteten Mittelstand sehr wichtig. Hinsichtlich der Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes ist es entscheidend, dass die Bundesregierung nun sowohl national als auch europäisch auf eine kooperative, partnerschaftliche Zusammenarbeit setzt. Ziel sollte sein, dass die Unternehmen, die sich mitten in der Transformation befinden, nicht mit erheblichen zusätzlichen Belastungen überfrachtet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutsches Institut für Compliance - DICO e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Referentenentwurf des BMJ vom 22.3.2024 zur nationalen CSRD-Umsetzung: DICO empfiehlt eine Erweiterung von § 10 Absatz 5 LkSG-E um Befreiungsoptionen für Unternehmen, die nach § 289b Absatz 1 HGB-E Absatz 5 sowie § 315b Absatz 1 HGB-E zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Ferner begrüßt DICO die Reduktion der Berichtspflichten und regt eine entsprechende Klarstellung in der Gesetzesbegründung an.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Erweiterung von § 10 Absatz 5 LkSG-E um Befreiungsoptionen..., ...erschwert: § 10 Absatz 5 LkSG-E sieht eine Befreiung ..., ...Pflicht zur Erstellung eines LkSG-spezifischen Berichts vor..., ...Sinne des § 10 Absatz 5 LkSG-E hat. Nicht von der..., ...Pflicht zur Erstellung eines LkSG-spezifischen Berichts befreit..., ...Sinne des § 10 Absatz 5 LkSG-E, so dass die betroffenen..., ...den Anwendungsbereich des LkSG fallen, einem der beiden..., ... liegt daran, dass nach LkSG die Mitarbeitenden „nach..., ... Ziel der Änderung des LkSG gemäß Begründung Nummer..., ...vor, dass § 10 Absatz 5 LkSG-E um die geschilderten ..., ...Erweiterung von § 10 Absatz 5 LkSG-E um Befreiungsoptionen..., ... Die Befreiung von der LkSG-Berichtspflicht ist gemäß § 10 Absatz 5 Satz 1 LkSG-E möglich bei der Veröffentlichung..., ...gesetzlichen Vorgaben zum LkSG-Bericht. Eine Pflicht zur..., ...Gesetzesbegründung anregen. III. LkSG-Betroffenheit als relevante..., ...anzumerken, dass allein die LkSG-Betroffenheit keine Wesentlichkeit..., ...insbesondere daraus, dass das LkSG für den Anwendungsbereich..., ... Allerdings sollte eine LkSG-Betroffenheit im Rahmen..., ...dem 01.01.2023 unter das LkSG fallen und bei denen das..., ...spätestens 30. April 2024 einen LkSG-Bericht einreichen und ...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass der Entwurf zur nationalen Umsetzung der CSRD in Deutschland folgende Punkte berücksichtigt und entsprechend geändert wird: Kreis möglicher Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erweitern, Bestellung des Prüfers vereinfachen & Erstellungsprozess und Berichtsformat praxistauglich ausgestalten; LkSG-Berichtspflicht entlang der CSRD-Umsetzungsfristen aussetzen; Veröffentlichungsangaben, -Fristen und -Sprachen anpassen; Doppelte Berichtspflicht innerhalb des Lageberichts vermeiden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...dahingehend angepasst werden. LkSG-Berichtspflicht entlang..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) können wir nicht erkennen. Die LkSG-Berichtspflicht für das..., ...Berichtspflichten aus dem LkSG regulär erfüllt werden,..., ...nochmals einen separaten LkSG-Bericht veröffentlichen..., ...Berichterstattungspflichten nach dem LkSG geschützt werden, damit..., ...Berichtsstruktur für einen LkSG-Bericht aufzubauen, nur..., ...Berichtspflicht nach dem LkSG gekoppelt an die Umsetzungsfristen..., ... Informationen nach dem LKSG) wahlweise in deutscher...
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Um unnötige Überregulierungen und Doppelbelastungen zu vermeiden, setzt sich Ford für die dauerhafte Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes vor dem Hintergrund der europäischen Regulierung, ein. Hinsichtlich der Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes ist es entscheidend, dass die Bundesregierung nun sowohl national als auch europäisch auf eine kooperative, partnerschaftliche Zusammenarbeit setzt. Ziel sollte sein, dass die Unternehmen, die sich mitten in der Transformation befinden, nicht mit erheblichen zusätzlichen Belastungen überfrachtet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: TecPart - Verband Technische Kunststoff-Produkte e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Um unnötige Überregulierungen und Doppelbelastungen, vor allem der mittelständig geprägten Kunststoffverarbeitenden Industrie zu vermeiden, setzt sich TecPart für die Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes vor dem Hintergrund der europäischen Regulierung, ein. Aus Sicht des Verbandes sollte sich die Bundesregierung stärker dafür einsetzen, dass die kleinen und mittelständigen Unternehmen in Deutschland, die sich mitten in einer Transformation befinden, nicht mit erheblichen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt werden.
    • Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
    • Beschreibung: Die Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie bekennen sich grundsätzlich zu den Zielen und Leitlinien des LkSG und sind auch bereit, die eigene Lieferkette bestmöglich in diesem Sinn zu überprüfen. Wir positionieren uns für klare Regelungen, damit die Unternehmen Rechtssicherheit und Planbarkeit haben und zeigen Wege und Grenzen auf, damit nicht noch mehr Bürokratie eingeführt wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Initiative Lieferkettengesetz am 12.05.2026
    • Beschreibung: Nachdem die Überabeitung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) durch das Omnibus-I-Paket am 18.3.2026 in Kraft getreten ist, muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Iinitiative Lieferkettengesetz setzt sich dafür ein, dass hierbei die Errungenschaften des deutschen LkSG, u.a. ein weiterer Anwendungsbereich, erhalten bleiben und gleichzeitig der nationale Handlungsspielraum bei der CSDDD-Umsetzung weitreichend im Sinne von Menschenrechts- und Umweltschutz ausgeschöpft wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Trotz der Abschwächungen..., ...EU-Richtlinie einige Defizite des LkSG. Durch die Umsetzung der..., ...Verschlechterung gegenüber dem LkSG muss vermieden werden. ..., ... Prozent der bisher vom LkSG erfassten deutschen Unternehmen..., ...Der Anwendungsbereich des LkSG darf bei der Umsetzung ..., ...Risikosektor einstuft. Im LkSG ist das Kerngeschäft des..., ...Finanzinstitutionen oberhalb der im LkSG vorgesehenen Arbeitnehmer..., ...nicht abgesenkt wird. Das LkSG benennt eine nicht abschließende..., ...Schutzniveau im Vergleich zum LkSG. Zudem soll nach CSDDD ..., ...werden. Im Gegensatz zum LkSG enthält die CSDDD in Art..., ...nicht aber der Wortlaut der LkSG-Vorschriften („insbesondere..., .... Die Klarstellung des LkSG, dass Abhilfemaßnahmen ..., ...weiter gefasst als beim LkSG: Nicht nur, wie im LkSG..., ...Rechtsvorschriften, die bislang im LkSG keine Berücksichtigung ..., ... Bußgeldvorschriften im LkSG einschränkt. Die beabsichtigte..., ...wirksamen Umsetzung auch im LkSG ausdrücklich klargestellt..., ...beträgt im Gegensatz zum LkSG drei Prozent des weltweiten..., ...öffentlichen Vergabe Das LkSG sieht vor, dass Unternehmen..., ...der Ausschlussgrund des LkSG beibehalten werden: Neben..., ...Prüfung ermöglicht. Das LkSG sieht vor, dass Unternehmen...
Nach oben blättern