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Gefundene Regelungsvorhaben (23.978)

    • Angegeben von: Handicap International e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Zielsetzung ist der diskriminierungsfreie und voll umfängliche Zugang zu Versorgungs- und Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung im Einklang mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention; betroffene Regelungen sind v.a. das AsylbLG und der 2. Abschnitt des SGB IX.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Handicap International e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Zielsetzung ist die Streichung bzw. Verkürzung der Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen bei der Gruppe von Menschen mit Behinderung im Einklang mit der UN-BRK. Hilfsweise muss gesetzlich klar geregelt werden, dass die Wohnverpflichtung im Einzelfall aufzuheben ist, wenn eine bedarfsgerechte Unterbringung nicht gewährleistet werden kann. Bei der bundesweiten Verteilung müssen behinderungsbedingte Bedarfe, nicht Verteilschlüssel im Vordergrund stehen. Entsprechende Anpassungen im Asylgesetz werden angestrebt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Handicap International e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Vor dem Hintergrund der Rechte auf Teilhabe und Nicht-Diskriminierung aus der UN-BRK ist die Zielsetzung die Einführung eines Integrationssprachkurses für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sowie der Ausbau eines inklusiven Integrationssprachkursangebots für Menschen mit Behinderung (insbesondere für Menschen mit Hör- und Sehbehinderung). Inklusive Kinderbetreuung soll zudem pflegenden Eltern von Kindern mit Behinderung eine gleichberechtigte Möglichkeit eröffnen, am Integrationssprachkurs teilzunehmen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir halten den im Richtlinienentwurf der EU-Kommission verfolgten Ansatz für verfehlt. Wir setzen uns daher bei der Bundesregierung dafür ein, alternative Ansätze in Deutschland und auf EU-Ebene voranzubringen, um verdeckter oder manipulativer Einmischung in demokratische Prozesse in der EU durch staatliche Akteure aus Drittländern entgegenzuwirken.
    • Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Anknüpfend an die Reform des Abgeordnetengesetzes 2021 setzen wir uns für weitere Anpassungen ein, um Transparenz und Integrität von MdB zu stärken, den Umgang mit Interessenkonflikten zu verbessern und Einfallstore für einseitige Beeinflussung insbesondere durch finanzielle Anreize zu vermindern. Im Einzelnen sollte: - § 49 AbgG klarer und praxistauglicher gefasst werden - Die Kostenübernahme von Dritten insb. bei Dienst- und Fraktionsreisen transparenter werden - Lobbytätigkeiten während des Mandats und danach weitergehend eingeschränkt werden - Anzeigepflichten zu finanziellen Interessen erweitert werden. Ausführlicher sind unsere Forderungen zum Abgeordnetenrecht im Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Lobbytermine von Bundesminister:innen, Parlamentarischen Staatssekretär:innen und politischen Beamt:innen sollten proaktiv durch die Bundesregierung veröffentlicht werden. Die diesbezügliche Praxis der Europäische Kommission kann hier als Vorbild dienen.
    • Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Durch die Reform 2024 ist das LobbyRG deutlich verbessert worden. Allerdings wurden wesentliche im Koalitionsvertrag 2021 vereinbarte Vorhaben dabei nicht umgesetzt. Wir setzen uns daher für eine weitergehende Reform ein in Bezug auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs auch unterhalb der Ebene der Referatsleitungen. Die Ausnahmen von der Registrierungspflicht sollten zudem weiter eingegrenzt werden, insbesondere mit Bezug auf Arbeitgeber- und -nehmerverbände sowie Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Weitere Punkte sind in unserem Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns bei Bundesregierung und Bundestag dafür ein, dass Deutschland die EU-weite Angleichung von Straftatbeständen zur Bekämpfung der Korruption konstruktiv begleitet, wie es im Richtlinienentwurf vorgesehen ist. Außerdem sollte sich die Bundesregierung für die Maßnahmen zur Korruptionsprävention einsetzen, die ebenfalls in der Richtlinie vorgesehen sind.
    • Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Das Parteiengesetz sollte in mehrfacher Hinsicht geändert werden: 1. Für Spenden und Sponsoring der Parteien sollte eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Zuwendendem, Partei und Jahr eingeführt werden. 2. Die Veröffentlichungsschwelle von Parteispenden in den Rechenschaftsberichten der Parteien sollte auf 2.000 Euro abgesenkt werden. 3. Spenden ab 10.000 Euro sollten unmittelbar veröffentlichungspflichtig sein. 4. Die Transparenz über Darlehen an Parteien sollte erhöht werden. 5. Die Kontrolle der Finanzen der Parteien sollte einer unabhängigen Stelle mit eigenen Ermittlungskompetenzen obliegen. Ausführlicher sind unsere Forderungen im Bereich der Parteienfinanzierung im Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die Regeln und Verfahren zum Umgang mit Interessenkonflikten und zur Sicherstellung der Integrität in den Bundesministerien sind reformbedürftig. Wir setzen uns diesbezüglich für Reformen ein. Dazu gehört: - Anzeigepflichten zu finanziellen Interessen für Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretär:innen und politische Beamte. - Bei Besetzungs- und Vergabeverfahren definierte Haltepunkte, an denen Verfahrensbeteiligte aktiv nach möglichen Interessenverknüpfungen befragt werden. - Eine unabhängige Aufsichtsstelle zur Sicherstellung der Compliance mit den Regeln. Ausführlicher sind unsere Vorschläge zur Verbesserung der Compliance in Bundesministerien im Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Im Koalitionsvertrag 2021 hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, ein Bundestransparenzgesetz einführen zu wollen. Damit sollte das reformbedürftige Informationsfreiheitsgesetz durch eine moderne Regelung abgelöst werden. Diese sollte den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur den Zugang zu Informationen der Verwaltung auf Antrag ermöglichen, sondern auch die öffentlichen Stellen zu einer aktiven Veröffentlichungsstrategie verpflichten. Hierfür setzen wir uns weiterhin mit weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen im "Bündnis Transparenzgesetz" ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Werkstatträte Deutschland e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Im Zusammenhang mit der Reform der Werkstätten möchte WRD Einfluss darauf nehmen, dass das Entlohnungssystem in Werkstätten grundlegend verändert wird. Beschäftigte sollen dabei mindestens ein auskömmliches Entgelt erhalten, statt von Grundsicherung leben zu müssen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: LAG Freiwilligendienste Hessen am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die Förderung der Freiwilligendienste war für das laufende Jahr und ist kommenden Jahr massiv durch Kürzungen im Haushalt des BMFSFJ bedroht. Dies gilt es abzuwenden, bzw. die Fördersummen zu erhöhen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Verbraucher können momentan nicht uneingeschränkt von den Möglichkeiten der Digitalisierung profitieren. Daher sollte es Banken und ihren Kunden in Zukunft ermöglicht werden, ausschließlich digital und papierlos zu kommunizieren sowie Finanzgeschäfte vollständig digital zu tätigen - ohne Medienbrüche und mit klaren rechtlichen Regelungen. Das schafft Sicherheit und Transparenz. Hierfür braucht es Anpassungen im BGB: Definition des "angemessenen Zeitraums" bei der Aufbewahrung und Speicherung von Informationen (§ 126b BGB) und des "Eingangs von Erklärungen im elektronischen Postfach" (§ 130 BGB) sowie Einführung der Textform beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags (§§ 492 ff. BGB).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: EUCS soll einen einheitlichen Zertifizierungsrahmen für Clouddienste einführen. Dies erfolgt i.R. eines Technischen Standards im Kontext des EU Cybersecurity Act. Eine verpflichtende Nutzung zertifizierter Dienste kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vorschlag sieht neben technischen Anforderungen auch Vorgaben zum anwendbaren Recht, dem Ort des Dienstleister-Hauptsitzes und der Eigentümerstruktur vor. U.U. könnte so der Zugang zu Clouddiensten aus Drittstaaten eingeschränkt oder verhindert werden, ohne dass dadurch die technische Sicherheit erhöht würde. Die Vorgaben des EUCS sollten sich i.R.d. offiziellen Mandates auf technische Anforderungen beschränken.
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir wünschen uns eine Optimierung der Bestimmungen für den AGB-Änderungsmechanismus, der Banken und Kunden ein vereinbartes Schweigen bei AGB-Änderungen erlaubt. Durch die Rechtssprechung müssen Banken die ausdrückliche Zustimmung von Kunden bei AGB-Änderungen einholen. Dies ist oftmals mit einem hohen Bürokratieaufwand für beide Seiten verbunden. Um die Zustimmung von weiten Teilen der Kundschaft einzuholen, kommt es zudem zu einem umfangreichen Versand papierhafter Unterlagen, die zusätzlich die Umwelt und die CO2-Bilanz belasten. Gefordert wird eine rechtssichere Grundlage analog zu einer früheren Praxis und der derzeitigen Handhabung in anderen Branchen, die eine AGB-Änderung als angenommen betrachtet, wenn der Kunde innerhalb einer vorab definierten Frist nicht widerspricht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7347 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Es ist sicherzustellen, dass eine etwaige Einführung des Digitalen Euros und seine Ausgestaltung auf einer breiten öffentlichen und politischen Debatte beruht, in der alle Risiken genau analysiert werden. An einer solchen Diskussion beteiligen wir uns aktiv mit unserer Expertise. Entscheidend sind aus unserer Sicht folgende Punkte: Analyse tatsächlicher Kundennutzen, etwaiger Gefahren aus der technischen Umsetzung sowie potenzieller Risiken für die Stabilität des Finanzsystems. Der Digitale Euro sollte kein eigenständiges Bezahlverfahren sein. Wir setzen uns dafür ein, dass es keinen Interessenskonflikt der EZB als Aufseherin und Betreiberin des Bezahlverfahrens gibt und mögliche Risiken für die Finanzstabilität minimiert werden.
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Eine aktualisierte Rechtsbasis ist in Deutschland erforderlich, um u.a. die Digitalisierung/Automatisierung von KYC-Prozessen im Rahmen der eIDAS 2.0 Verordnung zu ermöglichen: Hierfür sind u.a. Anpassungen am Geldwäschegesetz notwendig, das VideoIdent-Verfahren sollte (temporär) weiterhin möglich sein. Deutsche Besonderheiten müssen vermieden werden, um die EU-weite Interoperabilität von Wallets sowie die Nutzung des umfassenden Funktionsumfangs zu gewährleisten (z.B. Erweiterung der Zulässigkeit der QES als Alternative zur "nassen" Unterschrift). Zudem ist mit Blick auf die Realisierung der EUDI-Wallet für juristische Personen (Organisationsidentitäten) zu klären, wie die rechtliche und technische Ausgestaltung aussehen muss und wo die Daten herkommen sollen.
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Es ist sicherzustellen, dass die angemessene Finanzierung der Rüstungsindutrie entlang der verteidigungspolitischen Leitlinien Deutschlands und seiner Verbündeten gewährleistet bleibt. Gleichzeitig darf das Nachhaltigkeitsprinzip nicht erschüttert werden. Es bedarf geeigneter Maßnahmen, um einem "Green- bzw. Social-Washing" angemessen vorzubeugen.
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Aufrechterhaltung der Provisionsberatung in Europa, gemeinsam mit Verhinderung eines Provisionsverbotes im beratungsfreien Geschäft, um den Zugang zu einem breiten Angebot von Finanzprodukten zu erhalten. Zudem setzen wir uns für eine Vereinfachung des Beratungsprozesses ein, z.B. durch Reduzierung von Informations- und Meldepflichten.
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Sicherstellung, dass FIDA eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Kundendaten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und einen fairen Wettbewerb für ein offenes Finanzwesen fördert. Sicherstellung, dass die Zweckbindung der Datennutzung auch ausreichend überprüft und durchgesetzt wird. Verringerung des Datenscopes der FIDA um institutsindividuelle Daten der Kredit-, Geeignetheitsprüfungs- und Angemessenheitsprüfung, die aufgrund ihrer Heterogenität von Nutzern nicht sinnvoll verwendet werden können und um einen Zwang zu einer branchenweiten Standardisierung für einen Datenaustausch zu verhindern.
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die BaFin verlangt explizit die Vorlage der Geburtsurkunde im Original bei einer Kontoeröffnung für Minderjährige unter 16 Jahren. Dieser Prozess erfordert einen hohen administrativen Aufwand bei Banken, v.a. für Direktbanken. Viele Kunden sind darüber hinaus nicht bereit, dieses Originaldokument z.B. auf dem Postweg einzureichen. Da die Echtheit einer Geburtsurkunde nicht hinreichend geprüft werden kann (keine Fälschungssicherheitsmerkmale wie z.B. bei Personalausweisen) ist nach unserer Rechtsmeinung eine Kopie ausreichend, zumal die Eltern identifiziert werden und auch die Steuer-ID des Minderjährigen erfasst wird. Wünschenswert wäre eine entsprechende Anpassung der Verwaltungspraxis, damit die Kopie der Geburtsurkunde zur Identifizierung Minderjähriger bei der Kontoeröffnung ausreicht.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die EU verfolgt seit 2015 das Ziel der Schaffung einer umfassenden europäischen Kapitalmarktunion. Leistungsfähige Kapitalmärkte werden für die grüne und digitale Transformation zwingend benötigt. Dabei liegt der Fokus auf der zielgerichteten Optimierung des EU-Rechts zur Schaffung tiefer und liquider Kapitalmärkte. Insbesondere durch eine gezielte Stärkung von Verbriefungen als Brücke zwischen Bankenfinanzierung und Kapitalmarkt. Hier sollten u.a. bei einfachen und standardisierten Verbriefungen ("STS") die Berichtspflichten auf das nötige Maß reduziert werden. Zudem setzen wir uns für eine europäische Harmonisierung des kapitalmarktrelevanten Insolvenz- und Steuerrechts, sowie für eine geeignete Anpassung des EU Kapital- und Liquiditätsrahmenwerks ein.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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