Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.011)
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- Angegeben von: METRO AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung möchte die Tierhaltungskennzeichnungspflicht auf die Gastronomie ausweiten. Als Lebensmittelgroßhändler ist die Gastronomie unsere größte Kundengruppe. Wir sind sehr daran interessiert, dass es zu einer bürokratiearmen Umsetzung kommt, bei der nicht nach jedem Einkauf neue Speisekarten ausgedruckt werden müssen, weil Fleisch mit unterschiedlicher Haltungskennzeichnung gekauft wird. Sollte es zu einer neuen Pflicht kommen, sollten Gastronomen selbst entscheiden können, wie sie diese umsetzen, z.B. auch via QR-Codes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4822
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
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BT-Drs. 20/4822
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der BDK befürwortet die Entfristung der Möglichkeit der Schaltung einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beim Wohnungseinbruchsdiebstahl über den 11.12.2024 hinaus ausdrücklich, da er den polizeilichen Ermittlerinnen und Ermittlern auch zukünftig die Möglichkeit gibt, Straftaten aufzuklären, die erhebliche Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Aus Sicht der polizeilichen Praxis sollte der WED gem. § 244 Abs. 4 Strafgesetzbuch auch weiterhin in den Katalog des § 100a Absatz 2 Strafprozessordnung aufgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf wird seitens des BDK als untauglich angesehen. Unterm Strich würde durch das VVBG eine Verwaltungsbehörde geschaffen werden, die kaum Handlungsspielraum hat, im Wesentlichen ein paar Dateiabklärungen durchführen und Leute befragen darf, die ihr nicht antworten müssen, und im Ergebnis darauf hoffen muss, dass entweder ein mutmaßlicher Krimineller, der zuvor oft viel Aufwand in Verschleierungshandlungen gesteckt hat, ohne jegliche Not plötzlich ein Geständnis bezüglich der kriminellen Herkunft seines Vermögens ablegt oder dass eine Staatsanwaltschaft dann in weitere Ermittlungen einsteigt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Entscheidung der Bundesinnenministerin, dem BKA und der Bundespolizei die Nutzung der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform "Bundes-VeRA" zu untersagen, ist dringend zurückzunehmen. Die Notwendigkeit datenbankübergreifender Analyseplattformen ist aus fachlicher Sicht alternativlos und muss sich anbieterunabhängig an den Bedarfen der Kolleginnen und Kollegen ausrichten, die diese Systeme im täglichen Dienst anwenden. Das Bundeserfassungsgericht hat klargestellt, dass die automatisierte Datenauswertung zur vorbeugeden Bekämpfung schwerer Straftaten zulässig ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9495
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern - Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bezüglich der polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA revidieren
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BT-Drs. 20/9495
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Einführung geeigneter Straftatbestände zur Bekämpfung des Phänomens der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften im Sinne von § 1597a BGB. Gewerbs- und bandenmäßiges Handeln ist dabei als strafverschärfend einzustufen. Die Mütter sind straffrei zu halten, wenn sie in der Gesamtschau selbst als Opfer eines organisierten Vorgehens anzusehen sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der BDK setzt sich dafür ein, bedarfsorientierte KI-Systeme schnellstmöglich bei der Polizei zu implementieren und diese in enger Abstimmung mit den Anwenderinnen und Anwender bundesweit in einem iterativen Prozess über das Programm P20 zu etablieren. Der BDK begrüßt bei diesem Prozess eine enge Kooperation zwischen den Bedarfsträgern (Anwenderinnen und Anwender) der Wissenschaft und Wirtschaft und erkennt an, dass die aktuellen und künftigen Herausforderungen an die polizeiliche Praxis vor dem Hintergrund sich immer rasanter entwickelnder Kriminalitätsformen ohne den Einsatz von KI nicht zu bewältigen sind.
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der vorgelegte Entwurf und das darin vorgesehene Schriftlichkeits- und Begründungserfordernis sowie das Verbot, die Weisungen frei von justizfremden Erwägungen zu erteilen, vermag die gegen das Weisungsrecht bestehenden Bedenken nicht auszuräumen. Denn diese Regelung bietet viele Schlupflöcher. Das Weisungsrecht ist in einer Vielzahl von EU-Staaten nicht existent. Auch die Europäische Staatsanwaltschaft unterliegt keinen Weisungen. Es ist an der Zeit, dass auch die Bundesrepublik Deutschland dieses völlig überholte Relikt aus alter Zeit abschafft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Laut BGH Urteil können Funkzellendaten gem. § 100 g StPO nur noch bei Katalogtaten gem. § 100 g Abs. 2 StPO erhoben werden. Im § 100 g Abs. 2 StPO ist aber weder der besonders schwere Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) noch der Betrug (§ 263 StGB) aufgeführt. Hierdurch ist es nach dem Beschluss des BGH nicht mehr möglich, im Bereich der Callcenterkriminalität (Schockanrufe, Enkeltrick, Falscher PVB, etc.) Funkzellendaten zu erheben. Dies ist jedoch häufig das einzige Mittel, agierende Täter zu ermittlen. Der Katalog des § 100 g Abs. 2 StPO ist daher um diese Tatbestände zu ergänzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die öffentliche Debatte zu Messerangriffen ist leider vielfach an einzelnen Taten ausgerichtet. Das Phänomen Messergewalt ist auf nationaler Ebene bislang nicht ausreichend wissenschafltich untersucht worden. Zugleich ist die Verwendung des Tatmittels Messer aus kriminalpolizeilicher Sicht aufgrund seiner Verfügbarkeit, Mitführmöglichkeit, Handhabung und (häufig täterseitig nicht abzusehender) Effizienz von besonderer Bedeutung. Die vorliegenden Zahlen zum Anstieg von Gewaltkriminaliät insgesamt und Messergewalt im Besonderen machen die Prüfung eines generellen Messerverbotes, mit Ausnahmen vom generellen Verbot für berufliche oder haushaltsübliche Zwecke dringend erforderlich. Flankierend müssen gezielte Präventionsmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen gestärkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die ersatzlose Streichung des § 218 StGB ein. Bei einer gesetzlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs fordern wir weltanschauliche Neutralität, damit ungewollt Schwangere nicht länger durch den Staat gezwungen werden, sich religiös bzw. weltanschaulich beeinflussten Normen zu unterwerfen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11530
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Bericht der Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Kurzbericht)
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BT-Drs. 20/11530
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für den Verfassungsauftrag von 1919 ein, nach dem die historischen Staatsleistungen an die Kirchen abgelöst werden sollen (Art 138 WRV / Art. 140 GG). Unser Ziel ist es, die Ablösesumme im Interesse vor allem der konfessionsfreien Steuerzahler:innen tatsächlich nur auf die im o.g. Artikel erwähnten Staatsleistungen zu beschränken. Das Institut für Weltanschauungsrecht hat dafür eine Ablösesumme iHv. ca. 120 Mio. € errechnet. Wir wollen verhindern, dass die geplante Berechnung der Ablösesumme auf Basis der heute geleisteten jährlichen Zahlungen iHv. ca. 600 Mio. € stattfindet; so müssten die Ländern min. 11 Mrd. € zahlen. Zudem fordern wir Transparenz bei den Verhandlungen, da sowohl die Staatsleistungen als auch deren Ablösung aus allgemeinen Steuermitteln gezahlt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass auch die ca. 1,8 Mio. Beschäftigten der Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft durch das allgemeine Arbeitsrecht vor Diskriminierung geschützt werden. Entsprechend fordern wir eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (insbes. § 118, Abs. 2) und des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (insbes. § 9). Arbeitsrechtsrechtliche Regelungen der Kirchen sind nicht anzuerkennen, da auch Religionsgemeinschaften laut Artikel 140 GG „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes" agieren müssen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die ersatzlose Streichung des § 166 StGB ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die ersatzlose Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) ein, so dass die Kirchensteuer lediglich im Rahmen des Sonderausgabenpauschbetrags absetzbar ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Religionsgemeinschaften den Einzug der Steuern selbst durchführen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass das Grundrecht auf Suizidhilfe (auch: „Sterbehilfe” oder „Freitodbegleitung”) nicht erneut durch den Gesetzgeber kriminalisiert oder eingeschränkt wird, nachdem das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB im Februar als nichtig erklärt und aus dem Strafgesetzbuch gestrichen hat.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/904
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung -
BT-Drs. 20/2332
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe -
BT-Drs. 20/2293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze
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BT-Drs. 20/904
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die ersatzlose Streichung des § 2 Absatz 2 Nr. 12 Lobbyregistergesetz (LobbyRG) ein, nach dem Kirchen sowie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften von der Registierungspflicht des Lobbyregisters ausgenommen sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7346
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
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BT-Drs. 20/7346
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitativen Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spie- lerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. begrüßt die neue EU- Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfi- nanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Im vom BMWE erstellten Evaluierungsbericht zur SpielV wird unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise belegt, dass zur Verbesserung des Verbraucherschutzes konkreter Handlungsbedarf in der Fortentwicklung des Spielerechts besteht. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels sowie Wirtschaftsdaten zeigen großes Potenzial für gezielte Handlungsschritte. Das Angebot muss eine ausreichend nachfragegerechte Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels halten wir neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Beibehaltung der Strafbarkeit der §§ 284 - 287 StGB im Strafgesetzbuch
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für falsch. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden. Die Beibehaltung der §§ 284 ff. StGB ist daher geboten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Viessmann Holding International GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Das EEG ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsrahmens für Erneuerbaren Strom. Viessmann Climate Solutions SE setzt sich dafür ein, Endkunden und Herstellern Rechtssicherheit zu gewähren für den Hochlauf von PV auf Gebäuden. Dazu gehören auch angemessene Regeln für Eigenverbrauch und Netzeinspeisung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Viessmann Holding International GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Das GEG ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions SE setzt sich dafür ein, Endkunden und Herstellern Rechtssicherheit zu gewährleisten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen. Dazu gehört die BEG als wesentlicher Bestandteil des Förderrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions setzt sich dafür ein, dass Endkunden Zugang haben zu angemessenen Förderangeboten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Automotiveland.NRW am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Verein führt den Namen „automotiveland.nrw“. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen und führt nach Eintrag den Zusatz „e. V.“.
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- Angegeben von: eurobits e.V. - Europäisches Kompetenzzentrum für IT-Sicherheit am 25.06.2024
- Beschreibung: Der eurobits e.V. strebt die Einführung eines neuen Ausbildungsweges an, um dem akuten Fachkräftemangel in der IT-Sicherheitsbranche entgegenzuwirken. Konkret handelt es sich um die Etablierung des Ausbildungsberufes "Fachinformatiker für IT-Sicherheit". Dieses neue, einheitliche Berufsbild soll speziell auf die Anforderungen und Herausforderungen der IT-Sicherheit zugeschnitten sein. Ziel dieses Vorhabens ist es, auf Basis zusätzlicher Einstiegsmöglichkeiten die Anzahl der Fachkräfte im Bereich der IT-Sicherheit zu erhöhen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):