Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.894)
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- Angegeben von: Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) ist zweijährlich eine umfassende Verkehrsschau zum Zustand des Verkehrszeichenbestandes durchzuführen - von Bund, Ländern, Kommunen. Aus Mangel an Personal, Zeit und der vorgeschriebenen komplizierten Form wird dieser Vorschrift nur weniger als 50% nachgekommen. Wir empfehlen stattdessen den regelmäßigen Austausch der Verkehrszeichen wie in anderen europäischen Ländern (S, E, F, NL, A, etc.) nach festzulegenden Perioden (7 bis 12 Jahre).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Flughafen München GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Anbindung des Flughafens München an den Schienenfernverkehr
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Currenta GmbH & Co. OHG, CURRENTA-Gruppe am 25.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung des Zugangs zu Förderinstrumenten (u.a. KSVs, BIK) für industrielle KWK und sonstigen Betrieben im Rahmen der chemischen Industrie vor dem Hintergrund schwer vermeidbarer Emissionen, Vereinfachung der Planfeststellung, Genehmigung und Bau von CO2-Pipelines in Anlehnung an EnWG bzgl. Vorhaben mit besonderer Bedeutung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: HEA-Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Umsetzungsfragen in die Praxis
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft katholischer Studentenverbände (AGV) e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Nach Ansicht der AGV steht die suizidale Beihilfe dem christlichen Menschenbild entgegen. Daher fordert die AGV eine bessere rechtliche Klarheit in die Frage des assistierten Suizids zu bringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/904
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung
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BT-Drs. 20/904
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDM setzt sich dafür ein, dass der Referentenentwurf der MinTafelWV v. 15.12.23 umfassend überarbeitet wird, um schwerwiegende Nachteile für die Wirtschaftlichkeit & Nachhaltigkeit der Mineralbrunnenbetriebe in D zu verhindern. In der vorliegenden Fassung ist die Wirtschaftlichkeit & Existenz von bis zu 40 Mineralbrunnen stark gefährdet. Der VDM schlägt Änderungen vor, die im Einklang mit dem Schutz und der Information v. Verbrauchern stehen und zugleich auch die Erfordernisse der Branche sowie Umweltschutz & Nachhaltigkeit angemessen berücksichtigen. Auch systematisch ist der Entwurf teilw. dringend überarbeitungsbedürftig. Der VDM hat am 29.02.24 eine Stellungnahme eingereicht, am 28.05.24 an der Verbändeanhörung teilgenommen und im Nachtrag dem BMEL weitere Stellungnahmen zugesandt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die NWS bündelt erstmals wasserbezogene Maßnahmen in allen relevanten Sektoren. Der VDM begrüßt die Strategie und die Ziele: Schutz aller Wasserressourcen; Vermeidung von Verschmutzungen sowie einer Überlastung der Wasserressourcen. VDM-Forderungen: Vorsorge- + Verursacherprinzip; Verbesserungsgebot bzw. Verschlechterungsverbot; Begrenzung der Risiken durch Stoffeinträge; hydrogeologisch begründeter strategischer Handlungsrahmen als belastbare Basis für bundesweit allgemeinverbindliche Regeln zur Entscheidung über Wassernutzungen; Resilienz der Wasserversorgung durch Redundanz zw. leitungsgebundener Versorgung und flaschengebundener Versorgung mit Mineralwasser; Wasser zum Verzehr hat oberste Priorität. Der VDM beteiligt sich am UBA-Projekt „Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit“.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6110
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Nationale Wasserstrategie
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BT-Drs. 20/6110
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Miele & Cie. KG am 25.06.2024
- Beschreibung: Einführung von Mindestanforderungen an die Begründung und Kommunikation umweltbezogener Angaben; Ziel ist es, Greenwashing vorzubeugen, Verbrauchern größere Klarheit zu geben und Unternehmen, die echte Anstrengungen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit ihrer Produkte unternehmen, zu unterstützen. Aus Mieles Perspektive sollte jede Art von Green Claim durch eine geeignete, zuverlässige und überprüfbare Methode gestützt werden. Die Bewertung sollte solide sein und auf anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem neuesten Stand der Technik beruhen. Nach Möglichkeit sollten bereits bestehende, anerkannte Standards genutzt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Miele & Cie. KG am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf sieht vor, die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 1:1 umzusetzen. Unternehmen werden dadurch künftig verpflichtet, zusammen mit ihrem Jahresabschluss eine Nachhaltigkeitsinformation bereitzustellen. Damit soll der Umgang von Unternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette transparenter gemacht werden. Miele setzt sich dafür ein, dass Angaben nicht nur durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden können, sondern auch durch sogenannte ""unabhängige Prüfdienstleister"". Bei den Übergangsregelungen für das LkSG sollten doppelte Berichtspflichten vermieden werden - und das nicht nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch für Familienunternehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Miele & Cie. KG am 25.06.2024
- Beschreibung: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU ist das Instrument der EU, um den bei der Herstellung kohlenstoffintensiver Güter, die in die EU gelangen, emittierten Kohlenstoff fair zu bepreisen und eine sauberere industrielle Produktion in Drittländern zu fördern. Die Kommission wird bis Ende 2024 einen Bericht zu ihren Prioritäten bei der Weiterentwicklung von CBAM veröffentlichen. Dazu gehört auch die Erweiterung des Anwendungsbereichs, der sich aktuell auf Grundstoffe und -materialien beschränkt. Miele setzt sich für die Erweiterung des Anwendungsbereichs um komplexe Produkte wie Haushaltsgeräte ein, um Wettbewerbsnachteile europäischer Hersteller gegenüber den Importen nicht-europäischer Herstellern zu verhindern.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Miele & Cie. KG am 25.06.2024
- Beschreibung: Als Rahmenstrategie der Bundesregierung, verankert im Koalitionsvertrag, soll die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) zur sicheren Rohstoffversorgung und zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Die NKWS mit dem Leitbild der ""Circular Economy"", wie auch im EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (Green Deal) aufgeführt, soll dabei Ziele und Maßnahmen relevanter Strategien zum zirkulären Wirtschaften und zur Ressourcenschonung zusammenführen. Miele setzt sich für ein Abfallregime mit Herstellerprivilegien bei grenzüberscheitenden Konzepten und Geschäftsmodellen ein, um Herstellerbemühungen um Produktlanglebigkeit und Abfallvermeidung im EU-Binnenmarkt nicht zu gefährden.
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- KrWG [alle RV hierzu]
- ElektroG2015ÄndG 1 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Securitas Holding GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Securitas Deutschland begrüßt das Vorhaben zur Schaffung eines Stammgesetzes für das private Sicherheitsgewerbe. Änderungen werden u. a. an einer Reihe von Paragrafen des Referentenentwurfs vom 31. Juli 2024 angestrebt: Verschränkung mit dem KRITIS-Dachgesetz, Schaffung einer Bestandsschutzregelung für Sicherheitsmitarbeiter in Tätigkeiten, die zukünftig eine Sachkundeprüfung erfordern; Verlängerung der vorgesehenen Übergangsfristen zur Nachholung der Sachkundeprüfung; Öffnung der Sachkundeprüfung auf zertifizierte Sicherheitsfachschulen; grundsätzliche Anwendung der Regelungen des SiGewG auf Mitarbeiter der sog. Inhouse-Security; einfacher Datenübertrag vom Bewacherregister auf ein neues Sicherheitsgewerberegister; Verpflichtung zu Qualitätsausschreibungen in öffentlichen Ausschreibungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Securitas Holding GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Securitas Deutschland begrüßt das Vorhaben des KRITIS-Dachgesetzes zur Erhöhung des Schutzes und der Resilienz kritischer Infrastrukturen. Das Gesetz sollte jedoch das private Sicherheitsgewerbe einbeziehen und eine Verknüpfung mit dem Sicherheitsgewerbegesetz (SiGewG, vormals SiGG) vorsehen, das aktuell ebenfalls beim Bundesministerium des Innern und für Heimat erarbeitet wird. Änderungen werden i. S. an § 10 des Referentenentwurfs vom 21. Dezember 2023 angestrebt: Nur Sicherheitsunternehmen und -mitarbeiter gemäß SiGewG dürfen von KRITIS-Betreibern beauftragt werden, internationale Normen und Standards müssen bei der Definition des Stands der Technik berücksichtigt werden, es darf keine zusätzliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für Sicherheitsmitarbeiter eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Securitas Holding GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Die gegenwärtige Rechtslage oder zumindest die gelebte Verwaltungspraxis steht einer Einstellung von Zugewanderten im Sicherheitsgewerbe entgegen. Nach Ansicht von Securitas Deutschland bedarf es einer Überprüfung, Konkretisierung und ggf. Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns in kommunaler Zuständigkeit bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von einzustellenden Mitarbeitenden im Sicherheitsgewerbe nach Maßgabe der §§ 34a GewO und 16 BewachV. So sich herausstellt, dass die geltende Rechtslage tatsächlich keine Möglichkeiten zur erfolgreichen Überprüfung der Zuverlässigkeit von Zugewanderten vorsieht, bedarf es einer Gesetzesänderung, die die Möglichkeit zur Feststellung der Zuverlässigkeit und somit deren Einstellung im Sicherheitsgewerbe schafft.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Pro Musik - Verband freier Musikschaffender e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Faire Vergütungen in den Kulturgesetzgebungen des Bundes und der Länder verankern. Die dazugehörigen konkreten Richtlinien zur Ausgabe von Fördermitteln, für kulturelle und musikalische Bildung anpassen. Details werden nachgereicht.
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Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) Als sofortige Übergangsmaßnahmen: Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen. Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen. Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gewährleistung der Unabhängigkeit der Selbstverwaltung bei der vertragsärztlichen Zulassung
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Ablehnung einer beabsichtigten Einvernehmensregelung, die den für die Sozialversicherung zuständigen Landesbehörden ein Mitentscheidungsrecht bei Zulassungsentscheidungen einräumt, um die Autonomie der gemeinsamen Selbstverwaltung zu bewahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Erhalt der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen bei ambulanter Behandlung durch Krankenhäuser
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Gesetzlicher Vorrang niedergelassener Vertragsärztinnen und Vertragsärzten vor Einrichtungen, die sich zur ambulanten Versorgung ermächtigen lassen wollen oder bereits ermächtigt sind. Eine Ermächtigung zur ambulanten Versorgung muss jederzeit zurückgenommen werden, wenn die Versorgung durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sichergestellt werden kann. Sicherstellung, dass ermächtigte Einrichtungen nicht die finanzielle Deckung vertragsärztlicher Versorgungsstrukturen schwächen, es soll keine Leistungsfinanzierung aus morbiditätsbedingter Gesamtvergütung erfolgen. Es soll bei gleichzeitiger Investitionsfinanzierung der Länder ein Abschlag auf die Leistungsvergütung erfolgen für ermächtigte Krankenhäuser.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Stärkung und Flexibilisierung des Belegarztwesens
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachung belegärztlicher Zulassung. Einheitliche Vergütung für stationäre oder sonstige sektorengleiche und nach § 115f SGB V nicht umfasste Leistungserbringung, die im Krankenhaus in Kooperation mit Belegarzt erbracht wird und unmittelbar durch Krankenkasse vergütet wird. Abrechnung durch Belegarzt oder Krankenhaus, Aufteilung in der Kooperation. Keine Einstufung von Belegärzten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Einstufung Kooperation Krankenhaus im Rahmen von Behandlung mit zugelassenen Ärzten, zugelassenen MVZ sowie ermächtigten Ärzten und ermächtigten Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 SGB V als vertragsärztliche Tätigkeit, sofern keine Überschreitung von wöchentlich 13 Stunden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Stärkung vertragsärztlicher Versorgungsstrukturen vor dem Hintergrund der Stärkung klinischer Strukturen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Stärkung vertragsärztlicher Versorgungsstrukturen, die in Folge der Ausbezahlung von Vorhaltepauschalen für Kliniken i.H.v. rund 60 % und deren Bevorteilung entstehen. Beteiligung der Ärzteschaft an Ausschuss zur Festlegung von Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen per Rechtsverordnung. Rechtsbruch durch Finanzierung von 50 % des Transformationsfonds durch die GKV und damit der gesetzlich Versicherten aufheben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Ausschluss jeglicher Missbrauchspotenziale in Richtung Organhandel
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Ausschluss jeglicher Missbrauchspotenziale in Richtung Organhandel Sicherung der Freiwilligkeit von Spenden
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen der Fachärztinnen und Fachärzte
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen)
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Transplantationsgesetz
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Ausschluss jeglicher Missbrauchspotenziale in Richtung Organhandel Sicherung der Freiwilligkeit von Spenden
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Abschaffung der normativen Trennung zwischen ambulantem und stationärem Versorgungsbereich (Sektoren), insbesondere mit Blick auf Zulassung zur Leistungserbringung, Planung, Leistungen und Vergütung. Stärkung des Austausches und der Kooperation zwischen Fachärztinnen und Fachärzten in der Praxis mit Fachärztinnen und Fachärzten im Krankenhaus sowie mit anderen Gesundheits- und Heilberufen im Sinne einer patientenzentrierten, Sektorengrenzen- unabhängigen Versorgung. Flexibilisierung der zeitgleichen Tätigkeit von Fachärztinnen und Fachärzten in beiden Versorgungsbereichen und insbesondere Stärkung des Belegarztwesens und der Tätigkeit von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten im Krankenhaus insgesamt neben der eigenen Niederlassung.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Intersektionelle Versorgungsstrukturgestaltung und Förderung. Schaffung und Förderung einer am medizinischen Bedarf orientierten Gesundheitsversorgungstruktur.
- Betroffene Bundesgesetze (2):