Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (26.850)
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- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 30.06.2026
- Beschreibung: Das übergeordnete Ziel des KHAG, die praktische Umsetzung der Krankenhausreform bei gleichzeitig gesicherter Versorgungsqualität und bundesweiter Vergleichbarkeit zu erleichtern, unterstützt der VDGH grundsätzlich. Damit die Reformziele in der Versorgung ankommen, muss die in-vitro-diagnostische Infrastruktur konsequent mitgedacht werden. Labordiagnostik ist Querschnitt und Taktgeber moderner Medizin. Ein erheblicher Teil klinischer Entscheidungen beruht auf laborbasierten Befunden. Aus Sicht des VDGH ist daher entscheidend, dass Laborleistungen in den einschlägigen Leistungsgruppen als verbindliche Mindeststruktur definiert und im stationären Bereich finanziell abgebildet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/2511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 30.06.2026
- Beschreibung: Der VDGH begrüßt die im ApoVWG vorgesehenen Regelungen, die eine breitere Nutzung moderner In-vitro-Diagnostika ermöglichen und die Früherkennung relevanter Erkrankungen fördern. Patientennahe Testungen in Apotheken können so zur Qualitätssteigerung in der Gesundheitsprävention beitragen. Für eine erfolgreiche Umsetzung fordert der VDGH klare rechtliche Rahmenbedingungen und eine angemessene Vergütung. Auch die vorgesehene Ausweitung von Schnelltestungen in Pflegeeinrichtungen wird unterstützt, sollte aber durch eine geregelte Vergütung flankiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 30.06.2026
- Beschreibung: Der VDGH begrüßt die vorgesehene Neuausrichtung der Notfallversorgung, weil sie die Patientensteuerung verbessert, Ressourcen zielgerichteter nutzbar macht und die Versorgungsqualität im Akutfall erhöhen kann. Aus Sicht der Diagnostika-Industrie ist dabei die konsequente Nutzung patientennaher Schnelltests (Point-of-Care-Testing, POCT) ein zentrales Element einer modernen Notfallversorgung: POCT ermöglicht es, kritische Zustände wie kardiale Ereignisse, Sepsis oder respiratorische Infektionen frühzeitig zu erkennen und Versorgungspfade evidenzbasiert
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 30.06.2026
- Beschreibung: Die digitale Transformation des Gesundheitswesens hat zentralen Stellenwert für die Labordiagnostik als Grundlage für Therapieentscheidungen, Verlaufskontrollen und Prävention. Damit digitale Versorgungsprozesse ihr Potenzial entfalten können, müssen diagnostische Daten – insbesondere Laborbefunde und weitere Daten der In-vitro-Diagnostik – strukturiert, interoperabel und sektorenübergreifend verfügbar sein. Nur so lassen sich digitale Anwendungen, KI-basierte Auswertungen und Anschlussfähigkeit an den EHDS umsetzen. Der VDGH begrüßt die Zielsetzung des GeDIG, das SGB V um einen daten- und digitalgestützten Ordnungsrahmen zu erweitern. Zugleich besteht Anpassungsbedarf, da der Entwurf hinter den Zielen der Digitalisierungsstrategie „Gemeinsam digital 2026" zurückbleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 30.06.2026
- Beschreibung: Der VDGH erkennt die angespannte Finanzlage der GKV an und teilt das Ziel, Beitragssätze dauerhaft zu stabilisieren. Maßnahmen zur Ausgabensteuerung müssen jedoch so ausgestaltet sein, dass sie die Versorgungsqualität und Innovationsfähigkeit des Gesundheitssystems nicht beeinträchtigen und versorgungspolitische Zielsetzungen in angrenzenden Regelungsvorhaben nicht konterkarieren. Die Stellungnahme konzentriert sich auf Regelungen mit unmittelbarer Relevanz für die Diagnostika-Industrie. Der VDGH nimmt zu folgenden Nummern Stellung: Nummer 34 (§ 87d SGB V) zur Neuordnung der extrabudgetären Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, Nummer 46 (§§ 127, 36 SGB V) zur Ausweitung von Festbeträgen für Hilfsmittel sowie Nummer 55 (§ 134 SGB V) zur Abstaffelung der DiGA-Vergütung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 30.06.2026
- Beschreibung: Die Einführung des E-Rezepts für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) ist ein zentraler Schritt zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Die aktuell implementierten Verfahren führen aus Sicht des VDGH jedoch zu übermäßiger Bürokratie. Sie werden Patientinnen und Patienten verunsichern und sind insbesondere für vulnerable Gruppen, wie Menschen mit psychischen Erkrankungen, kaum bewältigbar. Wir halten eine sofortige Kurskorrektur hin zu einer praxistauglichen, patientenzentrierten und barrierearmen Umsetzung des E-Rezepts für DiGA für notwendig.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 30.06.2026
- Beschreibung: Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) 2024 wurden Regelungen aufgenommen, die zu erheblicher Bürokratie im Leistungsbereich DiGA führen: Für Hersteller wurde nach § 139e Abs. 13 SGB V eine verpflichtende anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (AbEM) eingeführt, die durch die DiGAV operationalisiert wird; zudem sieht § 134 Abs. 1 SGB V ab 2026 erfolgsabhängige Preisbestandteile von mindestens 20 % vor. Die Vorgaben erzeugen Aufwand, der nicht im Verhältnis zu den erhofften Ergebnissen steht: Die Freiwilligkeit der Teilnahme führt zu verzerrten Datengrundlagen und mangelnder Aussagekraft, ohne Mehrwert für die Versorgung. Der VDGH spricht sich dafür aus, beide Regelungen aus dem Gesetz zu streichen, damit die Vertragspartner die nötige Flexibilität für praxistaugliche Lösungen behalten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Verhinderung Aussetzung einmalige Fortschreibung Wohngeld; Verhinderung von Verschiebung von Leistungsberechtigten in die Grundsicherung; Verhinderung Halbierung Leistungen Heizkostenkomponente; keine Schlechterstellung Pflegebedürftige Stufe 2; Wohngeldreform mit Umsetzung Sozialstaatsreform harmonisieren – Zugänge zu Leistungen erleichtern; Härtefallregelung für Überweisung an mehr als einen Kontoinhaber im Falle von Pfändung und Trennungssituationen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Kaffeeverband am 30.06.2026
- Beschreibung: Für Händler von Lebensmitteln sollte klargestellt werden, dass nicht nur der Verkauf unter Einstandspreis verboten ist, sondern dass auch für den herstellenden Händler der Verkauf unter Herstellungskosten untersagt ist. Es gilt, die Regelungslücke des § 20 Absatz 3 GWB bezüglich „Verkauf unter Herstellungs-kosten“ zu schließen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Wir fordern die dringende Überarbeitung mit einem Fokus auf die Selbstbestimmung der betroffenen Personen. Auch wenn die Verbringung in ein Krankenhaus die Rechte der betroffenen Person mehr einschränken kann als Zwangsbehandlung außerhalb des Krankenhauses, müssen es die schriftlichen und dokumentierten Äußerungen der Person sein, die festlegen, welche Maßnahme subjektiv weniger einschränkend ist. Unserer Ansicht nach sind Zwangsbehandlungen grundsätzlich menschenrechtswidrig und widersprechen der UN-BRK (Art 14, dritte Staatenprüfung S. 9). Wir fordern ausdrücklich eine menschenrechtskonforme Überarbeitung des Gesetzesentwurfs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 329/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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BR-Drs. 329/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):