Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.884)
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- Angegeben von: Mother Hood e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung aus unserer Sicht familienfreundliche Regelung der Elternzeit und des Elterngeldes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Nach Inkrafttreten der CRR III setzen wir uns für Auslegungshilfen bei unklaren Definitionen ein.
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RED-III-Umsetzung Wind auf See und Stromnetze
Aktiv vom 27.06.2024 bis 22.01.2025
- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Um die Ausbauziele für Offshore-Windenergie zuverlässig zu erreichen und somit sowohl Resilienz als auch Versorgungssicherheit zu gewährleisten, bedarf es einer Anpassung der Ausschreibungsbedingungen, um eine höhere Akteursvielfalt zu erreichen. Dies sorgt für höhere Realisierungswahrscheinlichkeiten, geringere Marktmacht und somit mittelfristig für geringere Strompreise, v.a. im PPA-Markt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Sämtliche PV-Anlagen müssen bei Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen sicht- und fernsteuerbar sein, sofern hinter demselben Netzanschluss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladestation) installiert ist. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Diese Koppelung führt zu Aufwand und Kosten. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anlagenbetreiber und das Elektrohandwerk (BDEW, BSW, VKU und ZVEH) fordern daher eine Eingrenzung dieser Regelung auf die netztechnisch relevanten Anlagen größer 7 kW.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: BMWK plant Neuregelung der Fristen zur Bearbeitung von Netzanschlussbegehren in den Verteilnetzen, die unverbindliche Netzanschlussauskunft und die Kapazitätsreservierung im Gesetz. EIne Vielzahl der beschriebenen Regelungen erfordert teilweise eine Umstellung und weitreichende Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses von Netzanschlussbegehren. Hierfür muss den Unternehmen zwingend ausreichend Umsetzungszeit eingeräumt werden. Besonders für Netzanschlussbegehren in der Niederspannung erachtet der VKU bundesweit geltende Fristen und einheitliche Antragsformalitäten als zielführend.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Investitionen in PV und Umsetzung von EU-Recht zur Genehmigungsbeschleunigung bei Windenergie an Land. VKU setzt sich für Erweiterung der Mieterstromförderung auf Nicht-Wohngebäude ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Investitionen in PV. Kernforderungen des VKU sind - Erweiterung der gesetzlichen Duldungspflicht (§ 11a EEG) auf private Grundstücke - Entfall der Kopplung der Fernsteuerbarkeitvon EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen für EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2023 - Angleichung der vertragsbezogenen Regelungen des§ 42a EnWG an die allgemeinen Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand zu vermeiden - Konkretisierung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) - Entwicklung von Ressortübergreifenden Förderprogrammen für Bestandsgebäude - Erweiterung der Flächenkulisse für PV - Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht - Denkmalschutz: Priorisierung des Windkraftausbaus
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung, Digitalisierung und Entbürokratisierung der Genehmigungsverfahren, v. a. bei Windenergieanlagen, Elektrolyseuren und Industrieanlagen. Der VKU setzt sich für die weitere Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ein, damit die notwendigen Projekte für die Transformation verwirklicht werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7502
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht
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BT-Drs. 20/7502
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die angekündigte Novellierung stellt eine gute Gelegenheit dar, um die für den Klimaschutz erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken. Weil durch die sukzessive Umstellung des Erzeugungsund Brennstoffmixes in der Fernwärme nun häufiger die Notwendigkeit bestehen wird, die Preisänderungsklauseln an die jeweils neue Situation anzupassen, sollte das Novellierungsverfahren genutzt werden, um die Änderung einer Preisanpassungsklausel für sämtliche Fälle, in denen die Änderung einer unwirksam gewordenen Klausel notwendig ist, durch öffentliche Bekanntgabe rechtssicher (wieder) zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtlich konform ausgestaltet werden
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die BEW stellt das zentrale Förderinstrument für die Einbindung von klimaneutralen Energieträgern sowie für den Ausbau der Fernwärme dar. Allerdings ist sie bis 2028 befristet und mit lediglich knapp 3 Mrd. Euro bis 2026 massiv unterfinanziert. Die BEW sollte in ein Gesetz überführt und mit Mitteln in Höhe von mindestens 3 Mrd. Euro pro Jahr ausgestattet werden.
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- HG 2024 [alle RV hierzu]
- WPG [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der VKU schlägt folgende Anpassungen vor, um die Akteursvielfalt zu erhöhen, um den Beitrag der Offshore-Windenergie zu einem resilienten Energiesystem abzusichern - Maximal eine Fläche pro Bieter pro Ausschreibungsjahr Die Limitierung der Gebotsflächen pro Bieter vermindert die Gefahr einer Oligopolisierung. - Kleinere Flächen in Ausschreibungen: Durch Beschränkung auf Flächen mit einer Größe von maximal 750 MW erhalten auch „non-global-Players“ wieder Marktzugangschancen. - Um die Umweltauswirkungen der Offshore-Windparks möglichst gering zu halten, empfiehlt der VKU eine stärkere Berücksichtigung qualitativer Kriterien. - Einheitliches Ausschreibungsdesign - Anpassung der Pönalen an die jeweiligen Gebotshöhen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Systementwicklungsstrategie soll Rahmenbedingungen für die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland bis 2045 aufzeigen. Die vorläufigen Ankerpunkte zur Systementwicklungsstrategie lassen viele zentrale Aspekte der Energie- und Wärmewende aus (z. B. Fernwärme, Biomasse, Wasserstoffinfrastruktur) Viele sektorspezifische Strategien des BMWK sollen auf den zentralen Erkenntnissen der SES aufbauen, allerdings werden Themen, für die bereits Strategien in Erarbeitung sind, in den vorläufigen Ankerpunktennicht erwähnt (Biomasse, Carbon-Management, Stromspeicherstrategie) Der Wärmesektor ist in den Ankerpunkten strategisch unterbewertet. Zudem wird nicht auf die Sektorenkopplung eingegangen. Auch auf die Bedeutung der Netzinfrastrukturen wird nicht adäquat eingegangen.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Einführung einer Hedgingpflicht für Energieversorgungsunternehmen als Instrument zur Kapazitätssicherung. Aus VKU-Sicht sollte unbedingt auf eine Verquickung der Vorgaben aus der EU-Hedgingpflicht (Stoßrichtung Verbraucherschutz durch Absicherung von Preisniveaurisiken) mit vermeintlich kapazitätssichernden Elementen (Stoßrichtung Versorgungssicherheit durch Absicherung von Preisspitzen) verzichtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Konzessionsverfahren soll für kleinere Kommunen vereinfacht werden und eine einfachere Möglichkeit der Verlängerung eines Konzessionsvertrages geschaffen werden
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: In der PBRüV muss sichergestellt werden, dass Energieversorger alle spezifischen Rückforderungsansprüche wegen der Preisbremsen auf den Bund übertragen können. Die derzeitige Verordnung erfasst nur einen Teil der möglichen Gestaltung und bildet bei den Fristen auch nicht die zwischenzeitliche Möglichkeit einer Fristverlängerung ab.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: In den Energiepreisbremsengesetzen müssen verschiedene Anpassungen vorgenommen werden, um eine ungleiche Anwendung bei den Energiearten zu verhindern und um offensichtliche Fehler im Gesetz zu bereinigen. Derzeit beruht die Anwendung und Abwicklung noch auf ministeriellen Hinweisen, die sich häufig ändern und die außerhalb des Gesetzes wirtschaftlich wichtige Weichen stellen. Da die Endabrechnung erst 2025 abgewickelt wird, besteht an Klarstellungen auch noch Bedarf.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Kartellrecht muss verankert werden, dass in Rahmen von Preismissbrauchsverfahren Aufwendungen, die zum Zwecke der Nachhaltigkeit und der Vorsorge für Klimaanpassung gemacht werden, anerkannt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht muss praktikabel ausgestaltet sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Forderung einer Klarstellung, dass kommunale Bäderbetriebe keine „Einrichtungen ohne Gewinnstreben“ i.S.d. § 4 Nr. 2 Buchst c UStG-E und sie somit nicht steuerbefreit sind. Streichung der geplanten Ergänzung des § 15 UStG, wonach der Vorsteuerabzug für Leistungen eines Ist-Versteuerers erst möglich ist, nachdem die Rechnung bezahlt wurde. Umsetzungsaufwand für Netzbetreiber enorm bzw. kaum umsetzbar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Ablehnung einer bis zum Ablauf des 30.04.2025 befristeten Wei-tergeltung der Regelungen zu zur Aussetzung der monatlichen Ra-tenzahlungsvereinbarungen für max. 3 Monate während der Dau-er einer Abwendungsvereinbarung in § 19 Abs. 5 Satz 9 StromGVV und GasGVV
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverord-nung und der Gasgrundversor-gungsverordnung zur befristeten Verlängerung der Regelung zur Aussetzung der monatlichen Ratenzahlungsvereinbarungen während der Dauer einer Abwen-dungsvereinbarung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung des Ausbaus von Gigabitnetzen u. a. bei Beachtung des Schutzes von Informationen kritischer Infrastrukturen
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) -
BT-Drs. 20/13171
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
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BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Festlegung der politischen Grundausrichtung der EU-Kommission im Bereich der digitalen Infrastrukturen, wobei u. a. eine Marktkonsolidierung zugunsten „europäischer Champions“ abgelehnt wird. Der VKU setzt sich für Akteursvielfalt im digitalen Bereich ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten hat am 21. Mai 2024 den AI Act und damit einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz von KI in der EU verabschiedet. KI-Systeme sollen transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sein. Die KI-Verordnung tritt voraussichtlich im Juli 2024 in Kraft, die Übergangsfrist für die nationale Umsetzung beträgt 24 Monate. Der VKU setzt sich dafür ein, dass die KI-Verordnung keine unnötige Bürokratie verursacht und die Maßnahmen praxisgerecht bleiben.
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der EU-Data Act zielt darauf ab, Zugang zu Daten einzuräumen. Er legt neue Regeln für die Nutzung von Daten fest. Dies umfasst Pflichten für Dateninhaber und Bedingungen, unter denen Dateninhaber den Datenempfängern Daten zur Verfügung stellen müssen. Als Dateninhaber und Datenempfänger sind kommunale Unternehmen den Verpflichtungen des Data Acts unterworfen. Der VKU setzt sich für eine praxisgerechte Umsetzung aus. Der Data Act trat Anfang Januar 2024 in Kraft. Er gilt ab September 2025.