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406 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"GWB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (406)

    • Angegeben von: Heidelberg Materials AG am 27.02.2026
    • Beschreibung: Die Schaffung von Leitmärken für einen schnelleren Markthochlauf emissionsreduzierter Produkte, in unserem Fall Zement und Beton, ist in Ergänzung zu staatlichen Investitionsförderprogrammen ein wesentliches Instrument, um die Wirtschaftlichkeit der Industrietransformation sicherzustellen und Investitionen in klimafreundliche Produktion zu beschleunigen. Der Entwurf der Bundesregierung für ein Vergabebeschleunigungsgesetz sieht eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung vor, Regelungen zu verpflichtenden Anforderungen über die Beschaffung klimafreundlicher Leistungen zu treffen (Änderung § 113 GWB). Wir setzen uns für diese Verordnungsermächtigung und deren tatsächliche Nutzung ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
      2. BT-Drs. 21/1934 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 28.11.2025
    • Beschreibung: Die neu verwendete Definition der „Zapfstelle“ im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) führt zu mehr Bürokratie für Tankstellen und sollte angepasst werden. Die Änderung des 47k Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird strikt abgelehnt. Zu den Änderungen des Mineralöldatengesetzes: o Die Ausweitung der Datenberichtspflichten für kleine und mittlere Unternehmen sollte aufwandsarm erfüllbar gemacht werden. o Nicht-fossile Kraft- und Brennstoffe sollten zukünftig statistisch erfassbar werden. o Die Weitergabe von Daten an Dritte im Mineralöldatengesetz sollte für die Unternehmen nachvollziehbar gestaltet sein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von Ökodesign, Energieverbrauchskennzeichnung und weiterer Regelungen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird strikt abgelehnt...., ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schränkt Markttransparenz..., ...Änderung des § 47k Absatz 5 GWB führen würde, wird von ..., ...abgelehnt. In § 47k Absatz 5 GWB ist derzeit folgendes geregelt..., ...vorgesehene Änderung des GWB führt damit gerade nicht..., ... Unbenommen von Art. 47k GWB haben Dritte die Möglichkeit..., ...eine solche Änderung des GWB keinen Zusammenhang mit..., ...Kraftstoffe nach Art. 47k (1) GWB „beobachtet die Wertschöpfungsstufen...
    • Angegeben von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 28.07.2025
    • Beschreibung: Beschaffungen von Wärmeerzeugern und technischer Gebäudeausstattung zur Klimafolgenanpassung (Klimatechnik) sollten nicht über das Maß der EPBD, der Öko-Design-Anforderungen sowie der europäischen F-Gase-Verordnung hinaus beschränkt werden. Von zusätzlichen Beschränkungen und Bürokratisierung sollte auch im Hinblick auf die grundsätzliche Attraktivität öffentlicher Ausschreibungen abgesehen werden, um auch kleineren Unternehmen die Chance auf eine Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zu ermöglichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...) Norm: § 113 Punkt 9 GWB Anmerkung / Änderung...
    • Angegeben von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) fordert, dass ökologische Nachhaltigkeitskriterien wie Vorgaben zu Rezyklateinsatz und Recyclingfähigkeit bei der Beschaffung der öffentlichen Hand durch das geplante Infrastruktur-Sondervermögen berücksichtigt werden. Dies stärkt die Resilienz des Industriestandorts Deutschland, indem die Kreislaufwirtschaft angereizt und die Rohstoffabhängigkeit reduziert wird. Der verstärkte Einsatz von Recyclingrohstoffen macht Deutschland unabhängiger von Importen und erhöht die wirtschaftliche sowie sicherheitspolitische Widerstandsfähigkeit. Gezieltes Green Public Procurement senkt langfristig Kosten, verbessert die CO2-Bilanz und fördert nachhaltige Technologien.Der BDE regt u.a. Änderungen von § 45 KrWG und § 97 GWB an.
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...zur Weiterentwicklung des GWB 27 A. Verankern verbindlicher Umweltvorgaben im GWB 27 I. Umweltkriterien ..., ... und § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB. Stand: 02.09.2025 · ©..., ...37 Vgl. § 127 Abs. 1 S. 4 GWB. 38 Vgl. § 58 Abs. 2 VgV..., ... (§ 101 GWB) erfasst werden. Diese ..., ... (§ 100 GWB) und Konzessionsgeber (§ 101 GWB) sind verpflichtet, durch..., ... 105 GWB) oder Verwendung von Material..., ... (§ 128 GWB) – Berücksichtigung finden..., ... (§ 101 GWB) erstrecken. Formulierungsvorschlag..., ... (§ 100 GWB) und Konzessionsgeber (§ 101 GWB) hat prüfen bei der Planung..., ... GWB) zu prüfen, wie damit jeweils..., ...Anspruchs aus § 97 Abs. 6 GWB ist umstritten; e.A. legt § 97 Abs. 6 GWB weit aus und bezieht ihn..., ...Vergaberecht. Weder das GWB noch die VgV verpflichten..., ..., § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV, § 127 Abs. 1 Satz 4 GWB, § 58 Abs. 2 VgV, § 128 Abs. 2 Satz 3 GWB. 62 Vgl. u.a. Erwägungsgrund..., ...nicht nur systematisch im GWB verankert, sondern auch...
    • Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 18.12.2024
    • Beschreibung: Vergaberechtliche Regelungen auf die auf die Etablierung grüner Leitmärkte ausrichten, u.a. durch Verbindliche Vorgaben für die Verwendung CO2-reduzierter Produkte und Verankerung neuer Vorgaben in der Vergabepraxis über entsprechende amtliche Orientierungshilfen; Erweiterung der „Nachhaltigkeitsliste“ um CO2-reduzierte Stahlprodukte; Erweiterung der Vorgabe zur Einbeziehung umweltbezogener Aspekte (§ 120a GWB n.F.) um die verpflichtende Berücksichtigung von Nicht-Preis-Kriterien (Kreislauffähigkeit der verwendeten Materialien und Gegenwert der CO2-Reduktion) anhand eines objektiven und zertifizierbaren sowie mit dem EU-Recht kompatiblen Standards; Schaffung europäische grüner Leitmärkte mit Local Content Vorgaben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14344 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 18.09.2025
    • Beschreibung: Drucksachennummer: 380/25. Der Entwurf schafft entsprechend mit § 113 Abs. 1 Nr. 9 GWB eine Ermächtigungsgrundlage für die BuReg zum Erlass einer Rechtsverordnung, um verpflichtende Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung festlegen zu können und so Leitmärkte zu entwickeln. Von Bedeutung ist, zu gewährleisten, dass von der gesetzlich verankerten Ermächtigung zeitnah Gebrauch gemacht wird; dass die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung daran geknüpft wird, dass die dafür verwendeten emissionsarmen Grundstoffe in Deutschland und der EU produziert werden und dass schließlich die Beschaffung klimafreundlicher Leistung aus heimischer Produktion in Deutschland und der EU verbindlich in geltendes Recht auf Bundes-, Landes-, und Kommunalebene überführt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1934 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gesetzliche Ergänzung des § 97 GWB derzeit nicht vorgesehen..., ...Umsetzung über § 113 Abs. 1 GWB als Erweiterung der Verordnungsermächtigung erfolgen. § 113 Abs. 1 GWB wird wie folgt um die Nrn..., ...Zuschlagskriterien aus § 97 Abs. 3 GWB wird durch die Rechtsverordnung..., ...Regelungen, insbesondere § 97 GWB, reichen zur Unterstützung...
    • Angegeben von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
    • Beschreibung: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Angegeben von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
    • Beschreibung: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
    • Beschreibung: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...“ im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ...Schwellenwertberechnung nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ..." im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ...Dienstleistungen im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
    • Angegeben von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 02.12.2024
    • Beschreibung: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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