Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (68)
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Aus Sicht des VDA muss der Delegierte Rechtsakt auf Basis der Delegierten Verordnung (EU 2023/1542) Art. 7 (1) die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Standorts wahren und Investitionen in erneuerbare Energien belohnen. Die Ablehnung von Erneuerbare-Energien-Zertifikaten und die Fokussierung auf einen standortbezogenen Ansatz sind nicht zielführend. Der VDA schlägt die Anerkennung von Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements, PPA) und Stromzertifikaten vor, die die Mindestkriterien der PEF-Methode erfüllen und auf den Scope-2-Kriterien des GHG-Protokolls basieren. Zudem wird vorgeschlagen, anstelle des nationalen durchschnittlichen Netzmixes den regionalen Strommix (z.B. EU) als Standardansatz zu verwenden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 geändert wird. Zu folgenden Punkten des Referentenentwurfs haben wir Änderungsvorschläge: § 5 Registrierung der Hersteller § 10 Ökologische Gestaltung der Beiträge § 44 Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-Konformitätserklärungen § 55 Bußgeldvorschriften hinsichtlich der Konformität von Batterien
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU-Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Beeinflussung der Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht. Aufgaben, Zuständigkeit und Kompetenzen der nationalen zuständigen Überwachungsbehörde.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Batterie-EU-Anpassungsgesetz
Aktiv vom 12.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Lutz Meyer & Company am 12.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des nationalen Batterierechts an die EU-Verordnung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Exit Plastik am 12.03.2025
- Beschreibung: Ambitionierte Umsetzung der 2024 beschlossenen Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14090
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
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BT-Drs. 20/14090
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Art. 8 DE: ElektroG, BattG, VerpackG 3 Aufklärung...
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Sammlung, des Recyclings und der erweiterten Herstellerverantwortung für Alttextilien im Rahmen der Novelle des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die Bundesregierung soll zudem dazu bewogen werden, sich diesbezüglich auch bei den Arbeiten an Ökodesign-Richtlinien und deren delegierten Rechtsakten auf EU-Ebene einzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...analog zu den Regelungen im BattG erfolgen, d.h. in Form...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
- Beschreibung: Die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien in der neuen Abfallrahmenrichtlinie ist offenkundig auf Länder ausgerichtet, in denen bislang kaum oder keine Textil-sammlungssysteme bestehen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall; hier gibt es tradierte und bewährte Sammelstrukturen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der gemeinnützigen Sammler. örE sammeln zuverlässig mit ortsangepasster und flächendeckender Infrastruktur auf geeigneten Flächen, zu denen sie häufig einen exklusiven, rechtlich gesicherten Zugang haben. In Deutschland muss die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie deshalb auf eine Weiterentwicklung und Integration der bestehenden Strukturen abzielen, nicht auf deren Ersetzung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Batterien und Akkumulatoren (BattG). Das BattG setzte bisher..., ...Erwägungsgründe 122, 127 ff. BattG RL 2006/66/EG Nein ..., ...VerpackG, § 41 ElektroG, § 24 BattG, § 30 BattDG. 185 Entsprechend...