Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.883)
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- Angegeben von: H2ercules am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben. Die Planungsgrundsätze und das Finanzierungregime für das H2-Kernnetz sollen zudem so umgesetzt werden, dass das Kernnetz auch an solche Standorte herangeführt wird, an denen sich heute systemrelevante Kraftwerke (Kraftwerke in der Netzreserve) befinden. Dies sollte insbesondere dann gelten, wenn an diesen Standorten fortgeschrittene Planungen für die Errichtung von H2-Kraftwerken bzw. H2-Ready-Kraftwerke bestehen
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: H2ercules am 28.06.2024
- Beschreibung: Für die planmäßige Realisierung der Leitungen im Wasserstoffkernnetz sind gesetzliche Beschleunigungsmaßnahmen auf vielen Ebenen notwendig. Die Interessenvertretung wird betrieben, damit das Wasserstoffkernnetz in den Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes kommt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: H2ercules am 28.06.2024
- Beschreibung: Information und Austausch zu möglichen Regelungen für den Aufbau eines nationalen Wasserstoffmarktes sowie dem Einsatz von zertifiziertem erneuerbarem Wasserstoff gemäß RED III in der Industrie und im Transportsektor. Umsetzung der Industriequote für Wasserstoff in nationales Recht Art. 22 a (1) a)-b) sollte auf EU-MS Ebene und nicht auf Branchen- bzw. Unternehmensebene umgesetzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: H2ercules am 28.06.2024
- Beschreibung: Information und Austausch zu möglichen Regelungen für die Anpassung der THG-Minderungsquote (Ambition, Anwendungsbereich) sowie der 37. BImSchV, welche die Erfüllungsspezifika für erneuerbaren Wasserstoff auf die Zielerreichung im Transportsektor festlegt
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: H2ercules am 28.06.2024
- Beschreibung: Information und Austausch zur anstehenden Revision der europäischen Vorgaben durch die delegierten Rechtsakte zur Produktion (Strombezugskriterien) und Emissionsberechnung von erneuerbarem Wasserstoff (2024/1408; 2023/1185) in der Industrie und im Transportsektor
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gerolsteiner Brunnen am 28.06.2024
- Beschreibung: Nur mit einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft nach dem Bottle-to-bottle Prinzip kann die Getränkewirtschaft langfristig und wirtschaftlich die europäischen Ambitionen abbilden. Ein gesicherter Erstzugriff auf die Rezyklate in Verbindung mit den Vorgaben der EU würde den Unternehmen der Getränkebranche langfristig die Erreichung von CO2-Einsparungszielen im Bereich der Verpackungen ermöglichen. Gerolsteiner setzt sich daher für die Etablierung geschlossener rPET Stoffkreisläufe im Sinne eines High Quality Recycling für Getränkeflaschen ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gerolsteiner Brunnen am 28.06.2024
- Beschreibung: Die ländlichen Regionen tragen zu rund 50 Prozent zum BIP bei und sind Heimat von einem Großteil des Mittelstands. Zudem haben die Regionen gemeinsam, dass ihr Anschluss an die Verkehrsinfrastruktur im Vgl. zu urbanen Gebieten deutlich schlechter ausgeprägt ist. Ihre Anbindung an den (Güter-)Schienenverkehr ist unterrepräsentiert und stellt bei der Dekarbonisierung der Logistik einen Standortnachteil dar. Dieser Nachteil wird durch weitere Lenkungsinstrumente verstärkt. Dadurch gibt es auf dem Land einen hohen Anteil an straßengebundenem Transport mit entsprechenden Emissionen der größtenteils fossilen Antriebe. Es gilt daher gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im ländlichen Raum im Vergleich zu Metropolregionen herzustellen, um die Dekarbonisierung der Logistik voranzubringen.
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Zukunftsfinanzierungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 28.07.2025
- Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wie schon in der Anhörung am 28. April geäußert, begrüßt der BVK die vorgesehene Neufassung des § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG.Der BVK begrüßt auch ausdrücklich den Vorschlag, § 19a EStG weiter zu entwickeln. Wie in der Anhörung am 28. April ausgeführt, erachten wir Mitarbeiterbeteiligungen als einen wichtigen Baustein zur Lösung der sich stellenden Herausforderungen. Auch wenn durch das ZuFinG der Anwendungsbereich des § 19a EStG schon erheblich erweitert wird, regen wir an auf die qualifizierende Merkmale nach § 19a Abs. 3 EStG gänzlich zu verzichten. Unternehmen jeder Größe und jeden Alters sollten in der Lage sein, mittels des § 19a EStG Mitarbeiterbeteiligungen zu ermöglichen. Hinsichtlich der Einführung des § 19a Abs. 4b EstG regen wir an, § 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG zu streichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber plant, durch das Gesetz eine Reihe von Änderungen bei der Zinsschranke sowie der Zinshöhenschranke.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 18.02.2026
- Angegeben von: PFG Central Services GmbH & Co.KG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die im TierHaltKennzG vorgesehene Kennzeichnungspflicht zum 01.08.2025 soll nicht vollzogen werden. Zunächst gilt es, das Gesetz im Sinne der Empfehlung der Agrarministerkonferenz praxisgerecht zu novellieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6498
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/4822 - Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der - Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden - (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz -TierHaltKennzG)
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BT-Drs. 20/6498
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Neuregelung Tierschutzgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.05.2025
- Angegeben von: Tönnies Central Services GmbH & Co.KG am 28.06.2024
- Beschreibung: Tierschutzgerechte und praxisgerechte Regelungen zum Kuperverbot und zur Ferkelkastration
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Sicherungssystem des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken soll nicht in ein vergemeinschaftete europäische Einlagensicherung eingebunden werden. Die bestehenden nationalen gesetzlichen Strukturen, die die Besonderheiten der entsprechenden Bankenmärkte berücksichtigen, sollen erhalten bleiben und nicht im Rahmen einer europäischen Einlagensicherung harmonisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD), Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und der Verordnung über einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) zielt auf eine kritische Ausdehnung des Abwicklungsmechanismus auf kleine und mittlere Institute sowie auf eine Beeinträchtigung präventiver Maßnahmen von Institutssicherungssystemen ab. Diese Änderungen sowie weitere Aspekte des Gesetzgebungsvorhabens, die negative Auswirkungen auf Einlagensicherungssysteme haben (insbesondere die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen durch nationale Einlagensicherungssysteme und die Abkehr von dem bewährten Vorrang nationaler Einlagensicherungssysteme in Bankinsolvenzverfahren), sind nicht zuletzt im Interesse der Finanzstabilität zu verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Revision gesetzlicher Regelungen aus dem GKV-FinStG
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den Zugang zu neuen Schrittinnovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soll der Abschlag auf Kombinationstherapien, der durch das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FinStG) eingeführt wurde, überprüft und möglicherweise angepasst werden. Ebenso sollen die sogenannten „AMNOG-Leitplanken“, die ebenfalls durch das GKV-FinStG eingeführt wurden, einer Revision unterzogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Änderungen im Rahmen des Medizinforschungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderung der Leitplanken, Abschaffung des Kombinationsrabatts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Weiterentwicklung des AMNOG
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassungen des AMNOG zur Evidenz bei besonderen Therapiesituationen sollen vorangetrieben werden, um einen zukunftsfesten Rahmen für die Nutzenbewertung von speziellen Therapien wie Einmaltherapien oder Präzisionsonkologika zu schaffen. Ziel ist es, neue erfolgsabhängige Vertragsmodelle zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Transgender Europe, e.V. (TGEU) am 28.06.2024
- Beschreibung: Im Berichtszeitraum haben wir uns bei Mitgliedern der zukünftigen Bundesergierung dafür eingesetzt, dass das Selbstbestimmungsesetz kommt, sowie das Vorgaben, die mit Europarecht unvereinbar sind, wie z.b. eine automatisierte Datenweitergabe an Sicherheitsbehörden nicht verabschiedet werden und es insbesondere für Minderjährige nicht zu einer Verschlechterung der damals geltenden Rechtslage kommt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TSG [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Aufwendungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbst bestimmten gesundheitsorientierten Handelns (Gesundheitsförderung) sollten eindeutig zu den Leistungsaufwendungen zählen – analog Aufwendungen für Schwangerschaft. Diese Leistungen sollen auch für den Bestand eingeführt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Überschussbeteiligung gemäß § 140 Abs (1) VAG soll in der Privaten Krankenversicherung auch für die Bonifikation von gesundheitsfördernden oder anderen leistungsreduzierenden Verhaltensweisen eingesetzt werden können. Dies soll auch für den Bestand möglich sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Privatversicherte sollen eine KVNR unabhängig vom Vorliegen einer implantatbezogenen Maßnahme verpflichtend erhalten. Hintergrund: Die KVNR ist Basis für die elektronische Patientenakte (ePA); für Registermeldungen, wie Transplantationsregister, Organspenderegister oder Modellvorhaben zur Genomsequenzierung für seltene onkologische Erkrankungen. In der Privaten Krankenversicherung muss bisher für die KVNR die Einwilligung des Versicherten eingeholt werden. Es gibt es hohe Non-Responderquoten und entsprechende Bürokratiekosten. Um alle Bestandsversicherten erreichen zu können, braucht es die zustimmungsfreie, obligatorische KVNR-Anlage analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Berechtigung (bzw. auf Wunsch des Versicherten Verpflichtung) für Leistungserbringer (v. a. Ärzte, Apotheker) zur Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA); Regelung zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch in der PKV
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung und Stärkung des Dualen Systems aus Gesetzlicher Krankenversicherung und Privater Krankenversicherung, um die hohe Qualität unseres Gesundheitssystems zu erhalten und die Generationengerechtigkeit zu erhöhen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Anerkennung von IT-Kosten als Versicherungsleistung der Privaten Krankenversicherung. Hintergrund: Investitionen im Zusammenhang mit der IT und der zugehörigen Fachanwendungen sind tarifrechtlich nicht abgesichert. Dies bedeutet hohe Rechtsunsicherheit für die Unternehmen: Sie gehen in Vorleistung, z.B. bei der ePA-Entwicklung, ohne dass sie sicher sein können, diese Kosten tariflich auf die Versichertengemeinschaft umlegen zu können. Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Finanzierung ist eine Verankerung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dringend erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Aufnahme einer Befugnis für Private Krankenversicherung (PKV) (analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)), zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken, um gezielt z. B. Maßnahmen der Primärprävention anbieten zu können. Hintergrund: Bei der Auswertung von Gesundheitsdaten zum Zweck von Versorgungs- und Präventionsangeboten gibt es in der PKV – im Gegensatz zur GKV! – (datenschutz-) rechtliche Grenzen, die entsprechende Angebote behindern (z.B. Untersagung durch Landesdatenschutz). Für die GKV wurde mit §25b SGB V durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) entsprechende Klarstellung geschaffen. Diese fehlt in der PKV und führt dort weiterhin zu Rechtsstreitigkeiten. Nötig ist deshalb eine dem §25b SGB V entsprechende Anwendung auch für die PKV.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: PROG Producers of Germany e.V. (vormals Produzent*innenverband e.V.) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Mitglieder von PROG finanzieren ihre Filme durch die Filmförderung des Bundes, der Länder, der EU, des Europarats und über Pre-Sales der Filmverleiher. Die Sicherung der Wertschöpfungskette und eine verlässliche, gut ausgestattete Filmförderung, die über das FFG geregelt ist, sind für den Verband daher essenziell.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
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BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- FFG 2017 [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (17):