Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.261)
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Steueränderungsgesetz - Stärkung des Ehrenamts
Aktiv vom 12.11.2025 bis 11.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Fußball-Bund am 12.11.2025
- Beschreibung: Unterstützung der im Steueränderungsgesetz 2025 vorgesehenen Erhöhungen der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale sowie verschiedener Freigrenzen in der Abgabenordnung zugunsten ehrenamtlich geführter, gemeinnütziger Vereine.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und § 31b Absatz 1 Satz 1 BGB auf jährlich 3.300 Euro..., ..., § 31b Absatz 1 Satz 1 BGB Der DFB begrüßt die Vorschläge...
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- Angegeben von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 24.04.2026
- Beschreibung: Vollzugsfeste Ausgestaltung der Bio-Treppe im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Pflicht zum Abschluss eines Versorgungsvertrags beim Einbau einer fossilen Heizung; der Vertrag muss die gesetzlichen Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe und eine Preisindikation enthalten. Bestätigungspflicht des Brennstofflieferanten zu Anteilen, Kosten und Stufenerhöhungen; Unschädlichkeitsregelung bei Lieferausfall. Erweiterung des Prüfauftrags des Bezirksschornsteinfegers (§ 97 GEG) um die Kontrolle des Vertrags bei der ersten Abgasprüfung und der Abrechnung bei jeder Feuerstättenschau. Anhebung der Bußgelder für juristische Personen in § 108 GEG auf die mittlere Stufe (bis 10.000 Euro). Verordnungsermächtigung zu Vertragsinhalt, Standardformular, AGB-Schranken und digitalem Register.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Leistungsstörungsrecht (§§ 280 ff. BGB). Die Verordnungsermächtigung..., ...Leistungsstörungsrechts vor (§§ 280 ff. BGB). Der Eigentümer hat Anspruch...
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Erhöhung der Honorare für medizinische Gutachten und Nichterhöhung für Befundberichte im JVEG
Aktiv vom 11.07.2024 bis 04.06.2026
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
- Beschreibung: Die BÄK begrüßt grundsätzlich die Erhöhung der Stundensätze für medizinische Gutachten um 9% im JVEG, fordert jedoch neben einer Erweiterung von drei auf vier Honorargruppen, eine Anpassung der Stundensätze auf die Höhe von anderen Sachverständigen und damit die Erhöhung in der Gruppe M1 auf 104 Euro/Stunde, in der Gruppe M2 auf 136 Euro/Stunde und in der Gruppe M3 auf 169 Euro/Stunde. Darüber hinaus soll eine neue Gruppe M1 mit einem Stundensatz von 93 Euro/Stunde für einfache gutachtliche Beurteilungen ohne Kausalitätsfragestellungen geschaffen werden. Bzgl. der Befundberichte fordert die BÄK eine 9%-Steigerung. Damit wäre die Nr. 200 mit 28 Euro, die Nr. 201 mit 60 Euro, die Nr. 202 mit 49 Euro und Nr. 203 mit bis zu 98 Euro zukünftig vergütet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einwilligungsvorbehalts gemäß § 1903 BGB - zu Unterhaltsstreitigkeiten..., ...in Verfahren nach § 1905 BGB (Sterilisation), - in ...
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- Angegeben von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr 2023/0323 (COD)1 (im Folgenden Late Payment Act) sieht unter anderem vor, dem durch starke Asymmetrien zwischen Vertragspartnern entstehenden Zahlungsverzug entgegenzuwirken. Dies begrüßen wir als Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) grundsätzlich. Jedoch braucht es für unabhängige Musikunternehmer*innen und weitere Sektoren der Kreativwirtschaft flexiblere Zahlungsfristen als der Verordnungsentwurf derzeit vorzieht, andernfalls werden Wertschöpfungsketten zu Lasten kleiner und mittlerer Musikunternehmen erheblich gestört.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...grob unbillig ist (§ 271a I BGB). Diese Möglichkeit würde..., ...Regelung des § 271a Abs. 1 BGB erhalten werden. Nach dieser...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Die DGK ist für eine Stärkung von Medizinregistern und Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Ein Ziel der DGK ist die Forschungslandschaft in der Kardiologie durch den Ausbau von Registern und die bessere Nutzbarkeit von qualitativ hochwertigen Daten nachhaltig zu stärken.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Der vorliegende Referentenentwurf adressiert viele Punkte. Die Gesundheitsversorgung zu stärken, durch Förderung der Ausbildung von mehr Medizinern, im hausärztlichen, wie im fachärztlichen Bereich wird vermisst. Die Ausweitung der Stellungnahmerechte für Fachgesellschaften wird begrüßt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 22.09.2025
- Beschreibung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) haben am 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr vorgelegt. Ziel ist es, vergaberechtliche und genehmigungsrechtliche Verfahren im Verteidigungsbereich zu vereinfachen und zu beschleunigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
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BR-Drs. 377/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BwBBG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vertrauensschadens gem. § 122 BGB). Aus unserer Sicht ist..., ...Vertrauensschadens gem. § 122 BGB entspricht. Alles andere..., ...Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB lediglich um die Wiederherstellung...
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der VDMA unterstützt das Ziel, EU-weit harmonisierte Regeln für den Einsatz von KI in der EU zu schaffen und eine nationale Zersplitterung des EU-Binnenmarktes zu vermeiden. Ein harmonisierter Rechtsrahmen in der EU ist eine Voraussetzung, um im globalen Wettbewerb mit dem globalen Wettbewerb in der KI Schritt zu halten. Grundlegende Regeln für den Einsatz von KI sind notwendig, um die Bedrohung der Grundrechte zu minimieren und Akzeptanz für diese Technologie zu schaffen. Insbesondere für kleinere Unternehmen und für Anwendungen mit geringerem Skalierungspotenzial besteht die Gefahr, dass der AI-Act zu Verunsicherung führt und die Verbreitung von KI behindert.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Formulierung I. In § 305 BGB wird folgender neuer Absatz..., ... II. § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB wird wie folgt neu gefasst...
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- Angegeben von: AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe am 05.03.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung des SGB II („Neue Grundsicherung“) dahingehend, dass Sanktionen gegenüber Leistungsberechtigten nicht zu einer Gefährdung des Existenzminimums von Kindern in Bedarfsgemeinschaften führen können. Insbesondere soll ausgeschlossen werden, dass Leistungsminderungen oder ein vollständiger Leistungsentzug bei Eltern oder Sorgeberechtigten das Existenzminimum von minderjährigen Kindern beeinträchtigen. Zudem soll gesetzlich klargestellt werden, dass Minderjährige nicht selbst Adressat*innen von Sanktionen sein können und dass Sanktionen nicht strukturell Kinderschutzverfahren oder familiengerichtliche Maßnahmen auslösen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...familiengerichtliche Eingriffe nach § 1666 BGB setzen konkrete, kindbezogene..., ...Verweis auf § 1666 Abs. 3 S. 1 BGB). Auch wenn diese Darstellung...