Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (180)
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Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 19.06.2024 bis 11.11.2024
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 17.06.2024 bis 11.11.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 01.08.2025
- Beschreibung: Das Gesetz ermöglicht den Ländern und dem Bund, sich im Wege des „Opt out“ ein zusätzliches Jahr bei der Einführung der elektronischen Akte zu verschaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
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BT-Drs. 21/1852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 24.06.2024 bis 14.11.2024
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
- Beschreibung: Der djb positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...innen (§ 54 VwGO, §§ 41 ff. ZPO, § 24 StPO) von der grundsätzlichen...
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- Angegeben von: TenneT TSO GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende. Dies schließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den genannten Bereichen mit ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (10):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gem. § 937 Abs. 2 Alt. 1 ZPO vermutet. 3§ 102 Abs. 1..., ...Anforderungen der §§ 935 und 940 ZPO und statuiert eine Ausnahme...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 29.05.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Juristinnenbund begrüßt, dass der vorliegende Gesetzentwurf digitale Gewalt rechtlich regeln möchte und dabei sowohl die strafrechtlichen Lücken als auch Fragen der Rechtsdurchsetzung adressiert. Damit wird eine langjährige Forderung des djb umgesetzt. In der aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf betont der djb, dass Nachbesserungen erforderlich sind, damit das Gesetz Betroffene wirksam schützt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...GgdG-E (abweichend von § 32 ZPO) auch für Streitigkeiten...
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 04.07.2024
- Beschreibung: Forderung der verbindlichen Vorgabe bundeseinheitlicher Austauschformate für den elektronischen Datenaustausch mit der Justiz. Die Übermittlungen von Behördenakten müssen sowohl für die Gerichte als auch die Verfahrensbeteiligten und etwa auch gehörte Sachverständige möglichst einfach zu handhaben sein, sie müssen "gut lesbar" sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 17.05.2024
- Beschreibung: Gegen die vorgesehene Anhebung des Zuständigkeitsstreitwertes auf 8.000 €, die die Anpassung an die Geldwertentwicklung der letzten 30 Jahre und die Stärkung der Amtsgerichte in Zivilsachen bezweckt, bestehen nach überwiegender Auffassung der von uns vertretenen Mitglieder keine grundsätzlichen Bedenken. Gleiches gilt für die beabsichtigte streitwertunabhängige Zuweisung weiterer Sachgebiete an die Amtsgerichte und die Landgerichte. Zu begrüßen ist das damit grundsätzlich verfolgte Ziel der Spezialisierung und Verbesserung einer effizienten Verfahrensführung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 387/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen -
BT-Drs. 20/13251
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
-
BR-Drs. 387/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
- Beschreibung: Mit seinem aktuellen Policy Paper macht der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) deutlich: Nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes sind eine schwerwiegende Form digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt, die im deutschen und europäischen Recht bislang nicht ausreichend adressiert wird. Der djb legt deshalb Vorschläge für notwendige Änderungen im materiellen und prozessualen Recht vor, um nicht zuletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht Betroffener zu schützen und die Gleichberechtigung umzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...verhindern. § 130 Nr. 1 ZPO soll geändert werden, sodass...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 05.06.2026
- Beschreibung: HateAid sieht im vorliegenden Referentenentwurf wichtige Impulse für eine Verbesserung der Rechtsdurchsetzung bei digitaler Gewalt, fordert jedoch auch Nachbesserungen. Vor allem der Schutz gegen nicht einvernehmlich erstellte sexualisierte Deepfakes soll verbessert werden. Des Weiteren soll die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung vereinfacht werden. HateAid verweist auf weiterhin bestehende Schutzlücken: der Tatbestand zur Erfassung sexualisierter Deepfakes darf nicht als Privatklagedelikt ausgestaltet sein. Die Reform von zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen für Daten von Accountinhaber*innen zu begrüßen, aber auch hier besteht Nachbesserungsbedarf, um die Ansprüche möglichst wirkungsvoll und kostengünstig für Betroffene von digitaler Gewalt auszugestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Aktiv vom 25.06.2024 bis 29.05.2026
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
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Zentrum für Safe Sport
Aktiv vom 02.08.2024 bis 19.11.2025
- Angegeben von: Athleten Deutschland e.V. am 02.08.2024
- Beschreibung: Interpersonale Gewalt in Form von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt und Missbrauch sind ein weitverbreitetes menschenrechtliches Risiko im Sport. Darum setzt Athleten Deutschland sich für die Schaffung eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport ein. Es soll Kompetenzen in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung innehaben und einen Beitrag zur Bekämpfung von interpersonaler Gewalt im Sport leisten. Es soll sowohl für den Leistungs- und Spitzensport als auch für den Breitensport umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Missbrauch und Gewalt implementieren.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO. Sie werden auf Grundlage..., ...gerichtlichen Urteils (§ 1055 ZPO). Schiedssprüche können..., ...engen Grenzen des § 1059 ZPO von staatlichen Gerichten..., ...Anforderungen der §§ 1025 ff. ZPO nicht erfüllen. Die in ..., ... Möglichkeit gem. § 1050 ZPO mit Zustimmung des Schiedsgerichts..., ... ein Ersuchen gem. § 432 ZPO zu stellen und auf diesem...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
- Beschreibung: Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Aktiv vom 24.06.2024 bis 29.05.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Aktiv vom 19.06.2024 bis 01.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Aktiv vom 17.06.2024 bis 01.06.2026
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
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Unterstützung der Erweiterung der elektronischen Präsenzbeurkundung mit Anpassungen im BGB, BeurkG u.a.
Aktiv vom 25.06.2025 bis 18.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht insbesondere Änderungen im BGB (§§ 126, 130, 873, 1945) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 16, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 09.07.2024
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Für einfache, medienbruchfreie und digitale Verfahren, die die Rechtsdurchsetzung und den Zugang zum Recht verbessern, setzen sich auch die Versicherer ein, insbesondere in der Rechtsschutzversicherung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 126/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz -
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
-
BR-Drs. 126/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
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- Angegeben von: TransnetBW GmbH am 20.06.2024
- Beschreibung: Einsparvorschläge zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (26):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gem. § 937 Abs. 2 Alt. 1 ZPO vermutet. 3§ 102 Abs. 1..., ...Anforderungen der §§ 935 und 940 ZPO und statuiert eine Ausnahme...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom setzt sich für die konsequente Umsetzung der im Pakt für den Rechtsstaat sowie im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben zur Digitalisierung der Justiz ein. Dafür sind insbesondere die flächendeckende Ausstattung der Gerichte mit modernen digitalen Technologien, die Etablierung einheitlicher Schnittstellen für einen reibungslosen elektronischen Rechtsverkehr zwischen allen Verfahrensbeteiligten sowie die Anpassung der prozessrechtlichen Regelungen an digitale Prozessabläufe erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (12):
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- Angegeben von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 21.05.2024
- Beschreibung: Überarbeitung §128 SGB V mit dem Ziel, die Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten in der Hilfsmittelverordnung für niedergelassene Ärzte auch auf den Bereich der Krankenhäuser auszuweiten. Hierzu wird vorgeschlagen, entweder Absatz 6 um den Zusatz "Die Absätze 1 bis 3 gelten auch gegenüber Krankenhäusern und Krankenhausträgern entsprechend, insbesondere wenn die Versicherten einen Anspruch auf ein Entlassmanagement im Nachgang eines stationären Aufenthalts gemäß § 39 Abs. 1a haben." oder Absatz 2 um den Zusatz "Unzulässige Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind auch Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern, die angestellte Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen.“ ergänzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, die sich gegen einen Beschluss...
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Aktiv vom 25.06.2024 bis 01.06.2026
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...analog § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gleichzustellen. Wünschenswert...
-
- Angegeben von: ARAG am 11.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...plant, ein Reallabor in der ZPO einzuführen. Reallabore...
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- Angegeben von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme: Lockerung des Fremdbesitzverbots, insbesondere Öffnung der Bundesrechtsanwaltsordnung für Kapitalbeteiligungen berufsfremder Dritter an Berufsausübungsgesellschaften unter Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit, um Kanzleien und Legal-Tech-Geschäftsmodellen die Wachstumsfinanzierung über Eigenkapital zu ermöglichen. Hierzu wurde dem Ministerium ein wissenschaftliches Rechtsgutachten übermittelt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...plant, ein Reallabor in der ZPO einzufüh-ren. Reallabore...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Hauptversammlung der deutschen Aktiengesellschaften ist sehr formalistisch, wenig attraktiv für Aktionäre und belastet die Unternehmen. Sie soll durch einen offeneren und lebendigeren Austausch zwischen Vorstand und Aktionären attraktiver werden. Vor allem das Beschlussmängelrecht sorgt für eine Verrechtlichung der Hauptversammlung, die u.a. einer freieren Debatte zwischen Verwaltung und Aktionären im Weg steht. Es werden daneben weitere Reformvorschläge z.B. zur Vorabeinreichung von Anträgen und Fragen unterbreitet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entscheidung kann unter den in der ZPO genannten Voraussetzungen...
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- Angegeben von: Amprion GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Bau von Stromnetzprojekten von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zu schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (28):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gem. § 937 Abs. 2 Alt. 1 ZPO vermutet. 3§ 102 Abs. 1..., ...Anforderungen der §§ 935 und 940 ZPO und statuiert eine Ausnahme...
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- Angegeben von: Tietmeyer, Wolgast & Partner Berlin Politikberatung PartG am 02.04.2025
- Beschreibung: Berufsrecht der Steuerberater, Novellierung Steuerberatungsgesetz (StBerG), keine Verschärfung Regelungen zum Fremdbesitzverbot
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Afileon Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
- Stellungnahmen/Gutachten (9):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Rechtsan- wälte (§ 78 ZPO u. a.) vielmehr durch die...
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- Angegeben von: Afileon Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 11.06.2025
- Beschreibung: Berufsrecht der Steuerberater, Novellierung Steuerberatungsgesetz (StBerG), gegen eine Verschärfung der Regelungen zum Fremdbesitzverbot
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Rechtsan- wälte (§ 78 ZPO u. a.) vielmehr durch die...
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- Angegeben von: 50Hertz Transmission GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (36):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gem. § 937 Abs. 2 Alt. 1 ZPO vermutet. 3§ 102 Abs. 1..., ...Anforderungen der §§ 935 und 940 ZPO und statuiert eine Ausnahme...