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48 Regelungsvorhaben zur Suche nach »psd3 ODER psr« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (48)

    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Stellungnahmen/Gutachten (6):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ..., COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...liefert Art. 2 Abs. 1 lit. d) PSR- Entwurf, wonach der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale..., ...Zahlungsdiensterechts (PSD2, zukünftig PSR) richten. In diesem Rahmen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ..., COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ...28.6.2023, COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...Art. 2 Abs. 1 lit. d) PSREntwurf, wonach der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale..., ...Zahlungsdiensterechts (PSD2, zukünftig PSR) richten. In diesem Rahmen...
    • Angegeben von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 12.10.2025
    • Beschreibung: Mit dem Referentenentwurf sollen unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland gestärkt und bürokratische aufsichtliche Prozesse abgebaut werden. Die in Artikel 41 beabsichtigten Erweiterungen der Rechtslage sehen jedoch ein "Gold-Plating" im Verhältnis zu europäisch harmonisierten Regelungen sowie zusätzliche bürokratische Prozesse vor. Mit der Stellungnahme wird auf diesen Widerspruch hingewiesen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2507 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Harmonisierung durch Einführung der PSR und der PSD3 enthält kein...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Stellungnahmen/Gutachten (5):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ..., COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...liefert Art. 2 Abs. 1 lit. d) PSR- Entwurf, wonach der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale..., ...Zahlungsdiensterechts (PSD2, zukünftig PSR) richten. In diesem Rahmen...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Stellungnahmen/Gutachten (5):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ..., COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ...28.6.2023, COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...Art. 2 Abs. 1 lit. d) PSREntwurf, wonach der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale..., ...Zahlungsdiensterechts (PSD2, zukünftig PSR) richten. In diesem Rahmen...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- & TX-Limit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden; 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Stellungnahmen/Gutachten (5):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ..., COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ...28.6.2023, COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...Art. 2 Abs. 1 lit. d) PSREntwurf, wonach der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale...
    • Angegeben von: Mastercard am 22.04.2026
    • Beschreibung: Mastercard befürwortet FIDA als innovationsorientierten Rechtsrahmen, der den Zugang zu Finanzdaten verbessert und den Wettbewerb im Finanzsektor fördert. Zentrale Anliegen sind dabei klare Definitionen, regulatorische Kohärenz zur Gewährleistung von Rechtssicherheit sowie marktgetriebene und interoperable Datenteilungsmodelle.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 4. Ensure that FIDA and PSR terminology is consistent..., ...requirements between FIDA and PSR. 5. Standardize the development..., ... 4. Ensure that FIDA and PSR terminology is consistent..., ...should be fully aligned with PSR. This would also help with..., ...of FIDA and Article 43 of PSR. The provision to allow..., ...condition in Article 43 of PSR. “Article 8 (2) (c): allow..., ... approach is kept in the PSR text. 5. Standardize the...
    • Angegeben von: DATEV eG am 23.12.2024
    • Beschreibung: Aus unserer Sicht gehen viele Punkte beim aktuellen Verhandlungsstand bereits in die richtige Richtung. Jedoch werden die Belange von Unternehmen noch nicht ausreichend berücksichtigt. Drei Aspekte müssten im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch stärker berücksichtigt werden, damit die FiDa auch für Unternehmen ein Erfolg wird: - Die FiDa sollte es ermöglichen, dass Verbraucher und Unternehmen ihre Daten nach eigenem Ermessen weiterverwenden können. - Der Datenzugang über FiDa sollte für alle Unternehmen gelten und nicht nur für KMU. - Die Kunden sollten die Möglichkeit haben, ihre Daten an Dritte zu übermitteln.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...co-legislators to align FiDa with PSR, and not to restrict the..., ...data access regimes with PSR and FIDA, but with different..., ... the recitals of the new PSR. The transmission of data...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Reports – all outstanding • PSD3/PSR (under negotiation)..., ...on SEPA instant rails. PSD3, PSR and Open Finance should..., ...AI-related obligations, PSD3, MiCA and parallel AML ..., ...2024/1689 (AI Act) and the PSD3/PSR package, on top of ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...and GDPR. 4.2.4.1 PSD2, PSD3 and Payment Services Regulation (PSR) Since January 2018, bank..., ...Payment Services package PSD3 which is expected to replace..., ...Payment Services Regulation (PSR) and the proposed draft..., ...Electronic Money Services (PSD3). The objectives of the..., ...over the past few years. PSD3 and PSR together with the...
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