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43 Regelungsvorhaben zur Suche nach »psd3 ODER psr« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (43)

    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ..., COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ...28.6.2023, COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ..., COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ...28.6.2023, COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale..., ...Zahlungsdiensterechts (PSD2, zukünftig PSR) richten. In diesem Rahmen...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- & TX-Limit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden; 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Stellungnahmen/Gutachten (5):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ..., COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ...28.6.2023, COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Stellungnahmen/Gutachten (5):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ..., COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...liefert Art. 2 Abs. 1 lit. d) PSR- Entwurf, wonach der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale..., ...Zahlungsdiensterechts (PSD2, zukünftig PSR) richten. In diesem Rahmen...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Stellungnahmen/Gutachten (5):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ..., COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ...28.6.2023, COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale..., ...Zahlungsdiensterechts (PSD2, zukünftig PSR) richten. In diesem Rahmen...
    • Angegeben von: DATEV eG am 23.12.2024
    • Beschreibung: Aus unserer Sicht gehen viele Punkte beim aktuellen Verhandlungsstand bereits in die richtige Richtung. Jedoch werden die Belange von Unternehmen noch nicht ausreichend berücksichtigt. Drei Aspekte müssten im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch stärker berücksichtigt werden, damit die FiDa auch für Unternehmen ein Erfolg wird: - Die FiDa sollte es ermöglichen, dass Verbraucher und Unternehmen ihre Daten nach eigenem Ermessen weiterverwenden können. - Der Datenzugang über FiDa sollte für alle Unternehmen gelten und nicht nur für KMU. - Die Kunden sollten die Möglichkeit haben, ihre Daten an Dritte zu übermitteln.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...co-legislators to align FiDa with PSR, and not to restrict the..., ...data access regimes with PSR and FIDA, but with different..., ... the recitals of the new PSR. The transmission of data...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Stand der Beratungen zur PSR zu sprechen und zu erörtern..., ...Fahrlässigkeit und Aufrechnungsverbot PSR Lieber Herr (…), vielen..., ...betrugsbezogenen Themen in der PSR vor. Die darin enthaltene...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Zahlungsdiensteverordnung (PSR) – in der regulatorischen..., ... und im Vorgriff auf die PSR sollte § 45 ZAG gestrichen..., ...Zahlungsdiensteverordnung (PSR) mögliche Ausnahmen für..., ...enthält der Art. 39 Abs. 1 PSR-Entwurf eine Möglichkeit..., ...EU-Regulierung durch die PSR sollten §§ 48, 50 ZAG ergänzt..., ...Zahlungsdienstleister, die Art. 39 Abs. 1 PSR-Entwurf entspricht, zur..., ...zum anstehenden Trilog zur PSR (Payment Services Regulation..., ...nicht mehr in Art. 81 Abs. 2 PSR-Entwurf gefordert wird...., ...zukünftige EU-Regulierung in der PSR sollte § 53 Abs. 2 ZAG ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...and GDPR. 4.2.4.1 PSD2, PSD3 and Payment Services Regulation (PSR) Since January 2018, bank..., ...Payment Services package PSD3 which is expected to replace..., ...Payment Services Regulation (PSR) and the proposed draft..., ...Electronic Money Services (PSD3). The objectives of the..., ...over the past few years. PSD3 and PSR together with the...
    • Angegeben von: Prepaid Verband Deutschland e. V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Der PVD setzt sich für einen praxistauglichen regulatorischen Rahmen für Prepaid- & E-Geld-Produkte ein. Dazu zählen aus Sicht des PVD: - eine eindeutige Definition von E-Geld, - die klare regulatorische Trennung zwischen Agent & Distributor, - die Unterscheidung der verschiedenen Akteure innerhalb der E-Geld-Distributionskette, - die Sicherung von Kundengeldern, - eine (in der Regel kurzfristige) Kreditierung des E-Geld-Inhabers bei der Ausgabe von E-Geld, - eine unmissverständlich formulierte Handelsvertreterausnahme, eine Beibehaltung der Ausnahmeregel für Produkte mit begrenztem Netz und - eine Bereinigung von Unklarheiten bei Meldepflichten und eine Klarstellung bzgl. der Sicherung von Kundengeldern und die Rolle von Agenten hierbei.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... in Art. 2(2b) Punkt ii) PSR (“such agreement gives ...
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