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110 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"StVO"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (110)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... (VAO) gem. § 45 Abs. 6 StVO bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden..., ...VAO) i.S.d. § 45 Abs. 6 StVO mehr notwendig sein (Absperrung..., ...Beleihungsmöglichkeit in § 45 StVO aufgenommen werden. Damit...
    • Angegeben von: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland am 26.08.2024
    • Beschreibung: Geplant ist die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. - Widerspruch gegen geplante Änderungen des rechtlichen Status von Elektrokleinstfahrzeugen. - Forderung nach einem Mindestabstand beim Überholen von Fußverkehr. Widerspruch gegen Erlaubnis in der StVO, E-Scooter auf Gehwegen abzustellen. - Keine Grünpfeil-Regelung für E-Scooter - Im Bußgeld-Katalog sollen die Sätze für das Befahren von Gehwegen steigen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderung § 5 Abs. 4 Satz 3 StVO Der Satz lautet bisher..., ...zum Überholabstand in der StVO konkretisiert und verstärkt..., ...Referentenentwurf zu § 39 StVO Abs. 7 § 39 wird wie folgt..., ...Bestimmung in Anlage 2 der StVO zum Zeichen 239 über Zusatzzeichen..., ...Referentenwurf zu § 12 Abs. 4 StVO In § 12 wird nach Absatz..., ... gegen § 1 Abs. 1 und 2 StVO, doch diese Regelung ist..., ...Referentenentwurf zu § 37 Abs. 2 StVO Hier geht es um den Grünpfeil...
    • Angegeben von: Deutscher Verkehrsgerichtstag am 07.04.2025
    • Beschreibung: Bei Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen soll der in § 45 Abs. 9 S. 3 StVO geforderte besondere Gefährdungsnachweis zugunsten von Fußgängern überdacht werden, um so den Handlungsspielraum der Kommunen auch für präventive Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu öffnen. Beim Abbiegen von Fahrzeugen sollen die Rechte die Sicherheit von zu Fuß Gehenden gestärkt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 14.01.2025
    • Beschreibung: Grundsätzliche Zustimmung zur Anpassung der Verwaltungsvorschriften, mit einigen Hinweise zu einzelnen Regelungen wie dem Schutzstreifen für Radfahrer (Gefahr der Verschiebung des Regel-/Ausname-Verhältnisses), den Fahrradstraßen (Forderung der Anpassung der Regelung auch für Fahrradzonen), Konkretisierung der Anforderungen für Bussonderfahrstreifen, Notwendigkeit der Definition von hochfrequentierten Schulwegen sowie des Anordnungsziel Gesundheitsschutz.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: MAN Truck & Bus SE am 31.03.2025
    • Beschreibung: Bei der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sollte ein Faktor von 1,4 für den Flächenbedarf eines LKW-Parkplatzes der mit Ladeinfrastruktur ausgestattet ist angesetzt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 50/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Beschreibung: Der ZDH unterstützt die Grundanliegen des Entwurfs für eine „Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“, regt aber an, bei der Erweiterung der Verordnungsermächtigung zum Bewohnerparken in § 6 Abs. 1 Nr. 15 b) StVG konkret auch die ansässigen Betriebe zu benennen, um eine einheitliche Praxisanwendung zu sichern. Zudem schlägt der ZDH vor, die Belange der Erreichbarkeit des Gewerbes und der Versorgung der Bevölkerung in das StVG aufzunehmen. Darauf hingewiesen wird, dass die Neuregelungen in der StVG zeitnah in die StVO umgesetzt werden sollten und bei dieser Gelegenheit weitere Instrumente zur praxisgerechten Regelung des gewerblichen Stellplatzverkehrs aufgenommen werden sollten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...in der darauf beruhenden StVO eine große Rolle. Das ..., ... letzten Änderungen von StVO und StVG in den Jahren ..., ...der nächsten Novelle der StVO vor, damit Straßenverkehrsbehörden..., ...Bewohnerparkzonen) explizit in der StVO zu nennen. Zum anderen..., ...45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO weiterzuentwickeln, um ..., ...Ausnahmeerteilung über § 46 StVO für Unternehmen, soziale..., ...die Inhalte von StVG und StVO und deren Rechtshistorie..., ...die Weiterentwicklung der StVO gelegt. Das ansässige Gewerbe..., ...Ausblick auf Anpassung von StVO und VwV StVO Wir bitten..., ...geplanten Änderung des StVG in StVO und VwV StVO. Hierbei ist..., ...Parkausweiserteilung gewährleistet wird. StVO: Ergänzung in § 45 Abs.1b..., ...Ergänzungsvorschlag ZDH) VwV StVO zu § 45 Nr. XI – 7 (Rd ..., ...Versorgungsverkehre frei“ in der StVO Wie bereits eingangs aufgeführt..., ...der letzten Novelle der StVO, weist grundsätzlich in..., ...passfähig. In der nächsten StVO-Novelle sollte nach Ansicht..., ...an geeigneter Stelle in StVO oder VwV erfolgen. Die...
    • Angegeben von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 19.12.2024
    • Beschreibung: Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren stark zu beschleunigen. Trotz des auf den ersten Blick positiv kommunizierten Zwischenberichts zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern ist durch die Vielzahl der Novellierungen der Landesbauordnungen einzelner Bundesländer auffällig geworden, dass es zu keiner konsequenten Umsetzung des Bund-Länder-Beschleunigungspaktes kommt. Eine zügige und vollständige Umsetzung ist voranzutreiben. Weiter kann eine Verfahrensbeschleunigung auch über eine Anpassung des Verkehrsrecht (StVO) ermöglicht werden. Generell ist das Baugesetzbuch (BauGB) neben der Musterbauordnung die zentrale rechtliche Grundlage für entsprechende Regelungen in Deutschland.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... (VAO) gem. § 45 Abs. 6 StVO bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden..., ...VAO) i.S.d. § 45 Abs. 6 StVO mehr notwendig sein (Absperrung..., ...Beleihungsmöglichkeit in § 45 StVO aufgenommen werden. Damit...
    • Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
    • Beschreibung: Die Sanktionierung gefährlicher Verkehrsverstößen ist dem Gefährdungspotenzial anzupassen. Die BReg wird aufgefordert, mit den Ländern eine Reform des Sanktionensystems zu erarbeiten. Dabei ist eine Anhebung der Verwarnungsgeldobergrenze anzustreben. Zur Erhöhung der Fallzahlen bei der Fahrerermittlung ist die Einführung einer Halterverantwortlichkeit mit Exkulpationsmöglichkeit (z. B. Fahrerbenennung) zu prüfen. Der DVR fordert die Schaffung einer bundesgesetzlichen oder zumindest einer bundesweit einheitlichen Grundlage für die Verkehrsüberwachung. Es sind anlassbezogen verdachtsunabhängige Alkohol- und Drogenkontrollen einzuführen. Dazu sollte die in § 36 Abs. 5 StVO enthaltene polizeiliche Verkehrskontrollbefugnis im StVG neu geregelt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
    • Beschreibung: Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie den Fahrzeug- und Anhängerherstellern, Neufahrzeugen sicherzustellen, dass Begrenzungs-, Seitenmarkierungs- und Umrissleuchten nach einem Verkehrsunfall aktiviert sind, wenn ein Unfall detektiert wurde. sich dafür einzusetzen, eine solche Anforderung in der UN-Regelung Nr. 48 sowie der GSR zu ergänzen. die StVO dahingehend anzupassen, dass die Fahrenden, soweit möglich, nach einem Unfall oder einer Panne unabhängig von der Unfalldetektion durch das Fahrzeug die Beleuchtungseinrichtungen aktivieren müssen. Das betrifft die Verordnung (EU) 2019/2144.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verbund Service und Fahrrad (VSF) am 21.05.2025
    • Beschreibung: Die allgemeine Parkerlaubnis in der StVO muss durch ein generelles Parkverbot ersetzt werden, mit der Möglichkeit, lokal Parkzonen auszuweisen. Der öffentliche Raum ist begrenzt, doch ein Großteil davon wird für das Abstellen privater Pkw genutzt. In vielen Städten beansprucht der ruhende Verkehr bis zu 50 % der Straßenfläche – Flächen, die für sichere Geh- und Radwege, Grünanlagen oder soziale Begegnungsräume fehlen. Eine gerechtere Verteilung des Straßenraums schafft Platz für nachhaltige Mobilität, verbessert die Aufenthaltsqualität und stärkt den lokalen Einzelhandel. Eine konsequente Reduzierung von Parkplätzen steigert die Attraktivität des öffentlichen Raums, die Verkehrssicherheit erhöht und nachhaltige Mobilität fördert.
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