Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (124)
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrsgerichtstag am 05.02.2026
- Beschreibung: Um eine adäquate Kontrolldichte mittels innovativer und automatisierter Überwachungssysteme (z.B. "Handy-Blitzer") herzustellen soll eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Der unbestimmte Rechtsbegriff der "kurzen Blickzuwendung" in § 23 StVO ist zu präzisieren. Zudem soll der § 23 StVO als Verbotsnorm formuliert werden. Verstöße sollen künftig bei KfZ-Führenden künftig mit zwei Punkten statt bislang einem Punkt sowie bei Radfahrenden mit einem Punkt statt bislang mit keinem geahndet werden. Die Bußgelder bei KfZ-Führenden sollen auf 250 Euro, bei Gefährdung auf 500 Euro und bei Schädigung auf 750 Euro erhöht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
- Beschreibung: Der ZDH unterstützt die Ansätze zur Entbürokratisierung der Kontrolle in Bewohnerparkzonen durch digitale Systeme und regt an, auch Möglichkeiten zur Einbeziehung von weiteren Berechtigungen für gewerbliche Verkehre (Handwerkerparkausweise) in das automatisierte System zu prüfen, um auch hier eine Entbürokratisierung sicherzustellen. Darüber hinaus regt der ZDH an, über die vorgeschlagene Novelle hinaus, in Bewohnerparkzonen grundsätzlich in den Quartieren ansässige Gewerbebetriebe gleichberechtigt mit den privaten Haushalten in die Gewährung von Parkberechtigungen einzubeziehen. Bisher geschieht das nur über Ausnahmegenehmigungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...insbesondere die Regelungen der StVO eine große Rolle. Anmerkungen..., ...45 Abs.1b Satz 1 Nr. 2a StVO weiterzuentwickeln, um ..., ...Ausnahmeerteilung über § 46 StVO für Unternehmen, soziale..., ...45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO würde vor Ort Möglichkeiten..., ...45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a STVO legitimiert. Die Belange...
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- Angegeben von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Wir erbitten, unter der Gebührennummer 263.1 ff. der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Erlaubnis oder Ausnahme für Großraum- oder Schwertransporte nach § 29 StVO) i.V.m. dem Anhang zur Gebührennummer 263.1.1 (Erhöhungsfaktor) eine Gebührenreduzierung für Schaustellerfahrzeuge zu schaffen bzw. diese im unteren Gebührenrahmen anzusiedeln.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schwertransporte nach § 29 StVO) i.V.m. dem Anhang zur ..., ...Schwertransporten nach § 29 StVO belasten die Schaustellerunternehmen..., ...Genehmigungen nach § 29 StVO ist nach unserer Ansicht...
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- Angegeben von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
- Beschreibung: Gegenstand ist die rechtliche Ausgestaltung von Verfahren zur Erteilung von Verkehrsanordnungen für Bauarbeiten an TK-Infrastrukturen, insbesondere durch Standardisierung und Fristregelungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (VAO) gem. § 45 Abs. 6 StVO bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden..., ...VAO) i.S.d. § 45 Abs. 6 StVO mehr notwendig sein (Absperrung..., ...Beleihungsmöglichkeit in § 45 StVO aufgenommen werden. Damit...
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- Angegeben von: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland am 26.08.2024
- Beschreibung: Geplant ist die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. - Widerspruch gegen geplante Änderungen des rechtlichen Status von Elektrokleinstfahrzeugen. - Forderung nach einem Mindestabstand beim Überholen von Fußverkehr. Widerspruch gegen Erlaubnis in der StVO, E-Scooter auf Gehwegen abzustellen. - Keine Grünpfeil-Regelung für E-Scooter - Im Bußgeld-Katalog sollen die Sätze für das Befahren von Gehwegen steigen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung § 5 Abs. 4 Satz 3 StVO Der Satz lautet bisher..., ...zum Überholabstand in der StVO konkretisiert und verstärkt..., ...Referentenentwurf zu § 39 StVO Abs. 7 § 39 wird wie folgt..., ...Bestimmung in Anlage 2 der StVO zum Zeichen 239 über Zusatzzeichen..., ...Referentenwurf zu § 12 Abs. 4 StVO In § 12 wird nach Absatz..., ... gegen § 1 Abs. 1 und 2 StVO, doch diese Regelung ist..., ...Referentenentwurf zu § 37 Abs. 2 StVO Hier geht es um den Grünpfeil...
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrsgerichtstag am 07.04.2025
- Beschreibung: Bei Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen soll der in § 45 Abs. 9 S. 3 StVO geforderte besondere Gefährdungsnachweis zugunsten von Fußgängern überdacht werden, um so den Handlungsspielraum der Kommunen auch für präventive Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu öffnen. Beim Abbiegen von Fahrzeugen sollen die Rechte die Sicherheit von zu Fuß Gehenden gestärkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Anpassung des Referentenentwurfs für eine Änderung der VwV zur StVO
Aktiv vom 14.01.2025 bis 24.02.2026
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 14.01.2025
- Beschreibung: Grundsätzliche Zustimmung zur Anpassung der Verwaltungsvorschriften, mit einigen Hinweise zu einzelnen Regelungen wie dem Schutzstreifen für Radfahrer (Gefahr der Verschiebung des Regel-/Ausname-Verhältnisses), den Fahrradstraßen (Forderung der Anpassung der Regelung auch für Fahrradzonen), Konkretisierung der Anforderungen für Bussonderfahrstreifen, Notwendigkeit der Definition von hochfrequentierten Schulwegen sowie des Anordnungsziel Gesundheitsschutz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Anrechenbarkeit von öffentlicher Ladeinfrastruktur für eLkw im Rahmen der Änderung der VwV zur StVO
Aktiv vom 31.03.2025 bis 27.03.2026
- Angegeben von: MAN Truck & Bus SE am 31.03.2025
- Beschreibung: Bei der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sollte ein Faktor von 1,4 für den Flächenbedarf eines LKW-Parkplatzes der mit Ladeinfrastruktur ausgestattet ist angesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 50/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
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BR-Drs. 50/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Sanktionierung gefährlicher Verkehrsverstößen ist dem Gefährdungspotenzial anzupassen. Die BReg wird aufgefordert, mit den Ländern eine Reform des Sanktionensystems zu erarbeiten. Dabei ist eine Anhebung der Verwarnungsgeldobergrenze anzustreben. Zur Erhöhung der Fallzahlen bei der Fahrerermittlung ist die Einführung einer Halterverantwortlichkeit mit Exkulpationsmöglichkeit (z. B. Fahrerbenennung) zu prüfen. Der DVR fordert die Schaffung einer bundesgesetzlichen oder zumindest einer bundesweit einheitlichen Grundlage für die Verkehrsüberwachung. Es sind anlassbezogen verdachtsunabhängige Alkohol- und Drogenkontrollen einzuführen. Dazu sollte die in § 36 Abs. 5 StVO enthaltene polizeiliche Verkehrskontrollbefugnis im StVG neu geregelt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Der ZDH unterstützt die Grundanliegen des Entwurfs für eine „Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“, regt aber an, bei der Erweiterung der Verordnungsermächtigung zum Bewohnerparken in § 6 Abs. 1 Nr. 15 b) StVG konkret auch die ansässigen Betriebe zu benennen, um eine einheitliche Praxisanwendung zu sichern. Zudem schlägt der ZDH vor, die Belange der Erreichbarkeit des Gewerbes und der Versorgung der Bevölkerung in das StVG aufzunehmen. Darauf hingewiesen wird, dass die Neuregelungen in der StVG zeitnah in die StVO umgesetzt werden sollten und bei dieser Gelegenheit weitere Instrumente zur praxisgerechten Regelung des gewerblichen Stellplatzverkehrs aufgenommen werden sollten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in der darauf beruhenden StVO eine große Rolle. Das ..., ... letzten Änderungen von StVO und StVG in den Jahren ..., ...der nächsten Novelle der StVO vor, damit Straßenverkehrsbehörden..., ...Bewohnerparkzonen) explizit in der StVO zu nennen. Zum anderen..., ...45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO weiterzuentwickeln, um ..., ...Ausnahmeerteilung über § 46 StVO für Unternehmen, soziale..., ...die Inhalte von StVG und StVO und deren Rechtshistorie..., ...die Weiterentwicklung der StVO gelegt. Das ansässige Gewerbe..., ...Ausblick auf Anpassung von StVO und VwV StVO Wir bitten..., ...geplanten Änderung des StVG in StVO und VwV StVO. Hierbei ist..., ...Parkausweiserteilung gewährleistet wird. StVO: Ergänzung in § 45 Abs.1b..., ...Ergänzungsvorschlag ZDH) VwV StVO zu § 45 Nr. XI – 7 (Rd ..., ...Versorgungsverkehre frei“ in der StVO Wie bereits eingangs aufgeführt..., ...der letzten Novelle der StVO, weist grundsätzlich in..., ...passfähig. In der nächsten StVO-Novelle sollte nach Ansicht..., ...an geeigneter Stelle in StVO oder VwV erfolgen. Die...