Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (170)
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- Angegeben von: Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V. am 30.07.2024
- Beschreibung: Der advd hat in einem breiten zivilgesellschaftlichen Konsultationsverfahren Forderungen zur Reform des AGG aufgestellt und vertritt diese gegenüber politischen Entscheidungsträger*innen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unterstützung für alle durch das AGG Ein gerechter Arbeitsmarkt..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) alle von Diskriminierung...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt das Anliegen, Diskriminierungen zu verhindern. Gleichzeitig ist sie darauf angewiesen, dass sachgerechte Differenzierung nach dem Risiko möglich ist. Insbesondere ist daher wichtig, im Falle einer Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale des AGG auch für diese Merkmale – jedenfalls soweit für die Versicherungswirtschaft relevant – eine unterschiedliche Behandlung zuzulassen, sofern sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht. Zudem sollte das AGG auch zukünftig technologieneutral formuliert sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat sich hierbei als wirksames..., ...in Frage stellt und das AGG mit Augenmaß weiterentwickelt..., ... hin: 1. Konsistenz der AGG-Vorgaben § 19 Abs. 1 Nr. 2 AGG verbietet in Bezug auf ..., ...Demgegenüber gestattet § 20 Abs. 2 AGG eine unterschiedliche Behandlung..., .... Schlichtungsstelle für AGG-Sachverhalte Der Gesetzentwurf..., ...Streitigkeiten nach dem AGG in § 27a AGG-E eine neue..., ...nachteiligungsverbot (§ 19 AGG) zugleich auch die Zuständigkeit..., ...geltende Recht schließt das AGG ein. Zudem geht es in..., ...Benachteiligung im Sinne des § 19 AGG, sondern es stellen sich..., ...Schlichtungsstelle nach § 27a AGG-E wäre eine abschließende..., ...Schlichtungsstelle i. S. d. § 27a AGG-E von diesem Grundsatz ..., ... ein Anspruch nach dem AGG geltend gemacht werden soll, haben gemäß § 27 AGG die Möglichkeit, sich..., ...Schlichtungsstelle gemäß § 27a AGG-E sollte im Gesetztext ...
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben bezieht sich auf eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Bisher schützt es nicht alle von Diskriminierung betroffene Menschen. Das Regelungsvorhaben bezieht sich auf die Schließung von Schutzlücken und die Ausweitung der Anwendungsbereiche.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Blumensträuße vom Bündnis AGG Reform – Jetzt! an die ..., ..., dass die Umsetzung der AGG-Reform noch aussteht. ...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die aktuell diskutierten Vorschläge zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wie etwa eine Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale, Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene (§ 22 AGG), Verschärfung von Schadensersatzansprüchen und Einführung eines Verbandsklagerechts werden als zu weitgehend abgelehnt. Insbesondere die unverhältnismäßige Belastung mittelständischer Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten muss verhindert werde. Der Gesetzgeber sollte sich bei einer eventuellen Novelle des AGG auf klarstellende Regelungen beschränken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Stand: 19.03.2024 2 ..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu schließen, den Rechtsschutz..., ...eine umfassende Novelle des AGG notwendig erscheinen lassen..., ... eine Rechtsprechung zum AGG etabliert, die ein gewisses..., ...Diskriminierungsmerkmale (§ 1 AGG) u. a. mit den Merkmalen..., ...Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 AGG bei Massengeschäften immer..., ...Massengeschäfte gemäß § 19 AGG gestrichen werden soll ..., ...Verstoß gegen die Vorgaben des AGG unabhängig von möglichen..., ...Zivilrechtsverkehr soll in § 3 AGG als Benachteiligung im Sinne des AGG definiert werden. Damit..., ... im AGG zum Schutz vor Diskriminierung..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) Die Beschränkung des ..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) soll nach dem Vorschlag..., ...Massengeschäfte i. S. d. § 19 AGG Anwendung finden. Dies ..., ...der Frist in § 21 Abs. 5 AGG sollte daher verzichtet..., ...bereits heute gemäß § 22 AGG lediglich Indizien für ..., ... geltende Regel des § 22 AGG dem zivilprozessrechtlichen..., ...Grund Ansprüche nach dem AGG geltend machen können. ..., ...abschreckender“ Sanktionen gemäß § 21 AGG In § 21 AGG soll nach ..., ... unverzichtbar hält, das AGG zu novellieren, sollte ...
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- Angegeben von: AW AlgorithmWatch gGmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: AlgorithmWatch setzt sich dafür ein, Schutzlücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, insbesondere in Hinblick auf algorithmische Diskriminierung, zu schließen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Charta der Vielfalt e.V. am 10.07.2026
- Beschreibung: Menschen die Durchsetzung ihres Rechts erleichtern Die im Gesetzentwurf geplanten vier Monate reichen nicht aus, um Diskriminierungsvorfälle aufzuarbeiten, sich rechtlichen Beistand zu suchen und/oder das Problem einvernehmlich zu lösen.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bündnis AGG Reform - Jetzt! am 24.07.2024
- Beschreibung: Im Kolationsvertrag der Bundesregierung wurde die Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbart. Seit 2006 ist das AGG in Kraft. In 18 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGG hinlänglich bekannt. Das Gesetz schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich. Als zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit und Communityorganisationen, die die Interessen von Diskriminierung betroffener Personen vertreten, möchten wir mit unseren langjährigen Erfahrungen und der Expertise zum Diskriminierungsschutz die anstehende Reform unterstützen und fordern eine umfassende Novellierung des Gesetzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren,..., ...Diskriminierungsschutz des AGG greift nicht im Bereich..., ...staatlichen Handelns. Das AGG bleibt somit hinter den..., ...Anwendungsbereich des § 2 AGG dringend auf das Handeln..., ...eine Prozessstandschaft im AGG eingeführt werden, die ..., ...Dafür ist nach § 23 Abs. 1 AGG Voraussetzung, dass die..., ...mit in den Katalog des § 1 AGG aufgenommen werden. f)..., ... als Schutzgrund in § 1 AGG aufgenommen werden, was..., ... „Alter“ bezieht sich im AGG sowie in der RL 2000/78..., ...Bereich Beschäftigung im AGG gestrichen werden. c) ..., ... bearbeitet werden. Das AGG gibt Arbeitgebenden kaum..., ...dass auch nach 16 Jahren AGG kaum innerbetriebliche ..., ... Arbeitgebende müssen im AGG Berücksichtigung finden..., ... Maßnahmen folgen. Das AGG ist seit 2006 in Kraft ..., ... https://agg-reform.jetzt/wp-content..., ...“ als Schutzgrund in § 1 AGG auf- genommen werden, ..., ...einen offenen Katalog im AGG einzuführen. - 9 - So..., ..., die nicht dezidiert im AGG benannt sind, trotzdem..., ... „Alter“ bezieht sich im AGG sowie in der RL 2000/78..., ...Arbeitgebende müssen im AGG Berücksichtigung finden...
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Erweiterung des Beirats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Aktiv vom 10.09.2025 bis 24.10.2025
- Angegeben von: Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V. am 10.09.2025
- Beschreibung: Sofern die Diskriminierungskategorie "Körpergewicht" wie von uns gefordert in § 1 AGG aufgenommen wird, muss sie auch im Beirat vertreten sein. Dafür ist es erforderlich, die Anzahl der Plätze von 16 auf 17 anzuheben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Aufnahme von "Körpergewicht" als Diskriminierungskategorie in § 1 AGG
Aktiv vom 10.09.2025 bis 24.10.2025
- Angegeben von: Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V. am 10.09.2025
- Beschreibung: Ziel ist ein rechtlicher Schutz vor Gewichtsdiskriminierung im Bereich Arbeit und bei Alltagsgeschäften, also Geschäften des täglichen Lebens wie Einkäufen, Restaurantbesuchen oder Bahn- und Busfahrten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ERGÄNZUNGSLISTE ZUR AGG NOVELLIERUNG (Stand der..., ...Gleichbehand.lungsgesetzes (AGG). Ein Eckpunktepapier ist..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren,..., ... und Vorschläge zu einer AGG Novellierung des BUG e.V..., ...Aspekte zur Ergänzung des AGG in Fokusgruppen und/oder..., ... und Vorschläge zu einer AGG Novellierung des BUG in..., ...GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ (AGG) Weiterführende Aspekte..., ...staatlichen Handelns in das AGG würde einen regulären, ..., ...orientieren. II. Das AGG sollte im vollständigen..., ... VI. Verzahnung von AGG und BGG und weitere Gesetze..., ... in der Formulierung des AGG abgebildet werden. IV..., ... Personen vom-Schutz des AGG umfasst sind. ..., ...zu.sätzliche Kategorie ins AGG eingefügt werden. XII..., ... des AGG durchzuführen, sollte eine..., ...- I. Streichung von § 9 AGG (Religionspri-Zu I.: § 9 AGG geht über den Wortlaut ..., ... zu stär.ken, sollte das AGG hier deutlicher werden ..., ... das AGG als Ver.braucherschutzrecht..., ...Bislang ist im AGG kein Sanktionsmechanismus..., ...selbst nach 16 Jahren AGG in den meisten Betrieben...
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- Angegeben von: WerteInitiative e.V. am 28.05.2026
- Beschreibung: § 21 Abs. 2 LuftVG so zu ergänzen, dass sich staatseigene Luftfahrtunternehmen, deren Hauptanteilseigner einen nach § 7 AWV unzulässigen Boykott mitträgt, nicht mehr auf eine Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB berufen können, um die Beförderung zu verweigern. Ergänzend soll § 1 AGG um das Merkmal der Staatsangehörigkeit erweitert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):