Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (139)
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Erweiterung des Beirats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Aktiv vom 10.09.2025 bis 24.10.2025
- Angegeben von: Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V. am 10.09.2025
- Beschreibung: Sofern die Diskriminierungskategorie "Körpergewicht" wie von uns gefordert in § 1 AGG aufgenommen wird, muss sie auch im Beirat vertreten sein. Dafür ist es erforderlich, die Anzahl der Plätze von 16 auf 17 anzuheben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Aufnahme von "Körpergewicht" als Diskriminierungskategorie in § 1 AGG
Aktiv vom 10.09.2025 bis 24.10.2025
- Angegeben von: Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V. am 10.09.2025
- Beschreibung: Ziel ist ein rechtlicher Schutz vor Gewichtsdiskriminierung im Bereich Arbeit und bei Alltagsgeschäften, also Geschäften des täglichen Lebens wie Einkäufen, Restaurantbesuchen oder Bahn- und Busfahrten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ERGÄNZUNGSLISTE ZUR AGG NOVELLIERUNG (Stand der..., ...Gleichbehand.lungsgesetzes (AGG). Ein Eckpunktepapier ist..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren,..., ... und Vorschläge zu einer AGG Novellierung des BUG e.V..., ...Aspekte zur Ergänzung des AGG in Fokusgruppen und/oder..., ... und Vorschläge zu einer AGG Novellierung des BUG in..., ...GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ (AGG) Weiterführende Aspekte..., ...staatlichen Handelns in das AGG würde einen regulären, ..., ...orientieren. II. Das AGG sollte im vollständigen..., ... VI. Verzahnung von AGG und BGG und weitere Gesetze..., ... in der Formulierung des AGG abgebildet werden. IV..., ... Personen vom-Schutz des AGG umfasst sind. ..., ...zu.sätzliche Kategorie ins AGG eingefügt werden. XII..., ... des AGG durchzuführen, sollte eine..., ...- I. Streichung von § 9 AGG (Religionspri-Zu I.: § 9 AGG geht über den Wortlaut ..., ... zu stär.ken, sollte das AGG hier deutlicher werden ..., ... das AGG als Ver.braucherschutzrecht..., ...Bislang ist im AGG kein Sanktionsmechanismus..., ...selbst nach 16 Jahren AGG in den meisten Betrieben...
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- Angegeben von: DOMOWINA Zwjazk Łužiskich Serbow z.t. / Zwězk Łužyskich Serbow z.t. / Bund Lausitzer Sorben e.V. am 09.10.2024
- Beschreibung: Im Diversitätsbeirat nach § 26 sind die autochthonen Minderheiten und Sprachgruppen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sind in der Gesetzesbegründung neben den Dimensionen nach AGG auch die Kriterien Sprache und geografische Herkunft (= Heimat) nach Art. 3 Abs. 3 GG zu ergänzen. Konsequenterweise wäre die Mindestzahl der Mitglieder nach § 26 Abs. 2 auf mindestens acht zu erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12660
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
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BT-Drs. 20/12660
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- FFG 2017 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...neben den Dimensionen nach AGG auch die Kriterien Sprache...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Für mehr Barrierefreiheit müssen vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterentwickelt und miteinander verzahnt werden. Um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, müssen insbesondere auch private Anbieterinnen und Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention in angemessenem Umfang verpflichtet werden, wobei Ausnahmeregelungen nicht zu umfassend sein sollten. Zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbotes bedarf es wirksamer und verhältnismäßiger Sanktionsmöglichkeiten und eines effektiven Rechtsschutzes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) empfohlen. Die Prämisse..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgenommen wird. Die..., ...und Verbandsklage auch im AGG mit zu regeln. Für die...
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- Angegeben von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
- Beschreibung: Verfahren in der Exportkontrolle sind zu komplex und die Behördenkoordination unzureichend. Zoll und BAFA verlangen oft zusätzliche Bescheinigungen, die Prozesse verzögern. Die Wiedereinführung der Exporteurserklärung als anerkannter Nachweis könnte hier für mehr Effizienz sorgen. Genehmigungsverfahren bedürfen Fortschritte durch eine stärkere Autonomie des BAFA und den Ausbau Allgemeiner Genehmigungen (AGG) sowie eine schnellere interministerielle Abstimmung. Zudem muss die Zusammenarbeit zwischen BAFA und Zollbehörden enger und besser synchronisiert werden, um Nullbescheids-Verfahren und Verzögerungen zu vermeiden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Allgemeinen Genehmigungen (AGG) wurde hier bereits eine...
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- Angegeben von: MinaS (Menschen im nichtbinären und agender Spektrum) am 24.06.2024
- Beschreibung: Es soll eine Änderung des beschlossenen Gesetzes in verschiedenen Punkten erwirkt werden. Das explizit erwähnte Hausrecht muss in seiner Auswirkung geklärt werden und ggf. mit AGG und allgemeinem Persönlichkeitsrecht in Einklang gebracht werden. Der Schutz von TIN*-Personen ohne Aufenthaltstitel (zB. im Asylverfahren) muss verbessert werden. Die Regelung zum Passgesetz, die zwei hinsichtlich des Geschlechts unterschiedliche Pässe nur für Personen mit einer ärztlich attestierten Intergeschlechtlichkeit vorsieht, muss ausgeweitet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die mittelständische Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zum verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz und lehnt ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen im Zivilrechtsverkehr ebenso wie Diskriminierungen ab. Sie unterstützt Maßnahmen, welche eine Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit gewährleisten. Gleichzeitig darf dies berechtigte und rechtlich zulässige Differenzierungen im Zivilrechtsverkehr nicht ausschließen. Die Vorschläge sind insgesamt zu weitgehend. Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen würden durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten belastet. Eine Novelle des AGG ist nicht erforderlich. Zu schließende Schutzlücken sind bisher nicht überzeugend dargelegt worden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu schließen, den Rechtsschutz..., ...eine umfassende Novelle des AGG notwendig erscheinen lassen..., ... eine Rechtsprechung zum AGG etabliert, die ein gewisses..., ...Diskriminierungsmerkmale (§ 1 AGG) u. a. mit den Merkmalen..., ...Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 AGG bei Massengeschäften immer..., ...Massengeschäfte gemäß § 19 AGG gestrichen werden soll ..., ...Verstoß gegen die Vorgaben des AGG unabhängig von möglichen..., ...Zivilrechtsverkehr soll in § 3 AGG als Benachteiligung im Sinne des AGG definiert werden. Damit..., ...einer Nachsteuerung über das AGG abgewartet werden, um eine..., ... im AGG zum Schutz vor Diskriminierung..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) Die Beschränkung des..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) soll nach dem Vorschlag..., ...Massengeschäfte i. S. d. § 19 AGG Anwendung finden. Dies ..., ...der Frist in § 21 Abs. 5 AGG sollte daher verzichtet..., ...bereits heute gemäß § 22 AGG lediglich Indizien für ..., ... geltende Regel des § 22 AGG dem zivilprozessrechtlichen..., ...Grund Ansprüche nach dem AGG geltend machen können. ..., ...abschreckender“ Sanktionen gemäß § 21 AGG In § 21 AGG soll nach..., ... unverzichtbar hält, das AGG zu novellieren, sollte ...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.12.2025
- Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft unterstützt die Bemühungen um eine barrierefreie und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Das AGG bietet bereits einen weitgehenden Schutz vor Benachteiligungen; demnach ist eine unterschiedliche Behandlung nur zulässig, soweit sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht. Wir begrüßen, dass der vorliegende Entwurf diesen in der privaten Versicherung essentiellen Punkt im Grundsatz ebenfalls berücksichtigt. Es sollten jedoch auch auf technischer Ebene bei den Regelungen zur Reichweite der Ausnahme und zum Ausschluss von Schadenersatzansprüchen Klarstellungen erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) insofern bereits einen..., ...bestehen sollen. Ein neben dem AGG stehendes Haftungsregime...
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 14.03.2025
- Beschreibung: Unser Verband setzt sich für eine verantwortungsvolle und menschenrechtsbasierte Politik ein, die den Herausforderungen und Chancen der Einwanderungsgesellschaft gerecht wird. Wir fordern unter anderem: Abschaffung des deutschen Spracherfordernisses vor der Einreise im Familiennachzug, Priorisierung, Verkürzung, Digitalisierung und Transparenz der Visaverfahren im familiären Kontext, Einführung einer Kindergrundsicherung für alle Kinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus, erleichterten Familiennachzug für ältere Familienmitglieder, ausreichende sozialrechtliche Möglichkeiten für eine Betreuung und Pflege über Grenzen hinweg, Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bildungspolitik, Entwicklung von diversitäts- und rassismuskritischen Standards in Bildung und Ausbildung, AGG-Reform.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformieren und Schutzlücken..., ... • Anwendungsbereich des AGG auf diskriminierendes öffentliche-rechtliches..., ...Beweislasterleichterung des § 22 AGG erweitern...., ...Auch die Novellierung des AGG ist längst überfällig. ...
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- Angegeben von: Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. / SmF-Bundesverband am 02.06.2025
- Beschreibung: Antimuslimischer Rassismus hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Insbesondere muslimische Frauen mit Kopftuch sind überproportional davon betroffen. Die Handlungsempfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit benennen konkrete Maßnahmen. Diese müssen jetzt umgesetzt werden. Verbote religiöser Bekleidung, die muslimische Frauen diskriminieren, sind abzuschaffen. Die Neutralität des Staates erfordert ein aktives Vorgehen gegen Diskriminierung. Dazu gehören gesetzliche Verankerung zielgruppenspezifischer Antidiskriminierungsberatungsstellen, aktive Einbindung muslimischer und migrantischer Selbstorganisationen in diese Strukturen sowie niedrigschwellige Angebote politischer Bildung. Diskriminierung führt zu Angst und schränkt die gesellschaftliche Teilhabe ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):