Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.884)
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- Angegeben von: PsyFaKo e.V. (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) am 21.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen, dass der Änderungsentwurf der Approbationsordnung die Parcoursprüfung mit Schauspielpersonen weiterhin vorsieht, dieses Format sollte langfristig beibehalten werden. Die Reduktion auf zwei Stationen sehen wir als zweckmäßig an, jedoch schlagen wir vor die Kompetenzbereiche fest den beiden Stationen zuzuteilen. Die vorgesehene Vorbereitungszeit begrüßen wir. Ergänzt werden sollte die Möglichkeit für Prüfende Rückfragen im Anschluss an die Station zu stellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 360/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
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BR-Drs. 360/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: PsyFaKo e.V. (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) am 21.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Flexibilisierung videogestützter Psychotherapie für gesetzlich Krankenversicherte. Wir fordern die gleichzeitige Gewährleistung fachlicher Standards und größtmögliche Sorgfalt bei der Durchführung von videogestützter Psychotherapie. Erstgespräche und Probatorik müssen weiterhin in Präsenz stattfinden. Übergänge zwischen Präsenz- und online-Psychotherapie müssen ohne Therapeut*innenwechsel oder andere Brüche in der Behandlungskontinuität möglich sein. Der Erhalt und Ausbau regionaler Versorgungsangebote muss sichergestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: PsyFaKo e.V. (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) am 21.06.2024
- Beschreibung: Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung muss in Form einer Refinanzierung der Personalkosten für die Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) aufgenommen werden. Die Vergütung der Psychotherapeut*innen in Ausbildung ist mindestens an die Inflation seit 2019 anzugleichen. Sie ist jedoch in Anbetracht des hohen Qualifikationsniveaus und der erbrachten Versorgungsleistungen eigentlich noch deutlich darüber hinaus anzuheben. Neben dem stationären Teil sind auch für den ambulanten Teil der psychotherapeutischen Weiterbildung zwingend gesetzliche Regelungen zur Finanzierung erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass die vom BMEL geplante Werberegulierung einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet. Der angekündigte Gesetzentwurf ist daher nicht verhältnismäßig und abzulehnen.
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- Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Ernährungspolitik muss wissenschaftsbasiert sein. Jede Maßnahme, die im Kontext der Übergewichtsprävention ergriffen wird, muss so gestaltet sein, dass sie Verbrauchern eine ausgeglichene Kalorienbilanz erleichtert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Die deutschen Rübenanbauer unterstützen durch die konsequente Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau das übergeordnete Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Pauschale quantitative Reduktionsziele gefährden jedoch die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus. Wirkstoffverluste erhöhen das Ertragsrisiko und erschweren ein sinnvolles Resistenzmanagement. Eine Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist daher so zu gestalten, dass innerhalb der EU faire Wettbewerbsbedingungen bestehen und eine ausreichende Anzahl an Wirkstoffen vorhanden ist, um die für eine vielfältige Fruchtfolge wichtige Kultur Zuckerrübe zu erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Seit Beginn des Jahres 2023 ist der Erhalt der flächengebundenen Direktzahlungen an die „erweiterte Konditionalität“ gebunden. Hierbei gilt es, auf eine praxisnahe Ausgestaltung u.a. der "Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) hinzuwirken und freiwillige Förderinstrumente wie die Öko-Regelungen im Sinne des Rübenanbaus auszugestalten. Darüber hinaus sieht die GAP-Strategieplan-Verordnung vor, dass einzelnen Sektoren oder Erzeugnissen durch eine gekoppelte Einkommensstützung bei der Bewältigung ihrer Probleme geholfen wird. Diese, von einzelnen Mitgliedstaaten seit 2015 für Zuckerrüben gewährte Einkommensstützung benachteiligt deutsche Rübenanbauer im Binnenmarkt und ist daher abzulehnen.
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- Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung gezielter Mutageneseverfahren werden Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) erzeugt wurden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft. Diese Einstufung macht die Anwendung der NGT in der EU praktisch unmöglich. Im Gegensatz zum EU-Gentechnikrecht, welches GVO über die Einbringung artfremder Gene definiert, können mittels NGT entstandene Punktmutationen auch in der Natur vorkommen oder durch herkömmliche Züchtung erzielt werden und sind somit auch nicht von diesen zu unterscheiden. Diesem Unterschied zwischen klassischer Gentechnik und NGT muss durch eine eigene rechtliche Regulierung der NGT Rechnung getragen werden, um die Anwendung dieser präzisen Züchtungstechniken in der EU zu ermöglichen.
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- Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Die deutschen Rübenanbauer als professionelle Saatgutverwender benötigen Zugang zu gesundem und qualitativ hochwertigem Saatgut. Eine gleichbleibend hohe Saatgutqualität ist essenziell für einen erfolgreichen und wirtschaftlich tragfähigen Rübenanbau. Daher sollte jedwede Reform des Saatgutrechts an den Grundpfeilern des bestehenden Saatgutrechts – die amtliche Sortenzulassung und die amtliche Saatgutanerkennung – festhalten. Darüber hinaus brauchen Rübenanbauer einen einfachen Zugang zu verlässlichen Informationen über die Leistungsfähigkeit und Eigenschaften einzelner Sorten. Auch vor diesem Hintergrund ist jedwede Aufweichung der hohen Qualitätsanforderungen an das Saatgut und/oder die mit dem Saatgut bereitzustellenden Informationen über die jeweilige Sorte abzulehnen.
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- Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des derzeitigen EU-Außenschutzes, so lange der Wettbewerb auf dem internationalen Markt verzerrt ist. Abbau der handelsverzerrenden Subventionen auf internationaler Ebene. Einfuhren aus Drittstaaten sollen den einschlägigen EU-Vorschriften und -Standards entsprechen.
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- Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Nationale Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen und damit verbundenen Berechnungsvorgaben u.a. für die Nutzung von aus Reststoffen eigener Prozesse gewonnenen Biogases/Biomethans als Biomasse-Brennstoff für die Anerkennung der Defossilisierung der eigenen Prozesse. Dafür auch Aufrechterhaltung zumindest regionaler Gasnetze. Anerkennung der Nutzung von biogenem CO2 aus eigenen Prozesses als Rohstoff für die Defossilisierung.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für "erneuerbare Energieträger" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Beim Umbau des Gasnetzes auf teilweisen Betrieb für Wasserstofftransporte wird es zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit insbesondere des ländlichen Raums auf die Erhaltung der regionalen Gasinfrastruktur ankommen. Überlegungen für teilweise Stilllegung von Methannetzen - auch zulasten von grünem Methan und Biomethan - stehen ferner mit einem Transit von Biomethan und anderen erneuerbaren Gasen auf EU-Ebene in Widerspruch.
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- Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Das 3. Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltgesetzes beabsichtigt eine ergänzende Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/741. Diese EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die nationale Einbeziehung von vorgereinigten (nicht-kommunalen) Abwässern (über die EU-VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Drittes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltgesetzes Ergänzende Umsetzung Verordnung (EU) 2020/741
- Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Die EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die Einbeziehung der Industrie (über die VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass die geltenden Regelungen zum Einsatz von Verarbeitungshilfsstoffen beibehalten werden, um die Herstellung von Biozucker auch zukünftig zu ermöglichen.
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- Angegeben von: Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland am 21.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist eine menschenrechtskonforme Umsetzung der GEAS-Reform in nationalem Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland am 21.06.2024
- Beschreibung: Die Datenübermittlungspflicht in Fällen der medizinischen Versorgung für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität soll eingeschränkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Sepsis-Stiftung am 21.06.2024
- Beschreibung: Gesetzesvorhaben zur Verbesserung der Qualität der Sepsis-Diagnose, des Sepsis-Managements und der Nachsorge unter anderem durch rechtsverbindliche Vorgaben für die Krankenkassen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sepsis-Stiftung am 21.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines nationalen Sepsis-Plans und einer bundesweiten Aufklärungskampagne zur Sepsis-Prävention, Verbesserung der Kenntnisse zur Prävention und Früherkennung in der Zivilgesellschaft. Hierfür soll ein gesetzlicher Anknüpfungspunkt geschaffen werden.
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- Angegeben von: Fresenius Kabi AG am 21.06.2024
- Beschreibung: Frühzeitige Anbindung an die TI-Struktur zur Nutzung der KIM und der damit verbundenen Schaffung der notwendigen gesetzlichen Anpassungen zur Ausgabe von eHBA und SMC-B für (Mitarbeitende der) Hilfsmittelleistungserbringer sowie der sonstigen Leistungserbringer von Medizinprodukten nach § 31 SGB V.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Abschaffung Doppelbelastung V2G
Aktiv vom 21.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: The Mobility House am 21.06.2024
- Beschreibung: Beim bidirektionalen Laden fällt weiterhin die volle Stromsteuer an, wenn Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird - unabhängig davon, ob der Strom tatsächlich "verfahren" wird oder nur zwischengespeichert wird, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz einzuspeisen. Für diese Zwischenspeicherung soll ein Befreiungstatbestand definiert werden. Nur mit einer Befreiung wird sich bidirektionales Laden durchsetzen können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Abschaffung Doppelbelastung V2G
Aktiv vom 21.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: The Mobility House am 21.06.2024
- Beschreibung: Bidirektionales Laden wird nur dann erfolgreich, wenn die zwischengespeicherte Menge von sämtlichen Steuern, Abgaben und Umlagen befreit wird. So auch von den Netzentgelten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Abschaffung Doppelbelastung V2G
Aktiv vom 21.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: The Mobility House am 21.06.2024
- Beschreibung: Bidirektionales Laden wird nur dann erfolgreich, wenn die zwischengespeicherte Menge von sämtlichen Steuern, Abgaben und Umlagen befreit wird. So auch von der Konzessionsabgabe.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Etablierung eines einheitlichen Messkonzeptes für bidirektionales Laden - V2G
Aktiv vom 21.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: The Mobility House am 21.06.2024
- Beschreibung: Bidirektionales Laden wird nur dann erfolgreich, wenn es ein praktikables und wirtschaftliches Messkonzept zur Unterscheidung von Fahr- und zwischengespeichertem Strom gibt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Möglichmachung der Beschaffung von martklichen Flexibilitäten aus aggregierten E-Fahrzeugen
Aktiv vom 21.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: The Mobility House am 21.06.2024
- Beschreibung: Den lokalen Verteilnetzbetreibern sollte es erleichtert werden, lokal Flexibiliäten zu beschaffen, um Bedarfe lokaler Stromnetze besser ausgleichen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Erprobung eines marktbasierten Redispatch-Regimes
Aktiv vom 21.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: The Mobility House am 21.06.2024
- Beschreibung: Auch Kleinstflexibilitäten - wie E-Fahrzeuge - sollten in die Lage gebracht werden, zum Redispatch herangezogen zu werden. Hierzu braucht es eine Anpassung hin zu einem markt-, nicht kostenbasierten Redispatch.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LOAD e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: LOAD fordert die Bundesregierung dazu auf, sich entsprechend aller bisherigen Bekundungen dafür einzusetzen, dass die unverhältnismäßig weitreichenden Überwachungsmöglichkeiten der KI-Verordnung in Deutschland nicht Realität werden. https://load-ev.de/2024/02/18/stellungnahme-ki-verordnung/ LOAD bemängelt weitreichende, fast generell geltende, Ausnahmen von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden von den Verbotsregelungen der KI-Verordnung. Gerade die definitorischen Unschärfen und zum Dammbruch einladenden Ausnahmen festigen LOAD in dem Bedürfnis, weiterhin ein generelles Verbot von biometrischer Überwachung im öffentlichen Raum zu fordern, ob Echtzeit oder nicht.
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- Angegeben von: Handicap International e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: UN-Behindertenrechtskonventions (UN-BRK)-konforme Umsetzung der Rechtstexte der Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) mit Fokus auf der Identifikation von Unterstützungs- und Schutzbedarfen bei Menschen mit Behinderung. Zielsetzung ist die UN-BRK- konforme Umsetzung der Rechtstexte der GEAS-Reform, v.a. der Screening-Verordnung (VO 2024/1356), mit besonderem Fokus auf der Identifizierung von Menschen mit Behinderung und deren Schutz- und Versorgungsbedarfe. Daneben soll die neue AufnahmeRL (RL 2024/1346) in Deutschland in allen Bereichen vollständig und UN-BRK-konform umgesetzt, Asylverfahren im Rahmen der Umsetzung der Asylverfahrens-Verordnung (VO 2024/1348) bedarfsgerecht ausgestaltet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Handicap International e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Zielsetzung ist die Verankerung von Sprachmittlungsdolmetschungsleistungen im SGB V im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Handicap International e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Zielsetzung ist die verfassungs- und UN-BRK-konforme Umsetzung der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts bzw. eine erneute Gesetzesänderung, um eine Kollision mit Verfassungsrecht und der UN-Behindertenrechtskonvention zu vermeiden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Wegfalls der Ausnahme von Lebensunterhaltssicherung bei unverschuldetem, behinderungsbedingtem Sozialleistungsbezug bei der Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Handicap International e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Zielsetzung ist der diskriminierungsfreie und voll umfängliche Zugang zu Versorgungs- und Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung im Einklang mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention; betroffene Regelungen sind v.a. das AsylbLG und der 2. Abschnitt des SGB IX.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Handicap International e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Zielsetzung ist die Streichung bzw. Verkürzung der Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen bei der Gruppe von Menschen mit Behinderung im Einklang mit der UN-BRK. Hilfsweise muss gesetzlich klar geregelt werden, dass die Wohnverpflichtung im Einzelfall aufzuheben ist, wenn eine bedarfsgerechte Unterbringung nicht gewährleistet werden kann. Bei der bundesweiten Verteilung müssen behinderungsbedingte Bedarfe, nicht Verteilschlüssel im Vordergrund stehen. Entsprechende Anpassungen im Asylgesetz werden angestrebt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Handicap International e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Vor dem Hintergrund der Rechte auf Teilhabe und Nicht-Diskriminierung aus der UN-BRK ist die Zielsetzung die Einführung eines Integrationssprachkurses für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sowie der Ausbau eines inklusiven Integrationssprachkursangebots für Menschen mit Behinderung (insbesondere für Menschen mit Hör- und Sehbehinderung). Inklusive Kinderbetreuung soll zudem pflegenden Eltern von Kindern mit Behinderung eine gleichberechtigte Möglichkeit eröffnen, am Integrationssprachkurs teilzunehmen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Wir halten den im Richtlinienentwurf der EU-Kommission verfolgten Ansatz für verfehlt. Wir setzen uns daher bei der Bundesregierung dafür ein, alternative Ansätze in Deutschland und auf EU-Ebene voranzubringen, um verdeckter oder manipulativer Einmischung in demokratische Prozesse in der EU durch staatliche Akteure aus Drittländern entgegenzuwirken.
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- Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Anknüpfend an die Reform des Abgeordnetengesetzes 2021 setzen wir uns für weitere Anpassungen ein, um Transparenz und Integrität von MdB zu stärken, den Umgang mit Interessenkonflikten zu verbessern und Einfallstore für einseitige Beeinflussung insbesondere durch finanzielle Anreize zu vermindern. Im Einzelnen sollte: - § 49 AbgG klarer und praxistauglicher gefasst werden - Die Kostenübernahme von Dritten insb. bei Dienst- und Fraktionsreisen transparenter werden - Lobbytätigkeiten während des Mandats und danach weitergehend eingeschränkt werden - Anzeigepflichten zu finanziellen Interessen erweitert werden. Ausführlicher sind unsere Forderungen zum Abgeordnetenrecht im Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Die im BMinG sowie ParStG seit 2015 verankerte Karenzzeit-Regelung sollte ausgeweitet werden. Die derzeit maximale Karenzperiode von 18 Monaten für Wechsel in Tätigkeiten außerhalb des Öffentlichen Diensts sollte auf 36 Monate erhöht werden. Für den Fall der Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften sollten Sanktionen eingeführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Lobbytermine von Bundesminister:innen, Parlamentarischen Staatssekretär:innen und politischen Beamt:innen sollten proaktiv durch die Bundesregierung veröffentlicht werden. Die diesbezügliche Praxis der Europäische Kommission kann hier als Vorbild dienen.
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- Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Durch die Reform 2024 ist das LobbyRG deutlich verbessert worden. Allerdings wurden wesentliche im Koalitionsvertrag 2021 vereinbarte Vorhaben dabei nicht umgesetzt. Wir setzen uns daher für eine weitergehende Reform ein in Bezug auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs auch unterhalb der Ebene der Referatsleitungen. Die Ausnahmen von der Registrierungspflicht sollten zudem weiter eingegrenzt werden, insbesondere mit Bezug auf Arbeitgeber- und -nehmerverbände sowie Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Weitere Punkte sind in unserem Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Die Bestimmungen in § 1 Abs. 3 SachvRatG sollten erweitert werden, um die Unabhängigkeit der Mitglieder des Sachverständigenrats von wirtschaftlichen Einzelinteressen sicherzustellen und mögliche Interessenkonflikte sichtbar zu machen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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EU-Antikorruptionsrichtlinie: Bundesregierung sollte sich für verbindliche Vorgaben insbesondere zur Korruptionsprävention einsetzen
Aktiv vom 21.06.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns bei Bundesregierung und Bundestag dafür ein, dass Deutschland die EU-weite Angleichung von Straftatbeständen zur Bekämpfung der Korruption konstruktiv begleitet, wie es im Richtlinienentwurf vorgesehen ist. Außerdem sollte sich die Bundesregierung für die Maßnahmen zur Korruptionsprävention einsetzen, die ebenfalls in der Richtlinie vorgesehen sind.
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- Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Das Parteiengesetz sollte in mehrfacher Hinsicht geändert werden: 1. Für Spenden und Sponsoring der Parteien sollte eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Zuwendendem, Partei und Jahr eingeführt werden. 2. Die Veröffentlichungsschwelle von Parteispenden in den Rechenschaftsberichten der Parteien sollte auf 2.000 Euro abgesenkt werden. 3. Spenden ab 10.000 Euro sollten unmittelbar veröffentlichungspflichtig sein. 4. Die Transparenz über Darlehen an Parteien sollte erhöht werden. 5. Die Kontrolle der Finanzen der Parteien sollte einer unabhängigen Stelle mit eigenen Ermittlungskompetenzen obliegen. Ausführlicher sind unsere Forderungen im Bereich der Parteienfinanzierung im Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Die Regeln und Verfahren zum Umgang mit Interessenkonflikten und zur Sicherstellung der Integrität in den Bundesministerien sind reformbedürftig. Wir setzen uns diesbezüglich für Reformen ein. Dazu gehört: - Anzeigepflichten zu finanziellen Interessen für Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretär:innen und politische Beamte. - Bei Besetzungs- und Vergabeverfahren definierte Haltepunkte, an denen Verfahrensbeteiligte aktiv nach möglichen Interessenverknüpfungen befragt werden. - Eine unabhängige Aufsichtsstelle zur Sicherstellung der Compliance mit den Regeln. Ausführlicher sind unsere Vorschläge zur Verbesserung der Compliance in Bundesministerien im Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Im Koalitionsvertrag 2021 hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, ein Bundestransparenzgesetz einführen zu wollen. Damit sollte das reformbedürftige Informationsfreiheitsgesetz durch eine moderne Regelung abgelöst werden. Diese sollte den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur den Zugang zu Informationen der Verwaltung auf Antrag ermöglichen, sondern auch die öffentlichen Stellen zu einer aktiven Veröffentlichungsstrategie verpflichten. Hierfür setzen wir uns weiterhin mit weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen im "Bündnis Transparenzgesetz" ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Werkstatträte Deutschland e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Im Zusammenhang mit der Reform der Werkstätten möchte WRD Einfluss darauf nehmen, dass das Entlohnungssystem in Werkstätten grundlegend verändert wird. Beschäftigte sollen dabei mindestens ein auskömmliches Entgelt erhalten, statt von Grundsicherung leben zu müssen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LAG Freiwilligendienste Hessen am 21.06.2024
- Beschreibung: Die Förderung der Freiwilligendienste war für das laufende Jahr und ist kommenden Jahr massiv durch Kürzungen im Haushalt des BMFSFJ bedroht. Dies gilt es abzuwenden, bzw. die Fördersummen zu erhöhen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
- Beschreibung: Verbraucher können momentan nicht uneingeschränkt von den Möglichkeiten der Digitalisierung profitieren. Daher sollte es Banken und ihren Kunden in Zukunft ermöglicht werden, ausschließlich digital und papierlos zu kommunizieren sowie Finanzgeschäfte vollständig digital zu tätigen - ohne Medienbrüche und mit klaren rechtlichen Regelungen. Das schafft Sicherheit und Transparenz. Hierfür braucht es Anpassungen im BGB: Definition des "angemessenen Zeitraums" bei der Aufbewahrung und Speicherung von Informationen (§ 126b BGB) und des "Eingangs von Erklärungen im elektronischen Postfach" (§ 130 BGB) sowie Einführung der Textform beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags (§§ 492 ff. BGB).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
- Beschreibung: EUCS soll einen einheitlichen Zertifizierungsrahmen für Clouddienste einführen. Dies erfolgt i.R. eines Technischen Standards im Kontext des EU Cybersecurity Act. Eine verpflichtende Nutzung zertifizierter Dienste kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vorschlag sieht neben technischen Anforderungen auch Vorgaben zum anwendbaren Recht, dem Ort des Dienstleister-Hauptsitzes und der Eigentümerstruktur vor. U.U. könnte so der Zugang zu Clouddiensten aus Drittstaaten eingeschränkt oder verhindert werden, ohne dass dadurch die technische Sicherheit erhöht würde. Die Vorgaben des EUCS sollten sich i.R.d. offiziellen Mandates auf technische Anforderungen beschränken.
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- Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
- Beschreibung: Wir wünschen uns eine Optimierung der Bestimmungen für den AGB-Änderungsmechanismus, der Banken und Kunden ein vereinbartes Schweigen bei AGB-Änderungen erlaubt. Durch die Rechtssprechung müssen Banken die ausdrückliche Zustimmung von Kunden bei AGB-Änderungen einholen. Dies ist oftmals mit einem hohen Bürokratieaufwand für beide Seiten verbunden. Um die Zustimmung von weiten Teilen der Kundschaft einzuholen, kommt es zudem zu einem umfangreichen Versand papierhafter Unterlagen, die zusätzlich die Umwelt und die CO2-Bilanz belasten. Gefordert wird eine rechtssichere Grundlage analog zu einer früheren Praxis und der derzeitigen Handhabung in anderen Branchen, die eine AGB-Änderung als angenommen betrachtet, wenn der Kunde innerhalb einer vorab definierten Frist nicht widerspricht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7347
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr
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BT-Drs. 20/7347
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
- Beschreibung: Es ist sicherzustellen, dass eine etwaige Einführung des Digitalen Euros und seine Ausgestaltung auf einer breiten öffentlichen und politischen Debatte beruht, in der alle Risiken genau analysiert werden. An einer solchen Diskussion beteiligen wir uns aktiv mit unserer Expertise. Entscheidend sind aus unserer Sicht folgende Punkte: Analyse tatsächlicher Kundennutzen, etwaiger Gefahren aus der technischen Umsetzung sowie potenzieller Risiken für die Stabilität des Finanzsystems. Der Digitale Euro sollte kein eigenständiges Bezahlverfahren sein. Wir setzen uns dafür ein, dass es keinen Interessenskonflikt der EZB als Aufseherin und Betreiberin des Bezahlverfahrens gibt und mögliche Risiken für die Finanzstabilität minimiert werden.