Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.857)
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.03.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die derzeitige Umsetzungsfrist gemäß dem EU-Listing Act zur Anpassung der ProspektVO (VO (EU) 2017/1129) im Hinblick auf Prospektformat und Reihenfolgevorgaben (insb. Art.4 Abs. 3 VO (EU) 2024/2809) verlängert und eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten nach Veröffentlichung aller relevanten Rechtsakte auf Level 2 gewährt wird.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 16.03.2026
- Beschreibung: Beibehaltung der bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Indexmiete (keine Begrenzung der Änderungen auf 3,5%). Beibehaltung der Wirksamkeit der (hilfsweisen) ordentlichen Kündigung bei Zahlungsverzug der Mietenden. Keine gesetzliche Definition der "Mietverträge zum vorübergehenden Gebrauchs" als solche mit einer Dauer von maximal 6 Monaten. Keine gesetzliche Vermutung für die Begrenzung der Höhe des Möblierungszuschlags auf 5% der Wohnungsmiete. Übergangsregelung für die Geltendmachung der Kosten des Heizungstauschs bei der Staffelmiete. Im Fall der Begrenzung der Veränderung von Indexmieterhöhungen: Bestandsschutz für bestehende Mietverträge.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 16.03.2026
- Beschreibung: Bessere Berücksichtigung der Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Förderung von Ladeinfrastruktur/E-Mobilität durch längere Antragsfristen und verlässlichere und planbare Förderabrufe.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 16.03.2026
- Beschreibung: - Keine verpflichtende zentrale Anbindung der SzA-Systeme an das BSI ohne klare gesetzliche Vorgaben zu Art, Zweck und Umfang der Datenübermittlung. - Präzise gesetzliche Festlegung der übertragenen Daten statt nachgelagerter BSI‑Spezifikationen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. - Eingriffsbefugnisse von Bundesbehörden begrenzen: nur bei klar definierten Gefahrenstufen, nach Ultima‑Ratio‑Prinzip und immer unter Einbindung der Betreiber. - Keine aktiven Eingriffe in KRITIS‑Systeme über unklare oder zusätzliche Zugriffspfade; Wahrung der etablierten Sicherheitsprinzipien (Betreiberhoheit, Protokollierung, kontrollierte Fernzugriffe). - Threat Hunting nur freiwillig, kooperativ und transparent; Offenlegung der Indikatoren und enge Abstimmung mit bestehenden SzA‑Systemen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Buchner & Partner GmbH am 16.03.2026
- Beschreibung: Gesetzliche Verankerung der Abrechnungsfähigkeit elektronischer Verordnungen (Heil-/Hilfsmittel, HKP) zum Ausstellungszeitpunkt durch: (1) harmonisierte KBV-Zertifizierung in Abstimmung mit GKV-SV, (2) verbindliche Bindung aller Kassen an einheitliche GKV-SV-Vorgaben, (3) zentrale fachliche Validierung durch Fachdienste, (4) Orientierung am gematik-Fachkonzept HKP, (5) durchgängig digitale Prozesskette. Erforderlich sind Anpassungen im SGB V, in G-BA-Heilmittelrichtlinien und gematik-Spezifikationen.
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- Angegeben von: Buchner & Partner GmbH am 16.03.2026
- Beschreibung: Angestrebt wird die gesetzliche Verankerung der Abrechnungsfähigkeit elektronischer Verordnungen (Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege) zum Ausstellungszeitpunkt. Dies erfordert: (1) Harmonisierte KBV-Zertifizierung von Praxisverwaltungssystemen in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband, (2) verbindliche Bindung aller Krankenkassen an einheitliche GKV-SV-Vorgaben, (3) zentrale fachliche Validierung durch Fachdienste, (4) Orientierung am gematik-Fachkonzept HKP, (5) durchgängig digitale Prozesskette von Verordnung bis Abrechnung. Angestrebt werden Anpassungen im SGB V, in Heilmittelrichtlinien des G-BA sowie in gematik-Spezifikationen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 16.03.2026
- Beschreibung: Die Beschleunigungsmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der inhaltlichen Qualität und Sorgfalt der Prüfung gehen. Die Qualitätsstandards des (Zahn-)Medizinstudiums und der Staatsexamina dürfen dabei nicht unterlaufen werden und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten muss als höchste Priorität gewährleistet bleiben. Es dürfen keine neuen bürokratischen Hürden und Verwaltungsaufwände generiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 16.03.2026
- Beschreibung: Im Rahmen der stärkeren Koordination der beiden Bundesoberbehörden ist dabei sicherzustellen, dass das Modell aus forschungsnaher Beratung und Regulierung, wie es vorbildhaft im PEI stattfindet, dauerhaft sichergestellt und auf die gesamte regulatorische Beratung, auch die im Aufgabenbereich des BfArM, ausgerollt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zur Stärkung der nach dem Arzneimittelgesetz zuständigen Bundesoberbehörden
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 16.03.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns insbesondere für die Qualitätssicherung, Transparenz und die Schaffung eines übergreifenden Rechtsrahmens für die medizinischen Register ein. Gesichert werden muss auch die Grundfinanzierungen der medizinischen Register, die sich oft an Standorten der Hochschulmedizin befinden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 16.03.2026
- Beschreibung: Bessere Nutzung von Daten für die wissenschaftliche Forschung, die bisher nicht über das GDNG abgedeckt sind. Wir setzen uns insbesondere für eine gute Verzahnung zwischen Gesundheitsdaten (die primär über das GDNG geregelt sind) und anderen Daten ein. Wichtig ist außerdem eine gute Verzahnung zwischen GDNG und dem Forschungsdatengesetz. Wichtig sind hier insbesondere Vereinheitlichungen, um die praktische Umsetzung und Rechtssicherheit zu erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 16.03.2026
- Beschreibung: Der Entwurf enthält Maßnahmen wie die Digitalisierung des Theorieunterrichts und Erleichterungen für die praktische Fahrausbildung. Er setzt Impulse zur Fachkräftesicherung, Modernisierung und Entbürokratisierung im gewerblichen Güterverkehr.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: SEFE Securing Energy for Europe am 16.03.2026
- Beschreibung: Die Integration hochwertiger internationaler CO2-Zertifikate nach Art. 6.4 des Pariser Abkommens in das EU-ETS I und II ist angeraten, um die Zielstellung des ETS zu unterstützen - ökologisch glaubwürdig, ökonomisch effizient und sozial ausgewogen. Art. 6.4 bietet einen robusten Qualitätsstandard, der den Einsatz solcher Zertifikate verlässlich absichern kann. Derzeit ist die Nutzung hochwertiger CO2-Zertifikate im EU-ETS jedoch ausgeschlossen, obwohl eine Verbindung zwischen dem freiwilligen Kohlenstoffmarkt und dem EU-Emissionshandel politisch gewollt ist.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: HOCHTIEF PPP Solutions GmbH am 16.03.2026
- Beschreibung: Zerlegung der Gewerbesteuer auf Basis des § 33 Abs. 1 Satz 1 GewStG aus Billigkeit zu 10 Prozent nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und zu 90 Prozent nach dem Verhältnis der Stromverbräuche der jeweiligen Betriebsstätten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG am 16.03.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für die gesetzliche Verankerung von Open-House-Verträgen als Regelform der Krankenkassenausschreibungen für Biosimilars ein. Damit würden alle politischen Anforderungen an eine Regelung für Krankenkassenausschreibungen erfüllt werden: höhere Einsparungen für die Krankenkassen, Gewährleistung der Versorgungssicherheit und Erhalt des Biotechnologiestandortes Deutschland. Ohne gesetzliche Festlegung droht eine Entwicklung analog zum Generikamarkt mit zunehmender Anbieterreduktion und steigender Lieferengpassanfälligkeit. Aufgrund der komplexen und investitionsintensiven biotechnologischen Herstellung sind stabile und planbare Marktbedingungen im Biosimilarbereich besonders wichtig.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 16.03.2026
- Beschreibung: Verbesserung der Patientensteuerung in der Notfallversorgung
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 16.03.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns insbesondere für die Qualitätssicherung, Transparenz und die Schaffung eines übergreifenden Rechtsrahmens für die medizinischen Register ein. Gesichert werden muss auch die Grundfinanzierungen der medizinischen Register, die sich oft an Standorten der Hochschulmedizin befinden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 16.03.2026
- Beschreibung: Bessere Nutzung von Daten für die wissenschaftliche Forschung, die bisher nicht über das GDNG abgedeckt sind. Wir setzen uns insbesondere für eine gute Verzahnung zwischen Gesundheitsdaten (die primär über das GDNG geregelt sind) und anderen Daten ein. Wichtig ist außerdem eine gute Verzahnung zwischen GDNG und dem Forschungsdatengesetz. Wichtig sind hier insbesondere Vereinheitlichungen, um die praktische Umsetzung und Rechtssicherheit zu erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Public Private Partnerschip (BPPP) e.V. am 16.03.2026
- Beschreibung: Der Bundesverband PPP e.V. steht für Offenheit, Transparenz und Chancengleichheit! Diese muss allerdings für alle Beschaffungsformern gleichermaßen gelten. Wir fordern daher, den Geltungsbereich der Transparenzinitiative auf alle relevanten Beschaffungsmaß- nahmen für öffentliche Infrastruktur, ggf. ab einer bestimmten Volumengrenze, auszuweiten; oder mindestens, dass bei der Darstellung von PLAN-IST-Abweichungen bei ÖPP-Projekten erkennbar sein muss, welche Abweichungen unabhängig von der Beschaffungsform eingetreten wären, dies gilt besonders für etwaig ausgewiesene Quoten; die wesentlichen Ergebnisse von Eignungstests und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Projekte, ggf. ab einer bestimmten Volumengrenze, zu veröffentlichen, die nicht in eine ÖPP-Umsetzung geführt haben.
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- Angegeben von: Bundesverband Public Private Partnerschip (BPPP) e.V. am 16.03.2026
- Beschreibung: Der BPPP fordert die Rückkehr zum geschlossenen Finanzierungskreislauf Straße, der auch im Koalitionsvertrag der Bunderegierung beschlossen wurde. Zudem fordert er das Bundesverkehrsministerium auf, nachhaltige Finanzierungs- und Umsetzungsbedingungen für Bund, Länder und Kommunen durch einen gezielten Einsatz von Öffentlich-Privaten Partnerschaften zu schaffen. Ein verpflichtender ÖPP-Eignungstest würde geeignete Projekte identifizieren helfen und diesen Beschaffungsweg zur Beschleunigung des Infrastrukturausbaus in deutlich mehr Fällen eröffnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Verfahren und Strukturen für klinische Studien in der EU und Deutschland verbessern (EU Biotech Act)
- Angegeben von: Initiative Studienstandort Deutschland (ISD) am 16.03.2026
- Beschreibung: - Verkürzung der Genehmigungsfristen für klinische Prüfungen von zentraler Bedeutung, hierfür ist jedoch eine ausreichende technische Unterstützung durch das EU Portal erforderlich - Forderung nach einer unabhängigen Evaluation des EU Portals unter Einbeziehung aller Nutzergruppen - Konsequente Einbeziehung der nationalen Ethik-Kommissionen bei ausreichenden Fristen bei der Validierung von Teil 1 des AR - Forderung nach einer Überprüfung des Alignments zwischen Teil I und Teil II des AR. - Überprüfung des risikobasierten Schemas für „low-intervention“ und „minimal-intervention“ clinical trials - Kritik an angedachter Änderung des neuen Artikel 93 Abs. 8 in der CTR: Bürokratischer Mehraufwand
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 16.03.2026
- Beschreibung: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 16.03.2026
- Beschreibung: Die Mercedes-Benz Group AG unterstützt eine unbürokratische Umsetzung sowie eine Privilegierung für Tarifparteien im Rahmen der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 16.03.2026
- Beschreibung: Die Mercedes-Benz Group AG unterstützt eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und damit die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Umsetzung von der Tageshöchstarbeitszeit in die Wochenarbeitszeit entsprechend den europäischen Regelungen. Auch die Ruhezeiten lassen sich ohne eine zeitliche Absenkung durch Blockeinteilung flexibler gestalten. Eine vereinbarte Vertrauensarbeitszeit muss von einer Dokumentationspflicht der individuellen Arbeitszeiten ausgenommen bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 16.03.2026
- Beschreibung: Empfehlungen zur Umsetzung des AI Acts für Hochrisiko-Anwendungen im Automobilsektor.
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- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 16.03.2026
- Beschreibung: Um ein "Level playing field" zwischen elektrischen Vans und den konventionellen Vans zu schaffen, hat sich die MB AG für eine Ausnahme der elektrischen Vans zwischen 3,5 und 4,25 to zGG von der Ausstattungspflicht mit Tachographen und Höchstgeschwindigkeitsbegrenzern ausgesprochen. Im Vorfeld der Veröffentlichung des Automotive Package hat sich die MB AG über den Verband VDA in die politische Diskussion eingebracht. EU-Regelungen: EC/561/2006 Tachograph Regulation 92/6/EEC Speed-Limiter Directive 2019/2144 (EU) General Safety Regulation
- Betroffene Bundesgesetze (3):