Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (21.140)
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
- Beschreibung: - Der Entwurf braucht eine wesentliche Überarbeitung. - Die im RefE vorgeschlagenen Richtwerte für Immissionen in den sogenannten „dörflichen Wohngebieten“ würden schwerwiegende Konsequenzen für die Wirtschaftlichkeit und den Betrieb von Netzen und Windenergieanlagen haben.
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
- Beschreibung: Vordringlicher Handlungsbedarf besteht aus Sicht des BDEW insbesondere bei: - der Einschränkung von Ausbau-, Anschluss- und Versorgungspflichten, - dem Verzicht auf anlasslosen Rückbau, - dem Umgang mit Gaskonzessionen, - der angemessenen Verteilung von Lasten und Risiken, - der Schaffung eines förderlichen Rechts- und Regulierungsrahmens für Wasserstoffnetze und - der Weiterentwicklung der Regelungen zur Biogaseinspeisung. Zudem muss der Betrachtungs-/Analysebereich auf Fernleitungsnetze ausgeweitet werden
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
- Beschreibung: Der BDEW fordert, bei der Ausgestaltung der Carbon Management Strategie den Vorrang der Emissionsvermeidung und den Ausbau natürlicher Senken sicherzustellen. Der Ver-band lehnt die unterirdische Onshore-Speicherung ab und setzt sich für den umfassen-den Schutz der Wasserressourcen ein.
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
- Beschreibung: Der BDEW fordert bessere Rahmenbedingungen in der Nationalen Hafenstrategie für den Ausbau von Offshore-Energie-Hubs. Der Verband setzt sich für mehr spezialisierte Hafenflächen mit ausreichender Größe und leistungsfähiger Infrastruktur für die Anbindung und Logistik der Offshore-Windenergie ein.
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
- Beschreibung: Der BDEW begrüßt die Umstellung der Regelungen für die Auditpflicht auf den tatsächlichen Endenergieverbrauch als Bestimmungsgröße für die Auditpflicht. An einigen Stellen sieht der BDEW jedoch Anpassungsbedarf. So geht der Gesetzentwurf über ein notwendiges Mindestmaß bzw. europäische Vorgaben hinaus. Außerdem unterschätzt der Gesetzentwurf die Kosten, die den Unternehmen aus der Auditpflicht erwachsen. Der Gesetzentwurf legt zudem keine Untergrenze des jährlichen Endenergieverbrauchs fest, ab dem ein Unternehmen auditpflichtig wird. Hier spricht mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit viel für die Untergrenze von 2,77 GWh, die von der Energieeffizienzrichtlinie europaweit vorgegeben ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Delegierten Rechtsakts über die Methodik zur Bewertung von Treibhausgaseinsparungen durch kohlenstoffarme Brennstoffe
Aktiv vom 27.08.2024 bis 10.10.2024
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
- Beschreibung: Die EU-Kommission bereitet derzeit den Delegierten Rechtsakt zu kohlenstoffarmem Wasserstoff vor. Der BDEW setzt sich für eine pragmatische Ausgestaltung des Rechtsaktes ein, welche dem Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft dienlich ist. Bspw. müssen Vorkettenemissionen auch mit projektspezifischen Werten für alle emissionsrelevanten Treibhausgase und Prozessschritte berechnet werden können, um eine bessere Emissionsbilanz vorzuweisen. Alle Entstehungsformen des kohlenstoffarmen Wasserstoffs müssen unter der im Delegierten Rechtsakt definierten Methode berücksichtigt werden, um Investitionssicherheit zu bieten und Technologieoffenheit zu erlauben. Weiterhin bedarf es mehr Flexibilität bei den Strombezugskriterien zur Produktion von kohlenstoffarmem Wasserstoff.
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- Angegeben von: Stiftung Mercator GmbH am 27.08.2024
- Beschreibung: Impuls für eine deutsche Stimme im Kontext Sustainable Finance, die für die Harmonisierung und Verzahnung bestehender Regulierung (bspw. in der Offenlegung: Taxonomie, CSRD, SFDR, ESRS, CSDDD, etc.) sowie für deren Konkretisierung und Weiterentwicklung eintritt. Impuls für ein regulatorisch gestütztes Anreizsystem (Bonus-Malus-Regelung), um nachhaltige Investitionen zu fördern. Impuls für die Formulierung von sektorspezifischen Berichtsstandards und Transitionspfaden. Impuls für eine nachhaltige staatliche Investitions- und Anlagestrategie in Kombination mit dem Stopp nicht nachhaltiger Förderungen und Subventionen.
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- Angegeben von: Stiftung Mercator GmbH am 27.08.2024
- Beschreibung: Austausch mit einer Abgeordneten des Deutsches Bundestags, ob ein solches KI-Transparenzregister für die öffentlichen Verwaltung nötig wäre und wie dieses ausgestaltet werden müsste.
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- Angegeben von: InnoEnergy GmbH am 26.08.2024
- Beschreibung: Ambitionierte Umsetzung des EU Net Zero Industry Act sowie des Critical Raw Material Act in Deutschland, beispielsweise zur Einführung nicht-preislicher Zuschlagskriterien in den Ausschreibungen für Solaranlagen, sowie entsprechender Regelungen für Windanlagen, Batterien, grünen Wasserstoff oder für industrielle Projekte zur/m Förderung/Weiterverarbeitung/ Recycling kritischer Rohstoffe"
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- Angegeben von: E.ON SE am 26.08.2024
- Beschreibung: E.ON begrüßt grundsätzlich die Initiative des Bundes für einen Aufbau eines initialen Lkw-Ladenetzes auf den unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. E.ON plädiert für eine freiwillige Anwendung des Durchleitungs-modells, eine marktkonforme Preisgestaltung und eine alternative Ausschreibungsstruktur, um den Wettbewerb zu fördern und den wettbewerblichen Ausbau zu unterstützen.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.08.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass die bisherige Regelung der Monitoring und Reporting Verordnung im Europäischen Emissionshandel (Status 2023), EU 2018/2066, erhalten bleibt. Diese trägt dem Umstand Rechnung, dass die „kaptiven“ Kalköfen der Zuckerindustrie nur für die Brennstoffemissionen eine Zuteilung erhalten, weil das aus dem Kalk emittierte CO2 aufgefangen und im Saftreinigungsprozess wieder in den Branntkalk eingebunden wird. Es erfolgt keine CO2-Freisetzung.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 26.08.2024
- Beschreibung: In den vergangenen Jahren hat sich Deutschland zum globalen Technologieführer im Bereich der Advanced oder Innovative Air Mobility (AAM/IAM) für senkrechtstartende Elektroflugzeuge entwickelt. eVTOL (electric Vertical Take-Off and Landing Aircraft) bieten die Möglichkeit, sowohl Metropol- als auch ländliche Regionen unabhängig von bestehenden bodengebundenen Verkehrsinfrastrukturen schnell, sicher, nachhaltig und bezahlbar miteinander zu verbinden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat am 13. Mai 2020 den Aktionsplan der Bundesregierung für unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte vorgelegt. Gemäß diesem Aktionsplan sind für eVTOL entsprechende Ziele definiert worden-
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- Angegeben von: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland am 26.08.2024
- Beschreibung: Geplant ist die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. - Widerspruch gegen geplante Änderungen des rechtlichen Status von Elektrokleinstfahrzeugen. - Forderung nach einem Mindestabstand beim Überholen von Fußverkehr. Widerspruch gegen Erlaubnis in der StVO, E-Scooter auf Gehwegen abzustellen. - Keine Grünpfeil-Regelung für E-Scooter - Im Bußgeld-Katalog sollen die Sätze für das Befahren von Gehwegen steigen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland am 26.08.2024
- Beschreibung: Der Fußverkehr soll auch auf Bundesebene systematisch eingeordnet und gefördert werden. Drei übergeordnete Vorschläge von FUSS e.V. - Sicherheit und Leichtigkeit für alle - Mobilität, Gesundheit und Städte fördern - Fußverkehr stärken – institutionell, personell, finanziell, mit Know-How und Strategien
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderungen des Übereinkommens über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds
Aktiv vom 26.08.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.08.2024
- Beschreibung: Die Einführung der Möglichkeit zur Hebelung von Mitteln am Kapitalmarkt stellt einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der finanziellen Kapazitäten des Fonds dar und unterstützt die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in Afrika. Wir sehen in der stärkeren Einbindung des Privatsektors in die Entwicklungszusammenarbeit insgesamt einen dringend notwendigen Paradigmenwechsel. Durch solche Initiativen wird die Grundlage für eine verstärkte Beteiligung privater Akteure, einschließlich Banken, geschaffen. In diesem Zusammenhang sollten alle aktuellen Instrumente und Programme – sowohl nationale als auch internationale – daraufhin überprüft werden, inwieweit Synergieeffekte erzielt und der Privatsektor stärker eingebunden werden kann.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMZ): Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung vom 23. Mai 2023 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
- Beschreibung: Mit der sog. EmpCo-RL werden künftig u.a. bestimmte umweltbezogene Angaben per se in der Werbung verboten. Außerdem sollen Verbraucher mehr Informationen über Umweltauswirkungen erhalten, um bessere Kaufentscheidungen treffen zu können. Die Umsetzung in nationales Recht steht noch aus. Die Wettbewerbszentrale würde diesbezüglich eine schlanke 1:1 Umsetzung der Richtlinie begrüßen, um zusätzliche Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
- Beschreibung: Die geplante Green Claims RL COM(2023) 166 final sieht zur Verhinderung von Greenwashing eine strenge Regulierung von freiwilligen Umweltaussagen vor. Unternehmen, die mit Umweltaussagen werben, müssen künftig ein Zertifizierungsverfahren bei einer akkreditierten Prüfstelle durchlaufen. Auch Sanktionen bei Verstößen sind vorgesehen. Die Wettbewerbszentrale sieht den Paradigmenwechsel durch die geplante Vorab-Zertifizierung von Umweltaussagen kritisch. Irreführende und intransparente Umweltaussagen sind bereits nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) verboten. Es stellt sich die Frage nach der Erforderlichkeit der vorgeschlagenen Regelungen. Auch der BGH betont die strengen Anforderungen an Werbung mit Umweltbezug (BGH, Urteil vom 27.06.2024, Az. I ZR 98/23).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
- Beschreibung: Mit der Eignungsprüfung des EU Verbraucherrechts zur digitalen Fairness werden drei Richtlinien überprüft, z. B. im Hinblick auf angemessene Regulierung von „Dark Patterns“, Personalisierungspraktiken, Influencer-Marketing, Vertragsauflösung, Abonnementverträge überprüft werden. Auch geht es darum, ob die aktuellen Regelungen zur Vermarktung von Waren mit digitalem Inhalt (z.B. in Videospielen) angemessen sind. Die Wettbewerbszentrale setzt sich aufgrund ihrer Praxiserfahrung dafür ein, dass Doppelregelungen und unnötige Informationspflichten vermieden werden sollten. Aus ihrer Sicht können etwa manipulative bzw. irreführende Websites/App-Designs aufgrund des Irreführungsverbots geahndet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
- Beschreibung: Der DSA regelt die Verantwortlichkeit von Plattformen. So wird z.B. der Umgang mit illegalen Inhalten geregelt, welche Pflichten Betreiber von Online-Marktplätzen haben und unter welchen Umständen personalisierte Werbung angezeigt werden darf. Die zivilrechtliche Durchsetzung des Verbraucherschutz-, Lauterkeits- und Datenschutzrechts durch Private trägt maßgeblich zur Rechtsfortbildung in der EU bei. Dieses so genannte Private Enforcement kann gleichermaßen durch anspruchsbefugte Verbände wie die Wettbewerbszentrale, andere Wettbewerbsverbände, Verbraucherzentralen, private Unternehmen oder auch Privatpersonen erfolgen. Es ist zu erwarten, dass der privaten Rechtsdurchsetzung für den DSA eine größere Bedeutung als behördlichen Maßnahmen zukommen wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
- Beschreibung: Neues Paket zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle) für Q 3 2024 angekündigt Einführung einer behördlichen Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften anstelle oder als Ergänzung der bestehenden funktionierenden privatrechtlichen Rechtsdurchsetzung wird von der Wirtschaft wie vom Verbraucherschutz abgelehnt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
- Beschreibung: Bei Verstößen gegen UWG- und Verbraucherschutzvorschriften wird die Wettbewerbszentrale i.d.R. im Wege der gesetzlich vorgesehenen Abmahnung tätig, um das rechtswidrige Verhalten eines Unternehmers schnell, effektiv und außergerichtlich abzustellen. Sofern eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann, nutzt sie das Instrument der Unterlassungsklage. Dieses effektive und seit Jahrzehnten sehr gut funktionierende System des Private Enforcements darf aus Sicht der Wettbewerbszentrale nicht beeinträchtigt werden. Eine funktionsfähige private Rechtsdurchsetzung dient dem fairen Wettbewerb zum Nutzen von Mitbewerbern, Verbrauchern und der Allgemeinheit. Die Wettbewerbszentrale finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: CC Coalition Consulting GmbH am 26.08.2024
- Beschreibung: Verantwortung und Erreichung von digitaler Interoperabilität im Gesundheitswesen effizient und effektiv gestalten, dabei marktwirtschaftliche Grundprinzipien einhalten. Datennutzung bei gleichzeitiger Einhaltung der informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen besser ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Frauenring e.V. am 24.08.2024
- Beschreibung: Wir fordern die Entwicklung einer effektiven Strategie zur Verhinderung von Femiziden. Darunter auch die Aufnahme von Femiziden in das Strafgesetzbuch sowie eine bundeseinheitliche Regelung der Förderung von Frauenhäusern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 23.08.2024
- Beschreibung: Die Initiative zielt darauf ab, die Finanzierung nichtbundeseigener Eisenbahninfrastrukturen in den öffentlichen Haushalten von Bund und Ländern zu stärken. Zwar haben sich die Finanzierungbedingungen für die nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen und für die Zugangsstellen des Schienengüterverkehrs in den vergangenen Jahren spürbar verbessert; insbesondere durch die Einführung des SGFFG im Jahr 2013 und die Novellierung des GVFG. Dennoch: Die operative Anwendung der Finanzierungsinstrumente ist mangelhaft. Die strukturellen Nachteile gegenüber den bundeseigenen Infrastrukturunternehmen bestehen nach wie vor. Die Weiterentwicklung der Finanzierungsstrukturen für die nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen ist unter mehreren Gesichtspunkten geboten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien
Aktiv vom 23.08.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 23.08.2024
- Beschreibung: Der Änderungsentwurf sieht die Einführung eines absoluten Schwellenwertes von 20.000 EUR vor. Als GDV schlagen wir vor, einen zusätzlichen relativen Schwellenwert in Form einer Abweichung zwischen Gegenleistung und Verkehrswert von mehr als 10 %, mindestens aber 20.000 EUR in den Wortlaut aufnehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):