Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (21.144)
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- Angegeben von: Kreisbauernschaft Heinsberg e.V. am 16.09.2024
- Beschreibung: ( öffentlich , Pflichtfeld ) Beibehaltung des tierschonenden Veröden von Hornanlagen bei Käbern bis zur 6.Woche unter Sedierung/Schmerzmittelgabe durch Tierhalter/ kein generelles Kupierverbot bei Schweinen und Lämmern /kein Pauschalverbot der Anbindehaltung bei Rindern/Präzisierung der Regelungen zur Qualzucht
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kreisbauernschaft Geldern e.V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des tierschonenden Veröden von Hornanlagen bei Käbern bis zur 6.Woche unter Sedierung/Schmerzmittelgabe durch Tierhalter/ kein generelles Kupierverbot bei Schweinen und Lämmern /kein Pauschalverbot der Anbindehaltung bei Rindern/Präzisierung der Regelungen zur Qualzucht
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Der VCI befürwortet einen technologieoffener Kapazitätsmechanismus , der KWK und freiwillige Flexibilität inkludiert. Flexibilität muss dabei stets angemessen vergütet werden und darf nicht erzwungen werden.
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Der VCI setzt sich für einen sinnvollen, bürokratiearmen Preispfad des BEHG mit Blick auf den ETS II durch Festschreibung eines Festpreises für das Jahr 2026 ein. Die durch den ETS II äußerst umfassend erfasste Brennstoffe sollten mit Blick auf die bürokratischen Belastungen im Verhältnis zum Klimanutzen überprüft werden. Ein einseitiger, nationaler Opt-In für Sonderabfallverbrennungsanlagen sollte nicht erfolgen, sondern vielmehr von der CO2-Bepreisung ausgenommen werden. Auch im ETS II bedarf es eines Carbon Leakage-Schutzes und damit einer Anpassung und Verlängerung der BECV. Die beste Form geringer bürokratischer Belastungen sind praxistaugliche Fristen; diese sieht der VCI im ETS II derzeit nicht gegeben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Kreisbauernschaft Düren e.V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des tierschonenden Veröden von Hornanlagen bei Käbern bis zur 6.Woche unter Sedierung/Schmerzmittelgabe durch Tierhalter/ kein generelles Kupierverbot bei Schweinen und Lämmern /kein Pauschalverbot der Anbindehaltung bei Rindern/Präzisierung der Regelungen zur Qualzucht
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kreisbauernschaft Aachen e.V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des tierschonenden Veröden von Hornanlagen bei Käbern bis zur 6.Woche unter Sedierung/Schmerzmittelgabe durch Tierhalter/ kein generelles Kupierverbot bei Schweinen und Lämmern /kein Pauschalverbot der Anbindehaltung bei Rindern/Präzisierung der Regelungen zur Qualzucht
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Funktion der Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG beibehalten wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Stellungnahme fordert ITAD, dass der in § 52 TEHG vorgesehende vorzeitige nationaler Opt-in in den EU-ETS 1 von einigen Thermischen Abfallbehandlungsanlagen gestrichen wird. ITAD fordert die Bundesregierung dazu auf die Impact Analyse der Europäischen Kommission zum Opt-in der europäischen Abfallwirtschaft in den EU-ETS 1 abzuwarten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine Überarbeitung der Anforderungen der MDR im Sinne der Patientensicherheit, eines funktionieren Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung / Benannten Stellen. Ziel ist dabei insbesonder, dass es keine weitere Verlängerung der Übergangsfristen und keine Abschaffung von Rezertifizierungen gibt. Es soll eine weitere Harmonisierung der Benennungsverfahren und behördlichen Anforderungen geben. Die regulatorische Überlastung soll beendet und ein stabiler Rechtsrahmen geschaffen werden. Es bedarf einer Schaffung von rechtssicheren Ausnahmeregelungen für innovative Produkte/Anwendungen sowie Nischenprodukte/-anwendungen.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. (BDF) am 16.09.2024
- Beschreibung: Die nationale Rechtsgrundlage für die Gebührenbefreiung von Flügen nach Sichtflugregeln von den Flugsicherungsstreckengebühren wird mit der Änderung erneuert. Der BDF beteiligt sich im Rahmen eines förmlichen Beteiligungsverfahrens der Bundesregierung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Zweite Verordnung zur Änderung der FS-Strecken-Kostenverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DuPont Deutschland Holding Gmbh & Co. KG am 16.09.2024
- Beschreibung: DuPont unterstützt einen risikobasierten PFAS-Regulierungsansatz und steht im Dialog auf EU- und nationaler Ebene um Informationen (z.B. im Rahmen der ECHA Konsultation) zu kritischen Anwendungen bereitzustellen.
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- Angegeben von: DuPont Deutschland Holding Gmbh & Co. KG am 16.09.2024
- Beschreibung: Als Unterzeichner der Antwerp Declaration unterstützt DuPont die Umsetzung der Ziele der Antwerp Declaration (https://antwerp-declaration.eu/).
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG beibehalten wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DuPont Deutschland Holding Gmbh & Co. KG am 16.09.2024
- Beschreibung: Vereinfachungen bei der CBAM Berichtspflicht (z.B. in Form einer höheren Bagatellgrenze für die Meldepflicht und einer längeren Verwendbarkeit von Standardwerten).
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- Angegeben von: DuPont Deutschland Holding Gmbh & Co. KG am 16.09.2024
- Beschreibung: Die Wasserunsicherheit in Europa ist eine wachsende Krise, die durch schwere Dürren, Überschwemmungen und zunehmende Knappheit gekennzeichnet ist, von der 40 % der Bevölkerung betroffen sind. Die EU muss dringend Maßnahmen ergreifen, um die Wasserunsicherheit in Europa zu bekämpfen. Wir fordern die nationalen und europäischen politischen Entscheidungsträger auf, das Thema „Wasser“ auf die politische Agenda zu setzen und eine neue EU Wasser-Resilienz Strategie vorzuschlagen.
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- Angegeben von: Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Biomasse ist neben Wind und Sonnenenergie ein wichtiger erneuerbarer Energieträger bei der Stromerzeugung und der bedeutendeste erneuerbarer Energieträger bei der Wärmeversorgung. Biogas ist in der Lage, die Grundlast bereitzustellen, Netzschwankungen auszugleichen und auch Strom, Wärme und Biokraftstoff dezentral im ländlichen Raum zu produzieren. Um die Energiewende unter Einbeziehung der Biogasanlagen fortsetzen zu können, sind die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und Änderungen an der aktuellen Rechtslage nötig.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Energy Drinks Europe (EDE) am 15.09.2024
- Beschreibung: Der Bürgerrat „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ empfiehlt eine Altersgrenze ab 16 Jahren für Energydrinks. Eine solche Altersgrenze ist durch die wissenschaftliche Evidenz nicht gedeckt und wäre daher unverhältnismäßig und diskriminierend. Der Konsum und die Vermarktung unterschiedlicher Lebensmittel und Getränke, u.a. auch Energy Drinks, ist laufend Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Wir nehmen diese Diskussionen zur Kenntnis und verpflichten uns zu einer positiven und konstruktiven Rolle, indem wir verantwortungsvolle Vermarktungs- und Werbepraktiken für unsere Produkte und deren maßvollen Konsum in verantwortungsbewusster Weise betreiben. Siehe dazu der EDE-Verhaltenskodex: https://www.energydrinkseurope.org/de/normen/verhaltenskodex/
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- Angegeben von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 14.09.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Konsultation des Referentenentwurfs erfolgt eine Stellungnahme, die auf die Anpassung verschiedener Regelungen im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz abzielt. Mit dem Regelungsvorhaben sollen unter anderem die europarechtlichen Vorgaben der Vorordnung (EU) 2024/886 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen für Zahlungs- und E-Geld-Institute sowie eine Anpassung der insolvenzsicheren Verwahrung von Geldbeträgen für Zahlungsvorgänge im Kontext der nationalen Regelung im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und des Insolvenzrechts erreicht werden. Es sollen eine konforme Umsetzung der Vorordnung (EU) 2024/886 und die Sicherstellung der Insolvenzsicherheit der Geldbeträge für Zahlungsvorgänge erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.09.2024
- Beschreibung: Hochlauf E-Mob in Europa erfordert flächendeckende Lade- und H2-Tankinfrastruktur, schnelleren Stromnetzausbau und günstigere Ladestrompreise. Außenwirtschaftliche Bedingungen müssen zur Rohstoff- und Vorproduktversorgung verbessert werden. CO2-Flottenregulierung-Reviews (LDV, HDV) sind auf 2025 vorzuziehen, das 2025-Ziel für LDV analog zu HDV auf -90% anzupassen. Strafzahlungen müssen vermieden werden. Für 2030/2035 braucht es Flexibilisierungen, z.B. Phase-In der LDV-Grenzwerte. Weitere Anpassungen betreffen ZLEV-Schwellenwerte und negative slope. Technologieoffenheit heißt stärkere PHEV Berücksichtigung nach 2035, Aussetzen Utility-Factor-Anpassung ab 2025 und Berücksichtigung durschn. CO2-Minderungen durch erneuerbare Kraftstoffe; CNF-Fahrzeuge unmittelbar als CO2-frei einstufen.
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- Angegeben von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 13.09.2024
- Beschreibung: Die praxistauglich, KMU-gerecht und bürokratiearme Umsetzung der europäischen Verordnung (EU) 2023/1115 für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR).
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Dr. Tanja Wiebe LL.M. – FinTax policy advice am 13.09.2024
- Beschreibung: Kern des Anliegens war eine Vereinfachung der Besteuerung von Werbeartikeln – die betrieblichen Aufwand und eben kein „Geschenk“ im zivilrechtlichen Sinne darstellen und damit auch nicht unter die Regelung für „Geschenke“ (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG) subsumiert werden sollten. Eine fehlerhafte Anwendung, z. B. bei den besonderen Aufzeichnungspflichten für die Zuwendung, birgt weitreichende Gefahren wie die Versagung des Betriebsausgabenabzugs für Werbeartikel.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Tanja Wiebe LL.M. - FinTax policy advice
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- Angegeben von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 13.09.2024
- Beschreibung: Die Fraunhofer-Gesellschaft möchte einen Diskurs zu Vereinfachungen in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern über § 91b Grundgesetz mit Abbau von bürokratischen Hemmnissen anregen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 13.09.2024
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer plädiert dafür, dass im Rahmen der Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung (BBFVerfV) die Anwendung des Feststellungsverfahrens nach Abschnitt 6 des BBiG (Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs) erst ab dem 1. Januar 2026 von den zuständigen Stellen umzusetzen ist (Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b (§ 106 Absatz 4 Satz 1 BBiG), Artikel 4 Nummer 29 (§ 123a Satz 1 HwO) und setzt sich daher für eine Verschiebung des Rechtsanspruchs auf ein Feststellungsverfahren um ein Jahr ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBF) (20. WP): Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung BBFVerfV
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 13.09.2024
- Beschreibung: Das Bündnis Gesundheit, ein Zusammenschluss von Gesundheitsberufen, verfolgt das Ziel, den hohen Standard der Gesundheitsversorgung in Deutschland trotz Herausforderungen wie demografischem Wandel und medizinisch-technischem Fortschritt zu sichern, und fordert eine ressortübergreifende Zusammenarbeit zur Bewältigung dieser Entwicklungen. Aus Sicht des Bündnisses müssen prioritär drei Handlungsfelder angegangen werden, um eine zukunftsfähige, patientengerechte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Handlungsfeld I: Dem Fachkräftemangel begegnen Handlungsfeld II: Gute versorgungsorientierte Strukturen gemeinsam mit den Gesundheitsberufen entwickeln Handlungsfeld III: Die Finanzierung für eine wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung sichern
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: European Carton Maker Association (ECMA) am 13.09.2024
- Beschreibung: Unser Interesse gilt Artikel 63 der allgemeinen Arzneimittelgesetzgebung, die derzeit im Ministerrat diskutiert wird und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, sich zwischen der Verwendung von Beipackzetteln auf Papier oder elektronischen Produktinformationen für Arzneimittel und Medizinprodukte zu entscheiden.