Regelungsvorhaben

Suchbox

157 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (157)

    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit am 13.05.2024
    • Beschreibung: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 23.07.2024
    • Beschreibung: Sollten IASP im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung zugelassen werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass diese denselben fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen wie die AP unterliegen, um ein einheitlich hohes Qualitäts- und Qualifikationsniveau zu gewährleisten, zum Schutz der zu prüfenden Unternehmen und ihrer Anleger (des Kapitalmarkts). Nur so können vergleichbare Ausgangsbedingungen („Level-Playing Field“) unter den beteiligten Akteuren sichergestellt werden. Ein Verstoß gegen die Anforderung der Gleichwertigkeit würde zudem einen Verstoß gegen das EU-Recht bedeuten und zum Vertragsverletzungsverfahren führen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
  • Umsetzung der EU-CSR-Richtlinie

    Aktiv vom 17.07.2024 bis 20.02.2026

    • Angegeben von: W. L. Gore & Associates GmbH am 17.07.2024
    • Beschreibung: Mit dem Regelungsvorschlag sollen die neuen EU-Nachhaltigkeitsberichtserstattungsvorgaben in deutsches Recht überführt werden. Gores Gespräche zielen auf die Gewinnung von validen Informationen im Hinblick auf die weitere Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, um rasch Planungssicherheit für die interne Ressourcenplanung zu erhalten. Eine direkte Einflussnahme auf die inhaltliche Ausgestaltung der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland ist nicht vorgesehen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: Continental AG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Continental setzt sich mit Blick auf die kommende europäische Lieferkettenregulierung und weitere Anforderungen an die Berichterstattung dafür ein, die Berichtspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auszusetzen. Unternehmen sollten sinnvoll entlastet werden, um eine Konzentration auf die europäischen Vorgaben zu ermöglichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Änderungsbedarf besteht bei den gegebenen Möglichkeiten zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte. Während die EU-Richtlinie in Art. 39 Abs. 4 ein sog. Mitgliedstaatenwahlrecht vorsieht und damit die Möglichkeit besteht, nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch andere qualifizierte Dritte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, sind im Referentenentwurf lediglich die Wirtschaftsprüfer genannt. Erwartet wird, dass hier dem Erwägungsgrund 61 der CSRD gefolgt wird, nach dem Unternehmen „auf eine größere Auswahl an unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen zugreifen können“ sollten. Die Überarbeitung der delegierten Rechtsverordnung ESRS und dabei die Begrenzung der in der Lieferkette anforderungsfähigen Datenpunkte auf den VSME wird für notwendig gehalten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das IDW begrüßt die Entscheidung des Referentenentwurfs, die Nachhaltigkeitsberichterstattung dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu übertragen. Dieser verfüge über die notwendige Expertise und eine etablierte Qualitätssicherungsinfrastruktur, um sowohl finanzielle als auch nachhaltigkeitsbezogene Informationen zuverlässig zu prüfen. Für den Fall, dass sich der Gesetzgeber dafür entscheiden sollte, neben Wirtschaftsprüfern auch andere Dienstleister zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, fordert das IDW, Dritten dieselben strengen Regularien aufzuerlegen wie Wirtschaftsprüfern, um ein faires Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten. In seinem Schreiben an BMJ, BMWK und Bundeskanzleramt v. 19.04.2024 geht das IDW ausführlich auf die geltenden Anforderungen an Wirtschaftsprüfer ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das IDW begrüßt, dass die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten als Vorbehaltsaufgabe dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zugewiesen werden soll. Das IDW lehnt die geforderte Aufstellung des Lageberichts von zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen in dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) ab und spricht sich dafür aus, die für den Abschluss etablierte „Offenlegungslösung“ auch für Zwecke der CSRD-Umsetzung beizubehalten. Das IDW bittet um Klarstellung der teilweise unkonkreten Regelungen, wann genau Tochterunternehmen von Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit sind. Die Erstellung eines (separaten) Prüfungsberichts für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts lehnt das IDW ab.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die nationale Umsetzung der CSRD sollte sich im Ergebnis auf eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränken und keinen bürokratischen Zusatzaufwand für die deutschen Unternehmen verursachen, sondern höchstmögliche Vereinfachungen zugunsten der Unternehmen schaffen. Außerdem sollten doppelte oder gleichgelagerte Berichtspflichten für die Unternehmen vermieden werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: Bundesverband des Elektrogroßhandels (VEG) e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Regelungen wie das CSRD-Umsetzungsgesetz müssen so gestaltet sein, dass sie für Unternehmen praktisch umsetzbar sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht behindern. Der VEG setzt sich ein für: Eine Vereinfachung und Vereinheitlichung von Berichtspflichten. Eine stärkere Berücksichtigung des Angemessenheitsprinzips und der faktischen Möglichkeiten einer Einflussnahme von Unternehmen auf Akteure in der Lieferkette. Eine verbesserte, praxisorientierte Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben. Eine einheitliche Umsetzung und Anwendung Europäischer Vorschriften im gesamten Binnenmarkt. Eine zügige Evaluierung bestehender Vorschriften auf ihre Zweckdienlichkeit und Praxistauglichkeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen betroffener Unternehmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: VDMA e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: CSRD (Nationale Umsetzung Corporate Social Responsibility Directive), Ziel: Umsetzung handhabbar und unbürokratisch für KMU gestalten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht des Gesetzgebers, die Richtlinie im Wesentlichen eins-zu-eins umzusetzen und inhaltlich nicht darüber hinauszugehen. Eine eins-zu-eins-Umsetzung trägt dazu bei, eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in Deutschland im europäischen Vergleich zu vermeiden. In unseren Stellungnahmen haben wir dargestellt, in welchen Bereichen wir Anpassungsbedarf in Zusammenhang mit der Umsetzung der CSRD sehen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (6):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: Dr. Hans-Ulrich Krüger am 26.06.2024
    • Beschreibung: Schaffung eines Level-Playing-Field in der Vergabe von Prüfaufträgen der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Dr. Hans-Ulrich Krüger
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt die Unternehmen der deutschen Wirtschaft aufgrund der hohen Komplexität der durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisierten Berichtspflichten und der erforderlichen enormen personellen und finanziellen Kapazitäten vor große Herausforderungen. Die nationale Umsetzung der CSRD sollte 1:1 erfolgen und keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen beinhalten. Zudem sollten die Berichtspflichten analog zur Unternehmensgröße ausgestaltet sein und Kosten und Nutzen berücksichtigen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: Miele & Cie. KG am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der Referentenentwurf sieht vor, die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 1:1 umzusetzen. Unternehmen werden dadurch künftig verpflichtet, zusammen mit ihrem Jahresabschluss eine Nachhaltigkeitsinformation bereitzustellen. Damit soll der Umgang von Unternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette transparenter gemacht werden. Miele setzt sich dafür ein, dass Angaben nicht nur durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden können, sondern auch durch sogenannte ""unabhängige Prüfdienstleister"". Bei den Übergangsregelungen für das LkSG sollten doppelte Berichtspflichten vermieden werden - und das nicht nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch für Familienunternehmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 23.06.2024
    • Beschreibung: Die EU hat beschlossen, dass große und mittlere Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften künftig im Rahmen ihres Jahresabschlusses einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Der VDZ setzt sich nun für eine pragmatische Umsetzung der Regelungen ins Handelsrecht ein. So sollten aus Sicht des VDZ doppelte Berichtspflichten vermieden werden. Ferner sollte der Lagebericht erst zur Offenlegung in ein maschinenlesbares Format gebracht werden. Zuletzt fordert der VDZ, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte auch durch andere Berufsgruppen als lediglich Wirtschaftsprüfer zu ermöglichen. Diese Möglichkeit ist auch durch die EU-Richtlinie gegeben und sollte im Sinne einer 1:1-Umsetzung so erfolgen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 25.04.2024
    • Beschreibung: Es wird eine strikte 1:1-Umsetzung des EU-Rechtes in das nationale Recht gefordert. Der administrative Aufwand und die Kosten für die Berichterstattung müssen jedoch im Blick behalten werden. Wahlrecht bzw. der Ermessensspielraum der CSRD für Mitgliedstaaten ist zu berücksichtigen. Ein "gold-plating" wird abgelehnt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
    • Beschreibung: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) betont in der Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD): Wer ernsthaft nachhaltig wirtschaften will, muss soziale Gerechtigkeit mitdenken – und dazu gehört die Gleichstellung der Geschlechter.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1857 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 25.07.2025
    • Beschreibung: Im Hinblick auf Planungssicherheit – besonders für den Energiemittelstand – wäre es zu empfehlen, das Gesetzesvorhaben zur europäische CSRD-Richtlinie abzuwarten. Schwellenwert bei der Berichterstattung deutlich und deutschen Energiemittelstand weitestgehend aus dem unmittelbaren und mittelbaren Anwendungsbereich der CSRD-Richtlinie und des CSRD-Umsetzungsgesetzes herausnehmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1857 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen die Bestrebungen, die Verfügbarkeit von nachvollziehbaren und vergleichbaren ESG-Daten zu verbessern. Die intendierte 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben aus der CSRD in deutsches Recht hilft bei diesem Vorhaben, da europaweit einheitliche Nachhaltigkeitsberichte gefördert werden. Wichtig ist, den bürokratischen Aufwand auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Aus unserer Sicht gilt es bei der Umsetzung zentrale Punkte zu präzisieren bzw. anzupassen, insb.: - Bürokratischen Aufwand auf das erforderliche Mindestmaß begrenzen - Klarstellung über Notwendigkeit bzw. Nicht-Notwendigkeit zur Erweiterung des finanziellen Konsolidierungskreises - Detail: Beschränkung der Pflicht zum digitalen Format (ESEF) auf europäische Vorgaben (Verschiebung um mindestens ein Jahr)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1857 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
    • Betroffene Bundesgesetze (8):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464...
    • Angegeben von: Sparkassenverband Bayern am 30.01.2025
    • Beschreibung: Einführung von mehr freiwilligen Regelungen und Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
    • Beschreibung: Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht droht, uns als Unternehmen erheblich zu belasten. Diese Gefahr droht durch die geplante Aufstellungslösung für den (Konzern-)Lagebericht im European Single Electronic Format (ESEF) gemäß §§ 289g und 315e HGB-E. Wir setzen uns ein für die Beibehaltung der sog. Offenlegungslösung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
Nach oben blättern