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215 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"EnergieStG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (215)

    • Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ...Biokraftstoffe in § 57 EnergieStG nötig. Seite 9 Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
    • Angegeben von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
    • Beschreibung: Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
    • Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 15.09.2025
    • Beschreibung: Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
    • Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
    • Beschreibung: Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG........................, ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 des EnergieStG sollte aus dem Anwendungsbereich..., ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG Als Inverkehrbringung..., ...Energiesteuer gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG. Eine solche Regelung..., .... Gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG entsteht für solche ..., ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG........................, ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 des EnergieStG sollte aus dem Anwendungsbereich..., ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG Als Inverkehrbringung..., ...Energiesteuer gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG. Eine solche Regelung..., .... Gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG entsteht für solche ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG wird die Anwendung in..., ...hinsichtlich § 14 Absatz 2 EnergieStG begründet sich zutreffend..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG begründe sich „insbeson-dere..., ...Entstehungstatbestand des § 23 EnergieStG nicht von der Emissionshandelsrichtlinie..., ... § 47 Absatz 1 Nr. 1 EnergieStG (Rücknahme versteuerter...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...9b StromStG und § 54 EnergieStG ab dem Jahr 2025 elektronisch...
    • Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
    • Beschreibung: Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG ......................., ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 des EnergieStG sollte aus dem Anwendungsbereich..., ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG Als Inverkehrbringung..., ...Energiesteuer gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG. Eine solche Regelung..., ...zurückzuführen. Gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG entsteht für solche ...
    • Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Novelle zum Strom- und Energiesteuerrecht begrüßen wir grundsätzlich sehr. Wir setzten uns für die Einführung eines Befreiungstatbestands für Vehicle-to-Grid Anwendungen ein. Im Falle des sogenannten Multi-Use, d.h. der zusätzlichen Betätigung des Speichers auf den Strom- oder Regelleistungsmärkten herrscht weiterhin Unklarheit bezüglich des Status des Energiespeichers.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Energiesteuergesetzes 6 § 60 EnergieStG 6 Angleichung der Antragsfristen..., ...ENERGIESTEUERGESETZES § 60 ENERGIESTG § 60 EnergieStG (Entlastung...
    • Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: 1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden. 2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden. 3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden. 4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen. 5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen. 6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
      2. BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...zur Ergänzung von § 54 EnergieStG überzeugt aktuell nicht..., ...Regelung in §54 Abs. 1a EnergieStG und diese Änderung ist...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...die nach § 27 Absatz 1 EnergieStG steuerbefreit sind, ..., ... nach § 27 Absatz 1 EnergieStG beantrag en k ann ..., ...Steuerbefreiung nach § 27 EnergieStG bzw. eine Steuerentlastung nach § 52 EnergieStG in Anspruch genommen...
    • Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
    • Beschreibung: Der BEE setzt sich im Rahmen der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher 2) Die Beibehaltung der Definition von Biomasse als Erneuerbarer Energieträger nach geltendem Recht 3) Die Abschaffung der bestehenden Doppelbesteuerung bei der Einspeisung ins öffentliche Netz bei bidirektionalem Laden (Vehicle-to-Grid) 4) Bürokratieabbau 5) Die steuerfreie Drittbelieferung bei sog. „Insellösungen“
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Energiesteuergesetzes (EnergieStG) Durch die Dienstvorschrift...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Energiesteuer (Nach §1 Abs. 3 EnergieStG) befreit werden. Westfalen...
    • Angegeben von: Milchindustrie-Verband e.V. am 11.07.2025
    • Beschreibung: Der Milchsektor sollte stärkere Berücksichtigung bei Energiethemen erfahren, da viele Herstellungsprozesse energieintensiv sind und sie im internationalen Markt wettbewerbsfähig bleiben.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Streichung des § 55 EnergieSTG weggefallenen Erstattungen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 2 Absatz 1 Nummer 7 EnergieStG in § 37a Abs. 1 a Nr..., ...definiert § 1a Nr. 16 EnergieStG die gasförmigen Kohlenwasserstoffe..., ... gestrichen, da § 22 EnergieStG bereits in § 37a Absatz...
    • Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...zu § 47 Abs. 1 Nr. 6 EnergieStG einzuführen, der eine...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...entfallen lassen. § 57 EnergieStG  komplexe und benutzerunfreundliche...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Energiesteuer (§ 39 Abs. 3 EnergieStG) ebenfalls bis zum ...
    • Angegeben von: Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) am 07.06.2024
    • Beschreibung: Erhalt der Rohstoffverfügbarkeit für eine (mindestens) gleichbleibende nationale Produktion von abfallbasiertem und fortschrittlichem Biodiesel für den Straßen- und Seeverkehr. Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs in den Märkten für Abfall und Reststoffe.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Häfen: Novellierung des EnergieStG Ergänzung des § ..., ...Häfen: Novellierung des EnergieStG Ergänzung des § ...
    • Angegeben von: Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) am 07.06.2024
    • Beschreibung: Hiesige Produzenten von abfallbasiertem und fortschrittlichem Biodiesel sollen im Seeverkehr einen zusätzlichen Absatzmakt finden. Dies muss im Rahmen eines weltweit fairen Wettbewerbs erfolgen, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung und Kontrolle von Nachhaltigkeitsanforderungen an gebunkerte Biokraftstoffe.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Häfen: Novellierung des EnergieStG Ergänzung des § ..., ...Häfen: Novellierung des EnergieStG Ergänzung des § ...
    • Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 14.08.2025
    • Beschreibung: Wir sehen ein grundsätzliches Erfordernis, auch im Stromsteuergesetz den Bereich der Daseinsvorsorge seiner Bedeutung angemessen zu regeln. Insbesondere die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der erneuerbaren Energieträger sehen wir kritisch. Diese ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu einem Kostenanstieg bei der Abwasserentsorgung. Hier besteht aus unserer Sicht dringend Anpassungsbedarf.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2753 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2086 - Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... ohne Umweg über das EnergieStG erfolgt, weil es die...
    • Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Beschreibung: Das Positionspapier fordert, Biomethan und Bio-LNG als gleichwertige Säule der Energiewende anzuerkennen. Erneuerbares Methan bietet Speicherkapazität, Versorgungssicherheit und Kostenersparnis und sollte in allen energiepolitischen Strategien verankert werden. Nötig sind eine Nachfolgeregelung zur GasNZV, erleichterter Anlagenbau und Netzanschluss, vereinfachte Zertifizierung sowie faire Marktbedingungen im Vergleich zu Wasserstoff und importiertem Biomethan. Zudem sollen steuerliche Vorteile, THG-Quotenanreize und Förderinstrumente Biomethan im Verkehr, in der Wärmeversorgung und Stromproduktion stärken.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Heiz- und Kraftstoff (EnergieStG)......................., ...Heiz- und Kraftstoff (EnergieStG) Die Absenkung der ..., ... Energiesteuerrecht (EnergieStG) konsequent eine Differenzierung...
    • Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Beschreibung: Das Positionspapier fordert, Biomethan und Bio-LNG als gleichwertige Säule der Energiewende anzuerkennen. Erneuerbares Methan bietet Speicherkapazität, Versorgungssicherheit und Kostenersparnis und sollte in allen energiepolitischen Strategien verankert werden. Nötig sind eine Nachfolgeregelung zur GasNZV, erleichterter Anlagenbau und Netzanschluss, vereinfachte Zertifizierung sowie faire Marktbedingungen im Vergleich zu Wasserstoff und importiertem Biomethan. Zudem sollen steuerliche Vorteile, THG-Quotenanreize und Förderinstrumente Biomethan im Verkehr, in der Wärmeversorgung und Stromproduktion stärken.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Heiz- und Kraftstoff (EnergieStG)......................., ...Heiz- und Kraftstoff (EnergieStG) Die Absenkung der ..., ... Energiesteuerrecht (EnergieStG) konsequent eine Differenzierung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Häfen: Novellierung des EnergieStG Ergänzung des § ..., ...Häfen: Novellierung des EnergieStG Ergänzung des § ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Häfen: Novellierung des EnergieStG Ergänzung des § ...
    • Angegeben von: Westfalen AG & Co. KG am 18.09.2025
    • Beschreibung: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Die Klimaschutzverträge sollen finanziell verstetigt werden und auf Projekte, die fossilen durch nachhaltigen Wasserstoff ersetzen ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen die Förderbedingungen so angepasst werden, dass auch der Mittelstand unbürokratisch partizipieren kann. Förderrichtlinie Klimaschutzverträge
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Energiesteuer (Nach §1 Abs. 3 EnergieStG) befreit werden. Damit...
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