Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (31)
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- Angegeben von: Bundesverband Wasserpfeifentabak (Der Shisha-Verband) am 30.06.2024
- Beschreibung: Alle Regelungen, die Wasserpfeifentabak jetzt und in Zukunft betreffen, insbesondere aber das geltende Zusatzstoffverbot von Geraniol, Linalool und Cineol.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bernstein Public Policy GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: JT International Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: JTI Germany setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Grundsätzlich befürworten wir die individuelle Konsumentenfreiheit volljähriger und mündiger Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: British American Tobacco (Industrie) GmbH am 11.06.2024
- Beschreibung: BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Tabakerzeugnisgesetz (TabakErzG)
Aktiv vom 04.06.2024 bis 26.03.2026
- Angegeben von: Swedish Match AB am 04.06.2024
- Beschreibung: Die produktspezifische Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln sollte im Tabakerzeugnisgesetz (TabakErzG) reguliert werden. Aktuell gibt es dazu keine politischen Entwicklungen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Consumer Choice Center am 08.04.2026
- Beschreibung: Das Consumer Choice Center setzt sich für ein kohärentes, verhältnismäßiges und innovationsfreundliches Regulierungsumfeld für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Nikotinprodukte ein. Statt pauschaler Verschärfungen und höherer Steuern braucht es einen Ordnungsrahmen, der Verbraucherschutz, Schadensminimierung und die Bekämpfung illegaler Märkte gleichermaßen berücksichtigt. Klassische Tabakprodukte sind bereits heute stark reguliert; weitere Eingriffe fördern oft den Schwarzmarkt. Für neuartige Produkte befürworten wir einen risikobasierten Ansatz im Sinne der Tobacco Harm Reduction: Je geringer das Schadenspotenzial, desto weniger restriktiv die Regulierung. Auch für tabakfreie Nikotinbeutel braucht es einen klaren, rechtssicheren Rahmen im deutschen Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bündnis für Tabakfreien Genuss am 10.06.2024
- Beschreibung: Das BfTG setzt sich für eine wissenschaftlich fundierte Regulierung von E-Zigaretten und Liquids ein, die das reduzierte Schadenspotenzial (THR) berücksichtigt. Produkte mit geringem Risiko sollten nicht übermäßig reguliert werden. Insbesondere bei E-Zigaretten fordern wir verhältnismäßige Maßnahmen und lehnen zusätzliche Einschränkungen oder Verbote von Aromen und Inhaltsstoffen ab, sofern der bestehende gesetzliche Rahmen bereits Schutz bietet.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Nichtraucherschutzverband Deutschland e.V. am 22.06.2025
- Beschreibung: Wir kämpfen für einen konsequenten Nichtraucherschutz und eine strenge Tabakkontrollpolitik. Dabei orientieren wir uns an den Empfehlungen des Rates der Europäischen Union und den verbindlichen Vorgaben des WHO-Tabakrahmenübereinkommens, das von Deutschland im Jahr 2004 ratifiziert wurde. Der NRSV versteht sich auch als zivilgesellschaftliche Antwort auf die gravierenden Versäumnisse und Fehler der deutschen Politik während der letzten Jahrzehnte. Der gemeinsame ‚Feind‘ ist nicht der oder die einzelne Raucher*in, sondern die Tabakindustrie als die Ursache und Treiberin der globalen Tabakepidemie. Jegliche Form der Kooperation mit Tabakunternehmen lehnen wir ab.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 10.07.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit vom 20.06.2024. Zentrales Ziel ist die Errichtung eines neuen Bundesinstituts zur Aufklärung und Prävention in der Medizin (BIPAM), das Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie Teile des Robert Koch-Instituts übernehmen soll. Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Ausgestaltung dieses Instituts, insbesondere dessen Aufgaben, Arbeitsweise und Abgrenzung zu bestehenden Einrichtungen. Ziel ist es, evidenzbasierte Kriterien, patientenrelevante Endpunkte und regelmäßige Evaluationen in der Gesetzesausgestaltung zu verankern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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- Angegeben von: Deutsche Krebsgesellschaft e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die DKG setzt sich dafür ein, dass das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ausdrücklich zur Kooperation mit bereits etablierten, qualitativ hochwertigen Präventions- und Aufklärungsanbietern ermächtigt wird und diese bei Bedarf finanziell fördern kann. Die gesetzlichen Grundlagen sollen eine zielgruppengerechte Ansprache (insb. vulnerabler Gruppen) ermöglichen. Beim Übergang des Zentrums für Krebsregisterdaten sind Kontinuität und Datenintegration für onkologische Analysen sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
- Betroffene Bundesgesetze (12):