Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Gefundene Regelungsvorhaben (33)
-
- Angegeben von: British American Tobacco (Industrie) GmbH am 11.06.2024
- Beschreibung: BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
- Angegeben von: Verband der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie e.V. am 22.06.2026
- Beschreibung: Die Europäische Kommission hat den "Call for Evidence" und die öffentliche Konsultation zur Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU eröffnet und unterstrichen, dass bis 12/2026 ein Entwurf zu einer revidierten Tabakproduktrichtlinie vorlegen wird nachdem die Folgenabschätzung abgeschlossen wurde. Als Annexindustrie werden wir von diesem Regelungsvorhaben betroffen sein, worauf die Frage 15 in der öffentlichen Konsultation hinweist.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Wasserpfeifentabak (Der Shisha-Verband) am 30.06.2024
- Beschreibung: Alle Regelungen, die Wasserpfeifentabak jetzt und in Zukunft betreffen, insbesondere aber das geltende Zusatzstoffverbot von Geraniol, Linalool und Cineol.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: JT International Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: JTI Germany setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Grundsätzlich befürworten wir die individuelle Konsumentenfreiheit volljähriger und mündiger Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Deutscher Zigarettenverband e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der DZV setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Tabakerzeugnisgesetz (TabakErzG)
Aktiv vom 04.06.2024 bis 26.03.2026
- Angegeben von: Swedish Match AB am 04.06.2024
- Beschreibung: Die produktspezifische Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln sollte im Tabakerzeugnisgesetz (TabakErzG) reguliert werden. Aktuell gibt es dazu keine politischen Entwicklungen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Consumer Choice Center am 08.04.2026
- Beschreibung: Das Consumer Choice Center setzt sich für ein kohärentes, verhältnismäßiges und innovationsfreundliches Regulierungsumfeld für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Nikotinprodukte ein. Statt pauschaler Verschärfungen und höherer Steuern braucht es einen Ordnungsrahmen, der Verbraucherschutz, Schadensminimierung und die Bekämpfung illegaler Märkte gleichermaßen berücksichtigt. Klassische Tabakprodukte sind bereits heute stark reguliert; weitere Eingriffe fördern oft den Schwarzmarkt. Für neuartige Produkte befürworten wir einen risikobasierten Ansatz im Sinne der Tobacco Harm Reduction: Je geringer das Schadenspotenzial, desto weniger restriktiv die Regulierung. Auch für tabakfreie Nikotinbeutel braucht es einen klaren, rechtssicheren Rahmen im deutschen Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
- Angegeben von: Bündnis für Tabakfreien Genuss am 10.06.2024
- Beschreibung: Das BfTG setzt sich für eine wissenschaftlich fundierte Regulierung von E-Zigaretten und Liquids ein, die das reduzierte Schadenspotenzial (THR) berücksichtigt. Produkte mit geringem Risiko sollten nicht übermäßig reguliert werden. Insbesondere bei E-Zigaretten fordern wir verhältnismäßige Maßnahmen und lehnen zusätzliche Einschränkungen oder Verbote von Aromen und Inhaltsstoffen ab, sofern der bestehende gesetzliche Rahmen bereits Schutz bietet.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
- Angegeben von: Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt und Entwicklung (BLUE 21) e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Nichtraucherschutzverband Deutschland e.V. am 22.06.2025
- Beschreibung: Wir kämpfen für einen konsequenten Nichtraucherschutz und eine strenge Tabakkontrollpolitik. Dabei orientieren wir uns an den Empfehlungen des Rates der Europäischen Union und den verbindlichen Vorgaben des WHO-Tabakrahmenübereinkommens, das von Deutschland im Jahr 2004 ratifiziert wurde. Der NRSV versteht sich auch als zivilgesellschaftliche Antwort auf die gravierenden Versäumnisse und Fehler der deutschen Politik während der letzten Jahrzehnte. Der gemeinsame ‚Feind‘ ist nicht der oder die einzelne Raucher*in, sondern die Tabakindustrie als die Ursache und Treiberin der globalen Tabakepidemie. Jegliche Form der Kooperation mit Tabakunternehmen lehnen wir ab.
- Betroffene Bundesgesetze (7):