Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (505)
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Beibehaltung der Strafbarkeit des unerlaubten Glücksspiels (§§ 284 - 287 StGB)
Aktiv vom 20.06.2024 bis 29.06.2026
- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Automatenindustrie hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für den falschen Weg. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Beibehaltung der Strafbarkeit des unerlaubten Glücksspiels (§§ 284 - 287 StGB)
Aktiv vom 18.06.2024 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Der Bundesverband Automatenunternehmer hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für den falschen Weg. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Regelungen der §§ 218a und 219 im StGB; gleichermaßen Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Lebensrechtes des ungeborgenen Kindes im Schwangerschaftskonflikt; Erhalt der Beratungspflicht; Verbesserung von Frauen- und Familienförderden Maßnahmen; keine Verpflichtung kirchlicher Träger zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: LÖWEN ENTERTAINMENT hält die im Rahmen eines Eckpunktepapiers des Bundesministeriums der Justiz formulierten Pläne, durch eine Überarbeitung des Strafgesetzbuches (StGB) die Abschaffung der Straftatbestände des illegalen Glücksspiels (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für kontraproduktiv. Ein derartiges Vorhaben käme einem Konjunkturprogramm für die Organisierte Kriminalität in Deutschland gleich. Die im Frühjahr 2024 veröffentlichte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik deckte bundesweit eine Versiebenfachung im Deliktsfeld des illegalen Glücksspiels seit 2020 auf. Daher muss illegales Glücksspiel weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und ergänzend auf der Grundlage des Strafrechts durch die Strafvollzugsbehörden bekämpft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Centre for Feminist Foreign Policy am 23.05.2024
- Beschreibung: Wir setzten uns dafür ein, dass der §177 StGB dahingehend geändert wird, dass er das Prinzip "Ja heißt Ja" abbildet.
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... dass es mit § 108f neu StGB allein nicht getan ist...., ... der Gesetzgeber § 108e StGB unangetastet, so führte..., ...Bezug auf die von § 108e StGB einbezogenen kommunalen..., ...Mandatsträger (Abs. 3 Nr. 1 StGB). Wird § 108e StGB nicht..., ...Nachbesserungen § 108f neu StGB 1. Die Struktur des § 108f neu StGB sollte an jene des § 108e StGB angeglichen werden (I.2.1..., ... StGB auf Vorteile immaterieller..., ...Verhältnis zu § 108f neu StGB bestehenden Inkohärenz ist § 108e StGB von einem Verbrechen zu..., ...Bewertung des § 108f neu StGB I.1. Zielsetzung des § 108f neu StGB wird erreicht Ausweislich..., ...Tatbestand des § 108f neu StGB im Einzelnen I.2.1 Im Verhältnis zu § 108e StGB unterschiedliche Struktur..., ... Gesetzgeber § 108f neu StGB anders strukturieren will..., ..., verzichtet § 108f neu StGB Abs. 1 zunächst auf die..., ...Novellierung des § 108e StGB. Damals setzten sich die..., ... StGB (vgl. Absatz 3 Nr. 1) sind..., ...Novellierung des § 108e StGB (BT-Drs. 18/476) war im..., ...Rn. 40 ff.; SK-StGB-Sinn, 9. Aufl. 2019, § ...
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Anpassung des StGB § 142: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Bundesjustizministerium plant eine Änderung des § 142 StGB mit einer Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit. Die Kraftfahrtversicherer sehen dieses Vorhaben als nicht zielführend an. Die Möglichkeit, den Unfall bei reinen Sachschäden zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten des erlaubten Entfernens einer digitalen Meldestelle zu melden, sehen die Versicherer neutral.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die in den letzten Jahren in Kraft getretenen Cyber-Security-Regelungen wie die UNECE R 155 (Cyber Security Management-Systeme) oder der Cyber Resilience Act fordern von Fahrzeugherstellern zur Identifikation von Sicherheitslücken die Durchführung von Penetrationstests. Speziell wenn mit der Durchführung dieser Tests externe Fachfirmen beauftragt werden, können sich diese nach aktueller Rechtslage nach dem seit 2007 gültigen StGB §202a ff strafbar machen. Zu der vom BMJ angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderung des StGB §202a ff möchte der VDA nun im Sinne seiner Mitglieder Stellung nehmen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...IT-Systemen. 1 § 202a StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de..., ...Risiken birgt: • § 202a StGB: Unberechtigter Datenzugriff • § 202b StGB: Unberechtigtes Abfangen von Daten • § 202c StGB: Vorbereitung einer unerlaubten..., ...nach § 202a oder § 202b StGB • § 303a ff. StGB4 :..., ...Risikofeldes steht dabei § 202a StGB. Nach § 202a Abs. 1 StGB..., ...Behebung hat. 4 § 303a StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de..., ...Anpassungen der §§ 202a ff. StGB beinhalten soll. Ein Eckpunktepa..., ...von Tests gemäß § 202c StGB nicht strafbar sein. Hierbei..., ...Zugangssicherung im Sinne des § 202a StGB gilt. Dies gilt insbesondere...
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die in den letzten Jahren in Kraft getretenen Cyber-Security-Regelungen wie die UNECE R 155 (Cyber Security Management-Systeme) oder der Cyber Resilience Act fordern von Fahrzeugherstellern zur Identifikation von Sicherheitslücken die Durchführung von Penetrationstests. Speziell wenn mit der Durchführung dieser Tests externe Fachfirmen beauftragt werden, können sich diese nach aktueller Rechtslage nach dem seit 2007 gültigen StGB §202a ff strafbar machen. Zu der vom BMJ angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderung des StGB §202a ff möchte Ford Stellung nehmen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: WerteInitiative e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Im §130 StGB sind zurzeit die zu schützenden Personengruppen auf „Teile der Bevölkerung“ beschränkt. Dies wird in der Rechtsprechung als „Teile der deutschen Bevölkerung“ verstanden. Das entspricht nicht mehr den Realitäten einer globalisierten Welt, in der Konflikte anderer Regionen auch in Deutschland ausgetragen werden. Eine Änderung des Gesetzestexts erscheint vor diesem Hintergrund angemessen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):