Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (437)
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- Angegeben von: Centre for Feminist Foreign Policy am 23.05.2024
- Beschreibung: Wir setzten uns dafür ein, dass der §177 StGB dahingehend geändert wird, dass er das Prinzip "Ja heißt Ja" abbildet.
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: LÖWEN ENTERTAINMENT hält die im Rahmen eines Eckpunktepapiers des Bundesministeriums der Justiz formulierten Pläne, durch eine Überarbeitung des Strafgesetzbuches (StGB) die Abschaffung der Straftatbestände des illegalen Glücksspiels (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für kontraproduktiv. Ein derartiges Vorhaben käme einem Konjunkturprogramm für die Organisierte Kriminalität in Deutschland gleich. Die im Frühjahr 2024 veröffentlichte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik deckte bundesweit eine Versiebenfachung im Deliktsfeld des illegalen Glücksspiels seit 2020 auf. Daher muss illegales Glücksspiel weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und ergänzend auf der Grundlage des Strafrechts durch die Strafvollzugsbehörden bekämpft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... dass es mit § 108f neu StGB allein nicht getan ist...., ... der Gesetzgeber § 108e StGB unangetastet, so führte..., ...Bezug auf die von § 108e StGB einbezogenen kommunalen..., ...Mandatsträger (Abs. 3 Nr. 1 StGB). Wird § 108e StGB nicht..., ...Nachbesserungen § 108f neu StGB 1. Die Struktur des § 108f neu StGB sollte an jene des § 108e StGB angeglichen werden (I.2.1..., ... StGB auf Vorteile immaterieller..., ...Verhältnis zu § 108f neu StGB bestehenden Inkohärenz ist § 108e StGB von einem Verbrechen zu..., ...Bewertung des § 108f neu StGB I.1. Zielsetzung des § 108f neu StGB wird erreicht Ausweislich..., ...Tatbestand des § 108f neu StGB im Einzelnen I.2.1 Im Verhältnis zu § 108e StGB unterschiedliche Struktur..., ... Gesetzgeber § 108f neu StGB anders strukturieren will..., ..., verzichtet § 108f neu StGB Abs. 1 zunächst auf die..., ...Novellierung des § 108e StGB. Damals setzten sich die..., ... StGB (vgl. Absatz 3 Nr. 1) sind..., ...Novellierung des § 108e StGB (BT-Drs. 18/476) war im..., ...Rn. 40 ff.; SK-StGB-Sinn, 9. Aufl. 2019, § ...
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Anpassung des StGB § 142: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Bundesjustizministerium plant eine Änderung des § 142 StGB mit einer Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit. Die Kraftfahrtversicherer sehen dieses Vorhaben als nicht zielführend an. Die Möglichkeit, den Unfall bei reinen Sachschäden zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten des erlaubten Entfernens einer digitalen Meldestelle zu melden, sehen die Versicherer neutral.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die in den letzten Jahren in Kraft getretenen Cyber-Security-Regelungen wie die UNECE R 155 (Cyber Security Management-Systeme) oder der Cyber Resilience Act fordern von Fahrzeugherstellern zur Identifikation von Sicherheitslücken die Durchführung von Penetrationstests. Speziell wenn mit der Durchführung dieser Tests externe Fachfirmen beauftragt werden, können sich diese nach aktueller Rechtslage nach dem seit 2007 gültigen StGB §202a ff strafbar machen. Zu der vom BMJ angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderung des StGB §202a ff möchte der VDA nun im Sinne seiner Mitglieder Stellung nehmen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...IT-Systemen. 1 § 202a StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de..., ...Risiken birgt: • § 202a StGB: Unberechtigter Datenzugriff • § 202b StGB: Unberechtigtes Abfangen von Daten • § 202c StGB: Vorbereitung einer unerlaubten..., ...nach § 202a oder § 202b StGB • § 303a ff. StGB4 :..., ...Risikofeldes steht dabei § 202a StGB. Nach § 202a Abs. 1 StGB..., ...Behebung hat. 4 § 303a StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de..., ...Anpassungen der §§ 202a ff. StGB beinhalten soll. Ein Eckpunktepa..., ...von Tests gemäß § 202c StGB nicht strafbar sein. Hierbei..., ...Zugangssicherung im Sinne des § 202a StGB gilt. Dies gilt insbesondere...
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die in den letzten Jahren in Kraft getretenen Cyber-Security-Regelungen wie die UNECE R 155 (Cyber Security Management-Systeme) oder der Cyber Resilience Act fordern von Fahrzeugherstellern zur Identifikation von Sicherheitslücken die Durchführung von Penetrationstests. Speziell wenn mit der Durchführung dieser Tests externe Fachfirmen beauftragt werden, können sich diese nach aktueller Rechtslage nach dem seit 2007 gültigen StGB §202a ff strafbar machen. Zu der vom BMJ angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderung des StGB §202a ff möchte Ford Stellung nehmen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: WerteInitiative e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Im §130 StGB sind zurzeit die zu schützenden Personengruppen auf „Teile der Bevölkerung“ beschränkt. Dies wird in der Rechtsprechung als „Teile der deutschen Bevölkerung“ verstanden. Das entspricht nicht mehr den Realitäten einer globalisierten Welt, in der Konflikte anderer Regionen auch in Deutschland ausgetragen werden. Eine Änderung des Gesetzestexts erscheint vor diesem Hintergrund angemessen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Lebensrecht e.V. am 17.12.2024
- Beschreibung: § 218 ff. StGB soll zunächst bestehen bleiben. Das Gesetz soll gemäß eigener Vorgaben im Hinblick auf seine Wirksamkeit geprüft werden. Die Beratungsqualität der staatlich anerkannten Beratungsstellen soll überprüft werden. Es soll eine vollständige Abtreibungsstatistik erstellt werden (Meldepflicht). Weitere Studien im Hinblick auf die Motive von Frauen im Schwangerschaftskonflikt, zu einer Abtreibung zu gehen, sollen erstellt werden. Eine breite gesellschaftliche Debatte mit Erkenntnissen aus diesen Punkten sowie der wissenschaftlichen Grundlage der Embryologie soll geführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM) am 26.09.2024
- Beschreibung: Eine Expertenkommission der Bundesregierung hat im April 2024 einen Bericht vorgelegt, nach dem der frühe Schwangerschaftsabbruch in Deutschland legalisiert werden soll und die Verschiebung des rechtmäßigen Abbruchs bis zur extrauterinen Lebensfähigkeit des Embryos für Ermessenssache des Gesetzgebers gehalten wird. Das Ziel unseres Regelungsvorhaben ist den § 218 StGB zu erhalten und zusätzlich Unterstützungs- und Beratungsangebote für schwangere Frauen im Konflikt zu verbessern. Außerdem spricht sich das Regelungsvorhaben gegen die Verschiebung des straffreien Abbruchs in die mittlere Schwangerschaftsperiode sowie für die Freiheit der ärztlichen Gewissensentscheidung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Die §§ 218, 218a StGB in ihrer jetzigen Form ..., ...der Gesetzeslage zu § 218 StGB ein wichtiges Anliegen,..., ... Beibehaltung des § 218 StGB sowie die Stärkung staatlicher..., ...Deutschland aktuell gültige § 218 StGB berücksichtigt die Tatsache..., ... Beibehaltung von § 218 StGB. Obwohl wir es ethisch...
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Einziehung von Täterfahrzeugen bei strafbaren Trunkenheitsfahrten
Aktiv vom 22.04.2024 bis 07.04.2025
- Angegeben von: Deutscher Verkehrsgerichtstag am 22.04.2024
- Beschreibung: Es soll im StGB eine Einziehungsmöglichkeit für genutzte Fahrzeuge bei Trunkenheitsfahrten nach den §§ 315 c I Nr. 1a, 316 StGB eingeführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):