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404 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"HGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (404)

    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 08.01.2026
    • Beschreibung: Aufh. der Verpfl. zur Ermittl. und Ang. des Unterschiedsbetrags bei Pensionsrückst. (§ 253 Abs. 6 HGB), Anpassung der Größenkriterien des PublG, Angl. des Wortlauts des kodifizierten Rechts (§ 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB) an praktiziertes Recht, Ums. des Wahlrechts aus Art. 25 der EU-BilanzRiLi für Transaktionen von Unt. unter gemeinsamer Beherrschung, Wiedereinführung des Wahlrechts zur Übernahme rein steuerl. Abschreibungen in die Handelsbilanz des Einzelkaufmanns und nicht haftungsbeschr. Gesellsch., Wiedereinführung der Mögl. zur Aufstellung des KA auf den Abschlussstichtag der JA der Mehrzahl der in den KA einbezogenen Unt., maßgebl. Zeitpunkt für die Frage, ob ein Rechtstr. eine bestimmte Eigenschaft aufweist, ergänz. Vorschl. zum (Konzern-)Lagebericht sowie weiterer Berichtselemente.
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...253 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 HGB für Zwecke der bilanziellen..., ...gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB den Unterschiedsbetrag ..., ...nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB im Anhang oder unter der..., ...nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre..., ...vgl. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB) besteht diese Situation..., ..., auf die die §§ 264 ff. HGB 1 Gesetz zur Umsetzung ..., ...nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB faktisch entfällt.3 Die..., ...unterbleiben, weil § 253 Abs. 6 HGB eine Einschränkung auf ..., ...Vorschrift des § 253 Abs. 6 HGB sollte aus den genannten..., ...Rechts, die Kaufmann nach § 1 HGB sind oder als Kaufmann ..., ... 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB kodifizierten Rechts an..., ...Gesetzes (§ 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB a.F.) darauf abgestellt..., ...diese Erklärung nach § 325 HGB offengelegt worden ist ..., ..., 279 Abs. 2, 280 Abs. 2 HGB a.F.) und eine Rückänderung..., ...Wiedereinführung des § 254 HGB i.d.F. vor Inkrafttreten..., ...Bilanzierungsvorschriften des HGB (§§ 264 ff. HGB) müsste..., ... zu bilden (§ 247 Abs. 3 HGB a.F.). Auch damit würden..., ...Zuvor räumte § 299 Abs. 1 HGB a.F. in Einklang mit der..., ...nach § 299 Abs. 2 Satz 2 HGB Zwischenabschlüsse auf ..., ...Interesse (§ 316a Satz 2 HGB), die Börsennotierung (...
    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
    • Beschreibung: Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht droht, uns als Unternehmen erheblich zu belasten. Diese Gefahr droht durch die geplante Aufstellungslösung für den (Konzern-)Lagebericht im European Single Electronic Format (ESEF) gemäß §§ 289g und 315e HGB-E. Wir setzen uns ein für die Beibehaltung der sog. Offenlegungslösung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...) gemäß §§ 289g und 315e HGB-E. Wir plädieren für die..., ...wie sie bereits in § 328 HGB verankert ist und dafür..., ...Einführung der §§ 289g und 315e HGB-E wäre darüber hinaus lediglich..., ...Aufzählung von § 328 Abs. 1 HGB aufzunehmen. Position..., ...) gemäß §§ 289g und 315e HGB-E. Vorschlag einer ..., ... aufzustellen ist (§ 245 HGB-E), liegt auch ein Medienbruch..., ...Aufbewahrungspflicht gemäß § 257 HGB, da das Bundesamt für Sicherheit..., ...wie sie bereits in § 328 HGB verankert ist und die Aufstellungslösung..., ...Einführung der §§ 289g und 315e HGB-E wäre darüber hinaus lediglich..., ...Aufzählung von § 328 Abs. 1 HGB aufzunehmen. ...
    • Angegeben von: Deutsche Telekom AG am 11.07.2024
    • Beschreibung: Unternehmen die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, haben ihren (Konzern-)Lagebericht in dem in Artikel 3 der ESEF-VO festgelegten einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) aufzustellen und ihre Nachhaltigkeitsangaben gemäß dem in der ESEF-VO dargelegten elektronischen Berichtsformat auszuzeichnen. Diese sog. Aufstellungslösung wird von uns abgelehnt, da sie höheren Bürokratieaufwand und Rechtsunsicherheit verursacht, ohne dass damit ein Mehrwert für Adressaten der Unternehmensberichterstattung verbunden ist.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Im vergangenen Jahr wurden aufgrund der hohen Inflation seit 2022 handelsrechtliche Größenwerte entsprechend nach oben angepasst. Der Gesetzgeber muss diese Logik nicht nur im HGB, sondern konsistent in damit verbundenen Rechtsbereichen anwenden, um die Unternehmen wirklich zu entlasten, auch im Bankbereich. So muss die Grenze für die Prüfung nach §18 KWG angehoben werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V. am 26.03.2024
    • Beschreibung: Wir positionieren uns gegen jegliche Bestrebungen, die bestehende Gesetzeslage hinsichtlich der Befugniserweiterung von Bilanzbuchhaltern aufzuweichen. Hierzu zählen nachfolgende Punkte: die Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, die Einrichtung der Buchhaltung/Lohnbuchhaltung, die Durchführung vorbereitender Abschlussarbeiten, die Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) und die Erstellung von Bilanzen für kleinere Betriebe in der Größenordnung des § 267 Abs. 1 HGB. Die Vorbehaltsaufgaben der Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen uneingeschränkt erhalten bleiben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8669 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Größenordnung des § 267 Abs. 1 HGB. Die Argumente, die ...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
    • Beschreibung: Forderung nach praxisgerechter Umsetzung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FoRG) zur Stärkung des deutschen Startup- und VC-Standorts. Ziel ist die Sicherung dynamischer Finanzierungsbedingungen durch klare Regelungen für Gesellschafterdarlehen und eigenkapitalähnliche Instrumente, risikoadäquate Schwellenwertberechnung, Verzicht auf unnötige Prüfpflichten und realistische Fristen für Lizenzanträge. Empfehlungen u.a.: explizite Klarstellung für Convertible Loan Agreements und SAFE-Agreements, Beibehaltung der HGB-Buchwertberechnung für Schwellenwerte, Streichung der Abschlussprüfungspflicht für EuVECA-/EuSEF-Manager, Verlängerung der Fristen für Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Value) und nicht mehr nach HGB-Buchwerten berechnet wird..., ...Verkehrswerte ermitteln. Die HGB-Bewertung steht vollständig..., ...registrierte Manager weiterhin die HGB-Rechnungslegung gilt, während..., ...Spezial-AIF im VC-Bereich ist die HGB-Bewertung sachgerecht,..., ...weiterhin auf Basis der HGB-Buchwerte zu erfolgen hat..., ...Schwellenwertberechnung nach HGB-Buchwerten 3. Streichung...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.12.2025
    • Beschreibung: Das IDW hat sich an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages gewandt und vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13.05.2025 (Az. EnVR 83/20) auf den akuten Handlungsbedarf im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hingewiesen. Zudem schlägt das IDW gezielte Anpassungen vor, um zumindest kleine Entlastungen kurzfristig zu erreichen. Diese betreffen die Berichtspflichten der Abschlussprüfer (§ 6b Abs. 5 EnWG) sowie Erleichterungen für geschlossene Verteilernetzbetreiber im Hinblick auf § 264 Abs. 3 und § 264b HGB (§ 6b Abs. 8 EnWG).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Abs. 3 und § 264 Abs. 3 HGB Ferner könnte eine weitere..., ... § 264 Abs. 3 und § 264b HGB anzuwenden. Die Erleichterungsvorschriften..., ... gelten (§§ 238 bis 256a HGB). In Konzernstrukturen ..., ... 264 Abs. 3 sowie § 264b HGB angewendet haben, obwohl..., ... § 264 Abs. 3 und § 264b HGB insoweit nicht anzuwenden...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 24.07.2025
    • Beschreibung: Das IDW begrüßt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Vorbehaltsaufgabe für WP ausgestaltet ist. Das IDW kritisiert, dass die Vorgaben für den Prüfungsvermerk über die Anforderungen der CSRD hinausgehen. Das IDW begrüßt, dass Unternehmen nicht rückwirkend zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Jahr 2024 verpflichtet werden. Um erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der Regelungen zur Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermeiden, regt das IDW verschiedene Klarstellungen im Zusammenhang mit den Befreiungsregelungen des HGB an. Im Übrigen plädiert das IDW weiterhin dafür, die bereits bestehende „Offenlegungslösung“ für das elektronische Berichtsformat für Nachhaltigkeitsberichte vorzusehen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1857 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... in § 324i Abs. 5 Satz 3 HGB-E vorgeschlagene Aussage..., ...§ 324i Abs. 4 und Abs. 5 HGB-E hin. Während die bei ..., ...HGB-E führt die Inhalte der..., ... § 289g HGB-E sieht vor, dass der Lagebericht..., ... § 289h HGB-E fordert in Abs. 2 Satz..., ...auf § 315f Abs. 2 Satz 1 HGB-E. § 289h HGB-E fordert..., ... HGB-E klarzustellen, inwieweit..., ... § 315 Abs. 3a HGB-E sind im Konzernlagebericht..., ... i.S. des § 267a HGB zu sein. Diese Regelung..., ...HGB anzugleichen, um nicht ..., ...Nr. 3 Buchst. a HGB-E) Die Regelungen der durch..., ... 289b ff. HGB – nicht anzuwenden braucht..., ... des § 289b HGB-E Artikel 1 Nr. 6: Befreiung..., .... § 315b Abs. 5 HGB-E soll die Einbindung der..., ... Nr. 4 HGB-E sieht für die Befreiung..., ... Abs. 1 Satz 1 HGB-E sieht – beim Vorliegen..., ...Leistungsindikatoren (§ 315 Abs. 3 Satz 2 HGB-E) Der § 315 Abs. 3 HGB..., .... 1 bis 4 HGB-E soll Vorschriften zur..., ... (§ 290 HGB), bei dem die Voraussetzungen..., ... (§ 290 HGB), bei dem die Voraussetzungen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zu formulieren. Wir begrüßen..., ...Aktivierungswahlrechts nach § 274 HGB im System der Mindestbesteuerung..., ... sprachlich nicht der im HGB gewählten Umsetzung des..., ...nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Wahlrecht („Eine sich..., ...nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in Anspruch genommen wurde..., ... des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB führt die Ausübung des ...
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Rechtsformen der zivilgesellschaftlichen Organisationen können zu Zwecken der illegitimen Einflussnahme durch autoritäre Staaten missbraucht werden. Das zeigen Beispiele wie die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ (russische Einflussnahme) oder „Fight Impunity“ (Katargate). Um dem vorzubeugen, sollten weitreichende Offenlegungspflichten eingeführt werden. Insbesondere müsste es eine Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen geben, ähnlich wie im Handelsrecht für Unternehmen geregelt (§§ 325 ff. HGB). Wichtig wäre die Einführung von Transparenzschwellen für jegliche Art von Zuwendungen (Spenden, Darlehen, usw.) unter Angabe der natürlichen/juristischen Personen sowie institutioneller Förderung. Zudem sollten gesetzliche Vorschriften zur Vereinsrechnungslegung eingeführt werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...geregelt ist (§§ 325 ff. HGB), eingeführt werden. Wichtig...
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