Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (80)
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 24.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Ausbau und zur Förderung erneuerbarer Energien. Die Novelle soll einen stärkeren Gleichlauf des Ausbaus von Erzeugungsanlagen, Stromnetzen, Speichern und flexiblen Verbrauchseinrichtungen vorsehen. Angestrebt werden Anpassungen bei Fördermechanismen, Ausschreibungen, Direktvermarktung, Netzanschlüssen, Eigenversorgung und negativen Strompreisen. Unternehmen sollen erneuerbaren Strom einfacher selbst erzeugen, speichern, gemeinsam nutzen oder direkt beziehen können, ohne durch unverhältnismäßige Abgaben, Meldepflichten oder technische Vorgaben belastet zu werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) Die vorliegende ..., ...Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) stellt eine tiefgreifende..., ...Vergütung, und mit § 20a EEG 2027 wird eine Abschöpfungs...
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- Angegeben von: enercity AG am 06.08.2026
- Beschreibung: Die im EEG vorgesehenen Änderungen des Referenzertragsmodells gefährden die Wirtschaftlichkeit von Projekten. Bevor der Gesetzgeber punktuelle Änderungen wie z.B. Gütefaktor einfügt, sind umfassende Analysen und Folgeabschätzungen erforderlich. Des Weiteren ist ein Pachtdeckel vorgesehen. Dieser gefährdet die Flächenverfügbarkeit massiv. Eine Deckelung ist nicht erforderlich.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) und des Netzpakets (...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) am 26.08.2026
- Beschreibung: Die DGS setzt sich im Rahmen der EEG-Novelle 2027 für investitions- und praxissichere Förderbedingungen für Photovoltaik ein. Ziele sind der Erhalt einer auskömmlichen Vergütung bzw. Marktprämie auch für kleine Anlagen, angemessene Ausschreibemengen für Dachanlagen, der Erhalt der Strommengenpfade sowie der Schutz von Mieterstrom, Bürgerenergie und Energy Sharing. Abgelehnt werden pauschale Einspeise-/Wirkleistungsbegrenzungen und zusätzliche technische Anforderungen für Kleinanlagen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Agora Think Tanks gGmbH am 27.02.2026
- Beschreibung: Die Nachhaltigkeitsleistungen der Biogasproduktion hängt hauptsächlich an den verwendeten Substraten. Das EEG kann zu einer effizienten Biomassenutzung beitragen, indem die Förderung der Stromeinspeisung von Biogasanlagen an die Verwendung bestimmter, multifunktionaler Substrate geknüpft wird. Die Honorierung der Gemeinwohlleistungen dieser Substrate sollte aber über die Agrarförderung erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Initiative Klimaneutrales Deutschland gUG (haftungsbeschränkt) am 20.05.2026
- Beschreibung: Übersendung und Einbringung von Ergebnissen einer bundesweiten Buergermeisterbefragung im Hinblick auf die Ausgestaltung der Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG 2027), insbesondere zu kommunalen Rahmenbedingungen fuer den Ausbau erneuerbarer Energien und zur Inanspruchnahme bestehender Beteiligungsinstrumente (z. B. Paragraf 6 EEG).
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) und dem geplanten Netzpaket...
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- Angegeben von: Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. am 21.08.2026
- Beschreibung: Anschreiben an Bundestagsabgeordnete M-V mit den Zielen: Ausschreibungsvolumen für Biomasse erhöhen, Flexibilitätszuschlag auf 150 Euro/kW erhöhen, Maisdeckel streichen, Agri-PV-Bonus auf mindestens 2,5 Cent/kWh anheben, Förderung für kleine Dachanlagen erhalten, Pachtdeckel für Windanlagen streichen
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 470/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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BR-Drs. 470/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wichtige Nachbesserungen am EEG 2027 für starke ländliche ..., ...Ballungsräume. Mit dem EEG 2027 werden nun die Weichen..., ...Nachbesserungen einzusetzen und ein EEG 2027 zu unterstützen, das ..., ...ausführliche Stellungnahme zum EEG 2027 und zum Netzpaket. Ich...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW e.V.) am 12.08.2026
- Beschreibung: Nachdem der zunächst geplante Förderstopp für Anlagen < 25 kW abgewendet wurde, liegt das Hauptaugenmerk der Interessenvertretung auf der Einführung einer neuem Vergütungsklasse für Anlagen bis 100 kW sowie einer Anpassung der Vergütungen an die Kostenentwicklung der letzten Jahre über alle Vergütungsklassen in § 40 Abs. (1). Zudem müssen die besonderen Systemleistungen der Wasserkraft - insbesondere ihre Fähigkeit, eine stabile und verlässliche Stromversorgung auch in Krisensituationen sicherzustellen, kurzfristig auf Schwankungen im Stromnetz zu reagieren sowie zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit beizutragen - künftig vergütet und bei der Bemessung der Marktwerte nach § 40 Abs. (1) berücksichtigt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 vom 17.07.2026 ..., ...Referentenentwurf zur Novelle des EEG 2027 (RefE EEG 2027) aus dem..., ...geplanten Änderungen im EEG 2027 zielen darauf ab, das...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW e.V.) am 12.08.2026
- Beschreibung: Der Förderstopp für kleine Wasserkraftanlagen durch die Abschaffung der Einspeisevergütung nach § 19 Abs. (1) Nr. 2 sowie den Ausschluss von der Marktprämie für Anlagen < 25 kW gemäß § 20 Satz 1 muss wieder rückgängig gemacht und dahingehend geändert werden, dass diese Anlagen auch weiterhin eine auskömmliche Vergütung erhalten. Die Begründung für den Förderstopp ist nicht auf die Wasserkraft zutreffend, da sie stetig und planbar und nicht fluktuierend erzeugt. Zudem wird vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen an kleine Wasserkraftanlagen und zur Sicherstellung der Anlagenwirtschaftlichkeit angesichts stark gestiegener Kosten in den vergangenen Jahren eine neue Vergütungsklasse für Anlagen bis 100 kW sowie allegemeine Anhebung der Vergütungen in § 40 Abs. (1) empfohlen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Geleakter Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG-Novelle)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Referentenentwurfs des EEG 2027 aus dem Bundeswirtschaftsministerium...
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 22.06.2026
- Beschreibung: Einführung und Ausgestaltung investitionsfreundlicher Förder- und Marktmechanismen im EEG 2027, insbesondere zur Sicherung von Bestands- und Vertrauensschutz, zur Gewährleistung eines gleichberechtigten Marktzugangs für Bürgerenergie, zur praxistauglichen Ausgestaltung von CfDs, zur Vereinfachung der Förderung von Bürgerenergieanlagen, zur Anpassung des Bürgerenergiebegriffs, zur stärkeren Integration von Speichern sowie zur Anpassung von Rahmenbedingungen für einen regional ausgewogenen Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere im Windbereich.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzver- träglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zur Novellierung des EEG 2027 verfolgt der Gesetzgeber..., ...Bürgerbeteiligung im Rahmen des EEG 2027 muss in der Verantwortung..., ... Referenzfaktoren im EEG 2027 zwingend erforderlich...
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- Angegeben von: MIBRAG GmbH am 17.08.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung plant im Rahmen der EEG-Novelle und des sogenannten Netzpakets eine Anpassung des Förderdesigns und des Netzanschlusses von Erneuerbaren Energien. MIBRAG lehnt die Möglichkeit einer pauschalen Begrenzung des Netzanschlusses für Windenergieanlagen ab, da sie den Vertrauensschutz und tatsächliche Netzkapazitäten nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem darf die EEG-Novelle große PV-Projekte auf Bergbaufolgeflächen nicht wirtschaftlich gefährden. Daher fordert MIBRAG praxisgerechte Übergangsregelungen sowie den Erhalt attraktiver Förderbedingungen für Erneuerbaren-Projekte auf Rekultivierungsflächen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 470/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor -
BR-Drs. 471/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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BR-Drs. 470/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):