Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (1.203)
-
- Angegeben von: TransInterQueer e.V. am 06.06.2024
- Beschreibung: Entschädigung für Personen, die a) durch Regelungen des TSG ab 1981 (z.B. durch Scheidungs- oder Sterilisationszwang) geschädigt wurden, B) durch nicht-bestehende oder lückenhafte Regelungen (derzeit. § 1631c BGB) durch uneingewilligte medizinische und/oder operative Eingriffe als Säuglinge oder (Klein-)Kinder geschädigt wurden.
-
- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Einführung geeigneter Straftatbestände zur Bekämpfung des Phänomens der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften im Sinne von § 1597a BGB. Gewerbs- und bandenmäßiges Handeln ist dabei als strafverschärfend einzustufen. Die Mütter sind straffrei zu halten, wenn sie in der Gesamtschau selbst als Opfer eines organisierten Vorgehens anzusehen sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Erweiterung der elektronischen Präsenzbeurkundung mit Anpassungen im BGB und BeurkG
Aktiv vom 19.06.2024 bis 16.07.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht Änderungen im BGB (§§ 130, 873) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung -
BT-Drs. 20/11849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Möglichkeit erhalten. Da § 172 BGB nicht geändert worden ist..., ...Einzelnen: 1. Änderung des BGB a) Änderung des § 130 BGB Zutreffend hat der Gesetzgeber..., ... b) Änderung des § 873 BGB Auch hier begrüßt der...
-
- Angegeben von: ENGIE Deutschland AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Steigende Wärmekosten als Betriebskosten für Mieter sind nach § 556c BGB nicht zulässig. Auch die Wärmelieferverordnung erlaubt nach einer Umstellung auf Wärmelieferung aus einem Wärmenetz oder aus einer dezentralen Anlage die Umlage der resultierenden Kosten nur dann, wenn die Kostenneutralität für die Mieter gewährleistet ist. Nach den derzeit geltenden Vorschriften zur Ermittlung der Kostenneutralität lässt sich diese meist nicht erreichen. Das behindert neue Anschlüsse an dekarbonisierte Nah- und Wärmenetze. Hier ist nun entweder die Streichung oder Änderung von § 556 c Abs. 1 BGB oder eine Änderung der Vorschriften zur Ermittlung der Kostenneutralität in der Wärmelieferverordnung dringend erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Unterstützung der Erweiterung der elektronischen Präsenzbeurkundung mit Anpassungen im BGB, BeurkG u.a.
Aktiv vom 25.06.2025 bis 18.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht insbesondere Änderungen im BGB (§§ 126, 130, 873, 1945) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 16, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Möglichkeit erhalten. Da § 172 BGB nicht geändert worden ist..., ...Einzelnen: 1. Änderung des BGB a) Änderung des § 130 BGB Zutreffend hat der Gesetzgeber..., ... b) Änderung des § 873 BGB Auch hier begrüßt der...
-
- Angegeben von: Wunderflats GmbH am 30.05.2024
- Beschreibung: Erweiterung der mietrechtlichen Regelungen des BGB (§§ 535 bis 580a BGB) um dedizierte Regelungen für „Zeitwohnen“, das allen Marktteilnehmern klare Rahmenbedingungen setzt. Denkbar wäre bspw. eine Schaffung eines neuen Mietvertragstyps (einzufügen in Titel 5, Untertitel 2 BGB) oder eine Erweiterung der Regelung über den vorübergehenden Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Vonovia SE am 17.12.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur rechtssicheren Einführung des Gebäudetyps E. Hierzu sollen im Werkvertrags-, Verbraucherbauvertrags-, Kauf- und Mietrecht besondere Regelungen geschaffen werden, die für ausdrücklich als Gebäudetyp-E-Vorhaben bezeichnete Gebäude einen gesetzlich definierten Mindeststandard festlegen. Abweichungen von den bislang üblichen technischen Standards sollen bei Einhaltung dieses Mindeststandards keinen Mangel begründen. Zudem sollen die Informations- und Hinweispflichten vereinheitlicht und formalisiert sowie die Anwendbarkeit der Regelungen entlang der gesamten Leistungskette vom Bauvertrag bis zum Mietverhältnis klargestellt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 555/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BR-Drs. 555/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...unverändert: Nach § 633 BGB schuldet der Unternehmer..., ...Gebäudetyp-E-Vertrages (§ 633a BGB-E) Zentral in der Gesetzgebung ist der neue § 633a BGB-E „Gebäudetyp-E-Vertrag..., ...abweichend von § 633 Abs. 2 und 3 BGB – bei einem ausdrücklich..., ...Informationspflichten nach § 650j BGB i.V.m. Art. 249 EGBGB und § 650k BGB ersetzen. Auf diese Weise..., ...verbraucherschützenden Vorschriften (§ 650o BGB-E) Um Widersprüche zum..., ...eine Ergänzung des § 650o BGB-E vor. Der bisherige Grundsatz..., ...Abweichung nach dem neuen § 633a BGB-E zulässig ist. Damit würden..., ...Anwendung im Kaufrecht (§ 434a BGB-E) Da Wohngebäude - insbesondere..., ...entspre-chende Anwendung des § 633a BGB-E im Kaufrecht vorgeschlagen. Ein neuer § 434a BGB-E soll klarstellen, dass..., ...Gebäudetyp-E-Bauwerk § 633a BGB-E entsprechend gilt. ..., ...Klarstellung im Mietrecht (§ 536d BGB-E) Auch im Mietrecht sollen..., ...Ein neuer § 536d Abs. 2 BGB-E müsste vorsehen, dass..., ...hingewiesen wurde. § 633a BGB-E soll entsprechend gelten..., ...Beratungspflichten der Planer (§ 650q BGB) Des Weiteren schlagen..., ...klarzustellen, dass § 633a BGB-E auf Architektenverträge...
-
- Angegeben von: Automotiveland.NRW am 01.07.2025
- Beschreibung: BGB
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert den Gesetzesentwurf zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen als unzureichend. Die Unterhaltsregelungen im geplanten § 1305 BGB-E sind problematisch, da sie unabhängig von den Umständen der Ehe gelten. Ergänzende Regelungen zu Abstammung (§ 1592 BGB-E), Sorgerecht (§ 1671 BGB-E), Ehewohnung (§ 1318 Abs. 4 BGB) und Erbrecht fehlen. Die Möglichkeit der Fortsetzung einer nichtigen Ehe ab Volljährigkeit (§ 1305 Abs. 2 BGB-E) wird kritisch gesehen, insbesondere wegen ungeklärter elternschaftlicher Zuordnung und fehlender Anfechtungsrechte (§ 1600 BGB). Der DAV fordert klare Regelungen zum Personenstatus betroffener Kinder sowie eine kohärente Abstimmung mit ausländer- und asylrechtlichen Vorschriften, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... neu formulierten § 1305 BGB-E vorgestellt. Nach..., ...einer Ehe gemäß § 1303 S. 2 BGB. Demnach sollen nicht..., ...Unterhaltstatbestände der §§ 1570 ff. BGB zu. Für nichtige Ehen..., ...einer Ehe (§ 1318 Abs. 4 BGB) findet sich nicht. ..., ...gemäß §§ 1592 Nr. 2, 1595 BGB einzurichten. Fraglich..., ...Abstammung gemäß § 1598a BGB untersagt, da er insofern..., ...nach §§ 1592 Nr. 3, 1600d BGB in Erwägung ziehen. Ist..., ...Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB, der u.a. entsprechend ..., ...soll (§ 1305 Abs. 1 Nr. 3 BGB-E.), wenn die Nicht-Ehegatten..., ...Volljährigkeit gemäß § 1305 Abs. 2 BGB-E die Fortsetzung der Ehe..., ... Vaterschaft gem. § 1600 BGB anfechten. Die Folgen für..., ...von zwei Jahren (§ 1600b BGB) dürfte aufgrund der Inbezugnahme..., ...neuen § 1305 Abs. 2 BGB-E. den Beginn der Anfechtungsfrist...
-
- Angegeben von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unsere Stellungnahmen beziehen sich auf die Eckpunktepapiere des BMJ zur Modernisierung des Unterhaltsrechts, für eine Reform des Kindschaftsrechts und für eine Reform des Abstammungsrechts. Die Modernisierung des Unterhaltsrechts bezieht sich auf das "Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I 2007, 3189)", § 1606 Absatz 3 BGB, § 1570 BGB, § 1615l BGB, § 1629 BGB, § 1603 BGB. Die Reform des Kindschafts- und des Abstammungsrechts bezieht sich auf die entsprechenden Regelungen im BGB. Weitere Stellungnahmen beziehen sich auf die Einführung der Kindergrundsicherung und auf das Gesetz über die Selbstbestimmung.